12.07.2018 Drucksache 6/5962Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Juli 2018 Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Kreuzung B 92/ B 175 "Fortuna" bei Weida Die Kleine Anfrage 3085 vom 1. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Anhörung in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition "Errichtung einer Kreisverkehrsanlage bei Weida" am 16. Mai 2018 wurden die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung mit einem Vorschlag für eine Vorzugsvariante vorgelegt. Sein Petitum ergänzend hat der Petent gefordert, dass bis zur Umsetzung einer der Varianten weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergriffen werden sollten. Konkret benannt wurden die bessere Beschilderung der gefährlichen Kreuzung mit entsprechenden Warnschildern, die Errichtung von Tempokontrollanlagen und die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde vor dem Kreuzungsbereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den oben angeführten ergänzenden Vorschlägen des Petenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit? 2. Wer wäre für die Umsetzung dieser Vorschläge zuständig und mit welchen Stellen müssten diese ab gestimmt werden? 3. Beabsichtigt die Landesregierung diese Vorschläge umzusetzen beziehungsweise auf die Umsetzung hin zuwirken, wenn nein, warum nicht und wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Alle vom Petenten aufgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, um eine Erhöhung der Verkehrs sicherheit zu bewirken. Welche dieser Maßnahmen im konkreten Fall umzusetzen sind, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der geltenden bundesrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Straßenverkehrs Ordnung, entschieden werden. Zu 2.: Für die Anordnung der Beschilderung/Warnbeschilderung und die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 50 Kilometer/Stunde ist die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Greiz zuständig. Für die Anordnung von Verkehrszeichen (Beschilderung) bedarf es einer Abstimmung mit der Polizei und dem zu K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Emde (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5962 ständigen Straßenbaulastträger. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 60 Kilometer/ Stunde außerhalb geschlossener Ortschaften bedarf es darüber hinaus der Zustimmung der höheren Ver waltungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt). Die Entscheidung, Errichtung und Betreibung von Geschwindigkeitsmessstellen erfolgt durch die Polizei. Zu 3.: Für die Umsetzung der Vorschläge sind die in der Antwort zu Frage 2 genannten Behörden im Rahmen ih rer Zuständigkeiten verantwortlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Kreuzung B 92/ B 175 "Fortuna" bei Weida Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: