10.07.2018 Drucksache 6/5956Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2018 Geplante Einstellung von Lehrkräften und Horterziehern in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn 2018/2019 an den staatlichen Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 3086 vom 1. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, die Einstellungen zum Schuljahr 2018/2019 deutlich zu erhöhen. Derzeit laufen die Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen für Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte für Fachtheorie beziehungs weise Fachpraxis sollen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 unbefristet an Thüringer Schulen besetzt werden (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fächern)? 2. Wie viele Stellen für Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte für Fachtheorie beziehungs weise Fachpraxis sollen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 befristet an Thüringer Schulen besetzt wer den (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fächern)? 3. Aus welchen Gründen und mit welchem Umfang erfolgte jeweils die Befristung der Stellen aus Frage 2 (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fächern)? 4. Wie viele Stellen für Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte für Fachtheorie beziehungs weise Fachpraxis sollen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 an Thüringer Schulen entfristet werden (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fächern)? 5. Wie hoch ist der Anteil der entfristeten Stellen an den unter Frage 1 vorgenommenen unbefristeten Ein stellungen (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fä chern)? 6. Wie viele Horterzieherstellen sollen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 unbefristet an Thüringer Horten besetzt werden (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname und Abschluss)? 7. Wie viele Horterzieherstellen sollen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 befristet an Thüringer Schulen besetzt werden (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname und Abschluss)? 8. Aus welchen Gründen und mit welchem Umfang erfolgte jeweils die Befristung der Stellen aus Frage 7 (bitte aufschlüsseln nach Schulamt, Schulart, Schulnummer, Schulname und Abschluss)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5956 9. Wann wurden die ersten Einstellungsgespräche geführt (bitte aufschlüsseln nach Schulamt und Schulart)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Schulamt Schulart Gesamt GS RS FÖS FÖSSPF GesS Gy TGS BBS Mittelthüringen 13 17 8 9 6 21 2 13 89 Nordthüringen 11 35 6 2 0 15 5 12 86 Ostthüringen 21 32 13 5 6 34 14 12 137 Südthüringen 25 21 3 0 0 27 4 17 97 Westthüringen 19 19 6 0 0 21 6 21 92 501 Anzahl der freigegebenen Nachbesetzungen zum 1. August 2018 (Stand: 18. Juni 2018) Anzumerken ist hierzu, dass eine Aufschlüsselung nach Schulnummer, Schulname, Abschluss und Fä chern nicht vorgenommen wurde/werden konnte, da diese Informationen zum jetzigen Zeitpunkt laufenden Änderungen unterliegen. Das Einstellungsverfahren wird von den Schulämtern vorgenommen, welche im Zuge der Besetzung regelmäßig die Einstellungen in den genannten Kriterien dem Bewerberstand anpas sen. Eine Aufschlüsselung ist erst nach Ende des Besetzungsverfahrens möglich. Zu 2.: Im Schuljahr 2018/2019 können bis zu 300 Personen befristet eingestellt werden. Weitere 100 Personen können in der Vertretungsreserve befristet beschäftigt werden. Seit 1. Januar 2018 werden in diesem laufenden Verfahren beim Freiwerden einer entsprechenden Stel le die befristeten Stellen besetzt. Aussagen zu zukünftigen befristeten Einstellungen sind nicht möglich, da die Staatlichen Schulämter derzeit vorrangig die unbefristeten Stellen besetzen. Mit Abschluss dieses Ver fahrens werden nachfolgende Bedarfe mit befristeten Einstellungen gedeckt. Zu 3.: Der Befristungsgrund auf diese Einstellung erfolgt nach Maßgabe durch den Haushalt. Die Einstellung er folgt in der Regel in Vollzeit entsprechend der Schulart. Des Weitern sind aber auch Teilzeitbefristungen möglich oder notwendig, je nach Wunsch beziehungsweise nach Bedarf. Zu 4.: Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich nach Eignung, Leistung und Befähigung im Bewerberverfahren. Zu 5.: Erst nach Beendigung des Einstellungsverfahrens können Aussagen getroffen werden, wie viele der vor mals befristet beschäftigten Personen eine unbefristete Stelle bekamen. Zu 6.: Nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2018/2019 wurden den staatlichen Schulämtern alle 2.156 im Haushalt zur Verfügung stehenden Vollzeiterzieherstellen zugewiesen sowie 75 Vollzeitbeschäftigte (VZB) zur befristeten Einstellung von Erziehern im Rahmen der Vertretungsreserve. Die Schulämter bewirtschaf ten diese zugewiesenen Stellen in eigener Verantwortung und entscheiden, an welchen Grund und Ge meinschaftsschulen Erzieher eingesetzt werden sowie über notwendige Ersatz oder Neueinstellungen und über die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen. 3 Drucksache 6/5956Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nachfolgende Erzieherstellen wurden zugewiesen: Staatliches Schulamt Zuweisung in VZB Vertretungsreserve in VZB Mittelthüringen 477 16.6 Nordthüringen 362 12,6 Ostthüringen 568 19,8 Südthüringen 326 11,3 Westthüringen 423 14,7 Eine weitere Aufschlüsselung (Schulart, Schulnummer, Schulname, Abschluss) ist nicht möglich, da diese Daten nicht vorliegen und bei den Schulämtern händisch erhoben werden müssten. Zu 7.: Grundsätzlich ist es das Ziel der Schulämter im Rahmen der ihnen zugewiesenen Stellen Erzieher mit ent sprechender Ausbildung unbefristet einzustellen. Einstellungen erfolgen von vornherein befristet im Rah men der Vertretungsreserve und im Rahmen von Elternzeitvertretungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen Zu 8.: Einstellungen auf unbefristet zu besetzenden Stellen erfolgen befristet, wenn die Bewerber nicht die Aus bildungsvoraussetzungen für eine unbefristete Einstellung gemäß der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst vom 12. Januar 2018 erfüllen. Einstellungen im Rahmen der Vertretungsreserve und als Elternzeitvertretung erfolgen befristet. Über die Höhe der Beschäftigungsumfänge entscheiden die Schulämter im Rahmen der zur Verfügung ste henden Erzieherstellen. Zu 9.: Wie unter Antwort zu Frage 2 dargelegt, erfolgen seit 1. Januar 2018 alle freien und besetzbaren Einstel lungen fortlaufend. Demzufolge werden auch alle notwendigen Einstellungsgespräche zeitnah (auch für zu künftig angedachte Einstellungen) durchgeführt. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Geplante Einstellung von Lehrkräften und Horterziehern in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn 2018/2019 an den staatlichen Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: