12.07.2018 Drucksache 6/5959Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2018 Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl in Thüringen am 15. April 2018 Die Kleine Anfrage 3011 vom 27. April 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 15. April 2018 wurde in Thüringen zu den Kommunalwahlen ein Großteil der Thüringer Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister neu gewählt. Zum ersten Mal durften in Thüringen Wähler ab dem 16. Lebensjahr an die Wahlurne treten und ihre Stimme abgeben. Laut MDR Thüringen sollte dies knapp 30.500 Jugendliche betroffen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Beteiligung der Wähler nach Altersstruktur bei der Kommunalwahl am 15. April 2018 (bitte differenzieren nach unter 18 Jahren; 18 bis 30 Jahre; 31 bis 60 Jahre und über 60 Jahre) allgemein in Thüringen sowie für die Landratswahl im Ilm-Kreis allgemein und aufgeschlüsselt nach einzelnen Gemeinden des Ilm-Kreises? 2. Wie viele Wähler mit Staatsangehörigkeit aus Staaten der Europäischen Union haben sich allgemein an der Kommunalwahl in Thüringen beteiligt? 3. Wie viele Wähler mit Staatsangehörigkeit aus Staaten der Europäischen Union haben sich an der Landratswahl im Ilm-Kreis allgemein sowie aufgeschlüsselt nach einzelnen Gemeinden des Ilm-Kreises beteiligt? 4. Wie hoch war die Beteiligung von Männern und Frauen an den Kommunalwahlen am 15. April 2018 (bitte für Thüringen allgemein sowie für die Landratswahl im Ilm-Kreis gesamt und nach Gemeinden im Ilm- Kreis aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Nach § 25 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlordnung kann das Landesamt für Statistik im Einvernehmen mit dem Wahlleiter für einzelne Stimmbezirke auch Statistiken über Geschlechts- und Altersgliederung der Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für einzelne Wahlvorschläge erstellen. Zu diesem Zweck sind Stimmzettel mit Unterscheidungsmerkmalen zulässig. Die Stimmabgabe einzelner Wähler darf nicht erkennbar werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5959 Nach Auskunft des Thüringer Landesamtes für Statistik wurde zu den Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen am 15. April 2018 in keinem der 120 Wahlgebiete eine solche Statistik durchgeführt. Nach den Vorgaben der Thüringer Kommunalwahlordnung zur Ermittlung der Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlgebieten wird jeweils lediglich die Zahl der Wahlberechtigten mit beziehungsweise ohne Wahlschein und die Zahl der Wähler erfasst. Eine Differenzierung nach Altersgruppen (Frage 1), Staatsangehörigkeit (Fragen 2 und 3) oder Geschlecht (Frage 4) erfolgt nicht Die gewünschten differenzierten Angaben liegen daher der Landesregierung weder allgemein für Thüringen noch für die Landratswahl im Ilm-Kreis vor. In Vertretung Höhn Staatssekretär Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl in Thüringen am 15. April 2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: