23.07.2018 Drucksache 6/5983Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2018 Touristische Gästekarten in Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3038 vom 14. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bei der Zurverfügungstellung von touristischen Gästekarten ? a) Unterstützt die Landesregierung gezielt den Zusammenschluss zu Kooperationsverbünden/überregionalen Modellen bei touristischen Gästekarten oder befürwortet sie die einzelne Bereitstellung von kommunalen Gästekarten? b) Wie sieht die Unterstützung für die Bildung von Zusammenschlüssen konkret durch die Landesregierung aus? c) Welche touristischen Gästekarten werden bereits heute aus dem Landeshaushalt finanziert? d) Welche Leistungen sollte eine touristische Gästekarte aus Sicht der Landesregierung sinnvollerweise in Anlehnung an die Tourismusstrategie Thüringen 2025 enthalten? e) Wie könnte eine nachhaltige Finanzierung touristischer Gästekarten in Thüringen erfolgen? f) Wie viele touristische Gästekarten sind aus Sicht der Landesregierung und Kenntnis der touristischen Regionen in Thüringen überhaupt sinnvoll? g) Gibt es erfolgreiche touristische Gästekarten in anderen Bundesländern/Ländern, an denen sich die Landesregierung hierbei orientiert? 2. Wie viele "ThüringenCard" wurden im Jahr 2017 verkauft (Auflistung bitte nach dem 24-Stunden/3-Tage/6- Tage-Modell, getrennt nach Kindern und Erwachsenen)? a) Wie viele "ThüringenCard" wurden im ersten Quartal 2018 verkauft (Auflistung bitte nach dem 24-Stunden/3-Tage/6-Tage-Modell, getrennt nach Kindern und Erwachsenen)? b) Trägt sich das Modell der "ThüringenCard" durch die Einnahmen aus dem Verkauf selbst? c) Plant die Landesregierung das Finanzierungsmodell der "ThüringenCard" zu ändern und die Verkaufspreise in Bezug auf Familien oder Senioren anzupassen? d) Wie definierten sich die Zielvorstellungen der Landesregierung bei der Einführung der "Thüringen- Card" und haben sich diese Zielvorstellungen der Landesregierung bisher erfüllt? e) Findet eine Evaluation zur "ThüringenCard" statt und bis wann wird diese vorliegen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5983 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf Grund der fehlenden statistischen Erhebungen zu den am Markt verfügbaren touristischen Gästekarten kann zum Erfolg dieses Marketinginstrumentes und damit zu den Verkaufs- beziehungsweise Vertriebszahlen nur allgemein Stellung genommen werden. Darüber hinaus ist zwischen Gästekaufkarten und umlagefinanzierten Gästekarten zu unterscheiden. Die Gästekaufkarte (in Thüringen zum Beispiel die Thüringer Wald Card) muss der Gast selbst käuflich erwerben . Die umlagenfinanzierte Gästekarte (in Thüringen zum Beispiel die Gästekarte Bad Salzungen) erhält der Gast mit dem Bezug seiner Unterkunft und dem Ausfüllen der Meldebescheinigung automatisch ausgehändigt . Grundsätzlich ist einzuschätzen, dass touristische Gästekaufkarten in Flächendestinationen eher unattraktiv für die Gäste sind. Ein Grund hierfür dürften Distributionshürden sein. Dies betrifft sowohl die Kommunikation und Wahrnehmung der Angebote wie auch den Vertrieb mit einer ausreichenden Anzahl an Verkaufsstellen. Bei den umlagefinanzierten touristischen Gästekarten bestehen diese Distributionshürden nicht. Die Karte dient dem Gast als Mehrwert, Vorteil und Wertschätzung. Dies vorangestellt, werden die Teilfragen 1 a bis g wie folgt beantwortet: a) Ausgehend von der Tourismusstrategie Thüringen 2025 soll den nach Thüringen kommenden Gästen eine marktgerechte Qualität auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Tourismus geboten werden . Entscheidend ist dabei die Erhöhung der Wertschöpfung für den Tourismus. Welchen Beitrag lokale oder regionale touristische Gästekarten hierzu leisten können, ist vor Ort beziehungsweise in der Region zu prüfen und zu entscheiden. b) Hierzu ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, die die jeweiligen Gegebenheiten berücksichtigen muss. c) Die seitens der Thüringer Tourismus GmbH verausgabten Marketingmittel zur Bewerbung der Thüringen Card werden aus dem Titel 07 02 682 72 Zuschuss für die Thüringer Tourismus GmbH (TTG mbH) finanziert. d) Auf Grund der auch im Tourismus fortschreitenden Digitalisierung werden die bisherigen Leistungsangebote touristischer Gästekarten einem grundlegenden Wandel unterliegen, zum Beispiel in den Bereichen der technischen Infrastruktur, der Interaktion mit dem Gast und den mobilen Applikationen. Insoweit wird auf die geplante Evaluierung der ThüringenCard (Antwort zu Frage 2. e) verwiesen. e) Eine nachhaltige Finanzierung touristischer Gästekarten ist eher durch umlagefinanzierte Konzepte zu erwarten. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. f) Es wird auf die Antwort zu Frage 1. a verwiesen. g) Es wird auf die geplante Evaluierung der ThüringenCard (Antwort zu Frage 2. e) verwiesen. Zu 2.: Die Verkaufszahlen der ThüringenCard für das Jahr 2017 gliedern sich wie folgt: Kartentyp Gesamt 24 Stunden (Erwachsene) 3493 24 Stunden (Kinder) 216 3 in 365 (Erwachsene) 2592 3 in 365 (Kinder) 154 6 in 365 (Erwachsene) 885 6 in 365 (Kinder) 88 Gesamt: 7428 3 Drucksache 6/5983Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode a) Die Verkaufszahlen der ThüringenCard für das erste Quartal 2018 gliedern sich wie folgt: Kartentyp Januar Februar März 24 Stunden (Erwachsene) 158 65 207 24 Stunden (Kinder) 53 2 9 3 in 365 (Erwachsene) 169 70 159 3 in 365 (Kinder) 50 4 12 6 in 365 (Erwachsene) 117 43 42 6 in 365 (Kinder) 32 8 5 Gesamt: 579 192 434 b) Die ThüringenCard refinanziert sich zu 100 Prozent selbst. Alle Verkaufseinnahmen, nach Abzug der Provisionen an die Verkaufsstellen, werden an die beteiligten ThüringenCard-Akzeptanzstellen ausgeschüttet . Die Akzeptanzstellen erhalten in den monatlichen Abrechnungen eine Mindestausschüttung von 50 Prozent ihres regulären Erwachsenen-Eintrittspreises. Die finale Abrechnung und Ausschüttung der monatlichen Rückstellungen erfolgt mit dem Jahresabschluss. c) Da die Einnahmen zur Deckung der Ausschüttungen verwendet werden, ist eine Änderung der Verkaufspreise in Bezug auf Familien und Senioren nicht geplant und auch nicht realisierbar. Im Allgemeinen stellt die ThüringenCard mit ihren unterschiedlichen Editionen und Preisen je nach Nutzungsintensität bereits eine Vergünstigung zu den regulären Eintrittspreisen der beteiligten Partner dar. d) Die ThüringenCard wurde mit dem Ziel der Bündelung touristischer Leistungen zu einem "All-inclusive -Angebot" und der Vereinfachung der Zahlung touristischer Leistungen auf der technischen Grundlage eines elektronischen Systems in Thüringen eingeführt. Sie sollte in diesem Sinne auch als Kundenbindungsinstrument dienen und die Gäste zum Wiederkommen animieren. Die Schwachstelle der ThüringenCard war von Beginn an der Vertrieb, da die Akzeptanzstellen zu wenig Initiative entwickelt haben. Durch die Kooperation mit der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen wird für die TTG im Wesentlichen kostenneutral eine deutliche Ausweitung des Vertriebsnetzes angestrebt. e) Im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie Thüringen 2025 ist vorgesehen, im Jahr 2019 eine Untersuchung durchzuführen, die - unter Bezugnahme auf die Ansprüche der Gäste - herausarbeiten soll, welche Art von Gästekarte(n) dazu beitragen kann, die Servicequalität sowie die Kundenzufriedenheit und - bindung zu erhöhen. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob und wie touristische Gästekarten zu einer höheren Wertschöpfung und zu einer Förderung der regionalen Identität beitragen können. Im Rahmen dieser Untersuchung soll auch die ThüringenCard evaluiert werden. In Vertretung Kerst Staatssekretärin Touristische Gästekarten in Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: