11.07.2018 Drucksache 6/5957Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2018 Förderung von kommunalen Freibädern - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3102 vom 1. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 wurden unter § 4 zusätzliche Mittel für kommunale Sport-einrichtungen, einschließlich Schwimmbäder, zur Verfügung gestellt. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2654 (vergleiche Drucksache 6/4925) werden neun Projekte aufgeführt, die fristgerecht zum 1. Oktober 2017 die Fördermittelanträge gestellt hatten. Die Landesregierung konnte zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zu den einzelnen Gesamtbausummen und dem beantragten Förderbetrag oder zu Bewilligungen machen. In der Thüringer Allgemeinen, Lokalteil Bad Langensalza, wurde im Rahmen des Kommunalwahlkampfs als Vorschlag der SPD-Kandidatin über einen möglichen Freibadbau in Bad Langensalza berichtet. Am 12. Mai 2018 wurde dann im Interview der Thüringer Allgemeinen mit der Bürgermeisterkandidatin der SPD die Freibadfrage nochmals thematisiert, in welchem diese ausführte, dass es dazu nachdrücklich die Aussage der Thüringer Finanzministerin gebe, auch der Landrat dranbleiben wolle, dass man das Thema weiter verfolge und man, da es als Bürgerprojekt angelegt sei, eigentlich länger Zeit bräuchte, im Herbst aber schon der Fördermittelantrag gestellt werden müsse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die einzelnen Gesamtbausummen und der jeweils beantragte Förderbetrag bei den in der Drucksache 6/4925 zur Frage 4 genannten neun eingereichten Projekten im Bereich Kommunaler Schwimmbad- und Sportstättenbau für das Jahr 2018 (bitte einzeln nach Projekt mit Antragsteller auflisten )? Wurden zwischenzeitlich noch weitere Projekte eingereicht und wenn ja, von wem mit welchen Gesamtbausummen und welchen beantragten Fördersummen? 2. Warum konnten in der oben aufgeführten Drucksache 6/4925 noch keine konkreten Angaben gemacht werden, obwohl die Antragsfrist bereits mehrere Monate verstrichen war? 3. Wann wurde über die Anträge aus Frage 1 inzwischen entschieden (bitte nach Projekten und Datum mit gewährtem Förderbetrag auflisten)? Wenn bisher keine Entscheidung erfolgte, wann ist mit einer Entscheidung für die Antragsteller zu rechnen? Was sind eventuelle Ablehnungsgründe? 4. Plant die Landesregierung erneut, zusätzliche Mittel für das Haushaltsjahr 2019 oder folgende bereitzustellen , um Investitionen in Freibäder separat und verstärkt zu fördern? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5957 5. Kann die Landesregierung die oben genannte Aussage bestätigen, dass in Bad Langensalza ein Freibadneubau von ihr gefördert würde und wenn ja, wo und bis wann kann der Fördermittelantrag der Stadt Bad Langensalza zu welchem Förderprogramm/zu welcher Richtlinie eingereicht werden? Wie viele Mittel stehen in diesem Fördermittelprogramm zur Verfügung? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass von den neun eingereichten Projekten (Drucksache 6/4925 Tabelle Frage 4) folgende fünf Projekte in das Antrags- und Bewilligungsverfahren aufgenommen werden konnten. Folgende vier angemeldete Projekte können aus Mitteln des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur nicht gefördert werden (der Grund steht in Klammern): • Hallenbad Jena-Lobeda (die notwendigen Gremienbeschlüsse zum Standort, die EU-weite Ausschreibug des Planungsbüros und das Erstellen der Bauplanung lassen nach einem Gespräch mit kommunalen Vertretern einen Baubeginn erst circa 2021 realistisch erscheinen); • Freibad Weimar (die Bauarbeiten wurden bereits im Mai 2017 begonnen, so dass eine Förderung somit ausgeschlossen ist); • Freibad Hildburghausen (die Stadt kann keine Eigenmittel bereitstellen); • Freibad Gera (die Stadt kann keine Eigenmittel bereitstellen). Zwischenzeitlich sind Nachfragen zu möglichen Bäderförderungen eingegangen, die jedoch nicht weiter verfolgt und entsprechend abgelehnt wurden. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte alle Träger von vorrangig förderfähigen Bädern angeschrieben (siehe Drucksache 6/4925 Tabelle zu Frage 4) und über eine mögliche Förderchance informiert. Zudem war und ist der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu entnehmen, dass Bäder mit dem Status "vorrangig förderfähig " berücksichtigt werden. Standort Träger/Antragsteller Projekt Gesamtbausumme Euro Für 2018 beantragter Förderbetrag Euro Altenburg Ewa GmbH Hallenbad 785.937,08 173.022,90 Heiligenstadt Stadt oder Vital GmbH Freibad 4.281.456,30 400.000,00 Mühlhausen Stadt Mühlhausen Freibad 7.384.200,00 0,00 Sömmerda Stadtwerke Sömmerda GmbH Freibad 8.063.587,03 198.876,54 Erfurt Stadtwerke Erfurt GmbH Freibad 87.646,50 70.117,30 Zu 2.: Die Antwort der Landesregierung an den Thüringer Landtag datiert vom 8. Januar 2018. Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgegebene Antragsfrist endete erst am 28. Februar 2018. Zu 3.: Über die Anträge aus Frage 1 wird nach Abschluss der baufachlichen Antragsprüfung entschieden. Diese erfolgt im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) und läuft derzeit noch für zwei Projekte. Mit einer Entscheidung für alle Projekte ist Anfang August 2018 zu rechnen. Zu 4.: Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist an die Gültigkeit des oben angegeben Gesetzes gebunden. Die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers bleibt abzuwarten. Zu 5.: Das Freibad in Bad Langensalza gehört gemäß Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption - zu finden auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport - nicht zu den vorrangig 3 Drucksache 6/5957Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode förderfähigen Freibädern. Eine Förderung ist aus Mitteln des oben angegeben Gesetzes folglich gegenwärtig nicht möglich. Ob die zukünftig verfügbaren Investmittel ausreichen, um auch die perspektivisch förderfähigen Freibäder (wie in Bad Langensalza) zu bezuschussen, muss den Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers zu den späteren Haushalten vorbehalten bleiben. Die Stadt Bad Langensalza kann ihren Förderbedarf für das neu zu bauende Freibad gemäß Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen über den Landkreis bis zum 1.Oktober 2018 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anmelden, wenn sie am Auswahlverfahren zum Förderplan 2019 teilnehmen will. Um das Vorhaben richtliniengemäß anzumelden, muss der Stadt jedoch eine Vorplanung (Leistungsphase 2 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) vorliegen. Für die sogenannte kommunale Sportstättenbauförderung stehen in 2019 bei Kapitel 04 35 Titel 883 71 Haushaltsmittel in Höhe von 7.073.000 Euro zur Verfügung. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Förderung von kommunalen Freibädern - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: