19.07.2018 Drucksache 6/5976Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. August 2018 Evaluation der Polizeivertrauensstelle Die Kleine Anfrage 3026 vom 9. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Dezember 2017 hat die Polizeivertrauensstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Bürgerinnen und Bürger bei der Konfliktlösung beraten und betreuen, gemeinsam mit den Behörden und der Polizei Lösungsmöglichkeiten erörtern und bei der Umsetzung unterstützen (vergleiche Drucksache 6/4894). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Polizeivertrauensstelle derzeit personell tatsächlich besetzt? 2. Wie viele Bürgeranfragen beziehungsweise -beschwerden hat die Polizeivertrauensstelle seit ihrer Gründung bearbeitet und mit welchem Ergebnis? 3. Welche Lösungsmöglichkeiten wurden erörtert und umgesetzt? 4. Wie entwickelten sich die Fallzahlen der Anfragen oder Beschwerden seit Gründung der Polizeivertrauensstelle im Vergleich zum vorherigen Zustand? 5. Wie stellt sich die Prozesskette der Bearbeitung einer Bürgeranfrage beziehungsweise -beschwerde konkret dar (bitte ausführlich beschreiben beziehungsweise grafisch darstellen)? 6. Wie wurden die Polizeivollzugsbeamten für die neue Form des Beschwerdemanagements geschult? 7. Wie lange dauerte ein Beratungsvorgang bis er als abgeschlossen galt vor Einführung der Polizeivertrauensstelle (bitte Mittelwert und Extrema darstellen)? 8. Wie lange dauert ein Beratungsvorgang bis er als abgeschlossen gilt seit Einführung der Polizeivertrauensstelle (bitte Mittelwert und Extrema darstellen)? 9. Wie werden Bürger von der Polizeivertrauensstelle konkret beraten oder betreut? 10. Welche Kommunikationsmittel werden zwischen Polizeivertrauensstelle und Bürger genutzt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5976 11. Werden Bürger, die nicht zwingend Kenntnis von der Polizeivertrauensstelle haben müssen, von den Dienststellen an die Polizeivertrauensstelle verwiesen oder erfolgt auch weiterhin eine Bearbeitung "vor Ort"? Wie ist dann gegebenenfalls der vorgeschriebene Dienstweg? 12. Wie bewerten die Prozessbeteiligten (Bürger, betroffene Beamte, deren Vorgesetzte) das neue Verfahren der Beschwerdeführung? 13. Wie bewertet die Landesregierung das neue Verfahren der Beschwerdeführung? 14. Plant die Landesregierung eine Evaluation der Polizeivertrauensstelle? Falls ja, wann; falls nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß Punkt 3.1 der Dienstanweisung für die Vertrauensstelle der Thüringer Polizei (DAPolVSt) setzt sich der Personalkörper der Polizeivertrauensstelle aus dem oder der Leiter/-in, welche dem höheren Verwaltungsdienst angehören, einem Bediensteten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie einem Bediensteten aus dem mittleren Verwaltungsdienst zusammen. Die personelle Besetzung dieser Dienstposten ist mit Ausnahme des mittleren Dienstes vollumfänglich erfolgt . Eine Auswahlentscheidung zur Besetzung dieser Mitarbeiterposition konnte bislang, bedingt durch in der Person der Bewerber liegenden Gründe, nicht getroffen werden. Zu 2.: Aufgrund der Vielzahl, insbesondere der mündlichen Anfragen, erfolgt eine statistische Erfassung nur in den Fällen, die sich nicht während des Erstkontakts gesprächsweise klären lassen. Derzeit liegen mit Stand 1. Juli 2018 insgesamt 142 Anfragen vor, bei denen der/die Anfragende sich mit einer Registrierung einverstanden erklärt hat. Davon richten sich 72 Anfragen ausdrücklich gegen Arbeitsweisen der Polizei. Bei vielen dieser Anfragen sind zum Beispiel umfangreiche Sachverhaltsermittlungen, Stellungnahmen der Polizeidienststellen oder Terminvereinbarungen notwendig. Abgeschlossen wurden bislang 61 der genannten 72 Anfragen, die sich gegen die Arbeitsweise der Polizei richteten. Von diesen 61 Sachverhalten mit Beschwerdegehalt waren in 23 Fällen die Beanstandungen in Teilen oder in Gänze tatsächlich berechtigt. Davon konnte in vier Fällen dem Anliegen direkt durch die Polizeivertrauensstelle abgeholfen werden. In bislang fünf der gegenüber der Polizeivertrauensstelle vorgebrachten Fälle wurde ein Straftatverdacht bekannt . Es erfolgte eine Weiterleitung an die zuständigen Ermittlungsbehörden, die die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen eingeleitet haben. Zu 3.: Die Erörterung beziehungsweise Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten richtet sich nach der Zielstellung der Anfrage. Neben Gesprächsanfragen, zum Beispiel seitens der Presse, besteht ein großes Interesse an der Vorstellung der Polizeivertrauensstelle oder der Koordinierung der Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, der Koordinierungsstelle für Antidiskriminierung der Thüringer Staatskanzlei und Einladungen zu polizeiinternen Führungskräfteseminaren und Fortbildungsveranstaltungen sowie Hilfsorganisationen. In diesen Fällen wird im Rahmen der Möglichkeiten ein entsprechender Termin vereinbart. Bei Anfragen aus dem wissenschaftlichen Bereich werden die entsprechenden Informationen - soweit keine Datenschutzbedenken entgegenstehen - zur Verfügung gestellt. 3 Drucksache 6/5976Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Hauptanliegen der Polizeivertrauensstelle ist es jedoch, den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. In vielen Fällen geht es den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern um eine Erläuterung der polizeilichen Vorgehensweise beziehungsweise um eine Information zum Sachstand/zur Verfahrensdauer/zur Erfassung in Dateien. Soweit möglich werden diese Anfragen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen beantwortet. Bei Wünschen nach mehr polizeilicher Präsenz beziehungsweise um Übernahme von Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Ordnungsämter, zum Beispiel der Kontrolle des ruhenden Verkehrs insbesondere am Wochenende, der Nutzung von Fahrradwegen, erfolgt eine Weiterleitung des Begehrens an die zuständige Landespolizeiinspektion, die sich des Problems annimmt und gegenüber der Polizeivertrauensstelle darüber berichtet. In Einzelfällen wurde durch Bürger auf Sicherheitsprobleme hingewiesen, zum Beispiel bei Drogenaktivitäten in Schulnähe, dem Drohneneinsatz im Einflugbereich. Diese Informationen werden ebenfalls an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Soweit von den Anfragenden nach persönlicher Betroffenheit eine generelle Notwendigkeit der Sensibilisierung vorgetragen wird, ergeht auf Anregung der Polizeivertrauensstelle durch die zuständige Landespolizeiinspektion ein entsprechendes Rundschreiben, zum Beispiel bei der Vorgehensweise bei der Überbringung von Todesnachrichten beziehungsweise eine veränderte polizeiliche Vorgehensweise nach einer internen rechtlichen Überprüfung. Bei Anfragen mit Beschwerdegehalt, zum Beispiel gegen die Zeitdauer oder Qualität der Bearbeitung eines Vorgangs, erfolgt eine Abgabe an die Landespolizeiinspektionen mit der Bitte um Abhilfe beziehungsweise um Überprüfung des Vortrags. Dabei steht der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem Gespräch im Vordergrund. Bei berechtigten Beschwerden wurde bislang stets abgeholfen und eine Entschuldigung ausgesprochen. Bei konkretem Verdacht eines Dienstvergehens oder einer Straftat erfolgt eine Abgabe an den Präsidenten der Landespolizeidirektion mit der Bitte um Einleitung entsprechender Maßnahmen. In einigen Fällen wurde von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer oder Zeuge eines möglichen strafbaren Verhaltens geworden sind, um ein vertrauliches Gespräch gebeten, um eine Entscheidungshilfe zu erlangen . Zumeist geht es um die Problematiken "häusliche Gewalt", "Nachbarschaftsstreit" oder aber der Tatverdächtige ist dem nächsten Umfeld zuzuordnen. Hier wird auf die Stellung einer Strafanzeige/eines Strafantrags /Kontakt zu Opferschutzorganisationen hingewirkt. Zu 4.: Laut Auskunft der Landespolizeidirektion kann aufgrund des kurzen Zeitraums seit Einrichtung der Polizeivertrauensstelle keine belastbare Aussage zu Veränderungen im Beschwerdeaufkommen getätigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen der Polizeivertrauensstelle ist in Einzelfällen davon auszugehen, dass die vorgetragene Angelegenheit ansonsten nicht einer Polizeidienststelle vorgelegt beziehungsweise der Weg über eine formale Beschwerde gewählt worden wäre. Insoweit wäre mit einem geringfügigen Anstieg der Anfragen oder Gesamtbeschwerdezahlen zu rechnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit dem schon jetzt erkennbaren Anwachsen des Beschwerdeaufkommens bei der Polizeivertrauensstelle die Fallzahlen in anderen Behörden abnehmen werden. Ein Abgleich wäre aber erst nach einem längerem Zeitraum, frühestens zum Ende des Jahres, möglich. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen. Zu 5.: Soweit das Vorbringen mündlich erfolgt, wird es mit dem Einverständnis der Bürgerin/des Bürgers schriftlich fixiert und zu statistischen Zwecken erfasst. Zum weiteren Vorgehen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5976 Zu 6.: Der in der Polizeivertrauensstelle eingesetzte Polizeivollzugsbeamte ist seit 1985 in unterschiedlichen Funktionen , zum Beispiel für die Internen Ermittler sowie als Dienststellenleiter, im Polizeivollzugsdienst tätig und hat daher aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten umfangreiche Erfahrungen im Beschwerdemanagement. Ein Erfahrungsaustausch fand unter anderem mit dem Referat 1B 4 Bürger/-innenanliegen, Koordinierungsstelle für Antidiskriminierungsfragen der Staatskanzlei sowie der Beschwerdestelle des Freistaates Sachsen statt. Schwerpunkte der Gespräche waren dabei die Fragen der zielorientierten Herangehensweisen und der statistischen Erfassung. Weitere Besprechungen zum Zweck des Erfahrungsaustauschs mit den Beschwerdestellen anderer Bundesländer sind in Vorbereitung. Zu 7.: Aufgrund der Komplexität der vielfältigen Möglichkeiten, Polizeiarbeit kritisch zu hinterfragen, ist eine konkrete belastbare Aussage nicht möglich. Zu 8.: Mittelwert für die Bearbeitung durch die Polizeivertrauensstelle: Der Mittelwert der Bearbeitungszeit durch die Polizeivertrauensstelle liegt bei Bürgeranfragen mit Beschwerdegehalt bei etwa acht Nettoarbeitstagen. Extrema für die Bearbeitung der Polizeivertrauensstelle: Eine Gesamtanfrage mit unterschiedlichen Beschwerdeinhalten beziehungsweise Unterstützungsbitten ist in der Polizeivertrauensstelle seit dem 8. Dezember 2017 anhängig. In diesem Fall war trotz der Abgabe der Ermittlungen an den Ermittlungsbereich um weitere Begleitung durch die Polizeivertrauensstelle gebeten worden. Zu 9.: Die Beratung beziehungsweise Betreuung richtet sich nach den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger. In der Regel werden vertrauliche Gespräche in den Räumlichkeiten der Polizeivertrauensstelle oder im Umfeld des Betroffenen vereinbart und dort durchgeführt. Hier wird das weitere Vorgehen individuell besprochen . Es gibt insoweit kein festes Schema. Zu 10.: Die Wahl der Kommunikationsmittel wird durch die Bürgerinnen und Bürger bestimmt. In den meisten Fällen wird das Anliegen telefonisch oder per Mail vorgetragen, in geringerem Umfang wird der Postweg oder die persönliche Vorsprache (mit oder ohne vorherige Terminvereinbarung) in den Räumlichkeiten der Polizeivertrauensstelle gewählt oder um ein Gespräch an einem anderen Ort gebeten. Zu 11.: Die Bearbeitung dieser Anliegen erfolgt weiter vor Ort in den Polizeidienststellen. Dies ist aus Sicht der Polizeivertrauensstelle auch sinnvoll, da dies die schnellste und unbürokratischste Vorgehensweise ermöglicht. Insbesondere von den Wachbereichen wurden in Einzelfällen Anliegen weitergeleitet, bei denen für die dort tätigen Beamten keine Straftat erkennbar beziehungsweise der Rechtsweg ausgeschöpft war oder eine Lösung vor Ort nicht möglich erschien beziehungsweise einen Beratungsaufwand erfordert hätte, der im Rahmen eines regulären Dienstbetriebs schwer leistbar gewesen wäre. Zu 12.: Eine Evaluation/Meinungsumfrage hat bislang nicht stattgefunden. Die Polizeivertrauensstelle geht aufgrund der Pressereaktionen, des hohen Fallaufkommens sowie der mitgeteilten Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger davon aus, dass die Einrichtung von diesen als sinnvoll angesehen wird. Positiv gewertet wurde dabei insbesondere, dass es sich um ein niedrigschwelliges Angebot handelt und keine formalen Anträge gestellt werden müssen. Bei der Polizeivertrauensstelle steht das Beratungsgespräch mit dem Ziel einer kurzfristigen Problemlösung im Vordergrund. 5 Drucksache 6/5976Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Andere Einrichtungen unterliegen dem Legalitätsprinzip und sind gegebenenfalls gezwungen, unverzüglich strafprozessuale Maßnahmen einzuleiten, die einen langwierigen Prozess nach sich ziehen. Nicht in jedem Fall ist dies im Sinne der Betroffenen. Seitens der Leitungsebene der Polizei wurde positiv bewertet, dass die Überprüfung weiter im eigenen Zuständigkeitsbereich erfolgt und die Polizeivertrauensstelle bemüht ist, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Als sinnvoll wurde angesehen, dass die in der Polizeivertrauensstelle tätigen Mitarbeiter langjährige Polizeierfahrung unter anderem auch im Umgang mit Bürgerbeschwerden haben. Reaktionen betroffener Beamter liegen bislang nur in Fällen mit keinem beziehungsweise sehr geringem Beschwerdegehalt vor. Hier wurde die Möglichkeit genutzt, das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu führen, die Vorgehensweise zu erklären beziehungsweise sich für Versäumnisse zu entschuldigen. Dies wurde als sinnvoller als die schriftliche Stellungnahme im Rahmen einer förmlichen Beschwerde bewertet. Zu 13.: Die Landesregierung begrüßt, dass die Polizeivertrauensstelle als zusätzliches Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird. Damit besteht die Gelegenheit zur Erläuterung der Erfordernisse und der Art und Weise polizeilichen Handelns. Ziel ist dabei eine Stärkung der Bürgernähe sowie mehr Transparenz der polizeilichen Arbeit. Der Polizeivertrauensstelle liegen derzeit allerdings nur wenige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern vor, die üblicherweise auf besondere Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte stoßen, zum Beispiel Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Schwierigkeiten bei der mündlichen oder schriftlichen Formulierung ihres Vorbringens, ohne festen Wohnsitz oder mit prekärem Aufenthaltsstatus oder schlechten Sprachkenntnissen . Beabsichtigt ist daher, durch Ansprache entsprechender Hilfsorganisationen auch diese Zielgruppe zu erreichen. Zu 14.: Die Dienstanweisung für die Vertrauensstelle der Thüringer Polizei (DAPolVSt) vom 1. Dezember 2017 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2017, S. 1947 f.) sieht unter Nummer 5 Berichtspflichten sowohl im Innen - als auch im Außenverhältnis vor. Demnach berichtet die Polizeivertrauensstelle dem Staatssekretär für Inneres des Ministeriums für Inneres und Kommunales in anonymisierter Form halbjährig statistische Angaben über ihre Inanspruchnahme und stellt deren Art und Erledigung sowie weitere Ergebnisse der Tätigkeit der Polizeivertrauensstelle dar. Inhalte der Beratungsgespräche sowie die Daten der Bürgerinnen und Bürger dürfen dabei ausdrücklich nicht in der Berichterstattung erfasst sein. Der Minister für Inneres und Kommunales berichtet der Thüringer Landesregierung jeweils im 1. Quartal des Folgejahres, erstmals im Jahr 2019, über die Inanspruchnahme der Polizeivertrauensstelle im zurückliegenden Kalenderjahr. Gemäß Nummer 6 der obengenannten Dienstanweisung findet erstmals nach zwei Jahren und danach alle fünf Jahre eine Evaluation und bei Bedarf eine Anpassung statt. In Vertretung Höhn Staatssekretär 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5976 Anlage Evaluation der Polizeivertrauensstelle Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Anlage