10.07.2018 Drucksache 6/5958Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2018 Vorfall an der Staatlichen Regelschule an der Geraaue Nummer 23 in Erfurt Die Kleine Anfrage 3068 vom 24. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Über die sozialen Netzwerke wurde die Fraktion der AfD über einen Vorfall informiert, der sich vergangene Woche an der Staatlichen Regelschule Nummer 23 an der Geraaue in Erfurt ereignet haben soll. Hiernach soll ein ausländischer Schüler angekündigt haben, dass er Mitschüler und Lehrer mit einem Messer attackieren wird. Aufgrund dessen soll es zu einem Polizeieinsatz gekommen sein. Daraufhin seien die Schüler nach der ersten Stunde wieder nach Hause geschickt worden. Die angrenzende Staatliche Grundschule Nummer 28 an der Geraaue soll über diesen Vorfall hingegen nicht informiert worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat der oben geschilderte Vorfall stattgefunden? 2. Falls ja, was genau hat sich nach dem aktuellen Ermittlungsstand wann zugetragen? 3. Was wurde als Hintergrund des Vorfalls bisher ermittelt? 4. Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus hat der Schüler, von dem die Bedrohung ausging? 5. Seit wann hält er sich in Deutschland auf? 6. Praktizierte der Schüler zum Zeitpunkt des Vorfalls das Ramadan-Fasten? 7. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz ? 8. Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und falls ja, wegen welcher Tatbestände? 9. Wurden schulrechtliche Maßnahmen eingeleitet und falls ja, um welche hat es sich hierbei gehandelt? 10. Wurden die Presse und die Öffentlichkeit hinsichtlich des oben geschilderten Vorfalls informiert und falls ja, wie genau erfolgte die Information? Falls nein, warum ist eine Information unterblieben? 11. Erfolgte eine Information der benachbarten Grundschule und falls ja, in welcher Form erfolgte die Information ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5958 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2018 wie folgt beantwortet. Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 20. Juni 2018). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten ist seit der Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) durch das Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU vom 6. Juni 2018 (ThürDSAnpUG-EU, GVBl. S. 229 ff.) § 2 Abs. 8 ThürDSG zu beachten. Danach dürfen von der Landesregierung übermittelte personenbezogene Daten nicht in Landtagsdrucksachen aufgenommen oder in sonstiger Weise allgemein zugänglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen , dass schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträchtigt werden.* Zu 1. bis 5.:* Zu 6.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: Es kamen sechs Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz. Zu 8.:* Zu 9. bis 11.: Schulrechtliche Maßnahmen waren nicht notwendig. Es gab im Nachgang eine Klassenintervention, die über die Nutzung sozialer Medien und die Verbreitung von Falschmeldungen aufklärte. Da objektiv keine Bedrohung vorlag, wurden die Presse und die Öffentlichkeit nicht informiert. Aus diesem Grund erfolgte auch keine Information an die benachbarte Grundschule. In Vertretung Höhn Staatssekretär Endnote: * Der Abdruck der von der Landesregierung übermittelten personenbezogenen Daten unterbleibt gemäß § 2 Abs. 8 ThürDSG. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Thüringer Landtags haben jeweils ein Exemplar der Antwort zur Information erhalten. Vorfall an der Staatlichen Regelschule an der Geraaue Nummer 23 in Erfurt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 5.:* Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.:* Zu 9. bis 11.: Endnote: