10.07.2018 Drucksache 6/5954Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juli 2018 Syrer in Jena verprügelt Die Kleine Anfrage 3089 vom 4. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 29. Mai 2018 haben am 27. Mai 2018 drei als arabisch aussehend beschriebene Männer im Skaterpark an der Rasenmühleninsel in Jena einen Syrer verprügelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Welche Verletzungen hat das Opfer davongetragen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? 6. Können Personen der Tätergruppe der Jenaer Jugendbande oder ihrem Umfeld zugerechnet werden, gegen die bereits wegen anderer zahlreicher Delikte ermittelt wird? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5954 Zu 1.: Am 27. Mai 2018 befand sich der Geschädigte im Bereich der Rasenmühleninsel in Jena. Drei augenschein lich ausländische Personen sprachen ihn auf ein Ereignis im März 2018 an. Hier habe der Geschädigte ei ner jungen Frau in einer Straßenbahn geholfen, die von diesen Personen belästigt worden sei. Die Tatver dächtigen hätten nun den Geschädigten wiedererkannt. Daraufhin schlugen die Tatverdächtigen gemeinschaftlich auf den Geschädigten ein. Während des tätlichen Angriffs eilte dem Geschädigten ein deutscher Staatsangehöriger zu Hilfe, woraufhin die drei Tatverdäch tigen sich vom Tatort entfernten. Zu 2.: Es waren zwei Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Der Geschädigte erlitt Prellungen an Kopf und Körper sowie Kratzspuren am Oberkörper. Zu 4.: Bisher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Es wird derzeit ge gen folgende zwei Tatverdächtige ermittelt: Alter Staatsangehörigkeit Aufenthaltsstatus 21 Jahre syrisch ohne Aufenthaltstitel 21 Jahre syrisch befristete Aufenthaltserlaubnis Ein weiterer Tatverdächtiger ist derzeit unbekannt. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Die beiden Tatverdächtigen können nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht dem Umfeld der "Jenaer Ju gendbande" zugerechnet werden. Maier Minister Syrer in Jena verprügelt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: