12.07.2018 Drucksache 6/5961Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2018 Angriffe und Anschläge auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amtes für Verfassungsschutz - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3082 vom 31. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage (vergleiche Drucksache 6/5710) am 25. Mai 2018 wurde lediglich auf Straftaten gemäß § 305a Strafgesetzbuch abgestellt. Sehr wahrscheinlich fanden im fraglichen Zeitraum auch Angriffe und Anschläge auf Polizeieinrichtungen statt, die anderen strafrechtlichen Normen zuzuordnen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden gegen Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amtes für Verfassungsschutz in den Jahren 2014 bis 2018 verübt (bitte nach Jahren und getrennt nach Polizei und Amt für Verfassungsschutz darstellen)? 2. Wie hoch war dabei jeweils der Sachschaden (bitte nach Jahren und getrennt nach Polizei und Amt für Verfassungsschutz darstellen)? 3. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte nach Jahren und getrennt nach Polizei und Amt für Verfassungsschutz darstellen)? 4. Mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen (bitte nach Jahren und getrennt nach Polizei und Amt für Verfassungsschutz darstellen)? 5. Wie viele Fälle wurden der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte gliedern nach PMK- Rechts, PMK-Links, PMK-AK, PMK-Sonstige und nach Jahren und getrennt nach Polizei und Amt für Verfassungsschutz darstellen)? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bereits im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/5710 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in der Thüringer Polizei gegenwärtig keine statistischen Übersichten im Sinne der ex- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5961 akten Fragestellung geführt werden. Zur Beantwortung der erneuten Fragestellung mussten wiederum eigens zu diesem Zweck Sonderrecherchen im einschlägigen polizeilichen Auswertesystem durchgeführt werden, die vor dem Hintergrund der nunmehr längeren Beantwortungsfrist noch intensiver und unter Ausweitung auf weitere mögliche Straftatbestände und Begehungsweisen erfolgten. Zu 1.: Straftaten gegen Einrichtungen und Liegenschaften der Thüringer Polizei Jahr Delikt Gesamtzahl davon PMK rechts links nicht zuzuordnen 2014 31 2 Sachbeschädigung - politisch motiviert (§ 303 StGB) 2 2 Sachbeschädigung - Straftaten im Graffiti-Bereich (§ 303 StGB) 6 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 23 2015 38 1 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti (§ 304 StGB) 1 Sachbeschädigung - Straftaten im Graffiti-Bereich (§ 303 StGB) 5 1 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 26 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 1 Sachbeschädigung durch Brandlegung (§ 303 StGB) 1 Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 2 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 1 2016 28 Sachbeschädigung - Straftaten im Graffiti-Bereich (§ 303 StGB) 3 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 20 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 1 Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 2 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 1 2017 37 5 4 Sachbeschädigung - politisch motiviert (§ 303 StGB) 9 5 4 Sachbeschädigung - Straftaten im Graffiti-Bereich (§ 303 StGB) 4 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 20 Sachbeschädigung an Kfz (§ 303 StGB) 1 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 1 Sachbeschädigung durch Graffiti auf Straßen, Wegen oder Plätzen (§ 303 StGB) 2 3 Drucksache 6/5961Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Straftaten gegen Dienst-Kfz der Thüringer Polizei Jahr Delikt Gesamtzahl davon PMK rechts links nicht zuzuordnen 2014 12 1 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 2 1 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 10 2015 18 1 3 Landfriedensbruch (§ 125 StGB) 1 1 Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 5 1 2 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 12 2016 20 1 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 20 1 2017 12 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) 12 Straftaten gegen Einrichtungen und Liegenschaften des Amtes für Verfassungsschutz Jahr Delikt Gesamtzahl davon PMK rechts links nicht zuzuordnen 2014 0 2015 1 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 1 2016 1 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 1 2017 2 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) 1 Üble Nachrede (§ 186 StGB) 1 1 Straftaten gegen Dienst-Kfz des Amtes für Verfassungsschutz Jahr Delikt Gesamtzahl davon PMK rechts links nicht zuzuordnen 2014 0 2015 0 2016 1 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 3 StGB) 1 2017 0 Für das Jahr 2018 liegen noch keine belastbaren qualitätsgeprüften statistischen Angaben vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5961 Zu 2.: Die registrierten Sachschäden (in Euro) werden nach Jahresscheiben wie folgt beziffert: Jahr Sachschäden bei Thüringer Polizei (Einrichtungen, Liegenschaften) Amt für Verfassungsschutz (Einrichtungen, Liegenschaften) Thüringer Polizei (Dienst-Kfz) Amt für Verfassungsschutz (Dienst-Kfz) 2014 14.416 0 2.166 0 2015 10.001 0 11.124 0 2016 5.505 0 13.145 0 2017 7.339 0 8.327 0 Zu 3.: In allen vorgenannten Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu 4.: Zum Verfahrensausgang liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 5.: Auf die tabellarische Übersicht zur Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: In Bezug auf "Angriffe und Anschläge auf Einrichtungen, Liegenschaften und Dienstfahrzeuge der Thüringer Polizei" bewegt sich das Fallaufkommen auf eher geringem Niveau und ist über die Jahre annähernd gleichbleibend. Sofern die einzelnen Delikte der PMK zugeordnet werden konnten, überwiegt eine Zuordnung zur PMK -links-. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurden insbesondere Gewahrsamsbereiche durch renitentes Verhalten beschädigt. Schwerwiegende Sachbeschädigungen im Sinne von tatsächlichen "Anschlägen" waren im Berichtszeitraum nicht zu verzeichnen. Gleichwohl ist jede Straftat eine Straftat zu viel. Die Landesregierung verurteilt jede Straftat. Die Polizei und die Justiz werden weiterhin konsequent alle Straftaten, insbesondere solche, die sich als Angriffe gegen den Staat und seine Repräsentanten richten, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen. In Vertretung Höhn Staatssekretär Angriffe und Anschläge auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thü-ringer Polizei und des Amtes für Verfassungsschutz - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: