10.07.2018 Drucksache 6/5949Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2018 Belästigung einer jungen Frau durch mehrere Männer in Jena Die Kleine Anfrage 3090 vom 4. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 28. Mai 2018 sollen am 27. Mai 2018 zehn Männer eine junge Frau auf dem Salvador-Allende-Platz in Jena belästigt haben, indem sie ihr hinterher pfiffen und sie verfolgt hätten. Einer der jungen Männer sei die Frau daraufhin körperlich angegangen und habe sie zum Mitkommen aufgefordert. Die Frau habe sich durch Selbstverteidigung retten können. Die Männer werden als arabisch aussehend bezeichnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? 5. Können Personen der Tätergruppe der Jenaer Jugendbande oder ihrem Umfeld zugerechnet werden, gegen die bereits wegen anderer zahlreicher Delikte ermittelt wird? 6. Waren Tatverdächtige auch am Vorfall beim Salvador-Allende-Platz am Vortag, als eine junge Frau aus einer Gruppe von 28 Personen heraus am Bolzplatz angegriffen und mit Glasflaschen attackiert wurde , beteiligt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5949 in Vertretung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach gegenwärtigem Stand der polizeilichen Ermittlungen lief am 27. Mai 2018 gegen 16:10 Uhr eine 18-jährige Frau den Salvador-Allende-Platz entlang, als ihr mehrere augenscheinlich ausländische Jugendliche nachpfiffen. Die Jugendlichen verfolgten die Frau und umringten sie schließlich. In der Folge griff eine der Personen an ihr Handgelenk und forderte sie auf mitzukommen. Um das Festhalten und Ziehen am Handgelenk zu unterbinden, trat die Geschädigte den Tatverdächtigen, woraufhin dieser den Griff lockerte, sodass sich die Geschädigte befreien und davon rennen konnte. Zu 2.: Es waren zwei Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Nötigung und Körperverletzung eingeleitet. Zu 4. und 5.: Es wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Zu 6.: Der Sachverhalt am Vortag richtete sich gegen eine weibliche Geschädigte mit Kameruner Staatsangehörigkeit , welche aus einer Gruppe von 28 deutschen Personen heraus mit Glasflaschen beworfen wurde. Ein Zusammenhang zwischen beiden Sachverhalten kann nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen ausgeschlossen werden. Maier Minister Belästigung einer jungen Frau durch mehrere Männer in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: