zu Drucksache 6/5634 13.07.2018 Drucksache 6/5965Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juli 2018 Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt Die Thüringer Staatskanzlei hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wie folgt beantwortet: I. Allgemeines 1. Durch wen wurde das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt erarbeitet und welche externen Institutionen waren an der Erarbeitung beteiligt (bitte einzeln auflisten)? Die Erarbeitung des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt erfolgte durch eine Arbeitsgruppe , in der die maßgeblichen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Themenfeld mitwirkten. Im Einzelnen waren dies in alphabetischer Reihenfolge die AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V., Brennessel e.V. (Erfurt), Forschungsinstitut tifs, GEW Thüringen, Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Jena), Landesfrauenrat Thüringen e.V., LSVD Thüringen e.V., pro familia (Landesverband Thüringen), Regenbogen Referat des StuKo der Bauhaus-Universität Weimar, Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V., ZWANG?LOS! Selbsthilfegruppe (Erfurt) und weitere Engagierte. Inhaltliche Impulse gingen auch von der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Landesprogrammes am 23. April 2016 aus, wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1313 (Drucksache 6/2679) dargestellt. 2. Welche Expertise brachten die beteiligten externen Institutionen ein? Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Institutionen brachten ihre Fachkompetenz ein, ihr umfangreiches Wissen und ihre vielfältigen Erfahrungen. 3. Welche Kosten entstanden durch die Erarbeitung des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt bisher (bitte mit Angabe des Haushaltstitels und des Haushaltsjahres)? Für die Erarbeitung des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt wurden im Titel 0201 531 77 im Jahr 2016 die Summe von 5.366,85 Euro, im Jahr 2017 die Summe von 8.356,17 Euro und im Jahr 2018 die Summe von 2.294,46 Euro ausgegeben. Die Ausgaben von insgesamt 16.017,48 Euro entstanden für die Sitzungen der Arbeitsgruppe, die Auftakt- und Fachveranstaltung, die redaktionelle Bearbeitung sowie die Layoutgestaltung und den Druck der Broschüre des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt. 4. Wurden die Vertreter der islamischen, jüdischen, christlichen, buddhistischen und anderen Religionsgemeinschaften in Thüringen in die Erarbeitung des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt einbezogen? Wenn ja, wie bewerten die Vertreter der vorgenannten Religionsgemeinschaften das Landesprogramm beziehungsweise welche Standpunkte wurden diesbezüglich eingenommen? A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5634 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Zu einer Arbeitstagung zum Landesprogramm am 15. September 2017 waren Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften eingeladen worden. Bewertungen des Landesprogramms durch Religionsgemeinschaften liegen nicht vor. II. Beratung und Anti-Gewalt-Arbeit 5. Auf welche Datenbasis bezieht sich die Landesregierung bezüglich der Aussage, dass in Thüringen Beratungsbedarf für LSBTIQ*-Personen* und ihre Angehörigen besteht (die im Landesprogramm als Quelle angegebene Studie "Counting the LGBT Population, Dalia Research, 2016" zur Ermittlung des Bevölkerungsanteils, der sich einer LSBTIQ*-Identität zuordnet, bezieht sich nicht explizit auf die Thüringer Bevölkerung, sodass der tatsächliche LSBTIQ*-Beratungsbedarf für Thüringen fraglich bleibt)? Plant die Landesregierung, den tatsächlichen Bedarf an professionellen Beratungsangeboten für LSBTIQ*-Personen in Thüringen zu ermitteln? Wenn ja, wann und wie beziehungsweise auf der Basis welcher Methodik? Die genannte Studie bezieht Deutschland und damit implizit auch Thüringen ein. Es besteht kein Anlass zu der Vermutung, dass sich der Beratungsbedarf innerhalb Thüringens grundsätzlich von anderen Ländern unterscheiden könnte. 6. Nach Maßgabe welcher sozialräumlichen und beratungstheoretischen Kriterien soll nach Ansicht der Landesregierung die geplante "Einrichtung einer aufsuchenden Beratung für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen, besonders für den Einsatz in ländlichen Regionen" realisiert werden? Wie können insbesondere LSBTIQ*-Personen im ländlichen Raum niederschwellig und bedarfsgerecht erreicht werden? Die Realisierung einer niederschwelligen und bedarfsgerechten aufsuchenden Beratung für LSBTIQ*- Personen und ihre Angehörigen im ländlichen Raum zu erreichen, ist eines der Ziele der Koordinierungsstelle . Dies wird entsprechend der tatsächlichen Bedarfe und nicht nach formalen Kriterien erfolgen . 7. Wie und unter Nutzung welcher finanziellen und personellen Ressourcen soll nach Kenntnis der Landesregierung die "Fortbildung von psychologischem, psychiatrischem und psychotherapeutischem Personal in den Lehrkrankenhäusern des Universitätsklinikums Jena und weiteren Krankenhäusern und Kliniken zu LSBTIQ*-spezifischen Themen, insbesondere auch von Hebammen und Personal in Geburtskliniken zum Thema Intergeschlechtlichkeit" stattfinden? Welche konkreten Inhalte sollen im Rahmen der geplanten Fortbildung vermittelt werden? Für die Fortbildung von psychologischem, psychiatrischem und psychotherapeutischem Personal sind die Selbstverwaltungen, Träger der Berufsverbände und Träger von Gesundheitseinrichtungen verantwortlich. LSBTIQ*-spezifische Themen werden bereits in Aus-, Fort- und Weiterbildung berücksichtigt . Die Landesregierung kann insofern unterstützend tätig werden, die Selbstverwaltungen, Träger der Berufsverbände und Träger von Gesundheitseinrichtungen aufzufordern, entsprechende Fortund Weiterbildungen zu LSBTIQ*-spezifischen Themen vorzuhalten. Nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena (UKJ) werden Lehrveranstaltungen zum Thema LSBTIQ*-Personen bereits seit geraumer Zeit sowohl im Medizinstudium als auch in der Ausbildung von Hebammen und Ärzten in Geburtskliniken angeboten. Sie sind Bestandteil der Facharztausbildung und der ärztlichen Weiterbildung. Die ausgebildeten Ärzte und Hebammen sind damit in den Geburtskliniken und in der Pädiatrie in die Lage versetzt, Vielfalt zu erkennen und entsprechend zu beraten. Die Klinik für Psychiatrie des UKJ verantwortet unter anderem das Facharzt-Curriculum für zukünftige Fachärzte für Psychiatrie in Thüringen. Innerhalb dieses Curriculums werden Lehrveranstaltungen zum Thema LSBTIQ*-Personen allen zukünftigen Fachärzten vermittelt. 8. Auf welche Weise und unter Zuhilfenahme welcher Maßnahmen soll nach Kenntnis der Landesregierung die "Sensibilisierung von Fachkräften in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, niedergelassenen Ärzt_innen und bei Einsatzkräften der Opferversorgung (Feuerwehr, Rettungsdienste) für den Umgang mit und die Erkennung von LSBTIQ*-Feindlichkeit sowie Gewalt in Beziehungen" realisiert werden? Welcher finanzielle und personelle Aufwand ist nach Ansicht der Landesregierung mit der geplanten Sensibilisierung verbunden? 3 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Sensibilisierung soll durch hierfür geeignete Schulungen im Rahmen der üblichen Fort- und Weiterbildung erfolgen. Seitens des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) wird die Sensibilisierung von medizinischen Fachkräften zu LSBTIQ*-Themen unterstützt (siehe auch Maßnahme 2 Seite 57 des Landesprogramms). Hierzu ist geplant, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) geeignete Formen der Information, Aufklärung und Sensibilisierung zur Lebenswelt von LSBTIQ*-Personen, insbesondere mit spezifischen Aspekten der Gesundheit von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transidenten Personen und Intergeschlechtlichen, zu entwickeln und die KVT dabei auch als Multiplikator für die Weitergabe dieser Informationen einzusetzen (beispielsweise Veröffentlichung von Beiträgen zu LSBTIQ*-Themen in der Mitgliederzeitschrift der KVT). Der finanzielle und personelle Aufwand kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. 9. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Landesregierung Bedarf an der Einrichtung einer zentralen Internet -Präsenz bezüglich der Zusammenstellung von Selbsthilfe-Angeboten für LSBTIQ*-Personen in Thüringen? Auf welche Datenlage bezieht sich die Landesregierung bezüglich der Feststellung des tatsächlichen Bedarfs an entsprechenden LSBTIQ*-Selbsthilfe-Angeboten in Thüringen? Die Kenntnis des Bedarfs an den genannten Angeboten ergibt sich aus der Expertise der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Institutionen sowie den einschlägigen Publikationen, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage "Aktionsplan der Landesregierung innerhalb des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt" (Drucksache 6/5646, Antwort zu 5.) benannt sind. 10. Welcher finanzielle und personelle Aufwand ist nach Kenntnis der Landesregierung mit dem geplanten "Aufbau und der Förderung eines Anti-Gewalt-Projekts zur Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt, zur Vernetzung und Fortbildung von Überfall-Telefonen, zum Monitoring von vorurteilsmotivierter Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen, zum kriminalpräventiven Austausch mit der Thüringer Polizei , zur Entwicklung und Umsetzung von Opferschutzkonzepten und zur Erfassung von Gewalt und Diskriminierung innerhalb der LSBTIQ*-Szene" verbunden? Verfügt die Landesregierung über Daten zu Umfang und Ausmaß LSBTIQ*-feindlicher beziehungsweise vorurteilsmotivierter Gewalt in Thüringen und inwiefern schlägt sich LSBTIQ*-feindliche Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik nieder? Der mögliche Aufwand ist derzeit nicht abzusehen, da die Konzeption für die genannten Maßnahmen nach der Errichtung der Koordinierungsstelle zu erarbeiten ist. Gewaltstraftaten zum Nachteil von LSBTIQ*-Personen werden der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unter anderem gegen die Person wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sie sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Im Weiteren wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2854, Drucksache 6/5646, verwiesen. 11. Welche konkreten Inhalte sollen nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der geplanten "Fortund Weiterbildung von Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und von Kinder- und Jugendschutzdiensten für die Bedarfe von LSBTIQ*-Personen" vermittelt werden? Inwiefern und in welchem Umfang haben nach Kenntnis der Landesregierung LSBTIQ*-Personen ihre Bedarfe in den betreffenden Thüringer Interventionsstellen bislang zum Thema gemacht? Verfügt die Landesregierung über kriminalstatistische Daten zur häuslichen beziehungsweise sexualisierten Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen in Thüringen? Wenn nein, welche Bemühungen hat die Landesregierung bislang zum Monitoring von häuslicher beziehungsweise sexualisierter Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen unternommen? Der konkrete Weiterbildungsinhalt von Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und von Kindern- und Jugendschutzdiensten wird mit den betreffenden Strukturen anhand des konkreten Bedarfs individuell erarbeitet . Schwerpunkte werden die Sensibilisierung sowie die Identifizierung spezifischer Problemlagen von LSBTIQ*-Personen sein, insbesondere zu Fragen der Mehrfachdiskriminierung, zum diskriminierungsfreien Umgang, zur Trans*feindlichkeit und zu Struktur- und Vernetzungsmöglichkeiten. In den Interventionsstellen wird bislang keine gesonderte statistische Erfassung nach LSBTIQ*-Personen vorgenommen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Im Rahmen der personellen Besetzung der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt hat im Februar 2018 die Monitoringgruppe "Häusliche Gewalt" die Arbeit wieder aufgenommen. Diese hat unter anderem den Auftrag, Datenlagen zu überprüfen und zur Nutzung einer geeigneten Auswertung rechtskonform nach Notwendigkeit anzupassen. Das beinhaltet auch für LSBTIQ*-Personen alle relevanten Datenlagen der Strukturen. Die Mitarbeiter/-innen der Kinder- und Jugendschutzdienste nutzen verschiedene Fortbildungsangebote , so unter anderem auch die des Landesjugendamtes. Zum Thema LSBTIQ wird mit den Teilnehmern /Teilnehmerinnen stets am konkreten Bedarf und aktuellen Fragestellungen gearbeitet. Für die Fortbildungsangebote gilt, dass sie eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Lebensformen aufzeigen, eine offene und kultursensible Haltung gegenüber allen Kindern und Jugendlichen vermitteln . Ziel der Fortbildungsangebote ist es, Fachkräfte zu befähigen, dass sie die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigen Persönlichkeiten unterstützen. Dabei ist insbesondere ihre Individualität und Vielfalt zu berücksichtigen. Zu häuslicher Gewalt liegen keine kriminalstatistischen Daten vor. Zur Gewalt gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Inwiefern sollen die Leitlinien der Thüringer Polizei in Bezug auf die Zielgruppe der LSBTIQ*-Personen , insbesondere unter dem Gesichtspunkt häuslicher Gewalt, überarbeitet werden? Die "Polizeilichen Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt - Leitlinien der Thüringer Polizei" bestehen aus einem effektiven und individuellen Zusammenwirken von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Ermittlungstätigkeit und des Opferschutzes. Sie berücksichtigen verschiedene Zielgruppen. LSBTIQ*- Personen waren bisher nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Überarbeitung der bestehenden Leitlinien soll die Zusammenarbeit mit dafür in Frage kommenden Opferberatungsstellen für LSBTIQ*- Personen optimiert werden. 13. Wie ist der aktuelle Entwicklungs- beziehungsweise Umsetzungsstand bezüglich der Forderung nach "Einführung der anonymen Spurensicherung auch für LSBTIQ*-Personen"? Wird im Jahr 2018 ein Runder Tisch unter Federführung des Sozialministeriums bezüglich der Entwicklung eines Modells zur Einführung der anonymen Spurensicherung in Thüringen tagen? Wenn ja, wann beziehungsweise in welchen Zeitintervallen wird der Runde Tisch tagen und wann ist mit einem greifbaren Ergebnis zu rechnen? Wer soll am Runden Tisch teilnehmen? Es wird auf den Beschluss des Landtags "Entwicklung eines Modells der vertraulichen Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt für Thüringen", Drucksache 6/5768, verwiesen. 14. Unter Berücksichtigung welcher Kriterien soll das geplante Konzept für "Zufluchtsmöglichkeiten für LSBTIQ*-Personen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt" entwickelt werden? Die Kriterien der Initiative werden unter Einbeziehung der Koordinierungsstelle nach deren Errichtung erarbeitet werden. 15. Mit welchen konkreten Inhalten zum Themenkreis LSBTIQ* soll nach Kenntnis der Landesregierung die Polizeiaus- und -fortbildung ergänzt werden? Welcher finanzielle, personelle und organisatorische Aufwand ist mit der Ergänzung verbunden und wie viele Fortbildungsstunden sind hierfür angedacht? Im Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (PVD) wird das Thema "Vielfalt/Diversität" in der Psychologie in Verbindung mit dem Themenkomplex "Soziales Urteile/Stereotype/Vorurteile" vermittelt . Konkrete Inhalte zum Themenkreis "LSBTIQ* konnten bislang noch nicht explizit im Studium zum gehobenen PVD beziehungsweise zur Ausbildung zum mittleren PVD verankert werden. Es ist beabsichtigt , im Jahr 2018 zum Thema "Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bei der Polizei " auf der Grundlage eines Trainingsangebotes des Vereins für Vielfalt in Sport und Gesellschaft e. V. zwei Tagesveranstaltungen als Fortbildungsseminare für die Thüringer Polizei durchzuführen. Zu den Aufwänden können noch keine Aussagen getroffen werden. 16. Wie begründet die Landesregierung die geplante "Informationspflicht für politisch motivierte Straftaten mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund an den Staatsschutz"? Welche Polizei- beziehungsweise 5 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Strafverfolgungsbehörden sind aktuell für die Verfolgung und Bekämpfung politisch motivierter Straftaten mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund zuständig und welchen Vorteil erwartet die Landesregierung durch eine gegebenenfalls veränderte Zuständigkeit? Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person unter anderem wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, eine Sache oder ein Objekt richtet . Politisch motivierte Straftaten werden statistisch gesondert erfasst. Die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität ist die Aufgabe aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Thüringer Polizei. Den Landespolizeiinspektionen obliegt die durchgängige Erfüllung aller polizeilichen Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zur qualifizierten Bekämpfung von Kriminalität werden politisch motivierte Straftaten in den Kommissariaten Polizeilicher Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektionen der Landespolizeiinspektionen beziehungsweise der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Landeskriminalamtes Thüringen bearbeitet. Wie für die Verfolgung anderer politisch motivierter Straftaten sind auch für die Verfolgung solcher Straftaten mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund die vier Thüringer Staatsanwaltschaften in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen und intern die bewährten Spezialdezernate für Straftaten mit politischem Hintergrund sowie koordinierend die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Veränderungen in der Zuständigkeit sind insoweit nicht geplant. 17. Wie beziehungsweise durch welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung eine "Verbesserung der Erfassungsmöglichkeiten zur gesonderten Ausweisung von politisch motivierter Kriminalität gegen LSBTIQ*-Personen beziehungsweise von Hasskriminalität mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund" erreichen? Wie definiert die Landesregierung Hasskriminalität und welche konkreten Straftatbestände subsumiert die Landesregierung unter diesen Begriff? Über welche gesonderten Erkenntnisse zur Hasskriminalität mit LSBTIQ*-feindlichem Hintergrund in Thüringen verfügt die Landesregierung? Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person unter anderem wegen ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, eine Sache oder ein Objekt richtet. Da sich die Einordnung als Hasskriminalität im Wesentlichen auf die Motivation der Täter und die Sicht der Opfer bezieht, ist eine Eingrenzung auf bestimmte Tatbestände nicht möglich. Auch § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches greift menschenverachtende Beweggründe und Ziele als strafzumessungserheblich auf und nennt insoweit als Unterfälle ausdrücklich rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele. Durch die Thüringer Staatsanwaltschaften werden seit dem 1. Januar 2018 Straftaten statistisch erfasst , die wegen ihres Bezugs auf die sexuelle Orientierung oder Identität der Hasskriminalität zugeordnet werden. Es wird angestrebt, in den polizeilichen Statistiken Hasskriminalität mit LSBTIQ*-Bezug künftig differenzierter zu erfassen. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Im Weiteren wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage 2854, Drucksache 6/5646, verwiesen. 18. Welcher finanzielle, personelle und organisatorische Aufwand ist nach Kenntnis der Landesregierung mit der geplanten "Etablierung von Ansprechpersonen bei der Generalstaatsanwaltschaft und allen Staatsanwaltschaften für LSBTIQ*-Personen, die unter anderem Opfer von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität geworden sind, für Beschwerden oder für die Beantragung von Rehabilitierungsbescheinigungen nach StrRehaHomG [Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen]" verbunden? Welche fachliche und sachliche Qualifikation sollen nach Auffassung der Landesregierung die zu etablierenden Ansprechpartner nachweisen? Als Ansprechpersonen wurden erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte benannt. Aufgrund der verhältnismäßig kurzen Zeit seit der Beauftragung der Ansprechpersonen ist es mangels praktischer Erfahrungen gegenwärtig noch nicht absehbar, in welchem Umfang diese künftig beansprucht werden. Daher ist auch eine belastbare Einschätzung etwaigen finanziellen, personellen und orga- 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 nisatorischen Aufwands bislang nicht möglich. Ob für die Ansprechpersonen Schulungsbedarf besteht , wird gegenwärtig geprüft. 19. Welcher finanzielle, personelle und organisatorische Aufwand ist nach Kenntnis der Landesregierung mit der geplanten Benennung und Schulung von Ansprechpersonen für LSBTIQ*-Beschäftigte und LSBTIQ*-Inhaftierte in den vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt verbunden? Welche fachliche und sachliche Qualifikation müssen die zu benennenden "Ansprechpersonen" nachweisen? Entsprechend der Festlegung des Thüringer Programms für Akzeptanz und Vielfalt ist die "Benennung und Schulung von Ansprechpersonen für LSBTIQ*-Beschäftigte und LSBTIQ*-Inhaftierte in den vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt" für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehen. Der finanzielle, personelle und organisatorische Aufwand hierfür wird daher derzeit geprüft und kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Gleiches gilt für die fachliche und sachliche Qualifikation der Ansprechpersonen. 20. Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien soll ein Schutzkonzept für LSBTIQ*-Inhaftierte entwickelt werden und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten? Entsprechend der Festlegung des Thüringer Programms für Akzeptanz und Vielfalt ist die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für LSBTIQ*-Inhaftierte für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehen. Die fachlichen und organisatorischen Kriterien des Konzeptes werden derzeit geprüft und können noch nicht abschließend benannt werden. Gleiches gilt für die zu veranschlagenden Kosten. 21. Welche konkreten Inhalte sollen nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der geplanten "Schulung der Bediensteten im Umgang mit und in der Erkennung von LSBTIQ*-Feindlichkeit in den Einrichtungen des Justizvollzugsdienstes" vermittelt werden? Inwieweit werden bereits gegenwärtig im Rahmen der bestehenden Ausbildung für den Justizvollzugsdienst die zu vermittelnden Schulungsinhalte behandelt? Wie gestaltet sich das Ressourcenmanagement beziehungsweise welche Ressourcen werden von den zuständigen Stellen angesichts von Personalmangel zur Erledigung der Aufgabe eingeplant? Zum konkreten Inhalt der "Schulung der Bediensteten im Umgang mit und in der Erkennung von LSBTIQ*-Feindlichkeit in den Einrichtungen des Justizvollzugsdienstes", die ebenfalls für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehen ist, ist eine Aussage erst nach Erstellung des Schutzkonzeptes sowie der Schulung der Ansprechpersonen möglich. Gleiches gilt für die Einplanung von personellen Ressourcen . Wie hoch diese sein werden, kann erst auf der Grundlage des Schutzkonzeptes eingeschätzt werden. In den vergangenen Jahren wurde für die Bediensteten des Justizvollzuges jeweils ein Seminar zum Thema "Homophobie" angeboten, wobei dies jedoch im Rahmen der Fortbildung erfolgte und nicht Inhalt der theoretischen Ausbildung der Justizvollzugsanwärter im mittleren Dienst war. 22. Verfügt die Landesregierung über statistische Daten zu Art und Umfang von LSBTIQ*-Feindlichkeit in den Einrichtungen des Thüringer Vollzugsdienstes? Wenn ja, durch wen und mit welchen Methoden wurden diese Daten erhoben? Nein. III. Bildung 23. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass pädagogische Ansätze, die derzeit an den Thüringer Schulen verfolgt werden, Verschiedenartigkeit nicht als Vorteil menschlicher Entwicklungsprozesse betrachten ? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Ansicht? Welcher Begriff von Verschiedenartigkeit bildet die Grundlage der Analyse der Landesregierung? Welche konkreten Ansätze einer vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt verfolgt die Landesregierung? Das Thüringer Schulgesetz verpflichtet die Thüringer Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler als durchgängigem Prinzip des Lehrens und Lernens (vergleiche § 2 Abs. 2 ThürSchulG). Auch der Thüringer Bildungsplan bis 7 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 18 Jahre, der als Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit und für Bildungsqualität in allen Bereichen der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen konzipiert ist und als solcher institutionenunabhängig und konzeptneutral alle Bildungsorte der Kinder und Jugendlichen bis zum Ende der Schullaufbahn auf der Grundlage eines einheitlichen Bildungsverständnisses vereint, beschreibt im Kapitel 1.2 "Individuelle und soziale Vielfalt - Umgang mit Heterogenität" die Anforderungen an die Gestaltung von Bildungsprozessen, die die Individualität und die Einmaligkeit der Kinder und Jugendlichen ernst nimmt. Gemäß § 44 Abs. 2 ThürSchulO ist der Bildungsplan zu beachten. Daher geht die Landesregierung davon aus, dass an den Thüringer Schulen in der pädagogischen Arbeit die Verschiedenartigkeit der Lernenden als Vorteil menschlicher Entwicklungsprozesse betrachtet wird. Vielfalt hat viele Facetten, ob bei den physischen und psychischen Lernvoraussetzungen, den regionalen , lokalen und familiären Gegebenheiten oder auch den kulturellen sowie ökonomischen Voraussetzungen . Die konkreten Bedingungen zum Beispiel in einer Klasse müssen daher bei der Unterrichtsplanung , der Unterrichtsgestaltung und der Auswahl der pädagogischen Maßnahmen berücksichtigt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, bestmögliche Lern- und Entwicklungserfolge zu erreichen. Die konkrete Umsetzung liegt in der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. 24. Wie bewertet die Landesregierung die Beobachtung einer zunehmenden Heterogenität der Schüler in Thüringen und welche Gründe sind nach Ansicht der Landesregierung Ursache dieser Entwicklung? Welcher Begriff von Heterogenität bildet die Grundlage der Analyse der Landesregierung? Die natürlichen und sozialen Bedingungen, in denen wir leben, sind fortwährendem Wandel unterworfen . Ursachen und Auswirkungen dieses Wandels betreffen nicht nur unsere direkte Umwelt, sondern sind häufig global. Anders als die Elterngeneration wachsen Kinder und Jugendliche heute von Beginn an mit digitalen Medien auf, die ihnen einen umfassenden Zugang zur Welt eröffnen. Kinder und Jugendliche lernen heute nicht nur "aus erster Hand", also aufgrund eigener Erfahrungen. Sie eignen sich Wissen und Kompetenzen auch durch die Nutzung digitaler Medien an. Oft sind Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien sogar kompetenter als die Erwachsenen, mit denen sie zusammenleben. Stärker als früher sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene deshalb heute Lernende und Lehrende gleichermaßen. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer globalisierten Welt auf. Sie erfahren die Kultur anderer Regionen, Länder und Kontinente in allen Bereichen des alltäglichen Lebens: beispielsweise beim Einkaufen, beim Essen, an Feiertagen und auf Reisen. Das "Weltwissen" der Kinder und Jugendlichen heute ist bedeutend umfangreicher als noch vor wenigen Generationen. Dies bedeutet aber auch: Kinder und Jugendliche benötigen Orientierung in einer größer und komplexer gewordenen Welt. Das Wissen über andere Kulturen, ihre Erfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse eröffnen den Kindern und Jugendlichen von heute zugleich umfassende Möglichkeiten in der Gestaltung der eigenen Biographie. Anders als in der Generation der Eltern erfährt die Verschiedenheit der Menschen in Bildungsprozessen heute umfassende Wertschätzung. Kinder und Jugendliche erleben heute, dass beispielsweise Leistungsunterschiede, verschiedene Talente und Interessen sowie unterschiedliche sprachliche und soziale Herkunft normal sind. Indem sie mit sehr verschiedenen Kindern und Jugendlichen aufwachsen und sich mit ihnen zusammen bilden, erwerben sie Kompetenzen im Zusammenleben und in der Kooperation mit ihren gleichaltrigen Mitschülern und in ihrem sozialen Umfeld. Die komplexen Herausforderungen der Zukunft im Kontext der Digitalisierung, der Globalisierung, des Klimawandels und der wachsenden sozialen Heterogenität führen zu einer Verwissenschaftlichung des Alltags. Dies bedeutet, dass es auf komplexe Fragen keine einfachen Antworten geben kann. Das Recht auf Bildung bedeutet deshalb auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildungsangebote haben, die es ihnen erlauben, über komplexe Sachverhalte kompetent nachdenken und sprechen zu können - und auf diese Weise auch handlungsfähig für die Herausforderungen der Zukunft werden zu können. Heterogenität in einem umfassenden Sinne ist Realität und Aufgabe jeder Bildungseinrichtung. Dabei gilt es, die verschiedenen Dimensionen von Heterogenität zu berücksichtigen. Das schließt beispielsweise Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein, als auch besondere Ausgangsbedingungen, zum Beispiel Sprache, soziale Lebensbedingungen, kulturelle und religiöse Orientierungen, Sexualität sowie besondere Begabungen und Talente. 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Moderne Gesellschaften kennzeichnet eine zunehmende Vielfalt, unter anderem der kulturellen, religiösen und Geschlechternormen sowie der Lebensstile. Die wachsende Diversität hat Auswirkungen auf die sozialen Interaktionen und die Integration der Gesellschaft. Heterogenität ist etwas Alltägliches und schließt alle Differenzierungen ein, wie zum Beispiel Alter, geschlechtliche Vielfalt, Herkunft, Sprache, Kultur, Religion, Leistungsvermögen, spezifische Stärken , Schwächen, Begabungen und Behinderungen. 25. Wie soll der "Veränderung der Perspektive von "Lehrer_innen als Expert_innen für Lehren" hin zu "Lehrer_innen als Expert_innen für Lernen" (…) auch in der Lehrer_innenausbildung verstärkt Rechnung getragen werden"? Durch was ist der Perspektivwechsel zu begründen und worin genau besteht der Unterschied? Es wird auf die Beantwortung der Frage 23 verwiesen. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer orientiert sich stets an den rechtlichen Rahmenbedingungen und den tatsächlichen Gegebenheiten. 26. Inwieweit werden "transidente […] Menschen im Unterricht bisher äußerst unzureichend berücksichtigt " und wie begründet die Landesregierung ihre Ansicht? Wie stellt sich die Landesregierung eine ihrer Ansicht nach angemessene Berücksichtigung trans-identer Menschen im Unterricht vor? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Berücksichtigung transidenter Menschen im Unterricht in anderen Bundesländern? 27. Inwieweit werden "[…] intergeschlechtliche Menschen im Unterricht bisher äußerst unzureichend berücksichtigt " und wie begründet die Landesregierung ihre Ansicht? Wie stellt sich die Landesregierung eine ihrer Ansicht nach angemessene Berücksichtigung intergeschlechtlicher Menschen im Unterricht vor? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Berücksichtigung intergeschlechtlicher Menschen im Unterricht in anderen Bundesländern? Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Um Transidentität und Intergeschlechtlichkeit angemessen thematisieren zu können, werden die Lehrkräfte durch entsprechende Fortbildungen gemäß des pädagogischen Rahmens einer vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt, die auch andere Aspekte von Diversität aufgreift, unterstützt. 28. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen beziehungsweise Methoden will die Landesregierung das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt den verschiedenen in Thüringen ansässigen Religionsgemeinschaften , insbesondere Kindern, Jugendlichen und Eltern muslimischen Glaubens vermitteln (bitte jeweils einzeln nach Religionsgemeinschaft aufschlüsseln)? Das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt richtet sich an die gesamte Gesellschaft. Eine gezielte Ansprache einzelner Religionsgemeinschaften ist nicht vorgesehen. Als weltanschaulich neutraler Rechtsstaat hat das Land Thüringen mit Blick auf die die individuelle Glaubensfreiheit und die Organisationsfreiheit von Religionsgemeinschaften hierzu keine Veranlassung. 29. Inwieweit stellen sich "Pädagog_innen und das gesamte System Schule" nach Ansicht der Landesregierung dem Phänomen wachsender Vielfalt in Gesellschaft und Schule derzeit nicht und auf welchen Beobachtungen beruht die Analyse der Landesregierung diesbezüglich? Aufgrund welcher Kriterien kommt die Landesregierung zu ihrem spezifischen Urteil? Die Aussage auf Seite 18 des Landesprogramms, auf welche sich die Frage vermutlich bezieht, ist eine programmatische Aufforderung. Daraus lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass die Landesregierung derzeit vom Gegenteil ausgeht. 30. Welche Fort- und Weiterbildungsangebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) im Bereich der Heterogenität und sexuellen Vielfalt an Thüringer Schulen werden seit dem Jahr 2010 angeboten und welche Angebote plant die Landesregierung derzeit (bitte einzeln auflisten)? Die Fortbildungen für Thüringer Schulen beruhen auf drei Säulen, den zentral, den regional und den lokal organisiert und angebotenen Fortbildungen. Im Rahmen der zentralen Fortbildungen werden lan- 9 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode desweit alle Pädagoginnen und Pädagogen angesprochen. Die Fortbildungsangebote - auch zum Bereich der Heterogenität und sexuellen Vielfalt können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Thema Ende Beginn Veranstaltungsnum - mer Teilnehmer geplant Teilnehmer angemeldet 2010 Heterogenität - Unterschiede nutzen , Gemeinsamkeiten stärken 04.03. 18:00 04.03. 13:30 116201403 21 25 Heterogenität als Chance 26.10. 16:00 25.10. 10:00 112900101 140 141 2011 Unterrichten in heterogenen Klassen 10.03. 16:30 10.03. 09:30 122300316 30 12 1. Heterogenität im Unterricht - individuell lernen - Classroom Management: ein Pädagogischer Tag mit Wolfgang Endres 2. Eigenverantwortliches Lernen und Bewertung im Spannungsfeld zwischen Fremd- und Selbststeuerung 08.04. 16:00 07.04. 09:00 122600101 30 29 Unterrichten in heterogenen Klassen 06.10. 16:30 06.10. 09:30 122300317 25 9 Lernen am gemeinsamen Gegenstand - Unterrichten in heterogenen Klassen 06.10. 16:00 06.10. 09:30 122300318 30 12 2012 Das Lernen in heterogenen Klassen strukturieren 23.02. 16:00 23.02. 09:30 132300311 22 26 Unterricht in heterogenen Klassen 10.05. 16:00 10.05. 09:30 132300307 20 24 Unterricht in heterogenen Klassen 18.10. 16:00 18.10. 09:30 132300313 15 7 2013 Inklusive motorische und gesundheitliche Bildung - Umgang mit Heterogenität 14.05. 15:00 13.05. 10:00 147501403 10 11 2014 Differenzierungsmatrizen als Rahmen zur Planung, Gestaltung und Reflexion von Unterricht in heterogenen Lerngruppen- Ein Angebot im Vorbereitungsdienst 21.01. 16:00 21.01. 09:30 152900701 30 17 Umgang mit Heterogenität 01.07. 16:00 01.07. 09:00 152700601 60 30 Kommunikationsstrategien in heterogenen Klassen; Falschgeldprävention (Teil 1) - Gebäcke aus mittelschweren Hefefeinteig, Bienenstich , Eierschecke, Mohnkuchen (Teil 2) 11.12. 16:00 10.12. 09:00 156405101 12 12 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Thema Ende Beginn Veranstaltungsnum - mer Teilnehmer geplant Teilnehmer angemeldet 2015 1. Präsenzphase - Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht der Grundschule (UHe- MaG) 14.02. 14:00 13.02. 13:30 168900101 20 31 Heterogenität am Gymnasium 12.03. 16:00 12.03. 09:30 165300501 0 21 Unterstützung Migration-SINUS (Grundschule) im Projekt "Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht Grundschule" (UHeMaG) 23.04. 16:00 23.04. 09:00 168900102 3 4 2. Präsenzphase - Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht der Grundschule (UHe- MaG) 12.06. 16:00 12.06. 10:00 168900103 35 21 Heterogenität im Mathematikund Informatikunterricht - Das Machbare tun! 26.06. 18:00 26.06. 13:00 167601001 15 4 Heterogenität im Mathematikunterricht Klasse 1-3 mit GotoMath differenziert im Unterricht berücksichtigen 18.08. 16:00 18.08. 08:00 168900104 14 2 Lerngruppe 21 - Führen und Managen von Veränderungsprozessen im Kontext von Heterogenität 30.10. 16:00 29.10. 09:30 162500204 20 23 2016 Heterogenität und Aufgabenkultur im Mathematikunterricht der Grundschule 13.02. 15:00 12.02. 13:00 178900101 40 39 Sprachliche Heterogenität: Schulund Unterrichtsentwicklung konkret 23.02. 18:00 22.02. 10:00 175150101 6 4 Erarbeiten von Lernangeboten zum Thema "Aufbau von Stoffen" für sehr heterogene Gruppen 11.03. 18:00 11.03. 09:30 175700401 7 8 "Arbeiten mit heterogenen Lerngruppen im Fach Katholische Religionslehre " 23.03. 16:00 22.03. 09:00 178600101 30 27 4. Präsenzphase - Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht der Grundschule (UHe- MaG) 03.06. 16:00 03.06. 09:00 178900102 30 26 Sprachliche Bildung in heterogenen Lerngruppen 11.11. 16:00 10.11. 13:00 175153801 8 6 Heterogenität von Kindern & Jugendlichen am Beispiel sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 14.12. 17:00 14.12. 10:00 171500317 5 7 2017 Methodenschulung Sexualpädagogik - Koffer zur sexuellen Vielfalt 25.01. 16:00 25.01. 09:00 181500301 15 11 11 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Thema Ende Beginn Veranstaltungsnum - mer Teilnehmer geplant Teilnehmer angemeldet 5. Präsenzphase "Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht der Grundschule" 25.02. 14:00 24.02. 13:00 188900101 30 40 Förderung im Kontext Inklusion - Soziale Herkunft als Heterogenitätsmerkmal 29.03. 16:30 29.03. 09:30 185700205 10 21 6. Präsenzphase "Umgang mit Heterogenität im Mathematikunterricht der Grundschule" 29.05. 16:00 29.05. 09:00 188900102 40 19 Basiskurs "Lernen und Lehren im Kontext von Inklusion" - Modul 3: Didaktiksche und methodische Gestaltungsmöglichkeiten in heterogenen Lerngruppen - Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Ressource für gelingende Lern- und Lehrprozesse 29.06. 15:00 26.06. 09:30 185710103 10 15 Methodenschulung Sexualpädagogik - Koffer zur sexuellen Vielfalt 16.08. 16:00 16.08.2017 09:30 181500303 15 12 Subjektive Theorien über Lernen, Lerntheorien und ihr Bezug zur Heterogenität 21.09. 16:30 20.09. 09:30 185720201 22 26 Möglichkeiten der Unterrichtsplanung in heterogenen Lerngruppen /Spielend lernen 26.10. 15:30 26.10. 09:30 185740108 18 10 Verschiedene Lerntheorien und ihre Bedeutung für das Lernen in heterogenen Gruppen im Überblick 15.11. 16:30 14.11. 09:30 185720202 22 24 2018 Basiskurs "Didaktik in heterogenen Lerngruppen" 20.02. 16:30 19.02. 09:30 195720101 20 19 (sexuelle Vielfalt) in der Schule - Vorstellung und Schulung zum Regenbogenkoffer 22.03. 16:00 22.03. 09:30 191500201 16 0 Basiskurs "Didaktik in heterogenen Lerngruppen" 03.05. 16:30 02.05. 09:30 195720102 20 18 Basiskurs "Didaktik in heterogenen Lerngruppen" - 13.09. 17:00 12.09. 09:30 195720103 20 0 Basiskurs "Didaktik in heterogenen Lerngruppen" - 14.11. 16:30 13.11. 09:30 195720104 20 0 Die Angebote im Rahmen der regionalen und lokalen Fortbildungen werden statistisch nicht erfasst. Die Themen der einzelnen Veranstaltungen schließen nicht aus, dass Fragen bzgl. der Heterogenität und sexuellen Vielfalt angesprochen werden, ohne das ein Veranstaltungstitel expliziert darauf hinweist . Unabhängig davon werden Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen dahin gehend geschult und fortgebildet, in Heterogenität und generelle Vielfalt der Schülerschaft eine Chance der Bildungsvielfalt zu sehen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 25 verwiesen. 31. Welche Fort- und Weiterbildungsangebote zum Themengebiet Familie werden seit dem Jahr 2010 durch das Thillm angeboten und welche Angebote plant die Landesregierung derzeit? 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Fortbildungsreihe "Elternarbeit" im Rahmen des Thüringer Bildungsplanes für Pädagoginnen und Pädagogen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschule In Kooperation zwischen der Elternakademie Thüringen (EA) und dem ThILLM: Angebot eines Kurses mit vier Modulen jährlich seit 2014 Teilnehmerzahlen: 2014 19 TN 2015 20 TN 2016 10 TN 2017 ausgefallen wegen geringer Nachfrage 2018 vorgesehen Inhalte: Modul 1 Lernverständnis für Familienbildung Modul 2 Lebensentwürfe von Familien Modul 3 Stärkung der pädagogischen Fachkräfte Modul 4 Praktische Elternzusammenarbeit Fortbildungsreihe "Arbeit mit traumatisierten Kindern/Familien" Angebot eines Kurses mit drei Module jährlich seit 2016 Teilnehmerzahlen 2016 16 TN 2017 17 TN 2018 vorgesehen Inhalte: Modul 1: Auf den Anfang kommt es an: Bindungstheorie und Resilienzforschung Modul 2: Was unser schlaues Gehirn aus traumatischen Erfahrungen macht: Psychotrauma und Folgen Modul 3: Bindung-Trauma-Kita-Alltag: Chancen und Risiken Fortbildungsangebot in Kooperation mit der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Elternarbeit und Medien/Basiskurs 2017 und 2018 (vorgesehen) Fachtag "Ach, so ist das! - Sexualität im Kindesalter" - Fachtagung für Pädagoginnen und Pädagogen aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen September 2017/ca. 90 TN 32. Welche Ausführungen zur geschlechtlichen Identität sollen nach Ansicht der Landesregierung im Thüringer Bildungsplan an jeweils welcher Stelle ergänzt werden (bitte einzeln auflisten)? Dies wird die anstehende Prüfung zeigen. 33. Wie sollen Schulen angeregt werden, in ihren partizipativ entwickelten Schulkonzepten die LSBTIQ*- Themen angemessen zu berücksichtigen? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich bereits ergriffen und welche Maßnahmen sind geplant (bitte einzeln auflisten)? In entsprechenden Fachveranstaltungen oder Fortbildungen werden die Schulen für die Themen sensibilisiert und die Berücksichtigung der Themen im schulischen Kontext empfohlen. 13 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 34. Welche Maßnahmen sind geplant, um Schulen bei der Elternarbeit in Bezug auf Sexualpädagogik sowie bei der Vermittlung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu unterstützen? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich bereits durchgeführt? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bezüglich einer optimal ausgestalteten Elternarbeit in Bezug auf Sexualpädagogik sowie bei der Vermittlung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (bitte einzeln auflisten)? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 28 und 31 verwiesen. 35. Welche Angebote des Landesprogramms DENKBUNT bezüglich Medienkompetenz, Körper- und Schönheitsnormen, Ursachen, Folgen und Geschichte von Diskriminierungen sowie Demokratie- und Vielfaltskompetenz existieren bereits (bitte einzeln auflisten)? Durch wen und wann wurden diese Angebote jeweils erstellt? Plant die Landesregierung die Förderung der Erarbeitung weiterer Angebote im oben genannten Themenbereich? Wenn ja, wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass entsprechende Bewerbungen auf eine diesbezügliche Förderung eingehen? In der nachfolgenden Übersicht sind alle im Jahr 2018 durch das Thüringer Landesprogramm für Demokratie , Toleranz und Weltoffenheit geförderten sowie die für dieses Jahr geplanten Angebote aufgelistet . Diese Förderungen wurden von den Trägern für das Jahr 2018 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Weitere Anträge auf zukünftige Förderungen werden erwartet. Träger Maßnahme Landratsamt Altenburger Land Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Eichsfeld Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Eisenach Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Erfurt Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Gera Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Ohrdruf/Gotha Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Greiz Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Hildburghausen Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Ilm-Kreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Jena Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Kyffhäuserkreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Nordhausen Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Saale-Orla-Kreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Schm.-Meiningen Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Sömmerda Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Sonneberg Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Suhl Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Wartburgkreis Lokale Partnerschaft für Demokratie Landratsamt Weimarer Land Lokale Partnerschaft für Demokratie Stadtverwaltung Weimar Lokale Partnerschaft für Demokratie MOBIT e. V. Mobile Beratung in Thüringen. Für Demokratie, gegen Rechtsextremismus ezra Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Drudel 11 e. V. Jena Thüringer Beratungsdienst - Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt Violence Prevention Network Beratungsprojekt "Islam im Dialog" Förderverein Demokratisch Handeln e. V. Thüringen 19_19 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. Frankfurt a. Main Perspektivwechsel Plus 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Träger Maßnahme Cultures Interactive e. V. Weimar Distanz - Trainingsmaßnahmen für Risikojugendliche und lokal verankerte Zentren zur Radikalisierungsprävention Drudel 11 e. V. Jena oha- online hass abbauen Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. Frankfurt a. Main Strukturentwicklung bundesweiter Träger Cultures Interactive e. V. Weimar Strukturentwicklung bundesweiter Träger Heimatbund Thüringen e. V. ParTHNer - Für mehr Partizipation in unserer Thüringer Heimat - Nachhaltige Entwicklung ohne Ressentiments Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen e.V. Schau HIN - Handeln-Initiieren-Neugestalten! Beratungsnetzwerk gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit und für demokratische Teilhabe Thüringer Feuerwehr-Verband "Einmischen, Mitmachen, Verantwortung übernehmen - demokratiestarke Feuerwehren in Thüringen " Arbeit und Leben Thüringen e. V. Gut beraten?! Mit Konzept. NaturFreunde Thüringen e. V. STÄRKEN - Berater der Naturfreunde TALISA e. V. Kompetenzen fördern - Demokratie leben Anne-Frank-Zentrum/DRK Thüringen Neue Impulse für ein Engagement in Vielfalt Diakonie Mitteldeutschland Demokratie gewinnt! In Sachsen-Anhalt und Thüringen " Deutsches Kinderhilfswerk e. V. Vielfalt und Mitbestimmung in Kita Radio FREI / KOMET e. V. Erfurter Medienlabor Deutscher Kinderschutzbund - LV Thüringen Stärkung des Engagements im Netz - gegen Hass im Netz EJBW Festigung und Ausbau des Schüler(innen)netzwerkes "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage in Thüringen" Arbeit und Leben Thüringen e. V. Für Demokratie Courage zeigen (NDC) DGB Bildungswerk Thüringen e. V. CoRa - Contra Rassismus_Pro Migration und Asyl Landesjugendwerk der AWO e. V. Hochachtungsvoll NaturFreunde Thüringen Lebendige Bücher unterwegs in Thüringen 2018 Arbeit und Leben Thüringen e. V. Für ein menschenfreundliches Thüringen Bildungswerk Blitz e. V. Demokratieladen Landesjugendring Thüringen Jugendprogramm zur Wertekommunikation "Werte . Zusammen. Leben. In Thüringen 2018" Amadeu-Antonio-Stiftung Dokumentations- und Forschungsstelle gegen Menschenfeindlichkeit in Thüringen Friedrich-Schiller-Universität Jena Kompetenzzentrum Rechtsextremismus Theaterhaus Jena Bewegung Liebe Verein für Vielfalt in Sport und Gesellschaft Stärker-Ressourcen durch Vielfalt Gedenkstätte Buchenwald Veranstaltungsreihe anlässlich des 73. Jahrestages der Befreiung. Schallwerk Berlin e. V. WIR BIN ICH - Begegnungen mit UnBekannten Landesjugendring Thüringen e.V. Studie zur Parteienverdrossenheit unter Jugendlichen in Thüringen Bauhaus EINS e. V. Mahnmal im Kollektiv Radio Lotte e. V. Der Tag X - Das Ende des NSU-Prozesses Evangelische Akademie Thüringen #Demokratie. Digitale Herausforderungen für die politische Kultur 15 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Folgende Förderungen sind in 2018 außerdem geplant: Träger Maßnahme AWO LV Thüringen e. V. ZukunftsChancen. Ausbau Demokratiefördernder Strukturen LSB Thüringen e. V. Sport zeigt Gesicht - gemeinsam couragiert handeln Refugio Thüringen Schulungszentrum Landesverband der Roma RomnoKher Thüringen Tromadipen! Diakoniestiftung Bad Liebenstein Vielfalt im Gemeinwesen Kindersprachbrücke Jena e. V. Kompetenzstelle interkulturelle Kita-Pädagogik 36. Inwiefern werden sich die Fortbildungen, die durch die zivilgesellschaftliche Koordinierungsstelle erarbeitet werden sollen, von jenen unterscheiden, die durch das Thillm angeboten werden? Da die Fortbildungsprogramme der Koordinierungsstelle erst erarbeitet werden, ist eine Beantwortung zurzeit nicht möglich. 37. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Einrichtung von "unabhängigen Beschwerdemöglichkeiten für Schüler_innen"? Wo soll eine solche Einrichtung angesiedelt werden? Das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern zu den sie unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern beruht auf gegenseitiger Achtung und auf Vertrauen. Das führt aber nicht dazu, dass sich Schülerinnen und Schüler mit allen Problemen an "ihre" Lehrerin oder "ihren" Lehrer wenden. Daraus resultiert die Überlegung, unabhängige Beschwerde- und Beratungsstellen-Stellen einzurichten. Zu prüfen ist, wo diese Stelle angesiedelt wird. Es kann aber festgestellt werden, dass es schon jetzt im Rahmen des Thüringer Schulgesetzes für Schüler und Schülerinnen Beschwerde- und Beratungsmöglichkeiten in der Schule gibt, so zum Beispiel bei den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern oder auch bei den Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrern. Darüber hinaus besteht für Schülerinnen und Schülern auch die Möglichkeit, sich an Schulpsychologen zu wenden. 38. Wie definiert die Landesregierung eine gleichwertige Lebensgestaltung von Mann und Frau? Wann und nach welchen Kriterien bewertet die Landesregierung die Erziehungsleistung eines Elternteils als gleichwertig? Aus Sicht der Landesregierung liegt eine Gleichwertigkeit in der Lebensgestaltung von Frau und Mann dann vor, wenn die Zugänge und Möglichkeiten zur Teilhabe an allen Prozessen des Lebens so organisiert werden, dass sie unabhängig vom Geschlecht diskriminierungsfrei gestaltet werden können. Das Schulgesetz unterscheidet nicht zwischen den Erziehungsleistungen der beiden Elternteile. Eltern im Sinne des Schulgesetzes sind Personen, denen nach bürgerlichem Recht die Sorge für den minderjährigen Schüler oder die minderjährige Schülerin obliegt. Personen, denen die Erziehung eines minderjährigen Schülers oder einer minderjährigen Schülerin durch Vertrag oder Rechtsvorschrift ganz oder teilweise übertragen wurde, sind den Eltern gleichgestellt (vergleiche § 17 ThürSchulO). 39. Durch was unterscheiden sich "zeitgemäße" von nicht zeitgemäßen Identifikationsangeboten? Wie definiert die Landesregierung kontextbezogen den Begriff "zeitgemäß"? Zeitgemäße Identifikationsangebote beinhalten unter anderemkeine einseitigen Rollenzuweisungen. Sie spiegeln damit den Stand der gesellschaftlichen Entwicklung wider. 40. In welchen Schulbüchern, die in den letzten Jahren zur Genehmigung eingereicht wurden, werden LSBTIQ*-Themen intensiver als in den Lehrbüchern der Vorjahre behandelt (bitte jeweils namentlich auflisten), und durch welche Verlage wurden diese veröffentlicht? 41. Welche Aspekte werden nach Ansicht der Landesregierung in den derzeit zur Verfügung stehenden Lehr- und Lernmaterialien nicht ausreichend behandelt und sollten daher nach Ansicht der Landesregierung durch zusätzliche Materialien ergänzt werden? 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 42. Welche Angebote einer "vorurteilsfreien Darstellung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt durch Dritte " existieren bereits beziehungsweise werden seit dem Jahr 2010 an den Thüringer Schulen durchgeführt ? Welche zukünftigen Angebote sind nach Kenntnis der Landesregierung geplant (bitte einzeln nach durchführender Institution, Schule, Klassenstufe und Jahr auflisten)? Die Fragen 40 bis 42 werden im Zusammenhang beantwortet. Themen, die in die Lehrpläne aufgenommen werden, müssen gemäß § 43 Abs. 2 ThürSchulG von den Verlagen in Neuauflagen von Schulbüchern berücksichtigt werden. Hierzu gibt der Verlag bei der Antragstellung eine Erklärung ab. Das Thema LSBTIQ wird zum Beispiel in Ethik-Schulbüchern behandelt (zum Beispiel "Standpunkte der Ethik", Schönigh Westermann Verlag, 2017, S. 139, Aufsatz von Annemarie Pieper "Feministische Ethik und Gendertheorie") und Gegenstand in den Fächern Mensch-Natur-Technik/MNT (Klassenstufen 5/6) und Biologie. Grundlage sind die Lehrpläne dieser Fächer. Entsprechend den Lehrplananforderungen setzen sich Schülerinnen und Schüler hier alters- und entwicklungsgemäß mit biologischen , ethischen und gesellschaftlichen Aspekten der Sexualität auseinander. Den Schulen steht es frei, dafür neben den entsprechenden Schulbüchern weitere Materialien zu nutzen. Vom ThILLM wird in Fortbildungen für MNT- und Biologielehrerinnen und -lehrer empfohlen, Materialien zu dieser Thematik vor dem Einsatz im Unterricht auf ihre fachwissenschaftliche Eignung, auf Grundaussagen zur Sexualität, auf ihre Angemessenheit im Hinblick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf Lehrplankonformität hin zu prüfen. Im Kontext mit der Lehrplanumsetzung werden im MNT- und Biologieunterricht die zur Verfügung stehenden Materialien meist nur in Teilen genutzt. Grund dafür ist v. a., dass diese Materialien die in den Thüringer Lehrplänen ausgewiesenen Kompetenzen und Fachinhalte nur partiell abbilden. Es wird ein überwiegend selbstständiges Lernen mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Materialien bei Themen zur Sexualität in den Fächern MNT und Biologie aus verschiedenen Gründen nicht empfohlen. Das Thema sexuelle Orientierung spielt in einer Reihe von Lernobjekten, die in der Mediothek des Thüringer Schulportals (TSP) vorgehalten werden, eine Rolle. Beispiele dafür sind unter anderem nachfolgende Lernobjekte: • Hass in der Demokratie begegnen; www.schulportal-thueringen.de • Gerbergasse 18, Heft 78: Minderheiten; www.schulportal-thueringen.de • WiYou.de Ausgabe 2/14 - Hier blühst du auf: Berufe in Handwerk und Handel; www.schulportalthueringen .de • Jugend und Internet; www.schulportal-thueringen.de • Schulen handeln eigenverantwortlich. Der Einsatz von Lern- und Lehrmaterial wird in den Fachkonferenzen besprochen und entschieden. • Generell gilt, Materialien zu dieser Thematik sind von den Lehrkräften vor dem Einsatz im Unterricht auf ihre fachwissenschaftliche Eignung, auf Grundaussagen zur LSBTIQ, auf ihre Angemessenheit im Hinblick auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf Lehrplankonformität hin zu prüfen. 43. Welche Anbieter für Bildungsveranstaltungen an Schulen, die die "vorurteilsfreie Darstellung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" zum Thema haben, sind der Landesregierung bekannt? Welche Angebote aus anderen Bundesländern, die die "vorurteilsfreie Darstellung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" zum Thema haben, sind nach Ansicht der Landesregierung vorbildhaft für die Durchführung von Veranstaltungen in Thüringer Schulen? Wie sollen die Eltern in die Vorbereitung und die Durchführung von Veranstaltungen dieser Art eingebunden werden? Zum Gegenstand der Frage führt die Landesregierung keine statistische Erfassung. Hier kann nur ausgeführt werden, dass entsprechend § 34 des Thüringer Schulgesetzes der Lehrer beziehungsweise die Lehrerin die Schülerinnen und Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung unterrichtet und erzieht. Dabei sind die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Konferenzbeschlüsse und die Anordnungen der Schulaufsicht verbindlich. In § 40 b des Thüringer Schulgesetzes ist geregelt, dass die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich gestaltet. 17 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Entscheidung über den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die Unterrichtsgestaltung liegt demzufolge in der pädagogischen Verantwortung jedes einzelnen Lehrers beziehungsweise Lehrerin . Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Inhalte der Thüringer Lehrpläne umzusetzen und den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre (TBP-18) zu beachten. Die Eltern werden nach den Vorgaben des § 31 ThürSchulG informiert. Es ist somit die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer, ergänzende Angebote, auch durch externe Anbieter , so einzusetzen, dass kein Kind in seinen Rechten verletzt wird. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist somit nicht möglich. 44. Welche Inhalte sollen mithilfe der "Gender- und Diversity-Toolbox für den Schulunterricht" vermittelt werden? Was beinhaltet die "Gender- und Diversity-Toolbox für den Schulunterricht"? Durch wen wurde sie erstellt und von wem in Auftrag gegeben? Welche Kosten verursachte die Erstellung der "Gender- und Diversity-Toolbox für den Schulunterricht" und welche Kosten entstehen voraussichtlich durch deren Nutzung? Die "Gender- und Diversity-Toolbox für den Schulunterricht" wurde von der Universität Erfurt erstellt und mit den Mitteln des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung (TKG) gefördert. Es handelt sich um eine Handreichung für Studierende, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Dozentinnen und Dozenten, die die Gender- und Diversitykompetenz von Lehrenden an Schule und Universität fördern und stärken soll. Dabei wird der Schwerpunkt auf die bewusste Wahrnehmung von Geschlechterstereotypen , die Reflexion von Sprache und Geschlecht sowie eine genderbewusste Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen gelegt. Neben theoretischen Ausführungen sind praktische Anregungen , Übungen sowie Medienhinweise enthalten. 45. Welche Fortbildungsangebote für Referentinnen und Referenten für Schulpsychologie, Beratungslehrkräfte und Pädagogen zu psychischen und sozialen Belastungen von Schülerinnen und Schülern wurden seit dem Jahr 2010 offeriert (bitte einzeln auflisten nach Veranstaltung, Jahr, Teilnehmerzahl)? Es wird davon ausgegangen, dass die Frage nach Fortbildungsangeboten für Beratungslehrkräfte auf die Weiterbildung von Beratungslehrerinnen und -lehrern abzielt. Thematisch ist eine Zuordnung der Themen zu Einzelveranstaltungen nicht möglich, da es sich um eine kompetenzorientierte Maßnahme handelt. Die Qualifikation zur Beratungslehrkraft erfolgt durch eine funktionsbegleitende Weiterbildung für im Schuldienst tätige Beratungslehrerinnen und -lehrer. Das Weiterbildungsprogramm ist auf die Dauer von ca. zwei Jahren konzipiert, pro Kalenderjahr finden ca. vier Seminare statt, jeweils dreitägig beziehungsweise fünftägig. Die Ausbildung umfasst 500 Stunden, die sich in 300 Stunden Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Trainingskurse, Hospitationen, Praktika) und 200 Stunden Selbststudium aufgliedern. Abgeschlossen wird diese Weiterbildung mit der Erstellung einer Hausarbeit , deren Bewertung durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vorgenommen wird. Die mit "bestanden" bewertete Hausarbeit und die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung (30 Minuten). Die Lehrveranstaltungen und Berufspraktika werden in Zusammenarbeit mit den Thüringer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, insbesondere dem TAK (Thematischer Arbeitskreis) "Beratungslehrerweiterbildung ", konzipiert und realisiert. Bewerbungen auf die Ausschreibungen im Thüringer Schulportal erfolgen formlos über den Dienstweg , d.h. über Schulleitung und Staatliches Schulamt an das ThILLM. Anliegen der Weiterbildung ist es, die Beratungskompetenz weiter zu erhöhen, indem spezifische theoretische Grundlagen vermittelt, diese im Spiegel der Praxis reflektiert und weitere professionelle Handlungsalternativen für den pädagogischen Alltag entwickelt werden. Das Curriculum umfasst folgende Schwerpunkte: - Beratung - Lernen - Entwicklung der Schülerpersönlichkeit - Entwicklungsbesonderheiten/ Auffälligkeiten - Gruppenphänomene - Schulentwicklung Die Themen werden in drei- bis fünftägigen Veranstaltungen bearbeitet. Einen wesentlichen Anteil nimmt das Training der Gesprächsführung ein (80 Stunden). Praxisbeispiele unterstützen die direk- 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 te Umsetzbarkeit der Weiterbildungsinhalte. Die Erfahrungen der Beratungslehrerinnen und -lehrer fließen ein und gleichzeitig ist die praktische Tätigkeit Erprobungsfeld für neu gewonnene Erkenntnisse . Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle und die Nutzung eigener Stärken für die Beratungstätigkeit sind Gegenstand der Arbeitsphasen. Zwischen den Weiterbildungskursen treffen sich die Beratungslehrer in Lerngruppen und tauschen ihre Erfahrungen aus. All dies dient der Sicherung der Nachhaltigkeit der Weiterbildung. Für das Selbststudium erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Veranstaltungen Hinweise zu empfehlenswerter Fachliteratur und ergänzen durch eigene Erfahrungen empfehlenswerte "Basisliteratur". Neben einem Praktikum (60 Stunden) erfolgen ein Praktikumsaustausch auf Schulamtsebene (12 Stunden , regionale Netzwerke) und ein Praktikumsaustausch im Rahmen der Weiterbildung (acht Stunden , Blick auf andere Arbeitsweisen). Am Ende der Weiterbildung stehen eine Hausarbeit und die Abschlussprüfung. In der Hausarbeit stellt jede Beratungslehrerin und jeder Beratungslehrer ihre/seine Tätigkeit innerhalb eines speziellen Schulentwicklungsvorhabens, zum Beispiel der Unterstützung eines Schulprojektes , einer schulinternen Fortbildung oder einer Einzelfallberatung dar. Die Abschlussprüfung erfolgt entsprechend der gültigen Verwaltungsvorschrift in einem 30-minütigen Prüfungsgespräch. Mit Stern sind die aktuell geplanten Veranstaltungen gekennzeichnet. Kurs 2008 - 1 (19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 112700101 25.03. - 27.03.2010 Kurs 2008 - 1: Kommunikationstraining I 112700102 28.04. - 30.04.2010 Kurs 2008 - 1 : Schulentwicklung; Supervision 112700103 08.09. - 10.09.2010 Kurs 2008 - 1 112700104 29.11. - 01.12.2010 Kurs 2008 - 1 122700101 17.03. - 18.03.2011 Kurs 2008 - 1 122700102 03.05. - 06.05.2011 Kurs 2008 - 1 122700103 10.10. - 13.10.2011 Kurs 2008 - 1: Abschlussprüfung Kurs 2008 - 2 (25 Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 112700201 09.03. - 12.03.2010 Kurs 2008 - 2: Pädagogische Diagnostik von und Förderung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten; Gemeinsamer Unterricht; die unterschiedlichen Rollen von Fach- , Klassen- und Beratungslehrern) 112700202 21.04. - 23.04.2010 Kurs 2008 - 2: (Krisenmanagement; Besondere Vorkommnisse ; Rechtsgrundlagen 112700203 01.11. - 05.11.2010 Kurs 2008 - 2: Kommunikationstraining II Gruppe 1 112700204 08.11. - 12.11.2010 Kurs 2008 - 2: Kommunikationstraining II Gruppe 2 112700205 22.09. - 24.09.2010 Kurs 2008 - 2: Beratung zu klinischen und entwicklungspsychologischen Fragestellungen; Kindeswohlgefährdung ; Einleitung Praktika; Vorbereitung Hausarbeiten) 122700201 08.03. - 11.03.2011 Kurs 2008 - 2: Sozialpsychologie 122700202 23.06. - 23.06.2011 Kurs 2008 - 2: Praktikumsaustausch; Hausarbeit; Besuch Klinikum 122700203 07.06. - 10.06.2011 Kurs 2008- 2 - Halbgruppe 1: Kindeswohlgefährdung und Supervision 122700204 28.06. - 01.07.2011 Kurs 2008 - 2- Halbgruppe 2: Kindeswohlgefährdung; Supervision 122700205 14.11. - 17.11. Kurs 2008/2: Abschlussprüfung 19 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kurs 2009 -1 (22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 112700302 16.06. - 18.06.2010 Kurs 2009 - 1: Supervision 112700303 01.09. - 03.09.2010 Kurs 2009 - 1: Interventionsmethoden 112700304 01.11. - 05.11.2010 Kurs 2009 - 1: Kommunikationstraining II 122700401 02.03. - 04.03.2011 Kurs 2009 - 1: Jugendkulturen/neue Medien; Umgang mit Krisen 122700402 04.07. - 06.07.2011 Kurs 2009 - 1: Diagnostik; ausgewählte Förderkonzepte 122700403 28.09. - 30.09.2011 Kurs 2009 - 1: Praktikumsauswertung, Zusammenfassung 132700101 13.02. - 16.02.2012 Kurs 2009 - 1: Abschlussprüfung Kurs 2009 - 2 (23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 112700402 08.03. - 12.03.2010 Kurs 2009 - 2: Kommunikationstraining I 112700403 06.05. - 08.05.2010 Kurs 2009 - 2: Mediennutzung durch Kinder und Jugendliche ; Lernpsychologie und Motivation 112700404 09.09. - 11.09.2010 Kurs 2009 - 2: Diagnostik, Begabung 112700405 08.11. - 12.11.2010 Kurs 2009 - 2 - Halbgruppe 2: Kommunikationstraining II; Supervision 112700407 04.10. - 08.10.2010 Kurs 2009 - 2 - Halbgruppe 1: Kommunikationstraining II; Supervision 122700304 13.01. - 15.01.2011 Kurs 2009 - 2: Rechtliche Grundlagen; Entwicklungspsychologie ; Lern- und Leistungsstörungen 122700301 30.03. - 02.04.2011 Kurs 2009 -2: Praktikumsaustausch; Schulverweigerer; Sozialpsychologie; Persönlichkeitspsychologie 122700302 18.05. - 20.05.2011 Kurs 2009 - 2 : Umgang mit Krisen 122700303 21.09. - 23.09.2011 Kurs 2009 - 2: Schulentwicklung 132700201 15.02. - 17.02.2012 Kurs 2009 - 2: Abschlussprüfung Kurs 2011 - 1 (24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 122700501 30.03. - 01.04.2011 Kurs 2011 - 1: Einführungsveranstaltung; Beratung; Rolle der Beratungslehrer; Rechtliche Grundlagen 122700502 11.05. - 13.05.2011 Kurs 2011 - 1: Schulentwicklung; Demokratiepädagogik; Klinische Störungsbilder; Förderung 122700503 19.09. - 23.09.2011 Kurs 2011 - 1: Kommunikationstraining I 122700504 09.11. - 11.11.2011 Kurs 2011 - 1: Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen ; Stressbewältigung 122700505 05.09. - 09.09.2011 Kurs 2011 - 1: Kommunikationstraining Gruppe 2 132700301 25.01. - 27.01.2012 Kurs 2011 - 1 Sucht und Drogen; Jugendkulturen; Cybermobbing 132700302 21.02. - 24.02.2012 Kurs 2011 - 1 Demokratiepädagogik; Sozialpsychologie 132700303 19.03. - 23.03.2012 Kurs 2011 - 1 (Gruppe 1) Kommunikationstraining 2 132700304 18.09. - 21.09.2012 Kurs 2011 - 1 Entwicklungspsychologie; Pädagogische Psychologie; Laufbahnberatung 132700305 09.10. - 12.10.2012 Kurs 2011 - 1 Hausarbeit und Supervision 132700306 16.10. - 19.10.2012 Kurs 2011 - 1 Hausarbeit und Supervision 132700307 26.03. - 30.03.2012 Kurs 2011 - 1 -Gruppe 2: Kommunikationstraining 2 142700501 15.03. - 21.03.2013 Kurs 2011 - 1 Prüfung 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Kursnummer Dauer Name des Kurses 142700502 26.04. - 26.04.2013 Praktikumstag 152700202 28.03. - 29.03.2014 Fortbildung für Beratungslehrer des Kurses 2011-1 Kurs 2011 - 2a (22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 122700601 13.10. - 15.10.2011 Kurs 2011/2 a: Einführungsveranstaltung; Rolle der Beratungslehrer 132700401 11.01. - 13.01.2012 Kurs 2011 - 2a Schulentwicklung; Mobbing; Demokratiepädagogik 132700402 21.03.- 23.03.2012 Kurs 2011 - 2a Pädagogische Diagnostik; Förderung; GU; Begabungsförderung 132700403 11.06.- 15.06.2012 Kurs 2011 - 2a Kommunikationstraining I 132700404 10.10.- 12.10.2012 Kurs 2011 - 2a Sozialpsychologie 142700101 23.01. - 25.01.2013 Kurs 2011 - 2a Rechtliche Grundlagen; Suchtprävention; Kindswohlgefährdung 142700102 18.03. - 22.03.2013 Kurs 2011 - 2a Kommunikationstraining II; Supervision 142700103 05.06. - 07.06.2013 Kurs 2011 - 2a Umgang mit Krisen; Fallmanagement 142700104 09.10. - 11.10.2013 Kurs 2011 - 2a Praktikumsauswertung; Hausarbeiten 152700201 24.02. - 27.02.2014 Kurs 2011 - 2a Prüfung Kurs 2011 - 2b (22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 122701201 23.11. - 25.11.2011 Kurs 2011/2 b: Einführungsveranstaltung; Rolle der Beratungslehrer 132700701 14.03.- 16.03.2012 Kurs 2011 - 2 b: Recht/Schulentwicklung/Gesundheit 132700702 25.06.- 29.06.2012 Kurs 2011 - 2 b: Training der Gesprächsführung 1 132700703 12.09. -14.09.2012 Kurs 2011 - 2 b: Diagnostik 132700704 21.11. -23.11.2012 Kurs 2011 - 2 b 132700705 09.07. -13.07.2012 Kurs 2011 - 2b: Training der Gesprächsführung 142700201 27.02. - 01.03.2013 Kurs 2011 - 2b - Halbgruppe 1: Supervision 142700202 06.03. - 08.03.2013 Kurs 2011 - 2b - Halbgruppe 2: Supervision 142700203 03.06. - 07.06.2013 Kurs 2011 - 2b - Halbgruppe 1: Kommunikationstraining II 142700204 17.06. - 21.06.2013 Kurs 2011 - 2b - Halbgruppe 2: Kommunikationstraining II 142700205 18.09. - 20.09.2013 Kurs 2011 - 2b: Notfälle/Krisen; Stress 142700206 13.11. - 15.11.2013 Kurs 2011 - 2b: Praktikum; Hausarbeit; Abschluss 152700301 17.03. - 21.03.2014 Kurs 2011 - 2b: Prüfung Kurs 2011 - 2c (18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 122701301 09.11. - 11.11.2011 Kurs 2011 - 2 c: Einführungsveranstaltung; Rolle der Beratungslehrer 132700801 22.02. -24.02.2012 Kurs 2011 - 2 c: Training der Gesprächsführung 132700802 25.04. - 27.04.2012 Kurs 2011 - 2 c: Schulentwicklung 132700803 10.10. - 12.10.2012 Kurs 2011 - 2 c 132700804 28.11. - 30.11.2012 Kurs 2011 - 2 c 142700301 06.03. - 08.03.2013 Kurs 2011 - 2c: Stress/Krise 142700302 24.04. - 26.04.2013 Kurs 2011 - 2c: Supervision (Intervision, Fallberatung); Training der Gesprächsführung 21 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kursnummer Dauer Name des Kurses 142700303 18.09. - 20.09.2013 Kurs 2011 - 2c: Entwicklungspsychologie 142700304 20.11. - 22.11.2013 Kurs 2011 - 2c: Gesprächstraining 152700401 26.02. - 28.02.2014 Kurs 2011 - 2c: Schulentwicklung 152700402 10.07. - 11.07.2014 Kurs 2011 - 2c: Abschluss der Beratungslehrerweiterbildung Kurs 2013 - 1 (19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 142700601 27.05. - 29.05.2013 Kurs 2013 - Einführungsveranstaltung 142700602 09.09. - 11.09.2013 Kurs 2013 - 1 142700603 11.11. - 15.11.2013 Kurs 2013 - 1 : Gesprächstraining: Halbgruppe 1 142700604 09.12. - 13.12.2013 Kurs 2013 - 1: Gesprächstraining Halbgruppe 2 152700901 20.01. - 22.01.2014 Kurs 2013 - 1 (Jugendschutz und neue Medien; Verhaltensmodifikation /Asperger Syndrom aus pädagogischer Sicht/ Verschiedenen Erklärungsansätze für Verhalten) 152700902 24.02. - 26.02.2014 Kurs 2013 - 1 (Krise; Stress; Lehrergesundheit) 152700903 03.11. - 05.11.2014 Kurs 2013 - 1 (Sozialpsychologie; Demokratiepädagogik; Gewalt und Mobbing; Teamentwicklung) 152700904 22.09. - .09.2014 Kurs 2013 - 1 Entwicklungspsychologie; Lernen; Motivation ; Hochbegabung 162700101 19.01. - 23.01.2015 Kurs 2013 - 1: Kommunikationstraining Halbgruppe 1 und 2 162700103 01.06. - 08.06.2015 Kurs 2013 - 1: Prüfung 162700104 03.07. - 03.07.2015 Kurs 2013 - 1: Praktikumsaustausch Kurs 2013 - 2 (22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 142700701 04.12. - 06.12.2013 Kurs 2013 - 2 Einführungsveranstaltung (Rolle des Beratungslehrers ) 152701001 13.01. - 17.01.2014 Kurs 2013 - 2: Gesprächstraining 1 152701002 07.05. - 09.05.2014 Kurs 2013 - 2: Entwicklungsbesonderheiten und Auffälligkeiten , pädagogischer Umgang und Förderung 152701003 29.09. - 01.10.2014 Kurs 2013 - 2: Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz , Rechtsfragen und Lehrergesundheit 152701004 17.11. - 21.11.2014 Kurs 2013 - 2: Gesprächstraining 2 162700201 23.03. - 25.03.2015 Kurs 2013 - 2: Lehrergesundheit und alles, was damit im Zusammenhang steht! 162700202 01.06. - 03.06.2015 Kurs 2013 - 2: Herausforderung Migration, Umgang mit Krisen und Fallmanagement 162700203 04.11. - 06.11.2015 Kurs 2013 - 2: Exkurs in die Sozial- und Entwicklungspsychologie sowie Praktikumsaustausch, Prüfungsvorbereitung 172700401 16.03. - 18.03.2016 Kurs 2013 - 2: Prüfung Kurs 2014 - 1 (14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 152701101 05.05. - 07.05.2014 Kurs 2014 - 1 152701102 22.09. - 26.09.2014 Kurs 2014 - 1 - Halbgruppe 1: Kommunikationstraining 152701103 20.10. - 24.10.2014 Kurs 2014 - 1 - Halbgruppe 2: Kommunikationstraining 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Kursnummer Dauer Name des Kurses 152701104 03.12. - 05.12.2014 Kurs 2014 - 1 162700301 23.02. - 25.02.2015 Kurs 2014 - 1: Lernen 162700302 27.05. - 29.05.2015 Kurs 2014 - 1: Entwicklungspsychologie; Entwicklungsbesonderheiten 162700303 21.09. - 25.09.2015 Kurs 2014 - 1: Kommunikationstraining Halbgruppe 1 162700304 19.10. - 23.10.2015 Kurs 2014 - 1: Kommunikationstraining Halbgruppe 2 162700305 30.11. - 02.12.2015 Kurs 2014 - 1: Sozialpsychologie 172700601 02.05. - 04.05.2016 Kurs 2014 - 1: Schulentwicklung 172700602 25.10. - 26.10.2016 Kurs 2014 - 1: Prüfungen 172700603 10.02. - 12.02.2016 Kurs 2014 - 1: Krisenintervention - Stress und Lehrergesundheit 172700604 15.12.2016 Kurs 2014 - 1: Prüfungen Kurs 2014 - 2 (21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 152701201 24.11. - 26.11.2014 Kurs 2014 - 2 162700401 23.03. - 27.03.2015 Kurs 2014 - 2: Kommunikationstraining Halbgruppe 1 162700402 13.04 - 17.04.2015 Kurs 2014 - 2: Kommunikationstraining Halbgruppe 2 162700403 22.06. - 24.06.2015 Kurs 2014 - 2: Rechtliche Grundlagen; Kinderschutz; MSD, TQB und GU 162700404 14.09. - 16.09.2015 Kurs 2014 - 2: Krise,; Medien; Drogen 162700405 16.11. - 18.11.2015 Kurs 2014 - 2; Lerntheoretische Grundlagen, Hochbegabung und Sozialpsychologie der Gruppe 172700301 18.01. - 20.01.2016 Kurs 2014 - 2: Schulentwicklung, Demokratiepädagogik, Interkulturelle Kompetenzen" 172700302 14.03. - 18.03.2016 Kurs 2014 - 2 - Halbgruppe A: Kommunikationstraining 172700303 11.04. - 15.04.2016 Kurs 2014 - 2 - Halbgruppe B: Kommunikationstraining 172700304 13.06. - 15.06.2016 Kurs 2014 - 2: Krise, Lehrergesundheit, illegale Drogen 172700305 01.11. -03.11.2016 Kurs 2014 - 2: Prüfung Teil 1 172700306 05.12.2016 Kurs 2014 - 2: Prüfung Teil 2 172700307 02.09.2016 Kurs 2014 - 2: Reflexionstag zum Abschluss der Weiterbildung 182701201 17.02. 2017 Kurs 2014 - 2: Prüfung Teil 3 Kurs 2015 - 1 (19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 172700201 18.01. - 22.01.2016 Kurs 2015 - 1: Kommunikationstraining 1 172700202 29.02. - 02.03.2016 Kurs 2015 - 1: Persönlichkeit/ Entwicklung/Lernen 172700203 27.04. - 29.04.2016 Kurs 2015 - 1: Entwicklungsbesonderheiten/Auffälligkeiten /Förderpläne/GU 172700204 05.09. - 09.09.2016 Kurs 2015 - 1: Kommunikationstraining 2/Supervision 172700205 21.11. - 24.11.2016 Kurs 2015 - 1: Recht/Diagnostik/Begabung/Praktikumsaustausch 2700503 182700101 22.02. - 24.02.2017 Kurs 2015 - 1: Jugendkulturen, Medien, Pubertät, Krise 182700102 03.04. - 05.04.2017 Kurs 2015 - 1: Demokratiepädagogik, Schulentwicklung, Abschluss 182700103 05.09. - 08.09.2017 Kurs 2015 - 1: Abschlussprüfung 23 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kurs 2015 - 2 (18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 162700601 22.10. - 23.10.2015 Kurs 2015 - 2 172700101 15.02. - 17.02.2016 Kurs 2015 - 2: Sozialverhalten 172700102 07.03. - 11.03.2016 Kurs 2015 - 2 - Halbgruppe 1: Gesprächstraining I 172700103 14.03. - 18.03.2016 Kurs 2015 - 2 - Halbgruppe 2: Gesprächstraining I 172700104 08.06. - 10.06.2016 Kurs 2015 - 2 172700105 12.09. - 14.09.2016 Kurs 2015 - 2: Gruppenphänomene, Achtsamkeit und Copingstrategien 172700106 07.11. - 11.11.2016 Kurs 2015 - 2: Gesprächstraining II und Supervision 172700107 07.12. - 09.12. Kurs 2015 - 2: Kinderschutz 182700301 13.02. - 15.02.2017 Kurs 2015 - 2: Suchtprävention 182700302 20.03. - 22.03.2017 Kurs 2015 - 2: Ich bin und ich werde 182700303 15.09. 2017 Kurs 2015 - 2: Kursabschluss und Zertifikatsübergabe 182700304 28.08. - 31.08.2017 Kurs 2015 - 2: Abschlussprüfungen Kurs 2016 - 1 (23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 172701701 16.11. - 18.11.2016 Kurs 2016 - 1: Einführungsveranstaltung 182700201 18.01. - 20.01.2017 Kurs 2016 - 1: Persönlichkeit, Entwicklung, Lernen 182700202 20.03. - 24.03.2017 Kurs 2016 - 1: Gesprächstraining I/1. Halbgruppe 182700203 15.05. - 19.05.2017 Kurs 2016 - 1: Gesprächstraining I/2. Halbgruppe 182700204 26.04. - 28.04.2017 Kurs 2016 - 1: Entwicklungsbesonderheiten, Auffälligkeiten , Förderpläne, Gemeinsamer Unterricht 182700205 13.09. - 15.09.2017 Kurs 2016 - 1: Recht, gesetzliche Grundlagen, Kinderschutz 182700206 15.11. - 17.11.2017 Kurs 2016 - 1: Gruppenphänomene (Medien, Mobbing, Mediation) 192700101 16.01. - 19.01.2018 Kurs 2016 - 1: Schulentwicklung, Demokratiepädagogik, Praktikumsaustausch 192700102 12.03.-16.03.2018 Kurs 2016 - 1: 1. Halbgruppe Gesprächstraining Teil 2, Supervision, Abgabe Thema Hausarbeit 192700103 16.04. - 20.04.2018 Kurs 2016 - 1: Gesprächstraining 2, 2. Halbgruppe : Supervision , Abgabe Thema Hausarbeit 192700104 15.10. - 19.10.2018 Kurs 2016 - 1: Abschlussprüfung* Kurs 2016 - 2 (22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 172701801 16.11. - 18.11.2016 Kurs 2016 - 2: Einführungsveranstaltung 182700501 15.03. - 17.03.2017 Kurs 2016 - 2: Grundlagen der Kommunikation vor dem Hintergrund des WOWW-Ansatzes: lösungsorientiertes Arbeiten und Resilienzförderung in der Schule 182700502 31.05. - 02.06.2017 Kurs 2016 - 2: ESE- Leitlinien, Übertrittsverfahren im GU und Verfahren zum Kinderschutz 182700503 20.09. - 22.09.2017 Kurs 2016 - 2: Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen/Interkulturelles Lernen 182700504 15.11. - 17.11.2017 Kurs 2016 - 2: Gesund bleiben trotz Krisen - rasch umsetzbare schulische Maßnahmen der Krisenprävention und -intervention 192700201 14.03. - 16.03.2018 Kurs 2016 - 2: Kommunikationstraining 24 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Kursnummer Dauer Name des Kurses 192700202 23.05. - 25.05.2018 Kurs 2016 - 2: Schulentwicklung und Schulqualität: Was macht eine gute Schule aus? Demokratische Partizipation mittels Klassenrat "* 192700203 12.09. - 14.09.2018 Kurs 2016 - 2: Jugendkulturen, Verhaltensbesonderheiten , Demokratiepädagogik * 192700204 14.11. - 16.11.2018 Kurs 2016 - 2: Schulrecht, Cyber-Mobbing; Vorstellen der HA; Prüfungsvorbereitung* Kurs 2017 - 1 (23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 182700601 06.12. - 07.12.2017 Kurs 2017 - 1: Einführungsveranstaltung 192700301 20.02. - 22.02.2018 Kurs 2017 - 1: Entwicklungspsychologie, Lernstörungen, Lerncoaching 192700302 09.04. - 13.04.2018 Kurs 2017 - 1: Gesprächstraining Teil 1 - Gruppe 1 192700303 23.04.- 27.04.2018 Kurs 2017 - 1: Gesprächstraining Teil 1 - Gruppe 2 192700304 19.06. - 21.06.2018 Kurs 2017 - 1: Entwicklungsbesonderheiten, GU, Sonderpädagogische Begutachtung 192700305 11.09. - 13.09.2018 Kurs 2017 - 1: Krisen, schulische Prävention* 192700306 27.11. - 29.11.2018 Kurs 2017 - 1: Recht, Kinderschutz, Medien* Kurs 2017 - 2 (21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Kursnummer Dauer Name des Kurses 182701701 08.11. - 10.11.2017 Kurs 2017 - 2: Einführungsveranstaltung 192700401 22.01. - 24.01.2018 Kurs 2017 - 2 Entwicklung der Schülerpersönlichkeit, Gruppenphänomene, Mobbing 192700402 12.03. - 16.03.2018 Kurs 2017 - 2: Gesprächstraining Teil 1, Gruppe 1 192700403 23.04. - 27.04.2018 Kurs 2017 - 2: Gesprächstraining Teil 1, Gruppe 2 192700404 20.06.- 22.06.2018 Kurs 2017 - 2: Lern- und Entwicklungstheoretische Grundlagen , MSD, TQB, GU, Förderpläne, (Hoch-) Begabung, LRS, Dyskalkulie, ESE * 192700405 10.09. - 12.09.2018 Kurs 2017 - 2: Krise, schulische Prävention, Schulentwicklung * 192700406 28.11. - 30.11.2018 Kurs 2017 - 2: Kinderschutz, Recht, Suchtprävention* Zusätzliche Veranstaltungen für die Zielgruppe der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer: Kursnummer Dauer Name des Kurses 122700802 07.06.2011 Modell der kollegialen Kurzberatung zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung 122700803 23.03.2011 Nachschulung zur Gesprächsführung im Kontext Kindswohlgefährdung 122700805 19.05.2011 Kindswohlgefährdung - Nachholtermin 122700806 01.09.2011 Nachschulung zur Gesprächsführung im Kontext Kindswohlgefährdung 112701001 18.03. - 19.03.2010 Training der Gesprächsführung - Umgang mit Widerständen 112701002 23.09.- 24.09.2010 Schulvermeidungsverhalten - Krankheit oder Faulheit - aus Sicht der Schüler - aus Sicht der Lehrer 182700401 08.03.2017 25 Jahre Beratungslehrer - eine stabile Größe in Thüringen (Beratungslehrertag - 334 Teilnehmer) 25 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Fortbildungsveranstaltungen für die Referentinnen und Referenten im Schulpsychologischen Dienst: Die Fortbildungen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden bedarfsorientiert in Absprachen mit ihnen organisiert. Psychischen und oder sozialen Belastungen von Schülern sind im weiteren Sinne immer Bestandteil dieser Veranstaltungen, da sie das Arbeitsgebiet der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen betreffen. Kursnummer Dauer Name des Kurses 112701004 17.06. - 17.06.2010 Training der Gesprächsführung für erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz nach § 55a (Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes) 132700501 06.11. - 07.11.2012 Lösungsfokussiertes Coaching und Organisationsentwicklung - hier: Lösungsfokussiertes Handeln im Umfeld Schule (17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 132700502 26.09.2012 Evaluation eines Fortbildungsprogramms für schulinterne Krisenteams in Thüringen (14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 132700503 29.11.2012 Die Aufgaben von Schulpsychologen beim Kinderschutz und deren Rechtsgrundlagen (21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 142700801 25.06. - 27.06.2013 Krisenintervention für Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes (14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 142700802 23.09. - 25.09.2013 Krisenintervention für Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes (20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 142700901 10.10. - 11.10.2013 Lösungsfokussiertes Konfliktmanagement (14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 162700802 17.08.2015 Kollegiale Beratung/Supervision für den Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen (10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 162700803 28.10.2015 Schulentwicklung - Rolle der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 162700804 09.07.2015 Klausur des Schulpsychologischen Dienstes des SSA Ostthüringen (10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 162700805 08.12.2015 Psychische Erkrankungen bei traumatisierten Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund (33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 162701201 18.11.2015 Fachtagung TQB und Schulpsychologischer Dienst - Vom Reagieren zum Agieren (96 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 172700801 05.09. - 06.09.2016 Lösungsfokussiertes Team- und Organisationscoaching (20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 172700901 26.05. - 27.05.2016 Coachingansätze in der Arbeit mit Lehrerinnen und Lehrern (15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 172701301 30.11. -01.12.2016 Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes durch die Themenarbeitskreise der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen - Pädagogengesundheit (27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 172701501 27.01.2016 High 5 stärken - eine interaktive Ausstellung zum Thema illegale Drogen Informationen zur Ausstellung und zu Möglichkeiten des Umgangs (14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 182701001 04.05. - 05.05.2017 METALOG-Tools (16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 26 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 46. Welchen sachlichen Kriterien sollen die zu entwickelnden "Richtlinien zum Umgang mit transidenten […] Schüler_innen im Sportunterricht, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Teilnahme und der Bewertung" folgen? Wie soll sich die Berücksichtigung physischer und psychischer Besonderheiten im Sportunterricht auf die Benotung auswirken? 47. Welchen sachlichen Kriterien sollen die zu entwickelnden "Richtlinien zum Umgang mit […] intergeschlechtlichen Schüler_innen im Sportunterricht, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Teilnahme und der Bewertung" folgen? Wie soll sich die Berücksichtigung physischer und psychischer Besonderheiten im Sportunterricht auf die Benotung auswirken? Die Fragen 46 und 47 werden im Zusammenhang beantwortet. Da sich dieser Prozess noch am Anfang befindet, können zu diesem Zeitpunkt noch keine inhaltlichen Aussagen getroffen werden. 48. Begründet sich die im Landesprogramm häufig anzutreffende redaktionelle und inhaltliche Zusammenfassung von transident und intergeschlechtlich damit, dass die Lebenslagen der betroffenen Personengruppen nach Ansicht der Landesregierung gleichzusetzen wären? Wenn ja, inwiefern? Nach Ansicht der Landesregierung sind die Lebenslagen transidentischer und intergeschlechtlicher Menschen nicht gleichzusetzen. Dennoch haben sie Berührungspunkte und Schnittmengen. Dies hat unter anderem dazu geführt hat, dass auch Organisationsformen existieren, in denen die Interessen beider Personengruppen gemeinsam vertreten werden, wie beispielsweise durch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti). Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird dargelegt, dass die These, transident und intergeschlechtlich müssten sich generell gegenseitig ausschließen, nicht haltbar ist (siehe Katzer, Michaela (2016): Ärztliche Erfahrungen und Empfehlungen hinsichtlich Transsexualismus und Intersexualität. In: Katzer, Michaela; Voß, Heinz-Jürgen (Hrsg.): Geschlechtliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. Praxisorientierte Zugänge. Psychosozial-Verlag, Gießen 2016, S. 85-116). 49. Wird nach Erkenntnissen der Landesregierung der Sportunterricht auch von Personen, die nicht dem LSBTIQ*-Bereich zuzuordnen sind, als "ein Ort von Diskriminierung, Mobbing und Ausgrenzung" wahrgenommen? Wenn ja, welche Gründe sind nach Ansicht der Landesregierung ausschlaggebend hierfür und welche Gegenmaßnahmen wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung ergriffen? Nach Kenntnis der Landesregierung wird der Sportunterricht nicht grundsätzlich als "ein Ort von Diskriminierung , Mobbing und Ausgrenzung" wahrgenommen. Ein qualitativ hochwertiger Sportunterricht trägt durch inhaltliche und methodische Differenzierung zur sozialen Integration der Teilnehmenden bei. Insbesondere für verhaltensauffällige und in den Hauptfächern leistungsschwache Schülerinnen und Schüler kann der Sportunterricht die Möglichkeit bieten, die Entwicklungspotentiale der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Selbst- und Sozialkompetenz zu fördern. 50. Welche Gründe gibt es für die Durchführung geschlechterdifferenzierter Angebote im Sportunterricht ? Welche Vorteile und welche Nachteile haben geschlechterdifferenzierte Angebote im Sportunterricht ? Wie definiert die Landesregierung ein "als geschlechtsuntypisch wahrgenommene[s] Verhalten im Sportunterricht" und welche unterrichtsrelevanten Maßnahmen legen diese Beobachtungen nach Ansicht der Landesregierung nahe? Bei der Beschreibung von Unterschieden zwischen Schüler(inne)n ist zu beachten, dass es sich stets nur um tendenzielle Mittelwertdifferenzen in einem breiten Feld an Gemeinsamkeiten handelt. Die Heterogenität innerhalb einer Gruppe führt dazu, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Differenzen innerhalb einer Gruppe größer sind als die der jeweiligen Durchschnittswerte zwischen diesen. In verschiedenen Untersuchungen spricht sich die Mehrzahl der befragten Schüler/-innen für einen gemeinsamen Sportunterricht aus, da hierdurch das Sportartenangebot vielfältiger werde, der Kontakt mit dem "anderen Geschlecht" erleichtert sei, es zu einem besseren Verständnis komme, es mehr Spaß mache, Typisierungen und Rollenklischees entgegengewirkt würde, der Leistungsvergleich motiviere und/oder die vertraute Stammgruppe zusammen bleibe. Ablehnung wird von Schüler(inne)n damit begründet, dass das Leistungsniveau zu unterschiedlich sei, die Interessen zu verschieden, stärkere Hemmungen und Schamgefühle vorlägen beziehungsweise ein angespanntes Verhältnis zwischen den Gruppen bestehe und/oder bestimmte Aktivitäten lieber in der eigenen Gruppe ausgeübt würden. 27 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In der allgemeinen Diskussion wird als Argument für einen geschlechtergemischten Schulsport angeführt , dass damit die Emanzipation der Geschlechter durch Angleichung der Erziehungseinflüsse des Sportunterrichts weiter gefördert würde. Durch das "Voneinander-Lernen" könnten sich Schüler/-innen besser von eindimensionalen Rollenbildern lösen. Sie würden an dieselben Sportarten herangeführt und hätten größere Entscheidungsfreiheit, welche für sie die richtige ist, unabhängig davon, ob sie für "geschlechtstypisch" gehalten wird oder nicht. Allerdings wird aus einer Gleichberechtigungsperspektive heraus auch kritisiert, dass es im gemeinsamen Sportunterricht auch zu einer tendenziellen Verstärkung der geschlechtsbezogenen Stereotype der Schüler/-innen kommen könne. Für einen geschlechterdifferenzierten Sportunterricht werden vor allem Interessendivergenzen und Leistungsunterschiede zwischen Schüler(inne)n angeführt. So kommt es unter anderem mit Eintritt in die Pubertät zu einem Anstieg der geschlechtsbezogenen Leistungsunterschiede in Bereichen wie Maximal- und Schnellkraft, Ausdauer, Aktionsschnelligkeit und Kraftausdauer. Dabei wird neben biologischen auch auf soziale Einflussfaktoren hingewiesen, die für die Ausbildung tendenzieller Geschlechterunterschiede im Bewegungsverhalten verantwortlich seien. Wenn Schüler/-innen durch andere abgewertet werden, weil ihnen ein vermeintlich "geschlechtsuntypisches " Verhalten zugeschrieben wird, so ist dem durch sensibles Handeln der Lehrkräfte entgegenzuwirken . Eine breite und vielfältige Ausrichtung des Schulsports macht Individualität sichtbarer und erhöht damit auch die Chancen für eine Akzeptanz unterschiedlicher subjektiver Körperkonzepte und Verhaltensweisen. 51. Wie soll die Gründung und der Ausbau einer landesweiten Initiative zur Schulaufklärung im Themenfeld sexuelle und geschlechtliche Vielfalt durch die Landesregierung begleitet werden? Soll die Förderung einer solchen Initiative öffentlich ausgeschrieben werden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies geschehen? Welche Kriterien muss der Ausschreibungsteilnehmer für eine erfolgreiche Teilnahme erfüllen? Die fachlichen und organisatorischen Kriterien der Initiative sind noch zu erarbeiten. Das Landesprogramm ist so angelegt, dass bestimmte Maßnahmen und Methoden mittelfristig zu entwickeln sind. Eine Aussage zu dieser Frage ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 52. Inwieweit werden nach Kenntnis der Landesregierung die Themen LSBTIQ*- Feindlichkeit sowie Sexismus bereits innerhalb des Unterrichts an den Thüringer Schulen thematisiert? Wie bereits ausgeführt, sind die angesprochenen Themen an verschiedenen Stellen Bestandteil der Lehrpläne. 53. Welche Anti-Mobbing-Projekte (mit und ohne LSBTIQ*-Bezug) gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit an den Thüringer Schulen? Die Anti-Mobbing-Projekte mit und ohne LSBTIQ-Bezug werden von Thüringer Schulen je nach spezifischer Situation in Klassen oder Gruppen durchgeführt. Hierbei wird der "Anti-Mobbing-Koffer" (gemeinsames Projekt von Techniker Krankenkasse und Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) genutzt. Über die Staatlichen Schulämter können Schulen diese Koffer kostenlos erhalten. Zudem nutzen Schulen das Präventionsangebot "Faustlos". Weitere Präventionsprojekte werden im Rahmen folgender schulischer Vorhaben umgesetzt: - Streitschlichtertag - Lernen durch Engagement - Service Lernen - Peacemaker - zum Frieden anstiften - Schule ohne Rassismus - Demokratisch Handeln Die u.st. Ausführungen des ThILLM beschreiben das Anliegen von aktuellen Fortbildungen für Thüringer Lehrkräfte im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt". Beispielhaft wird eine Veranstaltung zum Thema Cybermobbing (September 2018) hervorgehoben und auf das Projekt Juregio hingewiesen. Dem ThILLM fällt im "Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt" konkret die Aufgabe zu, Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik LSBTIQ anzubieten, vergleiche dazu Seite 27 des Landesprogramms . Das Landesprogramm spricht hier ausdrücklich von der Einbindung der Thematik in einzelne Fortbildungsveranstaltungen, nicht von Projekten oder Seminaren. Um zu zeigen, warum 28 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 das ThILLM auch allgemein keine "Anti-Mobbing-Projekte mit oder ohne LSBTIQ-Bezug an Thüringer Schulen" anbietet, hier einige grundsätzliche Anmerkungen zu den Fortbildungsveranstaltungen des ThILLM in gesellschaftlich relevanten Themenfeldern. Die Gestaltung der Fortbildungsarbeit des ThILLM folgt der Tatsache, dass in der Schule Schülerinnen und Schüler mit sehr vielen Persönlichkeitsmerkmalen zusammentreffen, das betrifft auch politische oder religiöse Weltanschauungen, persönliche Vorstellungen eines erfüllten Lebens, letztlich auch optische Unterscheidungsmerkmale (zum Beispiel Kleidungsstile, Tätowierungen etc.). Die Aufgabe der Schule ist hier, ein Klima zu eröffnen, in welchem sich die Schülerinnen und Schüler mit all diesen unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen respektiert fühlen und ein soziales Miteinander funktioniert. Und dazu ist vor allem gegenseitige Toleranz wichtig, also auch respektvoller Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern, für die man nicht gerade Sympathie empfinden kann oder an denen einem irgendetwas nicht so sehr gefällt. Nicht ohne Grund ist Toleranz und soziales Miteinander auch verfassungsrechtlich an Schulen geboten. Die Fortbildungsveranstaltungen folgen dieser Logik und vermitteln allgemein eher Werkzeuge eines konstruktiv kritischen Dialoges, mit denen kontroverse Sichtweisen gesellschaftlich relevanter Themen bearbeitbar gemacht werden (Überwältigungsverbot). Solche Veranstaltungen, wie zum Beispiel der 8. Thüringer Gemeinschaftsschultag mit der Thematik "Partizipative Schulkultur" (17. Mai 2018), fördern die Entwicklung eines demokratischen und toleranten Schullebens und wirken so auch präventiv gegen Mobbing im Allgemeinen. Es ist aus den genannten Gründen nicht möglich, spezielle Fortbildungsveranstaltungen mit Anti- Mobbing-Schwerpunkt konkret zu listen, weil die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur eine Querschnittsaufgabe der Schule ist. Eine Ausnahme bildet der Bereich des Cyber-Mobbings im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung von sozialen Netzwerken durch Schülerinnen und Schüler . Wegen seines speziellen Charakters bietet das ThILLM dazu spezielle Veranstaltungen, so zum Beispiel am 26.09.2018 einen eigenen Fachtag zu dieser Thematik in Kooperation mit der Thüringer Landesmedienanstalt, der durch den Arbeitsbereich 4 des ThILLM organisiert und inhaltlich verantwortet wird. Konkrete Fälle von Mobbing, egal in welchen Facetten diese auftreten, sind klare Regelverstöße gegen die schulische Ordnung, die eine adäquate Anwendung schulischer Ordnungsmaßnahmen und schulaufsichtliches Handeln erfordern. Zur Anwendung schulischer Ordnungsmaßnahmen allgemein gibt es im ThILLM das Projekt Juregio, dass die Stärkung von Rechtssicherheit im Schulalltag zum Ziel hat, Schulleitungen und Lehrkräfte diesbezüglich fortbildet, aber ausdrücklich kein Präventionsund auch kein Anti-Mobbing-Projekt ist. Mehr zum Projekt Juregio: www.schulportal-thueringen.de/juregio 54. Welche Wettbewerbe und Qualitätssiegel gibt es an den Thüringer Schulen, die die Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt einbeziehen? Die Wettbewerbe, an denen sich Thüringer Schulen beteiligen können, zielen generell auf alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung, ab. Ein spezielles Qualitätssiegel existiert nicht. Die Einbeziehung der Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt soll geprüft werden. 55. Welche Förderprogramme für Ehrenamtliche gibt es in Thüringen? Inwieweit sollten Ehrenamtliche, die in der Aufklärungsarbeit an Schulen tätig sind, gesondert gefördert werden? Welche sonstigen speziellen Förderprogramme für bestimmte Ehrenämter gibt es in Thüringen? Seit über 16 Jahren wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung aus Landesmitteln gefördert, um das bürgerschaftliche Engagement in Thüringen zu unterstützen. Im Jahr 2018 werden dafür 1.686.500 Euro zur Verfügung gestellt. Maßgebliches Ziel der Stiftungsaktivitäten ist die Stärkung und Vernetzung lokaler, das bürgerschaftliche Engagement fördernder Strukturen und die Etablierung und Weiterentwicklung einer entsprechenden Infrastruktur. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und koordiniert verschiedene Projekte . So unterstützt und vernetzt der Engagementfonds "nebenan angekommen" Initiativen, die eine weltoffene Nachbarschaft und lokale Kultur des Willkommens für Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel haben. 29 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine weitere wesentliche Aufgabe der Thüringer Ehrenamtsstiftung besteht darin, Menschen zu würdigen , die sich durch herausragendes bürgerschaftliches Engagement Verdienste erworben haben. Dazu wurden verschiedene Arten von Auszeichnungen, Anerkennungen und Ehrungen etabliert. Unabhängig von der Tätigkeit der Thüringer Ehrenamtsstiftung kann zur Förderung von Ehrenamtlichen , die in der Aufklärungsarbeit an Schulen tätig sind, zurzeit keine Aussage getroffen werden, da ein entsprechendes Förderprogramm erst zu konzipieren ist. 56. Welchen konkreten Inhalt hat die geplante Schulung "der Fachleiter_innen und Seminarleiter_innen in Bezug auf ihre Vorbildwirkung in Bezug auf Antidiskriminierung, Akzeptanz und Diversitätsbewusstsein"? Diese Schulung befindet sich in der Planung. Deshalb können keine konkrete Aussage zu den Inhalten getroffen werden. 57. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung für die Prüfung der Frage, ob und wie die geschlechtliche Vielfalt als Pflichtbestandteil in die Curricula für einige Studienfächer aufgenommen werden kann? Nach welchen Kriterien wurden diesbezüglich die Studienfächer Kindheits- und Erziehungswissenschaften , Soziale Arbeit, die Gesundheitsberufe, das Lehramt, Jura, Medizin, Psychologie und Stadtsoziologie ausgewählt? Welche spezifische Bedeutung wird dem Thema geschlechtliche Vielfalt nach Ansicht der Landesregierung in den genannten Bereichen zugemessen und welche Rolle spielt das Thema im Islamunterricht? Als Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs sind die Hochschulen zuständig für die Ausbildung akademischer Fachkräfte. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Studierenden anhand von Curricula ausgebildet werden, die sie entsprechend dem "Stand der Wissenschaft" zur fachgerechten Ausübung eines Berufes befähigen. Auch unter akademisch Ausgebildeten gibt es Gruppen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe ihres beruflichen Lebens mit LSBTIQ*-Personen und ihren Problemlagen in Berührung kommen werden und damit sachgerecht umgehen müssen. In diesen Fällen ist es notwendig, in Abstimmung mit den Hochschulen zu prüfen, ob und wie die Auseinandersetzung mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt als Pflichtbestandteil in die Curricula aufgenommen werden kann. Entsprechend sind die Studienfächer ausgewählt worden, für die eine Prüfung in Betracht kommt. Die spezifische Bedeutung des Themas sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wird im konkreten Fachzusammenhang gemeinsam mit den Hochschulen auszuloten sein und sich an den Anforderungen des Berufes orientieren. Die Prüfung, ob und wie die geschlechtliche Vielfalt spezifisch als Pflichtbestandteil in ein Curriculum aufgenommen werden soll, kann sich nur im Rahmen von Hochschulautonomie und Ausbildungsvorschriften reglementierter Berufe bewegen. In der Lehrerausbildung besteht beispielsweise bereits eine Verpflichtung zur Aufnahme von Studienbestandteilen zum Thema Diversity. 58. Welche Kosten sind jeweils mit den genannten Maßnahmen innerhalb des Bereichs der Bildung pro Haushaltsjahr verbunden (bitte einzeln für jede Maßnahme nennen)? Etwaige Kosten können zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. IV. Lebenslagen 59. Aufgrund welcher Datenlage beziehungsweise gemäß welcher Kriterien kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass Kinder und Jugendliche das Thema sexuelle Vielfalt als "tabuisiert" erfahren? 60. Aufgrund welcher Datenlage und welcher Kriterien kommt die Landesregierung zu der Einschätzung, dass im Bereich der Jugendarbeit eine Tabuisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie der spezifischen Bedarfslagen von LSBTIQ*-Personen stattfindet? 61. Aufgrund welcher Datenlage und anhand welcher Kriterien bemisst die Landesregierung den Bedarf von Kindern und Jugendlichen an altersgerechten Informationen sowie Aufklärung bezüglich der LSBTIQ*-Themen? 30 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Die Fragen 59 - 61 werden im Zusammenhang beantwortet. Die genannten Einschätzungen ergeben sich aus der Expertise der Vertreterinnen und Vertreter der an der Erarbeitung des Landesprogramms beteiligten Institutionen sowie den einschlägigen Publikationen, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage "Aktionsplan der Landesregierung innerhalb des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt" (Drucksache 6/5646, Antwort zu 5.) benannt sind. 62. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Erlangung einer repräsentativen Datenlage beziehungsweise einer aussagekräftigen Bedarfsermittlung von jungen LSBTIQ*-Personen in Thüringen? Im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wird die Bedarfserhebung als ein Ziel in Jugendhilfeplanungsprozessen benannt. 63. Inwiefern werden nach Ansicht der Landesregierung "Regenbogenfamilien und Lebensmodelle jenseits der heterosexuellen Ehe" in Thüringer Kindertageseinrichtungen "immer sichtbarer"? Wie groß ist die Anzahl der mit Blick auf die geplante "Sensibilisierung für Regenbogenfamilien und Lebensmodelle jenseits der heterosexuellen Ehe" zu beschulenden Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen? Wie bemisst sich der Umfang der Schulungsmaßnahmen und welche Kosten sind voraussichtlich damit verbunden? Inwieweit sind die erforderlichen personellen Ressourcen für die geplanten Fortbildungsmaßnahmen in Thüringen vorhanden? Die Verantwortung für die Fortbildung der Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Träger. Aussagen zu diesbezüglichen Umfang und Aufwand sind der Landesregierung nicht möglich. 64. Welche pädagogische Zielsetzung ist mit der geplanten "Sensibilisierung für Regenbogenfamilien und Lebensmodelle jenseits der heterosexuellen Ehe" verbunden und welchen pädagogischen Mehrwert verspricht sich die Landesregierung hiervon? Inwiefern wurden die Eltern bei der Vorbereitung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen dieser Art eingebunden? Gemäß § 7 Abs. 1 ThürKitaG ist der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre (TBP-18) verpflichtende Grundlage der pädagogischen Arbeit in Thüringer Kindertageseinrichtungen. Die Darstellung der Themen vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung und sexuelle Orientierung im Kapitel "Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt" des TBP-18 (S. 26 ff.) setzt daher den Rahmen für die das pädagogische Handeln und die Gestaltung von Bildungsangeboten in der Kindertageseinrichtung. Bei der bedarfsgerechten individuellen Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung sind die Mitwirkungsrechte von Eltern UND Kindern gemäß § 12 ThürKitaG zu beachten. 65. Welche konkreten Fortbildungsangebote für die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu LSBTIQ*-Themen sind geplant? Wer führt die Fortbildungsangebote durch und welche Kosten verursacht deren Durchführung pro Haushaltsjahr (bitte die Kosten für jedes Fortbildungsangebot einzeln auflisten)? 66. Welcher zusätzliche Personalaufwand und welche zusätzlichen Kosten sind mit der geplanten Ergänzung des bedarfsgerecht vorgehaltenen Thillm-Angebots für Kita-Fachberatungen zum Thema vorurteilsfreie Erziehung um die Themenbereiche "sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" verbunden? Die Fragen 65 und 66 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die Fortbildungsveranstaltungen des Landesjugendamtes werden grundsätzlich nur Referenten/Referentinnen verpflichtet, die über eine entsprechende fachliche Expertise verfügen. Die Fortbildungsplanung erfolgt im Rahmen des dafür zur Verfügung stehenden Haushaltstitels im Einzelplan des für Jugend zuständigen Ministeriums. Für das Jahr 2019 ist der Fortbildungskurs "Ene, mene muh und was bist du? - Ausbildung der Geschlechtsidentität als kognitiver Entwicklungsprozess im Kindes- und Jugendalter" (heterosexuell, homosexuell , ambisexuell [bisexuell], transsexuell, intersexuell, polysexuell, pansexuell, genderqueer, androgyn, transgender, genderfuck, […]) geplant. Der Fortbildungskurs wird sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe wenden. Die voraussichtlichen Kosten für eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung betragen 2.000 Euro. Im Jahr 2018 werden im Rahmen der sechstägigen Fortbildungsreihe zum Thema "Sexualpädagogik in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung", durchgeführt durch das Institut für Sexualpädagogik Dortmund, auch gendersensible Themen besprochen. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, die familienergänzend 31 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode oder -ersetzend tätig sind, benötigen besondere Kenntnisse, wie eine sexualitätsbezogene Begleitung, wie Sexualerziehung und Präventionsarbeit in alle Richtungen konkret aussehen kann. In diesen Fortbildungen geht es um Aufklärung, Reflexion des eigenen Handelns, Vermittlung von Werten wie Toleranz , Akzeptanz und Gleichberechtigung, die den Grundstein für eine sensible Arbeit mit allen Kindern und Jugendlichen legt. Für den Kurs im Jahr 2018 entstehen Kosten in Höhe von 11.000 Euro. Das ThILLM bietet Fortbildungen entsprechend des jeweiligen Bedarfs der Fachberatungen für den Bereich Kindertagesbetreuung an. Derzeit sind keine konkreten Veranstaltungen geplant. Das ThILLM erfüllt seine Aufgaben im Rahmen eines festen Haushaltsansatzes. Dass heißt für einzelne Fortbildungsangebote fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die bedarfsgerechte Ergänzung des vorhandenen Angebots um weitere Themenschwerpunkte ist ebenfalls kostenneutral zu gestalten. Das Fortbildungsangebot des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bietet drei verschiedene Bildungsbausteine in diesem Bereich an. Derzeit sind sechs Veranstaltungen geplant. geplante Veranstaltungen Träger Fortbildungsangebot 2 Land/Staudenmeyer Bildungsarbeit (GbR) Ein Glücksgefühl, so angesprochen zu werden, wie ich bin. Vielfalt von Geschlecht und sexueller Orientierung in der Jugendarbeit 3 Verein für Vielfalt In Sport und Gesellschaft e. V. Das ist doch voll schwul! Umgang mit Homophobie, Queerfeindlichkeit und Gender-Vielfalt in der Sozialen Arbeit 1 Verein für Vielfalt In Sport und Gesellschaft e. V. Das Vielfaltsspiel - Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Jugendhilfe, der non-formalen Jugend - und Erwachsenenbildung und der Sozial- und Gemeinwesenarbeit Für die Durchführung der Fortbildungsangebote sind 2018 6.000,00 Euro eingeplant. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen. 67. Welche Kosten werden die Zurverfügungstellung eines Medien- und Methodenkoffers zu den Themen geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung sowie Schulungen für Kitas jährlich verursachen ? Welche Möglichkeiten haben Eltern, ihre Kinder von der pädagogischen Arbeit mit dem Medien - und Methodenkoffer auszunehmen? Die Landesregierung kann zurzeit zu etwaigen Kosten für die Zurverfügungstellung eines Medienund Methodenkoffers noch keine Aussagen treffen. Die Thüringer Kindertageseinrichtungen arbeiten gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKitaG in Ankerkennung der vorrangigen Verantwortung der Eltern für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder . Kindertageseinrichtungen haben einen familienunterstützenden und familienergänzenden Förderungsauftrag . Demnach bestehen gemäß § 12 Abs. 2 ThürKitaG Informationspflichten der Träger gegenüber dem Elternbeitrat, unter anderem zum pädagogischen Konzept der Kindertageseinrichtung. Dadurch wird sichergestellt, dass Eltern zum einen über solche Maßnahmen informiert werden und zum anderen die Möglichkeit haben, ihre Kinder von diesen Maßnahmen auszunehmen. Zudem haben Kinder nach § 12 Abs. 6 ThürKitaG ebenfalls Mitwirkungsrechte zur Gestaltung ihres Alltages. 68. Welche konkreten Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kinderschutz zu spezifischem Wissen über psychische und soziale Belastungen von jungen LSBTIQ*-Personen sieht das Landesprogramm vor? Es wird auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen. Für das Jahr 2019 ist für die Kinder- und Jugendschutzdienste eine Fortbildung zum genannten Thema geplant. Daneben sind entsprechende Fragestellungen bei Bedarf Gegenstand der Beratungen und des Austausches des Arbeitskreises der Kinder- und Jugendschutzdienste. 69. Welche LSBTIQ*-Themen genau sollen in die bestehenden Präventionsaktivitäten beziehungsweise Präventionsprojekte zur Sensibilisierung von Fachkräften für die spezifischen Bedarfe und Problematiken von jungen LSBTIQ*-Personen einbezogen werden? 32 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Die Inhalte der Präventionsprojekte für junge Menschen werden sich nicht von aktuell behandelten Fragestellungen unterscheiden. Bei der Festlegung der Schwerpunkte ist zu differenzieren: Für Fachkräfte der Jugendhilfe, die vorwiegend in der Einzelfallberatung tätig sind, werden der kompetente Umgang mit Identitätskonflikten , Selbstwertstärkung des Jugendlichen oder auch familiären Konflikten im Zuge der Identitätsfindung von Jugendlichen im Vordergrund stehen. Für Fachkräfte zum Beispiel in der Jugendarbeit (gruppenbezogenen Angebote) geht es vorwiegend darum, Ausgrenzung und Diskriminierung zu erkennen /vermeiden beziehungsweise sofort abzustellen. Dazu gehört es, Angebote so zu gestalten, dass jugendliche LSBTIQ*-Personen sich nicht von vornherein ausgeschlossen fühlen oder die Angebote meiden, weil sie sich mit Fragen nach ihrer sexuellen Orientierung ungewollt konfrontiert sehen (zum Beispiel weil sie sich einem Geschlecht eindeutig zuordnen müssen). Der Fokus liegt hier auf dem Ermöglichen von (normaler) gesellschaftlicher Teilhabe und Verhinderung von Ausgrenzung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen. Für die pädagogischen Fachkräfte an Thüringer Kindertageseinrichtungen ist die Frage jeweils individuell und dem Bedarf der jeweiligen Einrichtung und Fachkraft angemessen zu beantworten. Verantwortlich ist der jeweilige Einrichtungsträger, vergleiche Antwort zu Frage 63. Es werden alle relevanten Themen einbezogen, kein Thema ist explizit ausgenommen. 70. Wie definiert die Landesregierung den Begriff Geschlechtergerechtigkeit im Bezug auf die Jugendarbeit und welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung im Rahmen des Landesjugendförderplans (LJFP) 2017 bis 2021 zur Herstellung derselben? Inwieweit und aufgrund welcher Kriterien sowie welcher empirischen Befunde wird nach Kenntnis der Landesregierung Geschlechtergerechtigkeit in der gegenwärtigen Jugendarbeit nicht realisiert? Geschlechtergerechtigkeit ist im Rahmen des Landesjugendförderplanes (LJFP) ein Themenfeld im Bereich der Chancengleichheit junger Menschen. Die geschlechtergerechte Perspektive des LJFP 2017 bis 2021 prüft alle Aktivitäten und Angebote hinsichtlich ihrer geschlechtsspezifischen Wirkungen . Dies beginnt bei der Wahrnehmung und sprachlichen Benennung von Geschlechtern. Es geht aber auch darum, jungen Menschen in den Angeboten der Jugendarbeit eine Welt zu eröffnen, in der Geschlechtervielfalt, vielfältige Begehrensstrukturen und Lebensentwürfe nichts Abstraktes sind, sondern etwas Gelebtes, das individuell sehr unterschiedlich sein kann (LJFP 2017 bis 2021: S. 92). Der LJFP 2017 bis 2021 verwendet dabei bewusst den Begriff der Geschlechtergerechtigkeit mit dem Ziel, neue Erfahrungsräume zu eröffnen, damit der eigene Lebensentwurf bewusst gewählt und gestaltet werden kann. Der Landesregierung liegen keine empirischen Befunde vor, nach denen Geschlechtergerechtigkeit in der gegenwärtigen Jugendarbeit nicht realisiert wird. 71. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, in welcher Häufigkeit Phänomene von LSBTIQ*-Feindlichkeit im Rahmen der Jugendarbeit, insbesondere unter Jugendlichen mit stark ausgeprägter Religiosität , auftreten? Wenn ja, bitte die Vorfälle von LSBTIQ*-Feindlichkeit beschreiben und in Jahresscheiben ab 2010 aufschlüsseln. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 72. Welche konkreten Maßnahmen zum Abbau von LSBTIQ*-Feindlichkeit in der Jugendarbeit werden seitens der Landesregierung ergriffen? Es ist Ziel der Landesregierung, dass Mitarbeitende in der Jugendarbeit junge LSBTlQ*-Personen verstärkt in den Blick nehmen und dafür Unterstützung erhalten. Daraus abgeleitete konkrete Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen und ihrer Träger. 73. Welche konkreten Inhalte werden im Rahmen der "Jugendleiter_innenschulungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der LSBTIQ*-Arbeit mit jungen Menschen" vermittelt? In der Ausbildung zum Jugendleiter beziehungsweise zur Jugendleiterin werden unter anderem pädagogische und psychologische Grundlagen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vermittelt. Dies beinhaltet Kenntnisse über die psychische, physische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, ebenso die Wechselwirkung zwischen Anlage, Umwelt und Eigeninitiative. Es werden die entwicklungspsychologischen Kennzeichen der verschiedenen Lebensaltersstufen unter Beachtung der Entwicklungsaufgaben und Anforderungen an den Einzelnen, die Gruppe und die Gruppen- 33 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode leitung thematisiert. In diesem Rahmen wird auch die gleichberechtigte Vielfalt sexueller Prägungen angesprochen. 74. Was sind die Leitideen und konkreten Inhalte der derzeit existierenden sexual-pädagogischen Konzepte in Einrichtungen der Erziehungshilfe und inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung Bedarf, LSBTIQ*-Themen in diese Konzepte aufzunehmen? Kinder und Jugendliche haben in den Jahren der Identitätsfindung besondere Anliegen und Rechte . Dies betrifft auch die Kinder und Jugendlichen, welche in den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung im Freistaat Thüringen betreut werden. Sie benötigen fachlich fundierte Angebote, die sie mit Wissen und Kompetenzen rund um Sexualität und um die eigenen Rechte ausstatten. Sexualaufklärung , Informationen und Materialien zur sexuellen Gesundheit, zu sexuellen Rechten, Wissensvermittlung zu "sexuellem Anderssein" sowie Beratungsangebote sollen sie dabei auch in den Betreuungseinrichtungen begleiten. Die Bedürfnisse und Rechte junger Menschen (zum Beispiel das Recht auf Gleichbehandlung und eine freie Persönlichkeitsentwicklung), unabhängig von der sexuellen Orientierung , Geschlechtsidentität oder Geschlechtsvariationen, sollen in den Einrichtungen der Erziehungshilfe ausreichend wahrgenommen, anerkannt und umgesetzt werden. 75. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Landesregierung Bedarf, künftig vermehrt LSBTIQ*-Themen in die Beratungspraxis der Thüringer Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen einzubeziehen ? Wie schätzt die Landesregierung den tatsächlichen Beratungsbedarf zu LSBTIQ*-Themen ein? In den Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EEFLB) stehen multiprofessionelle Fachteams für Beratung bei den unterschiedlichsten Bedarfen in der Familie, bei familiären Konflikten und Krisen oder bei vorliegenden Risikofaktoren zur Verfügung. Die EEFLB stehen auch als Anlaufstellen für LSBTIQ*-Personen offen. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 76. Welche konkreten Änderungen im Abstammungsrecht (§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch) bezüglich der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen mit heterosexuellen Ehen strebt die Landesregierung an? Die diesbezügliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bisher werden Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne von § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) nicht berücksichtigt. Ebenso werden Personen mit einer personenstandsrechtlichen Änderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG), die nach der verfassungsgerichtlichen Aufhebung des Sterilisationsgebots Kinder gebären oder zeugen können, nicht angemessen erfasst. 77. Plant die Landesregierung die Schaffung beziehungsweise Anpassung landesrechtlicher Förderrichtlinien zur Kostenübernahme für die Kinderwunschbehandlung bei Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben? Wenn ja, in welcher Höhe plant die Landesregierung hierfür Finanzmittel einzusetzen beziehungsweise welche Kosten sind damit voraussichtlich verbunden? Eine Anpassung der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Freistaat Thüringen" vom 4. April 2016 im Sinne der Fragestellung oder die Schaffung einer weiteren gesonderten Regelung hierzu setzen die Veränderung verschiedener Rechtsgrundlagen voraus. Die zu klärenden verfassungsrechtlichen, abstammungsrechtlichen und familienrechtlichen sowie ethischen Fragen erfordern eine eingehende Prüfung und die Diskussion möglicher Lösungen in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext. 78. Inwiefern wird das zuständige Ministerium die Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität auf die Agenda der Thüringer Familienpolitik setzen, "um das Beratungsangebot [der Familienberatungsstellen ] zu verbessern" und welche Kosten sind damit verbunden? Die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität eines Menschen sind sensible Eigenschaften , die nicht in jedem Fall äußerlich erkennbar sind. Die Beratungsstellen des Freistaats Thüringen stehen allen Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, mit einem professionellen Angebot zur Verfügung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen. 34 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 79. Wann, durch welche Stelle und mit welchem Ergebnis fand in der Vorbereitung des Landesprogramms eine Bedarfserhebung bezüglich der postulierten Bedeutungszunahme von LSBTIQ*-Themen statt? Durch die Expertise der Vertreterinnen und Vertreter der an der Erarbeitung des Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt beteiligten Institutionen sowie durch die Kenntnis der einschlägigen Publikationen, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage "Aktionsplan der Landesregierung innerhalb des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt" (Drucksache 6/5646, Antwort zu 5.) benannt sind, war eine Bedarfserhebung entbehrlich. 80. Auf welche Datenlage stützt die Landesregierung die Aussage, dass "das Wohl eines Kindes […] nicht von der sexuellen Orientierung der Eltern [abhängt]. Entscheidend [seien] vielmehr deren Umgang mit dem Kind und der Umgang der Gesellschaft mit Kindern und Eltern." (bitte die wissenschaftlichen Quellen, Studien et cetera hierzu angeben)? Hat eine wissenschaftliche Würdigung gegensätzlich lautender Studien stattgefunden? Wenn ja, durch wen? Auf die oben genannte Aussage bezugnehmend : Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Abwesenheit der leiblichen Eltern oder eines Elternteils von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Kindern bei? Erkenntnisse der Bindungsforschung belegen (Bowlby 1958, Bowlby 1975, Ainsworth 1977), dass die Entwicklung eines Kindes vor allem von den Bindungs- und Erziehungskompetenzen seiner Hauptbezugspersonen abhängt. Die Abwesenheit eines leiblichen Elternteils oder der leiblichen Eltern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist für die (positive) Entwicklung eines Kindes unerheblich. Entscheidend ist die Qualität des Umgangs mit dem Kind. Die Entwicklung einer Bindungsbeziehung zwischen dem Säugling und einer Pflegeperson entwickelt sich durch spezifisch feinfühlige Interaktionserfahrungen mit der Pflegeperson, nicht durch genetische Verwandtschaft (Brisch, 2008). Stehen leibliche Elternteile für ihr Kind nicht zuverlässig und feinfühlig zur Verfügung, sind Bindungsalternativen für Kinder besser geeignet (unter anderemCassidy, Shaver 1999 in M. Huber 2012). Selbst fehlende männliche oder weibliche Rollenmodelle können durch weitere/andere Bezugspersonen ausgeglichen werden. Literatur: Ainsworth, M. (1977): Feinfühligkeit versus Unempfindlichkeit gegenüber Signalen des Babys. In: Grossmann, K. E. (Hrsg.) Entwicklung der Lernfähigkeit in der sozialen Umwelt: Geist und Psyche. München (Kindler),S. 98-107. Bowlby, J. (1958): Über das Wesen der Mutter-Kind-Bindung. Psyche, 13,415-456. Bowlby, J. (1975): Bindung. Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung. München (Kindler). Chasidy, J., Shaver, P. R.(Hrsg:. 1999:handbook of Attwachment: theory, research an ppplications, New York. Guilford in Michaela Huber (2012): Trauma und die Folgen Teil 1, Jungfermann Verlag, Paderborn, 5. Auflage 2012, S. 89 Brisch, K. H. (2008): Bindung und Umgang. In: Deutscher Familiengerichtstag(Hrsg.) "Siebzehnter Deutscher Familiengerichtstag vom 12. bis 15.September 2007 in Brühl". (Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 15). Verlag Gieseking Bielefeld, S. 89-135 81. Auf welche Weise prüfen Adoptionsvermittlungsfachkräfte der Thüringer Jugendämter, ob gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften den besonderen Anforderungen einer Adoption gerecht werden? Werden im Vergleich zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Rahmen eines Adoptionsverfahrens andere Kriterien angelegt? Wenn ja, welche? Alleiniger Maßstab für eine Adoption ist das Wohl des Kindes. Die sexuelle Orientierung einer Person spielt im Hinblick auf die heranzuziehenden Kriterien zur Feststellung der Eignung bezüglich der Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption keine Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2013 festgestellt, dass die "behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern (…) wie in einer Ehe". Ob diese Verhältnisse vorliegen, wird in einer umfassenden Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsfachkräfte in den Thüringer Jugendämtern jeweils im Einzelfall festgestellt. Der Eignungsüberprüfung müssen sich alle Adoptionsbewerberinnen/-bewerber unterziehen, unabhängig von Geschlecht und Familienstand. Die Adoptionsvermittlungsfachkräfte prüfen rechtliche Aspekte und soziale Faktoren . Dazu gehören unter anderem der Nachweis über die körperliche und geistige Gesundheit der Bewerber, ausreichend Wohnraum und finanzielle Sicherheit. Die Paare oder Einzelpersonen müssen medizinische Atteste und polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgen mehrere Beratungsgespräche, es findet mindestens ein Hausbesuch statt. Darüber hinaus 35 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ist für Adoptionsbewerberinnen/-bewerber die Teilnahme an Vorbereitungsseminaren verpflichtend. Adoptionsbewerberinnen/-bewerber werden durch die Adoptionsvermittlungsfachkräfte umfassend über sämtliche - die Adoption betreffenden - inhaltlichen und formalen Fragen informiert. Sie müssen im Eignungsfeststellungsverfahren offen über die eigene Person, ihre Partnerschaft und ihre sozialen Beziehungen sprechen können. Vertrauensvolle Gespräche zwischen den Adoptionsbewerberinnen/- bewerbern und den Adoptionsvermittlungsfachkräften stehen im Vordergrund. 82. Welche konkreten Inhalte beziehungsweise wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Leben und die Entwicklung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, werden in Fortbildungen für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung und der Pflegekinderhilfe vermittelt (bitte Quellen angeben)? Die Adoptionsvermittlungsfachkräfte der Thüringer Jugendämter befassen sich in Fortbildungen und Arbeitstreffen unter anderem mit der Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften . Ihnen werden umfassende rechtliche und sozial fachliche Kenntnisse vermittelt. Es findet eine arbeitsfeldbezogene Reflexion der eigenen Haltungen und Erfahrungen sowie eine lösungsorientierte Besprechung von Fällen aus der Praxis statt. Anhand wissenschaftlicher Studien und Befunde wird aufgezeigt, dass sich Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, ebenso gut entwickeln wie Kinder mit heterosexuellen Eltern. Unter anderem werden Erkenntnisse aus folgenden Veröffentlichungen herangezogen: • Studie des BMJ: Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften , 2009 • Funcke, D./ Thorn, P.: Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern. Interdisziplinäre Beiträge zu einer neuen Lebensform. Bielefeld, 2010 • Tucholski, M.: Kinder in Regenbogenfamilien. Betrachtungen zum Kindeswohl unter Einbeziehung entwicklungspsychologischer Aspekte. Saarbrücken, Verlag Dr. Müller 2010 • Adoptionen in Deutschland. Bestandsaufnahme des Expertise- und Forschungszentrums Adoption beim DJI, 2017 83. Auf welche Datenlage stützt sich die Landesregierung bei der Einschätzung, dass viele ältere LSBTIQ*- Personen ihre Lebensweise situativ oder ganz verstecken und sich sozial zurückziehen, sodass sie als Gruppe sozial Benachteiligter zu begreifen sind (bitte wissenschaftliche Quellen, Studien et cetera angeben)? Zur Lebenssituation älterer LSBTIQ*-Personen sei beispielhaft auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/10097) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Nicole Gohlke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 18/9905) "Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt älterer Menschen", zu Studien insbesondere auf die Antwort zu Frage 1, hingewiesen. 84. Welcher finanzielle, personelle und strukturelle Aufwand ist nach Ansicht der Landesregierung mit der "Einrichtung einer landesweiten Anlaufstelle bei der zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle für Senior_innenenvertretungen, Senior_innenbüros, Fachkräfte der Senior_innenenarbeit und Senior _innengruppen zur Sensibilisierung für LSBTIQ*-Themen und zur Öffnung der kommunalen Senior _innenenarbeit" verbunden (bitte die Kosten pro Haushaltsjahr und den betreffenden Haushaltstitel angeben)? Der mögliche Aufwand ist derzeit nicht abzusehen. 85. Wie sollen ältere LSBTIQ*-Personen zur Mitwirkung in seniorenrelevanten Gremien wie Seniorenbeiräten und anderen Interessenvertretungen (§ 6 Abs. 7 Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz) angeregt werden? Plant die Landesregierung die Einführung einer Quotenregelung? Wenn ja, wie soll diese durchgesetzt werden? Die zitierte Gesetzesstelle ist im Landesprogramm zu korrigieren auf die korrekte Angabe § 6 Abs. 2 Punkt 7 ThürSenMitwG. Als anregend wird insbesondere die umfassende Information interessierter Personen über die Möglichkeiten zur Mitwirkung in seniorenrelevanten Gremien angesehen. Eine Quotenregelung ist nicht geplant. 36 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 86. Wie gestaltet sich das Prüfungsverfahren der Landesregierung bezüglich der Notwendigkeit der Förderung spezieller Pflegewohngemeinschaften für LSBTIQ*-Personen und welche Kosten sind damit verbunden? Welche (gesellschafts- beziehungsweise sozialpolitischen) Kriterien werden der Prüfung zugrunde gelegt? Die diesbezüglichen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 87. Welche Kosten sind mit der Entwicklung beziehungsweise Adaptierung von angepassten sexualpädagogischen Konzepten für Menschen mit geistigen Behinderungen verbunden? Damit jedem Individuum die Chance auf eine eigenständige Lebensführung offensteht und niemandem von vornherein eine erfolgreiche Individualisierung verwehrt bleibt, müssen Konzepte entwickelt werden, welche zum einen Menschen mit Behinderungen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung stärken und zum anderen Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten, um Mehrfachdiskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung und einer bestehenden Behinderung zu vermeiden. Eine Vernetzung der LSBTIQ*-Selbsthilfe mit Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird durch die Koordinierungsstelle für die LSBTIQ*-Arbeit erfolgen, um eine Anpassung bestehender Konzepte beziehungsweise die Entwicklung neuer Konzepte zu erreichen. Dazu, ob Kosten entstehen und gegebenenfalls in welcher Höhe, können noch keine Aussagen getroffen werden. 88. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der tatsächliche Bedarf an Informationsmaterialien zu LSBTIQ*-Themen in leichter Sprache in Thüringen und welche Kosten wurden mit deren Herstellung bislang verursacht? Wie auch in anderen Lebensbereichen brauchen Menschen mit geistiger Behinderung beim Thema Sexualität mehr Unterstützung, Beratung und Begleitung als nichtbehinderte Menschen. Die Sexualpädagogik von Menschen mit Behinderung erfordert mehr Verdeutlichung, Konkretheit, Anschaulichkeit und dauerhafte Wiederholung im Bereich der Aufklärung. Der tatsächliche Bedarf an Informationsmaterial zu LSBTlQ*-Themen wird sich anhand der Nachfrage nach geeigneten Angeboten zeigen. Seitens der Thüringer Landesregierung wird empfohlen, alle Einrichtungen und Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung mit entsprechendem Informationsmaterial zu versorgen. In Thüringen gibt es derzeit 31 Werkstätten für behinderte Menschen mit ca. 100 Betriebsstätten, rund 200 Wohnheime beziehungsweise Außenwohngruppen und zahlreiche ambulante Angebote für behinderte Menschen (zum Beispiel Familienentlastende Dienste, Beratungsstellen). Die Kosten hierfür können zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. 89. In welchem Umfang plant die Landesregierung die "Benennung von Diversitätsbeauftragten in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe"? Welche Kosten sind mit der Benennung verbunden (bitte die Kosten pro Haushaltsjahr und den zugeordneten Haushaltstitel angeben)? Die Landesregierung plant keine Benennung von Diversitätsbeauftragten in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, sondern hat bekundet, dies anregen zu wollen. Insofern sind hierfür auch keine Ausgaben geplant. 90. Mithilfe welcher Maßnahmen plant die Landesregierung eine "Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit für die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTIQ*-Personen mit Behinderung " und welche Kosten sind damit verbunden? Wie und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung in der Vorbereitung des Landesprogramms den Bedarf an einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit für Unterstützungsangebote für LSBTIQ*-Personen ermittelt? Die angesprochene Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Bestandteil des gesamten Wirkens der Koordinierungsstelle für die LSBTIQ*-Arbeit in Kooperation mit dem TMASGFF sein. Die Kenntnis des Bedarfs ergibt sich aus der Expertise der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Institutionen sowie den einschlägigen Publikationen, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage "Aktionsplan der Landesregierung innerhalb des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt" (Drucksache 6/5646, Antwort zu 5.) benannt sind. 37 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 91. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bis einschließlich 30. Januar 2018 zum Schutz von "LSBTIQ*-Geflüchteten" vor geschlechtsbezogener Gewalt und sexuellen Übergriffen in Thüringer Flüchtlingsunterkünften umgesetzt? Die Belange von besonders Schutzbedürftigen und LSBTIQ*-Geflüchteten sind im Rahmen der Erarbeitung des Gewaltschutzkonzepts für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl und der Überarbeitung der Thüringer Verordnung über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (ThürGUSVO) berücksichtigt worden. Die betreffenden Abstimmungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wichtig ist der Landesregierung, dass im Bedarfsfall in der Erstaufnahmeeinrichtung Rückzugs- und geschützte Räume zur Verfügung stehen und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert sind. 92. Welcher finanzielle, personelle und strukturelle Aufwand ist nach Ansicht der Landesregierung mit der Erarbeitung und Umsetzung einrichtungsspezifischer Gewaltschutzkonzepte unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit von LSBTIQ*-Personen verbunden? Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erstattet der Freistaat Thüringen den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge eine monatliche Pauschale. Eine Aufteilung dieser Sozialbetreuungspauschale in Einzelleistungen erfolgt dabei nicht. Einhergehend mit der Überarbeitung der ThürGUSVO, die nicht nur die Belange von besonders Schutzbedürftigen, darunter auch LSBTIQ*-Geflüchteten, sondern auch Mindeststandards in den Gemeinschaftsunterkünften berücksichtigt, soll die bisherige Sozialbetreuungspauschale von derzeit 46,00 Euro je aufgenommenen Flüchtling erhöht werden. Das betreffende Abstimmungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 93. Welche Kosten sind mit der Bereitstellung von Schutzräumen beziehungsweise geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Gewaltopfer oder bedrohte LSBTIQ*-Personen in Notfallsituationen verbunden ? Hierzu liegen der Landesregierung noch keine Angaben vor. 94. Inwiefern und mittels welcher Verfahren kann nach Kenntnis der Landesregierung der nach Willen der Regierungskoalitionen künftig anzuerkennende Asylgrund "Verfolgung wg. sexueller Orientierung und/oder sexueller Identität" überprüft werden? Das Vorliegen eines anzuerkennenden Asylgrunds kann durch einen substantiierten, vollständigen und widerspruchsfreien Sachvortrag und ergänzend durch weitere Belege begründet werden. 95. Welche Kosten sind jeweils mit den genannten Maßnahmen innerhalb des Bereichs der Bildung pro Haushaltsjahr verbunden (bitte einzeln für jede Maßnahme nennen)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. 96. Inwiefern wurden die Eltern insgesamt bei der Vorbereitung und Planung des Thüringer Landesprogramms für Vielfalt und Akzeptanz sowie bei der Durchführung seiner Einzelmaßnahmen eingebunden? Es liegt in der Verantwortung derjenigen Institutionen, welche Einzelmaßnahmen durchführen, Elternvertretungen in dem Maße einzubinden, in welchem es geboten ist. An der Erarbeitung des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt erfolgte keine Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen, die nicht LSBTIQ*-Belange vertreten beziehungsweise mit diesen eingehend befasst sind. V. Gesundheit 97. Mit welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauert die Landesregierung ihre Behauptung, dass die erhöhte Prävalenz psychiatrischer Erkrankungen unter LSBTIQ*-Personen wesentlich auf soziale Diskriminierung zurückzuführen ist? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien hat die Landesregierung herangezogen, die andere als soziale Gründe für die erhöhte Prävalenz psychiatrischer Erkrankungen des besagten Personenkreises anführt? 38 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 Im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wird ausgeführt: "LSBTIQ*-Personen leiden häufiger an psychischen Problemen als die Allgemeinbevölkerung. Sie weisen im Jugendund jungen Erwachsenenalter eine höhere Rate an Suizidversuchen auf. Depressionen, Angsterkrankungen oder auch problematisches Suchtverhalten - insbesondere Alkoholabhängigkeit - sind häufiger anzutreffen. Psychische Probleme und Erkrankungen sind dabei jedoch nicht auf die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität an sich zurückzuführen, sondern einerseits auf die Einschränkungen, Ängste und Konflikte in einem diskriminierenden Umfeld und andererseits auf Selbststigmatisierung beziehungsweise internalisierte Homonegativität." Dies entspricht der allgemein heute herrschenden wissenschaftlichen Auffassung. Als Studien seien hier beispielhaft Fergusson, D.M.:Is sexual orientation related to mental health problems and suicidality in young people?, Arch. Gen. Psychiatry, vol. 56, Oct. 1999, S. 876-80, sowie Herrel, R., Sexual orientation and suicidality Arch. Gen. Psychiatry, 56, Oct. 1999, S. 867-74, genannt. 98. Auf welche Ausgangssituation beziehungsweise Datenbasis bezieht sich die Landesregierung bezüglich ihrer Forderung nach spezifischer Schulung von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften im Bereich von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie zu diskriminierungsfreiem Umgang mit HIV-Infizierten? 99. Inwiefern erkennt oder unterstellt die Landesregierung einen regelhaften Verstoß der genannten Berufsgruppen gegen den unter anderem in der Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen verbrieften Leitgedanken, dass jede medizinische Behandlung "unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts" zu erfolgen hat? Die Fragen 98 und 99 werden im Zusammenhang beantwortet. Dass Ärzte/-innen, Therapeuten/-innen , Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter/-innen im Gesundheitswesen, einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung und in der Ausbildung sensibilisiert werden, sofern dies noch nicht ausreichend geschehen sein sollte, entspricht der allgemeinen gesellschaftlichen Erwartung, wie sie auch im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zum Ausdruck kommt. Die Thüringer Landesregierung geht selbstverständlich davon aus, dass die genannten Berufsgruppen sich entsprechend ihrem Berufsethos verhalten. 100. Auf welche medizinischen Erkenntnisse beruft sich die Landesregierung bei ihrer Forderung, Risikopersonen bezüglich HIV und anderer übertragbarer Erkrankungen einen erleichterten Zugang zu Blutspenden (insbesondere mit eventuell verkürzten oder abgeschafften Rückstellzeiträumen nach sexuellem Risikoverhalten) einzuräumen? Eine solche Forderung ist der Thüringer Landesregierung nicht bekannt. Enthalten ist im Landesprogramm eine Initiative zur Prüfung der Rückstellzeiträume nach sexuellem Risikoverhalten nach Ziffer 2.2.4.3.2.2. Hämotherapie-Richtlinien gemäß §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz. 101. Wie begründet die Landesregierung den geforderten Aufbau einer Webseite mit Gesundheitsangeboten für LSBTIQ*-Personen angesichts der bereits bestehenden Vielfalt von entsprechenden Online -Informationsangeboten? Welche Themen finden nach Auffassung der Landesregierung derzeit keine Berücksichtigung und wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die zu erstellende Webseite? Der Bedarf einer thüringenspezifischen Webseite ist im Prozess der Erarbeitung des Landesprogramms von den daran Beteiligten festgesellt worden. Der finanzielle Aufwand hierfür ist zurzeit nicht abschätzbar. 102. Wie begründet die Landesregierung die geforderte Initiierung eines Netzwerkes zur LSBTIQ*-Gesundheit angesichts bereits flächendeckend bestehender und breit gefächerter Beratungsangebote wie beispielsweise durch die AIDS-Hilfe Thüringen e. V.? Die Landesregierung geht davon aus, dass durch die angesprochene Maßnahme ein Beitrag dazu sein kann, LSBTlQ*-Gesundheit in Thüringen weiter zu verbessern. 39 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 103. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse im psychologischen und sozialwissenschaftlichen Bereich liegen der im Landesprogramm dargelegten Behauptung zugrunde, dass "die Diskriminierung der Lebensstile schwuler Männer und ihrer Lebenszusammenhänge das Risiko [erhöht], sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) zu infizieren" (bitte mit Angabe der Datenquelle beziehungsweise Studien, die eine solche Schlussfolgerung konkret für Thüringen nahelegen)? Als ein Beispiel für den Beleg der Aussage, dass die Diskriminierung der Lebensstile schwuler Männer und ihrer Lebenszusammenhänge das Risiko erhöht, sich mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) zu infizieren, sei auf die Studie von Jochen Drewes und Martin Kruspe aus dem Jahr 2016 "Schwule Männer und HIV/AIDS 2013 - Schutzverhalten und Risikomanagement in den Zeiten der Behandelbarkeit von HIV" hingewiesen. VI. Akzeptanz in ganz Thüringen - auch im ländlichen Raum 104. Wie viele und welche Beratungsangebote für LSBTIQ*-Personen gibt es aktuell in Thüringen (bitte für Kommunen und kreisfreie Städte in Jahresscheiben ab 2010 angeben)? Wo befinden sich die Vereine beziehungsweise Beratungsangebote und wie verteilen sich diese auf Städte und Kommunen mit über 10.000 Einwohnern? 105. Wie viele und welche Beratungsangebote für LSBTIQ*-Personen existieren aktuell im ländlichen Raum (bitte für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern und in Jahresscheiben ab 2010 angeben)? Für welche Landkreise und auf der Grundlage welcher Datenbasis sieht die Landesregierung noch Bedarf am Ausbau von Beratungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen? Die Fragen 104 und 105 werden im Zusammenhang beantwortet. Interessenvertretungen für LSBTIQ*-Belange und auf LSBTIQ*-Personen spezialisierte Beratungsangebote befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung in Erfurt, Jena und Weimar. Im Einzelnen sind dies mit Sitz in Erfurt LSVD Thüringen e.V., AIDS-Hilfe Thüringen e.V., CSD in der Mitte Deutschlands - Erfurt e.V., ILSE Thüringen (Initiative lesbischer und schwuler Eltern - Ansprechpartner/-in für Regenbogenfamilien) sowie der Selbsthilfegruppe ZWANG?los!, mit Sitz in Jena die Selbsthilfegruppe Transsexualität sowie mit Sitz in Weimar Vielfalt Leben - QueerWeg Verein für Thüringen e. V. und AIDS-Hilfe Weimar & Ostthüringen e.V. Aus diesen Angaben ist der Bedarf des Ausbaus der Beratungsstrukturen erkennbar. 106. Wie plant die Landesregierung die "Kooperation zwischen traditionellen Vereinen und Verbänden auf dem Lande (zum Beispiel Heimatvereine/Heimatbund, Landfrauen; Kirmesgesellschaften und so weiter) und LSBTIQ*-Strukturen im Sinne einer Nutzung bestehender Strukturen und Vernetzungen für die Erhöhung der Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Themen" zu fördern? Welche Vereine kommen aus Sicht der Landesregierung hierfür in Frage? Die diesbezüglichen Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 107. Inwiefern und auf der Grundlage welcher Datenlage wurde in der Vorbereitung des Landesprogrammes der tatsächliche Bedarf hinsichtlich der geplanten "Erweiterung des Familienbegriffs und für vielfältige Geschlechterrollen insbesondere im Kontext von Beratungsstellen und Verbänden " ermittelt? Der erweiterte Familienbegriff ist in der Familienforschung etabliert. Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Thüringer Landesregierung definiert dementsprechend Familie als wandelbares System im Sinne einer fürsorgeorientierten generationsübergreifenden Solidargemeinschaft . Der erweiterte Familienbegriff der generationenübergreifenden Gemeinschaft und gegenseitigen Sorge unabhängig von Geschlecht und Trauschein auch über mehrere Generationen hinweg ist bereits mit dem ersten Thüringer Familienbericht 2009 festgeschrieben. Zum einen muss dem Personenstand Lebenspartnerschaft beziehungsweise der Öffnung der Ehe Rechnung getragen werden , zum anderen der gelebten Realität, dass die Zahl der unverheirateten Elternpaare und der Patchworkfamilien steigt, cirka ein Drittel ist alleinerziehend und 60 Prozent der Kinder in Thüringen werden von nicht verheirateten Müttern geboren. Die statistische Erhebung der Familienarten 40 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 erfasst Paare (homo und heterosexuell) verheiratet und unverheiratet sowie Alleinstehende nach Geschlecht mit Kind(ern). Dennoch wird mit Familie häufig nur die Paarfamilie mit Kind assoziiert. 108. Welchen gesellschafts- beziehungsweise akzeptanzpolitischen Effekt verspricht sich die Landesregierung von der geplanten Hissung der Regenbogenfahne am 17. Mai (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie) auch vor Rathäusern und Landratsämtern im ländlichen Raum? Welche Kosten sind damit schätzungsweise verbunden (vor allem Arbeits- und Materialkosten ) und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Forderung erfolgen? Die Landesregierung plant keine Hissung der Regenbogenfahne vor Rathäusern und Landratsämtern im ländlichen Raum, sondern kann dies aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nur anregen. Mit der Hissung der Regenbogenfahne wird zum Ausdruck gebracht, dass man sich mit den Anliegen von LSBTIQ*-Personen solidarisch erklärt und die öffentliche Aufmerksamkeit darauf lenken möchte. VII. Verantwortung für die Umsetzung des Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt sowie die Koordinierung der LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen 109. Zieht die Landesregierung bezüglich der "Evaluation der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen und [der] Berichterstattung zur Umsetzung des Landesprogramms" externen wissenschaftlichen Sachverstand zu Rate? 110. Wenn ja, welche externen Experten beziehungsweise welches Institut? Die Fragen 109 und 110 werden im Zusammenhang beantwortet. Dies wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 111. Welchen konkreten gesellschaftlichen und politischen Mehrwert verspricht sich die Landesregierung von der "Mitwirkung an der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses zu gendersensibler inklusiver Sprache vom 7. Juni 2016 in Bezug auf LSBTIQ*-Aspekte, insbesondere das Mitdenken von transidenten Personen und Intergeschlechtlichen"? Bei der Mitwirkung an der Umsetzung des genannten Kabinettsbeschlusses geht es nicht um einen "Mehrwert", etwas Zusätzliches, sondern um die Achtung wesentlicher Grundwerte unserer Gesellschaft, der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit , der Gleichberechtigung aller Menschen und des Schutzes vor Benachteiligungen. Zu einer wertschätzenden Ansprache aller Menschen gehört auch die Einbeziehung von LSBTIQ*-Personen . So können beispielsweise geschlechtsneutrale Formulierungen dazu beitragen, dass intergeschlechtliche Personen nicht ausgeschlossen werden. Die Sprache ist nicht nur unser wichtigstes Verständigungsmittel, sondern gleichzeitig auch Bewusstseinsträger : Sie ist Spiegel unseres Denkens und Bewusstseins. In ihrem stetigen Wandel spiegelt Sprache die Kommunikationsinteressen einer Sprachgemeinschaft wider. Sprache ändert sich ständig, sie ist anpassungsfähig und flexibel. So zeigen sich Veränderungen der Sprache zum Beispiel in der Schöpfung neuer Wörter oder Wortzusammensetzungen oder im Wandel von Bedeutungen sprachlicher Ausdrücke. In den zurückliegenden 30 Jahren hat sich die gesellschaftliche, politische und berufliche Rolle der Frauen geändert. Dieser Prozess wird mit Personenbezeichnungen, die Frauen in der Sprache stärker als bisher "sichtbar" machen sowie geschlechtsneutralen Bezeichnungen abgebildet. Das "Mitgemeintsein" von Frauen bei der Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen wird nur noch dann gebraucht, wenn gebräuchliche und verständliche Formulierungen nicht gefunden werden können oder die inhaltlichen Aussagen der Vorschrift unpräzise und unverständlich würden " (vergleiche Bundestagsdrucksache 12/1041 vom 7. August 1991 "Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache", S. 37). Voraussichtlich werden auch LSBTIQ*-Aspekte künftig sprachliche Änderungen herbeiführen. Bei der Einbeziehung von LSBTIQ*-Aspekten gilt, dass Forderungen nach sprachlicher Gleichbehandlung einerseits und nach einer klaren, verständlichen und lesbaren Verwaltungssprache andererseits in Übereinstimmung zu bringen sind. 41 Drucksache 6/5965Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 112. Welcher finanzielle und personelle Aufwand ist nach Kenntnis der Landesregierung mit der "nachhaltige[n] Einrichtung und Förderung einer zivilgesellschaftlich getragenen Koordinierungsstelle für die LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen bei einem geeigneten Träger als Pendant zur staatlichen Antidiskriminierungsstelle" verbunden? Beabsichtigt die Landesregierung, die zivilgesellschaftlich getragene Koordinierungsstelle mit Haushaltsmitteln zu fördern? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel? Hierzu wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage "Aktionsplan der Landesregierung innerhalb des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt" (Drucksache 6/5646, Antwort zu 4.) verwiesen. Eine Entscheidung zur konkreten Höhe der Förderung der Koordinierungsstelle steht noch bevor. 113. Welche Schwerpunktsetzung ist nach Kenntnis der Landesregierung in der gemäß Landesprogramm zu erarbeitenden konzeptionellen Verweisstruktur speziell für den ländlichen Raum vorgesehen ? Die Landesregierung erwartet, dass die zu erarbeitende konzeptionelle Verweisstruktur einen wesentlichen Beitrag dazu leisten wird, die Bedarfe und Angebote im LSBTlQ*-Themenfeld aufeinander abzustimmen. 114. Welche konkreten Inhalte sollen nach Ansicht der Landesregierung im Rahmen der zu stärkenden Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals im Bereich Kinder, Jugend und Familie hinsichtlich LSBTIQ*-Themen durch die einzurichtende Koordinierungsstelle vermittelt werden? Welche Angebote für Fortbildungen des pädagogischen Fachpersonals im Bereich Kinder, Jugend und Familie bezüglich LSBTIQ*-Themen wurden seit dem Jahr 2010 angeboten (bitte einzeln auflisten nach Veranstaltung, Jahr, Teilnehmerzahl)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Der angesprochene Personenkreis war aber schon bisher im Sinne der Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlicher, in ihrer gesamten Vielfalt, auch Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Einrichtungsträger und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung werden in den Beratungen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dahin gehend sensibilisiert, ein sexualpädagogisches Konzept für ihre Einrichtungen zu entwickeln. Diese Beratungstätigkeit wird auf den Bereich lesbischer, schwuler und transgender Kinder und Jugendlicher erweitert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen. Basis für Fortbildungsinhalte im Bereich Kindertagesbetreuung soll eine zielgenaue Bedarfsanalyse für die einzelnen Fachbereiche und Professionen sein. Für die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sollte das Bildungsverständnis der "Fachlichen Empfehlung für Fortund Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen" (FE Fort- und Weiterbildung ), Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 15. Juni 2015 zu Grunde gelegt werden. Demnach tritt die "Vermittlung" von Wissen zugunsten der Stärkung von Kompetenzen zurück (vergleiche FE Fort- und Weiterbildung, S. 4). Das ThILLM bearbeitet LSBTIQ*-Themen im Rahmen vieler Fortbildungsangebote, so dass die gewünschte detaillierte Auflistung nicht möglich ist, da die Qualifizierung nicht spezifisch und ausschließlich zu diesen Themen, sondern auch zu weiteren relevanten Themen der frühkindlichen Bildung , Betreuung und Erziehung erfolgt. Explizit hinzuweisen ist auf die ThILLM-Fortbildungsreihe "Diversity-Training" für Fachberater/-innen für Kindertageseinrichtungen und Hortkoordinator(inn) en an den Staatlichen Schulämtern, gefördert durch das Bundesprogramm "Demokratie leben" und das Thüringer Landesprogramm "Denk bunt": Angebot eines Kurses mit 6 Modulen (2016/2017) Teilnehmerzahl: 11 Teilnehmende • Inhalte - nach ThILLM-Katalog -: "Wir leben in einer Migrationsgesellschaft, die eine Bandbreite an Weltanschauungen und Erfahrungswelten, Sprachen und Identitäten, Milieus und soziokulturellen Hintergründen mit sich bringt. Welche Herausforderungen und Zugewinne bringen soziale Vielfalt und Diversität mit sich? Wo begegnen uns in der beruflichen Praxis als Fachberatung von Kindertageseinrichtungen Zuschreibungen und Ausschluss? Wie bewusst gehen wir damit um und wie spiegeln sich diese Fragen im professionellen und persönlichen Alltag 42 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5965 wider? Gerade für soziale und pädagogische Einrichtungen ergibt sich ein zunehmender Bedarf nach diversitätsorientierten Haltungen, Qualitätsstandards und Arbeitskulturen. Modul 1 - Vielfalt & Diversität, Modul 2 - Diskriminierung & gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Modul 3 - Gesellschaftliche Vielfalt in der Beratungspraxis, Modul 4 - Flucht & Asyl, Modul 5 - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz & Strategien gegen Diskriminierung Modul 6 - Planung und Integration." • Ansatz: Das DIVERSITY Training basiert auf zwei einschlägigen (Bildungspolitischen und emanzipatorischen) Ansätzen. Der ANTI-BIAS-ANSATZ stellt hierfür die inhaltliche Grundlage . Seine macht- und diskriminierungskritische Ausrichtung macht ihn zu einem innovativen und wirkungsvollen Analyse- und Handlungskonzept, das alle Diskriminierungsformen in den Blick nimmt. Die Methoden des Ansatzes sind erfahrungsorientiert und können Bewusstwerdungs - und Veränderungsprozesse initiieren, die den Abbau von Diskriminierung unterstützen. Der DIALOGISCHE REFLEXIONSANSATZ dient der methodisch-didaktischen Umsetzung der Trainingsziele. Im Rahmen des Fortbildungsangebots des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurden seit 2010 folgende Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Veranstaltung Jahr Teilnehmer Queer-Refugees welcome! Kultursensibler Umgang mit Homo- und Transfeindlichkeit im Kontext Flucht und Migration 2018 9 Familien unterm Regenbogen - Vorurteilsbewusster Umgang mit Anderssein und Gendervielfalt in der Kita 2018 10 115. Welche konkreten Initiativen und Aktivitäten sind nach Ansicht der Landesregierung für die "Stärkung der außerschulischen Jugendarbeit zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (zum Beispiel Förderung gezielter akzeptanzfördernder Projekte, Förderung von Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche, strukturelle Förderung von offener Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als Orte der Auseinandersetzung und Identitätsbildung)" geplant? Welcher finanzielle und personelle Aufwand ist mit den geplanten Initiativen verbunden? Zu der in der Frage angesprochenen Initiative der Koordinierungsstelle im Rahmen des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt liegen der Landesregierung noch keine Informationen vor. Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird das Projekt "Ressourcen durch Vielfalt und neue Kompetenzen aktivieren und nachhaltig stärken " gefördert. Das Projekt wird mit 29.700,00 Euro gefördert, davon entfallen 24.160,00 Euro auf Personalkosten. 116. Wie viele Beschäftigte sollen nach Planung der Landesregierung die landesweite Koordinierungsstelle in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft besetzen und wie hoch sind die Personalkosten hierfür (bitte um Angabe der Kosten pro Haushaltsjahr und Haushaltstitel berechnet nach Vollzeitäquivalenten )? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 112 verwiesen. Prof. Dr. Hoff Minister Endnote: * Im Folgenden die Abkürzung für: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intergeschlechtliche sowie queere Personen. Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt I. Allgemeines II. Beratung und Anti-Gewalt-Arbeit III. Bildung IV. Lebenslagen V. Gesundheit VI. Akzeptanz in ganz Thüringen - auch im ländlichen Raum VII. Verantwortung für die Umsetzung des Landesprogramms Akzeptanz und Vielfalt sowie die Koordinie-rung der LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen