19.07.2018 Drucksache 6/5978Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. August 2018 Vorfall in der Nacht vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft Arnstadt, Professor-Frosch-Straße 15 - Teil II Die Kleine Anfrage 3063 vom 18. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach meinem Kenntnisstand kam es in der Nacht vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in der Professor-Frosch-Straße 15 in Arnstadt zu folgendem Sachverhalt: Gegen Mitternacht zerschlug ein Bewohner seine gesamte Zimmereinrichtung, das Fenster und die Glasscheibe der Heimeingangstür. Anschließend versuchte er gewaltsam in das Zimmer des Wachmannes einzudringen. Der Wachmann war zuvor dorthin geflüchtet und hatte die Polizei verständigt. Bis nach circa 20 Minuten die Polizei eintraf, randalierte er weiter und verletzte sich dabei selbst an den eingeschlagenen Glasscheiben. Beim Eintreffen der Polizei griff er diese sofort an, wobei ein Beamter eine blutende Nase erlitt. Erst als nach circa zehn Minuten ein weiterer Streifenwagen eintraf, konnte der randalierende Bewohner überwältigt werden. Er wurde anschließend ins Krankenhaus gebracht. Ich frage die Landesregierung: 1. Erfolgte im Fall des Vorfalls vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in Arnstadt die Überführung des mutmaßlichen Täters ins Krankenhaus unter Polizeischutz, wurde das klinische Personal bei der Behandlung des mutmaßlichen Täters von der Polizei vor möglichen weiteren Angriffen geschützt? Wie wurde nach der Behandlung im Krankenhaus weiter mit dem möglichen Täter verfahren? Verblieb er im Krankenhaus, wurde er inhaftiert, in die Flüchtlingsunterkunft zurückgebracht, in eine andere Flüchtlingsunterkunft überstellt? Wo befindet sich der mutmaßliche Täter zurzeit und wie wird allgemein nach derartigen Taten in Flüchtlingsunterkünften mit den mutmaßlichen Straftätern umgegangen? 2. Wie erklärt sich im Fall des Vorfalls vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in Arnstadt die relativ lange Zeit, bevor die Polizei in der Flüchtlingsunterkunft eintraf, um dem Wachmann beizustehen und den mutmaßlichen Täter von der weiteren Ausübung einer potentiellen Straftat abzuhalten? Wie sind allgemein die durchschnittlichen Zeiten bis zum Eintreffen der Polizei bei Flüchtlingsunterkünften a) in Arnstadt und b) in den weiteren Flüchtlingsunterkünften im Ilm-Kreis und Landkreis Gotha (bitte einzeln pro Unterkunft aufschlüsseln und begründen)? 3. Über welche Anweisungen verfügen die Angestellten der Wachdienste in Flüchtlingsunterkünften, wenn es zu Übergriffen a) auf ihre Person und b) auf Bewohner der Flüchtlingsunterkunft kommt? Wie genau ist die Aufgabe von Wachdiensten in Flüchtlingsunterkünften definiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5978 4. Welche weiteren bekannten Straftaten/Vorfälle sind für die Flüchtlingsunterkunft in der Professor-Frosch- Straße 15 in Arnstadt seit deren Eröffnung bekannt und welche strafrechtlichen Verfahren sind in deren Folge anhängig beziehungsweise anhängig gewesen (bitte Jahr, Straftat [angezeigt und nicht angezeigt ], [möglichen] Tätern, deren Nationalität, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus sowie Verfahren und Ergebnis der Verfahren aufschlüsseln)? 5. Wurden zu den unter Frage 4 aufgeführten Fällen Pressemitteilungen herausgegeben und wenn ja, wann und wo (bitte den vollständigen Text der Pressemitteilung anführen)? Wenn nein, warum wurde keine Pressemitteilung herausgegeben? 6. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Polizei ergriffen, um mögliche Straftaten wie im Fall des Vorfalls vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in Arnstadt zu verhindern und wie erfolgreich sind die bereits durchgeführten Maßnahmen? 7. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Landesregierung unternommen, um mögliche Straftaten wie im Fall des Vorfalls vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in Arnstadt zu verhindern und wie erfolgreich sind die bereits durchgeführten Maßnahmen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Transport des Tatverdächtigen zum Krankenhaus sowie die Erstversorgung in der Klinik durch das Klinikpersonal erfolgten unter Anwesenheit der Polizei. Im Anschluss wurde der Tatverdächtige stationär im Krankenhaus aufgenommen. Seit der Entlassung aus dem Krankenhaus befindet sich der Tatverdächtige wieder in der Gemeinschaftsunterkunft in Arnstadt. Weitere Maßnahmen nach derartigen Sachverhalten sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Hierbei werden das bisherige sowie das aktuelle Verhalten des Täters berücksichtigt. Im Weiteren werden Gespräche geführt und in deren Abhängigkeit die Notwendigkeit einer Unterbringung in einer anderen Einrichtung geprüft. Zu 2.: Zum Zeitpunkt der Mitteilung des Sachverhaltes war die Streifenwagenbesatzung in einem anderen Polizeieinsatz eingebunden, aus dem sie herausgelöst werden musste. Das zeitliche Eintreffen an den jeweiligen Flüchtlingsunterkünften ist generell davon abhängig, an welchem Ort sich die Streifenwagenbesatzung bei Erhalt des Auftrages befindet. Darüber hinaus beeinflussen die bestehende Einsatz-, Verkehrs- und Wetterlage die Zeitdauer der Anfahrt zum Einsatzort. Im Übrigen erfolgt keine statistische Erfassung von Angaben, welche eine Aussage über die durchschnittlichen Zeiten bis zum Eintreffen der Polizei im Sinne der Fragestellung ermöglichen. Zu 3.: Die Leistung der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften wird grundsätzlich ausgeschrieben. Nach Auftragserteilung wird in der Regel ein Sicherheitskonzept unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse vor Ort erstellt. Die Aufgaben der beauftragten Wachschutzfirmen werden unter Beachtung der individuellen Verhältnisse vertraglich geregelt. Zu 4.: Seit Bestehen der Flüchtlingsunterkunft in Arnstadt, Professor-Frosch-Straße 15, konnten 76 Sachverhalte recherchiert werden. Im Weiteren wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Darüber hinaus werden keine weiteren Angaben statistisch erfasst. 3 Drucksache 6/5978Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Pressemeldungen werden entsprechend dem Erlass zur Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung von Schriftgut der Thüringer Polizei nur zwei Jahre aufbewahrt. Insoweit konnte eine Recherche erst ab Juni 2016 vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit den Sachverhalten zu Frage 4 konnten die folgenden Pressemeldungen recherchiert werden: Gefährliche Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen vom 1. Februar 2018 "Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Gotha zu den beiden Sachverhalten führten zu einem 18-jährigen Afghanen als Tatverdächtigen. Mit dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft sind am 31. Januar 2018 die Wohnräume des 18-Jährigen in der Professor-Frosch-Straße durchsucht worden. Zudem lag ein Haftbefehl gegen den 18-Jährigen wegen der begangenen Taten vor. Der junge Mann ist in seinen Wohnräumen angetroffen, festgenommen und in eine Jugendstrafanstalt überstellt worden. Der Zeugenaufruf zur Körperverletzung ist immer noch aktuell." Gefährliche Körperverletzung vom 1. Juni 2016 "Mittwochabend gerieten ein 27-jähriger und ein 19-jähriger Bewohner einer Asylunterkunft in der Professor -Frosch-Straße in Streit. Die Auseinandersetzung mündete in einem Gerangel, bei dem beide leicht verletzt wurden. Sie wurden in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen." Ruhestörung vom 1. Juni 2016 "Am Montagmorgen wurde die Polizei wegen ruhestörenden Lärms in die Professor-Frosch-Straße gerufen . Ein 56-Jähriger fühlte sich von einem Mitbewohner gestört, der an Türen der Mitbewohner klopfte und im Flur herum schrie. Bei Eintreffen der Beamten beruhigte sich der 48-jähriger Bewohner des Hauses nicht und musste in Gewahrsam genommen werden." Die Pressemeldungen wurden an einen festgelegten Presseverteiler übersandt, so unter anderem an Antenne Thüringen, Bild, dpa, Freies Wort, Jump Nachrichten, Landeswelle Thüringen, MDR Thüringen, Südthüringer Zeitung, Thüringer Allgemeine, Thüringische Landeszeitung und weitere lokale Redaktionen beziehungsweise einzelne Journalisten. Die Thüringer Polizei registriert durchschnittlich jährlich mehr als 140.000 Straftaten. Den Pressestellen der Polizei ist es praktisch nicht möglich (und nach dem Pressegesetz nicht erforderlich), jede Straftat oder jedes Vorkommnis zu melden. Eine Berichterstattung erfolgt insbesondere unter Beachtung des öffentlichen Interesses und der Öffentlichkeitswirksamkeit. Hierbei ist der Eindruck einer einseitigen und nicht angemessenen Berichterstattung zu vermeiden. Jede Pressestelle der Polizei nimmt die tägliche Berichterstattung unter Beachtung der Publizistischen Grundsätze (Pressecodex) des Deutschen Presserates in eigener Verantwortung wahr. Hierbei gilt insbesondere , dass niemand wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden darf. Besondere Zurückhaltung ist bei der Berichterstattung über Selbsttötungen oder Erkrankungen geboten. Darüber hinaus genießen der Wohnsitz sowie andere private Aufenthaltsorte einen besonderen Schutz. Zu 6.: Polizeiliche Maßnahmen sind insbesondere die anlassbezogene Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten, die Sicherstellung der konsequenten Strafverfolgung, der kontinuierliche Informationsaustausch mit allen Beteiligten sowie die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen. Die Erfolge der Maßnahmen lassen sich objektiv nicht messen, da grundsätzlich nicht bekannt gemacht werden kann, ob letztendlich allein aufgrund einer der Maßnahmen eine Straftat unterbunden werden konnte . Gleichwohl wird von einer präventiven Wirkung der Maßnahmen ausgegangen und diese zielgerichtet weiter fortgeführt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5978 Zu 7.: Zur Vermeidung von Übergriffen in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften gibt es für die Asylbewerber eine migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung. Darüber hinaus kommen in den Flüchtlingsunterkünften grundsätzlich Bewachungsunternehmen zum Einsatz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. In Vertretung Höhn Staatssekretär 5 Drucksache 6/5978Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Jahr 2015 Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 1 Ruhestörung unbekannt - - - nein 2 Gefahrenabwehr 1 somalisch 18 männlich nein 3 Ruhestörung 1 unbekannt - - nein 4 Gefährliche Körperverletzung 1 eritreisch 25 männlich ja 5 Körperverletzung 1 eritreisch 19 männlich ja 6 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unbekannt - - - ja 7 Sachbeschädigung 1 albanisch 33 männlich ja 8 Amtshilfe/Vollzugshilfe 1 russisch 39 männlich nein 9 Brandfall im Außenbereich unbekannt - - - ja 10 Sachbeschädigung unbekannt - - - ja 11 Sachbeschädigung 1 afghanisch 19 männlich ja 12 Diebstahl unbekannt - - - ja 13 Familienstreit 1 kosovarisch 49 männlich nein 14 Verdächtige Wahrnehmungen unbekannt - - - nein 15 Störung von Telekommunikationsanlagen unbekannt - - - ja 16 Sachbeschädigung 1 afghanisch 18 männlich ja Jahr 2016 Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 1 Körperverletzung 1 kosovarisch 39 männlich ja 2 Sachbeschädigung 1 kosovarisch 39 männlich ja 3 Körperverletzung 1 deutsch 54 weiblich ja 4 Körperverletzung 1 irakisch 28 männlich ja 5 Gefährliche Körperverletzung 1 irakisch 37 männlich ja 6 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 1 irakisch 37 männlich ja 7 Körperverletzung 1 syrisch 28 männlich ja 8 Streitigkeiten 1 syrisch 19 männlich nein 9 Körperverletzung 1 irakisch 19 männlich ja 10 Besonders schwerer Fall des Diebstahls unbekannt - - - ja 11 Sachbeschädigung 1 irakisch 23 männlich ja 12 Verdächtige Wahrnehmung unbekannte Person in der GU unbekannt - - - nein 13 Sachbeschädigung unbekannt - - - ja 14 Gefährliche Körperverletzung 1 irakisch 48 männlich ja 15 Gefährliche Körperverletzung 2 kosovarisch/ irakisch 39 und 23 männlich ja 16 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 17 Streitigkeiten 1 eritreisch 26 männlich nein 18 Streitigkeiten 1 eritreisch 20 männlich nein 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5978 Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 19 Verstoß gegen das Waffengesetz 1 serbisch 39 männlich ja 20 Körperverletzung 1 eritreisch 20 männlich ja 21 Gefährliche Körperverletzung 1 irakisch 28 männlich ja 22 Gefährliche Körperverletzung 1 deutsch 51 männlich ja 23 Gefährliche Körperverletzung 1 eritreisch 19 männlich ja 24 Gefahrenabwehr 1 somalisch 27 männlich nein 25 Sachbeschädigung 1 äthiopisch 17 männlich ja 26 Streitigkeiten 1 irakisch 48 männlich nein Jahr 2017 Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 1 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 2 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 3 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 4 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 5 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 6 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 7 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 8 Betrug 1 serbisch 44 männlich ja 9 Bedrohung/Körperverletzung/ Nötigung 1 serbisch 44 männlich ja 10 Körperverletzung 1 serbisch 44 männlich ja 11 Bedrohung 1 syrisch 31 männlich ja 12 Körperverletzung 1 syrisch 31 männlich ja 13 Streitigkeiten 1 afghanisch 19 männlich nein 14 Sachbeschädigung/Bedrohung 1 äthiopisch 18 männlich ja 15 Körperverletzung 1 syrisch 20 männlich ja 16 Körperverletzung/Sachbeschädigung 1 syrisch 21 männlich ja 17 Beleidigung 1 syrisch 27 männlich ja 18 Körperverletzung 1 afghanisch 18 männlich ja 19 Gefährliche Körperverletzung 1 äthiopisch 28 männlich ja 20 Körperverletzung 1 eritreisch 25 männlich ja 21 Ruhestörung/Streitigkeiten 1 eritreisch 20 männlich nein 22 Sachbeschädigung 1 afghanisch 18 männlich ja 23 Gefahrenabwehr 1 somalisch 21 männlich nein 24 Sachbeschädigung 1 afghanisch 19 männlich ja Jahr 2018 Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 1 Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz 1 somalisch 21 männlich ja 2 Diebstahl unbekannt - - - ja 7 Drucksache 6/5978Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Lfd- Nr.: Straftat/Vorfall Täter/Betroffene Nationalität Alter Geschlecht Anzeige ja/nein 3 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 1 irakisch 25 männlich ja 4 Durchsuchungsmaßnahmen 1 afghanisch 18 männlich ja 5 Hausfriedensbruch 1 eritreisch 19 männlich ja 6 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unbekannt - - - ja 7 Sachbeschädigung 1 äthiopisch 28 männlich ja 8 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 äthiopisch 28 männlich ja 9 Gefahrenabwehr 1 russisch 34 männlich nein 10 Ordnungswidrigkeit 1 russisch 34 männlich nein Vorfall in der Nacht vom 1. zum 2. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft Arnstadt, Professor-Frosch-Straße 15 - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Anlage