17.07.2018 Drucksache 6/5971Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2018 Kosten und Folgen einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3078 vom 30. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Thema Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ist im Freistaat in den letzten Monaten verstärkt in den Fokus der politischen Debatte gerückt. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie entsprechende Bestrebungen sowie bereits vollzogene Gesetzesänderungen in anderen Bundesländern. Soweit in Thüringen derartige Bestrebungen bestehen, werden unter anderem im Hinblick auf die vom Land künftig zu kompensierenden Kosten immer wieder unterschiedlichste und zudem nicht valide Zahlen genannt. Auch bestehen in diesem Zusammenhang zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen, welche nach meiner Auffassung einer schnellen und vollständigen Abschaffung der Ausbaubeiträge entgegenstehen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem finanziellen Umfang wurden seit dem Inkrafttreten des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Straßenausbaubeiträge erhoben (bitte aufschlüsseln nach Jahren; zudem untergliedern in einmalige und wiederkehrende Beiträge)? 2. Welche Erkenntnisse oder Schätzungen liegen der Landesregierung im Hinblick auf den finanziellen Umfang der durch Thüringer Kommunen in den kommenden Jahren zu erhebenden Straßenausbaubeiträge vor? 3. Welche (verfassungs-)rechtlichen Risiken und/oder Bedenken bestehen aus Sicht der Landesregierung, sofern eine gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Anwendung eines sogenannten Stichtags erfolgt und für den Zeitraum vor diesem Stichtag, ein Ausgleich beziehungsweise eine Entschädigung für bereits geleistete Ausbaubeiträge gegenüber den Betroffenen vom Land nicht gewährt werden würde? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Höhe der jährlichen Verwaltungskosten vor, die im Zusammenhang mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen entstehen und wie stehen diese Kosten im Verhältnis zu den vereinnahmten Straßenausbaubeiträgen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5971 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Es liegen keine statistischen Erhebungen für Thüringen vor, die zur Beantwortung in der nachgefragten Form herangezogen werden können. Das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht seit dem Jahr 1992 regelmäßig die Statistischen Berichte zu den Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen. Diesen Berichten lassen sich allenfalls die Einnahmen aus Beiträgen entnehmen. Nach Maßgabe dieser Daten ergeben sich für den Zeitraum 1992 bis 2016 Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Gemeindestraßen sowie die Straßenbeleuchtung in Höhe von 572 Millionen Euro. Diese Angaben zu den vereinnahmten Beiträgen differenzieren allerdings nicht zwischen Erschließungsbeiträgen , Straßenausbaubeiträgen sowie Zahlungen auf zivilrechtlicher Grundlage und nur teilweise geleisteten Zahlungen beispielsweise aufgrund von Stundung, Aussetzung der Vollziehung oder Säumnis. Auch können in den Berichten in anderen Gliederungsnummern Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen eingestellt sein, die sich allerdings aufgrund der Systematik aus diesen nicht ablesen lassen. Aus den vorgenannten Gründen sind diese Angaben für eine Beantwortung der konkreten Fragen nicht belastbar. Zu 3.: Dem Gesetzgeber ist es durch Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt. Die Wahl des Zeitpunkts muss sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 75, 108 <157>), das heißt, die zeitliche und sachliche Anknüpfung eines Systemwechsels muss auch sachlich begründet sein. Des Weiteren muss die Neuregelung selbst, hier also eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Der verfassungsrechtliche Rahmen für gesetzliche Änderungen im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts wird durch die Grundsätze der Beitragsgerechtigkeit und Belastungsgleichheit (Artikel 3 GG, Artikel 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) sowie durch das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Artikel 28 GG, Artikel 91 Abs. 1 und 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) gesetzt. Dabei handelt es sich um sehr komplexe und schwierige verfassungsrechtliche Fragestellungen, die in der Literatur zwar diskutiert wurden, verfassungsgerichtlich aber kaum präjudiziert sind. Die Landesregierung hat sich hierzu keine abschließende Meinung gebildet. Zu 4.: Es liegen keine statistischen Erhebungen für Thüringen vor, die zur Beantwortung in der nachgefragten Form herangezogen werden können. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. In Vertretung Höhn Staatssekretär Kosten und Folgen einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: