17.07.2018 Drucksache 6/5973Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. August 2018 Entwicklung der Kleinwasserkraftwerke am Flusslauf der Weißen Elster Die Kleine Anfrage 3098 vom 7. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Der Flusslauf der Weißen Elster ist Lebensader für die Flora und Fauna im und am Gewässer. Angler und Kanuten gehen dort ihrer Verantwortung gegenüber dem Naturschutz und dem Sport nach. Der Fluss wird auch wirtschaftlich genutzt. So soll mit unterschiedlichen Klein- und Kleinstwasserkraftwerkanlagen die Wasserkraft für die Gewinnung elektrischer Energie nutzbar gemacht werden. Die meisten davon werden privat betrieben. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3284 (vergleiche Drucksache 5/6682) hat die Landesregierung den Stand vom September 2013 mitgeteilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und an welchen Stellen am Flusslauf der Weißen Elster sind derzeit in Thüringen Kleinwasserkraftwerke genehmigt worden? Welche Höchstleistungen sind dabei zugelassen (bitte einzeln auflisten)? 2. Wie viele Anträge liegen derzeit vor, weitere Kleinwasserkraftwerke am Flusslauf der Weißen Elster einzurichten ? Welche Höchstleistungen sind dabei beantragt und für wann steht deren Entscheidung aus (bitte einzeln auflisten)? 3. Sind der Landesregierung darüber hinaus entsprechende Vorhaben bekannt, die sich noch nicht im Genehmigungsverfahren befinden? 4. Haben sich die Voraussetzungen für die Genehmigung des Betriebs eines Kleinwasserkraftwerks beziehungsweise seiner Versagung seit September 2013 geändert und wenn ja, inwiefern? 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung derzeit zur Sicherstellung der Erfüllung der EU- Wasserrahmenrichtlinie bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kleinwasserkraftwerke? 6. Wie werden derzeit Beeinträchtigungen für die Ausübung des Kanusports kompensiert? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5973 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Standort Zulassung durch Inbetriebnahme Leistung bis Mühle Bad Köstritz Erlaubnis 1994 200 kW Gera-Zwötzen Erlaubnis 2006 420 kW Wünschendorf Untermühle Altrecht 1995 55 kW Wünschendorf Obermühle Altrecht 1994 44 kW Clodramühle Altrecht 2000 12 kW Angermühle Berga Altrecht 2010 40 kW Herrenmühle Berga Erlaubnis 2007 225 kW Holzschleiferei Rüßdorf Altrecht 1991 500 kW Neumühle Lehnamühle Altrecht 2004 250 kW Neumühle Sägewerk Erlaubnis 1994 45 kW Greiz-Dölau Altrecht 2002 300 kW Zu 2.: Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) als obere Wasserbehörde berichtet hierzu, dass ihr derzeit keine Anträge zur Errichtung von Wasserkraftanlagen vorliegen. Zu 3.: Der Landesregierung sind keine weiteren Vorhaben bekannt, welche sich noch nicht im Genehmigungsverfahren befinden. Zu 4.: Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Wasserkraftanlage haben sich seit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2009 nicht geändert. Mit der letzten Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) erfolgten jedoch verfahrensrechtliche Änderungen. Für die wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren bedeutet dies, dass jetzt der Vorhabenträger anhand der neuen Anlage 2 des UVPG die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter selbst zu ermitteln und hinsichtlich deren Schwere zu bewerten hat. Vorher erfolgte diese Bewertung durch die Behörde, die jetzt diese Angaben zu prüfen hat und auf dieser Grundlage die Feststellung über die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung trifft. Zu 5.: Auf die Beantwortung der Frage 7 der Kleinen Anfrage 3284 vom 24. Juli 2013 (Drucksache 5/6682), wird verwiesen. Gegenüber dem Stand 2013 liegen keine Änderungen vor. Zu 6.: Auf die Beantwortung der Frage 9 der Kleinen Anfrage 3284 vom 24. Juli 2013 (Drucksache 5/6682), wird verwiesen. Gegenüber dem Stand 2013 liegen keine Änderungen vor. In Vertretung Möller Staatssekretär Entwicklung der Kleinwasserkraftwerke am Flusslauf der Weißen Elster Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: