10.07.2018 Drucksache 6/5950Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2018 Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? Die Kleine Anfrage 2926 vom 14. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen und Sprengstoff bei Neonazis. Auch verübten Neonazis und Angehörige der extrem rechten Szene mit Waffen Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zum Beispiel aus dem zentralen Waffenregister zu legalem Waffenbesitz von behördlich bekannten Neonazis und Personen der extrem rechten Szene - insbesondere bei Funktionären der NPD und anderer rechtsextremer Parteien und bei Organisationen der extremen Rechten wie Kameradschaften (bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Organisationshintergrund des Inhabers der Waffenbesitzkarte oder des Waffenscheins)? 2. Welche über die in Frage 1 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Landesregierung über den legalen Waffenbesitz von weiteren Personen, die seit dem Jahr 2014 rechtskräftig wegen Verstößen gegen die §§ 86, 86a und 130 Strafgesetzbuch (StGB) und Körperverletzungsdelikten der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts verurteilt wurden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Grund der Verurteilung)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen und Sprengstoff während Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis und Personen der extrem rechten Szene beziehungsweise in den von ihnen genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, Anlass der Maßnahme)? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung von legalen Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis und Personen der extrem rechten Szene beziehungsweise in den von ihnen genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung und Anlass der Maßnahme)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5950 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen oder Sprengstoff durch Neonazis und Personen der extrem rechten Szene in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Begehung von Straftaten und welche davon werden dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - Rechts zugeordnet (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffe sowie Anzahl)? 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herkunft der unter den in Fragen 3 bis 5 erfragten Waffen hinsichtlich der Beschaffung (insbesondere zu Herkunftsland, Transport und Lagerung der illegalen Waffen und Sprengstoffe)? 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Schießübungen von Neonazis und Personen der extrem rechten Szene mit legalen wie illegalen Waffen und Sprengversuche in den Jahren 2014 bis 2017 im In- und Ausland (bitte auflisten nach Gesamtzahl der Fälle, Ort und Art der Schießübung, verwendete Waffen und organisatorischer Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB)? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu gewerblichen Anmeldungen als Waffen-, beziehungsweise Militariahändler von Neonazis und Personen der extrem rechten Szene, also beispielsweise Personen , die in der Vergangenheit nach den §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden (bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Datum der gewerblichen Anmeldung und Art des Gewerbes)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters werden im Nationalen Waffenregister bei natürlichen Personen der Familienname, frühere Namen, der Geburtsname, die Vornamen , gegebenenfalls Doktorgrade, Tag, Ort und Staat der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gegebenenfalls Sterbetag gespeichert. Es werden demzufolge im Nationalen Waffenregister keine personenbezogenen Daten zu eventuellen Vorstrafen oder hinsichtlich einer Partei- oder Organisationszugehörigkeit eines Waffenbesitzers abgebildet. Das nationale Waffenregister stellt dabei die einzige und ausschließliche Datenquelle dar, in der die (legalen) erlaubnispflichtigen Schusswaffen und die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen gespeichert sind. Andere Informationsquellen stehen nicht zur Verfügung. Darüber hinausgehend liegen jedoch Erkenntnisse zu zwei Personen in Thüringen vor, die einer rechtsextremen Partei angehören beziehungsweise eine solche aktiv unterstützen und in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren, die zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigte . Diese waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden von den zuständigen Waffenbehörden widerrufen. In beiden Fällen sind die dagegen angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3. bis 5.: Auf die in der Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. Zu 6.: Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes liegen folgende Erkenntnisse vor: Fall zu lfd. Nr. 1 der Anlage Einzelladerbüchse Der Beschuldigte gab an, die Waffe und die Munition gefunden zu haben. Die Herkunft der Waffe ist nicht bekannt. Fall zu lfd. Nr. 2 der Anlage Repetierbüchse Zur Herkunft der Waffe liegen keine Erkenntnisse vor. 3 Drucksache 6/5950Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Fall zu lfd. Nr. 37 der Anlage Teile MG 34 Das Maschinengewehr MG 34 war eine deutsche Waffe, die im 2. Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht eingesetzt wurde. Die Herkunft der aufgefundenen Teile ist nicht bekannt. Selbstladepistole Der Beschuldigte war in der Vergangenheit Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Nach Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse wurden alle seine Schusswaffen, bis auf eine Pistole, eingezogen. Diese Selbstladepistole Modell P08 Mauser wurde bei der Durchsuchung festgestellt. Zu 7.: Es liegen Erkenntnisse vor, das Thüringer Rechtsextremisten in den Jahren von 2014 bis 2017 an mehreren Schießübungen im Ausland teilgenommen haben. Die Anzahl der Fälle bewegt sich im niedrigen einstelligen Bereich. Zu Schießübungen in der Bundesrepublik Deutschland liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Maier Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 1 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 01 05.02.2014 Schleusingen § 52 WaffG 05.02.2014 Schleusingen 1 Einzelladerbüchse, 9 Patronen Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Urteil: Geldstrafe 160 Tagessätze 02 05.02.2014 Schleusingen § 52 WaffG 05.02.2014 Schleusingen 1 Repetierbüchse, 29 Patronen, 1 Schreckschussrevolver, 26 Platzpatronen, 12 St. Kartuschenmunition Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 4 Monate mit Bewährung 03 15.02.2014 Bad Langensalza § 40 SprengG 15.02.2014 Bad Langensalza 31 Böller, 9 Kugeln für Höhenfeuerwerk, 4 Abschussvorrichtungen Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Urteil: Geldstrafe 40 Tagessätze 04 15.02.2014 Bad Langensalza § 40 SprengG 15.02.2014 Bad Langensalza 4 Böller Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Urteil: Geldstrafe 20 Tagessätze 05 15.02.2014 Sonneberg § 40 SprengG 15.02.2014 Sonneberg 6 Böller Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Urteil: Geldstrafe 30 Tagessätze 06 15.02.2014 Sonneberg § 52 WaffG Sonneberg 1 Schlagring Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurde der Gegenstand festgestellt. Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 07 15.02.2014 Suhl § 52 WaffG 15.02.2014 Suhl 1 Springmesser Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurde der Gegenstand festgestellt. Urteil: Geldstrafe 30 Tagessätze 08 15.02.2014 Neustadt an der Orla § 40 SprengG 15.02.2014 Neustadt an der Orla 45 Böller Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO 09 25.02.2014 Erfurt § 52 WaffG 25.02.2014 Erfurt 3 Wurfsterne, 2 Butterflymesser, 3 Wurfmesser Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Urteil: Geldstrafe 120 Tagessätze Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 2 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 10 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg § 52 WaffG 02. - 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg 1 Schlagring Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurde der Gegenstand festgestellt. Urteil: Freiheitsstrafe 4 Monate mit Bewährung 11 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg § 40 SprengG 02. - 03.06.2014 Neuhaus am Rennweg 140 Böller Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 12 18.04.2015 Gotha § 40 SprengG, §§ 2, 27 Versamml G 18.04.2015 Gotha 1 Blitzknaller Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Urteil: Geldstrafe 90 Tagessätze 13 02.05.2015 Erfurt §§ 2, 27 Versamml G 02.05.2015 Erfurt 1 Springmesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Strafbefehl: Geldstrafe 30 Tagessätze 14 23.05.2015 Hildburghausen § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 23.05.2015 Hildburghausen 1 Einhandmesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 15 13.06.2015 Leinefelde- Worbis § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 13.06.2015 Leinefelde- Worbis 1 Schlagring Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Urteil: Geldstrafe 30 Tagessätze 16 22.09.2015 Jena § 52 WaffG 13.07.2015 Jena 1 Softair-Pistole Bei einer Durchsuchung wurde der Gegenstand festgestellt. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 17 03.10.2015 Nordhausen § 40 SprengG, §§ 2, 27 Versamml G 03.10.2015 Nordhausen 3 Böller Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurden die Gegenstände festgestellt . Urteil: Geldstrafe 50 Tagessätze Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 3 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 18 27.10.2015 Ranis- Ziegenrück § 52 WaffG 27.10.2015 Ranis- Ziegenrück 5 Taschenlampen mit Elektroschockfunktion , 4 Schlagringe Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 19 16.11.2015 Sondershausen § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 16.11.2015 Sondershausen 1 Butterflymesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurden die Gegenstände festgestellt . Urteil: Geldstrafe 20 Tagessätze 20 05.12.2015 Neustadt an der Orla § 52 WaffG, § 224 StGB 05.12.2015 Neustadt an der Orla 1 Teleskopschlagstock Bei einer Körperverletzung wurde der Schlagstock eingesetzt. 1 Beschuldigter: Verwarnung, Arbeitsauflage 1 Beschuldigter: Einstellung gem. §§ 47, 45 Abs. 3 JGG 21 11.01.2016 Ichtershausen § 52 WaffG, § 40 SprengG 11.01.2016 Ichtershausen 1 Luftdruckwaffe mit Leuchte, Zielfernrohr und Laserpointer, 1 Kampfmesser, 3 Böller, 1 Cliptütchen mit Schwarzpulver , 1 Softair-Pistole, 1 Softair-Revolver Bei der Sicherung eines Tatortes zu einer anderen Straftat wurde der Beschuldigte festgestellt , als er ein Luftgewehr führte . Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden die weiteren Gegenstände festgestellt. Urteil: Geldstrafe 80 Tagessätze 22 13.02.2016 Weida § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 13.02.2016 Weida 1 Butterflymesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Strafbefehl: Geldstrafe 30 Tagessätze 23 31.03.2016 Ilmenau § 40 SprengG --------------- ----------------------------------------- Die Beschuldigten sollen Knaller gezündet haben. 1 Beschuldigter: Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 1 Beschuldigter: Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 4 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 24 15.04.2016 Ronneburg § 52 WaffG 15.04.2016 Ronneburg 1 Springmesser, 2 Taschenlampen mit Elektroschockfunktion Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 25 15.04.2016 Ronneburg § 40 SprengG 15.04.2016 Ronneburg 20 Blitzknaller Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände ohne BAM- Kennzeichnung festgestellt. Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 26 07.05.2016 Hildburghausen §§ 2, 27 Versamml G 07.05.2016 Hildburghausen 1 Einhandmesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO 27 07.05.2016 Hildburghausen §§ 2, 27 Versamml G 07.05.2016 Hildburghausen 1 Schreckschusspistole Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO 28 13.05.2016 Schmiedefeld § 52 WaffG 21.09.2016 Schmiedefeld 1 Patrone 1 Elektroschockgerät De Beschuldigte posierte auf einem Foto im Internet mit einer Waffe. Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 29 14.05.2016 Erfurt § 52 WaffG --------------- ----------------------------------------- Hinweis auf einen Waffenhändler . Abgabe an Staatsanwaltschaft außerhalb Thüringens 30 17.05.2016 unbekannt § 52 WaffG --------------- ----------------------------------------- Hinweis auf einen Waffenhändler . Abgabe an Staatsanwaltschaft außerhalb Thüringens 31 13.07.2016 Zeulenroda- Triebes § 40 SprengG 13.07.2016 Zeulenroda - Triebes 1 Attrappe einer Handgranate, 1 Rauchgranate (bereits umgesetzt ), 1 Softair-Pistole Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 32 16.07.2016 Erfurt § 52 WaffG --------------- ----------------------------------------- Hinweis auf einen Waffenhändler . Abgabe an Staatsanwaltschaft außerhalb Thüringens Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 5 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 33 23.09.2016 Bad Salzungen § 52 WaffG, § 224 StGB 23.09.2016 Bad Salzungen ----------------------------------------- Bei einer Körperverletzung wurde eine Schreckschusswaffe eingesetzt. 1 Beschuldigter: Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 1 Beschuldigter: Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 34 07.10.2016 Suhl § 86a StGB 07.10.2016 Suhl 1 Einhandmesser Bei einer Durchsuchung der Person, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trug, wurde der Gegenstand festgestellt. Urteil: Jugendstrafe 11 Monate mit Bewährung 35 26.10.2016 Kahla § 52 WaffG; § 243 StGB 26.10.2016 Kahla 1 Nachbildung MP 5, 1 Schreckschusswaffe Bei Durchsuchungen wegen des Verdachts der Begehung von Eigentumsdelikten wurden die Gegenstände festgestellt. Urteil: Freiheitsstrafe 1 Jahr 4 Monate 36 03.11.2016 Breitungen KrWaffKontrG --------------- ----------------------------------------- Hinweise auf das eine Maschinenpistole und Maschinengewehre . Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 37 08.11.2016 Breitungen KrWaffKontrG 08.11.2016, 16.11.2016 Breitungen diverse Munition und Munitionsteile , 1 Verschluss für MG 34, 1 Gehäuse für MG 34, 1 Spiralfeder für MG 34 1 Selbstladepistole Mauser, 1 Magazin, 2 St. Munition, 4 Teilstücke Munitionsgurt Nach einem Hinweis auf eine Schussabgabe wurden bei Durchsuchungen die Gegenstände festgestellt. Urteil: Freiheitsstrafe 6 Monate mit Bewährung 38 12.01.2017 Ilmenau § 52 WaffG, § 224 StGB 12.01.2017 Ilmenau 1 Butterflymesser Bei einer Körperverletzung wurde das Butterflymesser gezogen . Urteil: Verwarnung, gemeinnützige Arbeit Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 6 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 39 14.03.2017 Erfurt § 52 WaffG, § 130 StGB 05.05.2017 Erfurt 2 Softair-Pistolen, 1 Schreckschusspistole, 1 gezündete Patronenhülse Beschuldigte fertigten Videos mit beleidigenden und volksverhetzenden Inhalten. In einem Video posiert ein Beschuldigter mit einer Waffe. 3 Beschuldigte: Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 1 Beschuldigter: Absehen von der Verfolgung gem. § 45 Abs. JGG 40 06.05.2017 Leinefelde- Worbis §§ 2, 27 Versamml G 06.05.2017 Leinefelde- Worbis 1 Einhandmesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Urteil: Geldstrafe 30 Tagessätze 41 19.05.2017 Ohrdruf § 52 WaffG, § 224 StGB 19.05.2017 Ohrdruf 1 Butterflymesser Bei einer Veranstaltung zog der Beschuldigte das Butterflymesser und stieß es in Richtung von Personen. Anklage zum Strafrichter 42 31.05.2017 Gotha § 52 WaffG --------------- ----------------------------------------- Hinweis auf den Kauf eines Schlagrings Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 43 23.06.2017 Deesbach § 52 WaffG 23.06.2017 Deesbach 3 St. Munition Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Ermittlungen dauern an 44 23.06.2017 Guthmanns - hausen § 52 WaffG 23.06.2017 Guthmannshausen 1 St. Munition Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurde der Gegenstand festgestellt. Ermittlungen dauern an 45 23.06.2017 Benshausen § 52 WaffG Benshausen 1 Butterflymesser Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurde der Gegenstand festgestellt. Ermittlungen dauern an 46 23.06.2017 Schwallungen § 52 WaffG Schwallungen 1 Fallmesser, 1 Präzisionsschleuder Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Ermittlungen dauern an Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? - 7 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Delikt Datum und Ort der Durchsuchung sichergestellte Gegenstände Sachverhalt/Freitext Verfahrensstand 47 15.07.2017 Themar § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 15.07.2017 Themar 1 Butterflymesser Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Urteil: Geldstrafe 40 Tagessätze 48 18.07.2017 Jena § 52 WaffG, § 224 StGB 18.07.2017 Jena 1 Schlagring Bei einer Körperverletzung holte der Tatverdächtige mit dem Schlagring aus. Anklage zum Strafrichter 49 28.10.2017 Themar § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 28.10.2017 Themar 1 Schlagring Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Einstellung gem. § 154f StPO 50 28.10.2017 Themar § 52 WaffG, §§ 2, 27 Versamml G 28.10.2017 Themar 1 Schlagring Bei einer Kontrollmaßnahme anlässlich einer Versammlung wurde der Gegenstand festgestellt . Urteil: Geldstrafe 20 Tagessätze 51 04.11.2017 Mühlhausen § 52 WaffG 04.11.2017 Mühlhausen 1 Softair-Pistole mit Munition Bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat wurden die Gegenstände festgestellt. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO 52 08.12.2017 Meiningen § 52 WaffG, § 224 StGB 08.12.2017 Meiningen 1 Schreckschusswaffe, 4 St. Knallmunition Bei einer Auseinandersetzung zeigte der Beschuldigte die Schreckschusswaffe. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Waffenbesitz bei Neonazis und extrem Rechten? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. bis 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: