24.07.2018 Drucksache 6/5984Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2018 Kinderarztversorgung im Landkreis Hildburghausen Die Kleine Anfrage 3100 vom 1. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Aus mehreren Gesprächen mit betroffenen Eltern erfuhren die Fragesteller, dass es im Landkreis Hildburghausen Probleme bei der Versorgung durch Kinderärzte gibt. Bereits in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 2786 (vergleiche Drucksache 6/5494) wurde auf Versorgungsengpässe im Landkreis hingewiesen. Aus selbiger Antwort in Drucksache 6/5494 lässt sich entnehmen, dass im Landkreis Hildburghausen derzeit vier Arztstellen für Kinderärzte vorgehalten werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie sind die vier Kinderarztstellen regional im Landkreis verteilt, welche sind seit wann unbesetzt und wann sollen diese gegebenenfalls neu besetzt werden? 2. Wie viele der Kinderärzte können derzeit ihrer Arbeit nicht nachgehen, seit wann besteht dieser Zustand und wann ist mit dessen Ende zu rechnen? 3. Welche alternativen Möglichkeiten bestehen für Eltern, einen Kinderarztbesuch wohnortnah wahrzunehmen ? 4. Wie wird die kinderärztliche Notversorgung im Landkreis Hildburghausen derzeit gewährleistet? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um der angespannten Situation der kinderärztlichen Versorgung im Landkreis Hildburghausen entgegenzuwirken? 6. Müssen Eltern, die aufgrund der angespannten Situation der kinderärztlichen Versorgung im Landkreis keine Möglichkeit auf Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen hatten, mit Maßnahmen nach § 7 Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder rechnen und wie begründet die Landesregierung dies? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung und somit auch die Sicherstellung der kinderärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen obliegt gemäß § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann und Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5984 grundsätzlich der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT). Die KVT hat mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dabei alle geeigneten finanziellen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten (§ 105 Abs. 1 SGB V). Diese ist auch verantwortlich für die Bedarfsplanung auf der Landesebene, die Wirtschaftlichkeitskontrolle der vertragsärztlichen Versorgung, die Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und die Verteilung der Honorare auf die Ärzte. Diese Aufgabe führt die KVT in eigener Verantwortung durch. Eine fachliche Mitwirkung des Landes ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen, sondern ausschließlich auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Zu dem verfassungsmäßigen Auftrag der Länder im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge gehört jedoch auch die Gewährleistung einer allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden medizinischen Versorgung. Die in diesem Zusammenhang von der KVT getroffenen Maßnahmen werden daher vom Freistaat Thüringen begleitend unterstützt. Dies drückt sich auch darin aus, dass das Land und die KVT gemeinsam eine Stiftung zur Förderung der ärztlichen Versorgung in Thüringen gegründet haben. Um das zentrale Ziel der Thüringer Landesregierung zu erreichen, allen Bürgerinnen und Bürgern eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten, hat der Freistaat Thüringen Finanzmittel für Fördermaßnahmen bereitgestellt. Nach der aktuellen Bedarfsplanung der KVT (Stand 12. Juni 2018) liegt der Versorgungsgrad in der Arztgruppe der Kinderärzte im Planungsbereich Hildburghausen derzeit bei 124,3 Prozent, dies entspricht drei Arztsitzen. Nach den Regelungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie gilt der Planungsbereich damit als überversorgt (Grenze zur Überversorgung = 110 Prozent) und ist somit für Neuzulassungen im Bereich der kinderärztlichen Versorgung gesperrt. Jedoch wird die kinderärztliche Versorgung im Landkreis Hildburghausen von den Bürgerinnen und Bürgern als problembehaftet gesehen. Daher stehen die KVT und der Bürgermeister von Hildburghausen im Kontakt und es wird zeitnah, Anfang Juli 2018, ein gemeinsames Gespräch mit dem Oberbürgermeister Herrn Obst und dem Hauptgeschäftsführer der KVT Herrn Auerswald geben. Zu 1.: Die Verteilung der Stellen gestaltet sich wie folgt: Hildburghausen: - eine Stelle im Rahmen der Niederlassung - eine Anstellung, im Rahmen der ambulanten Tätigkeit, im Medizinischen Versorgungszentrum der SRH Poliklinik Hildburghausen, welche jedoch seit einem Jahr nicht ausgeübt wird und daher aktuell durch eine Anstellung des Medizinischen Versorgungszentrum SRH Poliklinik Suhl GmbH vertreten wird - Eine Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum Meiningen der MVZ Management GmbH Thüringen - Betriebsstätte Hildburghausen war bis zum 31. Dezember 2016 besetzt. Ein Antrag auf Verlängerung wurde nicht gestellt, somit erfolgte durch den Zulassungsausschuss am 6. März 2018 die Feststellung des Endes der Anstellung zum 30. Juni 2017. Die Widerspruchsfrist ist Ende Mai 2018 abgelaufen. Der Sitz ist gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie aus der Versorgungsgradfeststellung herausgerechnet worden und fällt somit ersatzlos weg. Schleusingen: Eine Anstellung, im Rahmen der ambulanten Tätigkeit, im Medizinischen Versorgungszentrum Schleusingen wurde am 1. Januar 2018 aufgenommen. Seitdem wird durch die am Ort tätige Kinderärztin bestätigt, dass eine spürbare Entlastung zu verzeichnen ist. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Um die kinderärztliche Versorgung sicherzustellen, wurden im vergangenen Jahr bereits alle Kinderärzte im Umkreis von Hildburghausen, so auch in Nordbayern, von der KVT angeschrieben und um Unterstützung bei der Versorgung gebeten. Das Anliegen der KVT war, dass Kinderärzte in Hildburghausen Zweigpraxen eröffnen, um an bestimmten Tagen dort Sprechstunden anzubieten. Dieses Modell wurde bisher nicht an- 3 Drucksache 6/5984Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode genommen. Allerdings wurde durch die Kinderärzte aus Nordbayern versichert, dass Patienten aus Thüringen natürlich behandelt werden, wenn diese die Praxen in Nordbayern aufsuchen. Bei Interesse können Eltern bei der KVT eine Aufstellung der Kinderärzte anfordern. Darüber hinaus hat die KVT die Hausärzte der Region gebeten, auch die Behandlung der Kinder in dringenden Fälle zu übernehmen, bis sich die Situation entspannt hat. Des Weiteren hat die KVT Kontakt zu Ärzten aufgenommen, die sich in der Weiterbildung zum Kinderarzt befinden. Die KVT wäre dem Grunde nach bereit, in Hildburghausen eine Stiftungspraxis einzurichten, um einem jungen Kinderarzt den Weg in die ambulante Versorgung zu ermöglichen. Bei der Einrichtung einer Stiftungspraxis würde der Arzt bei der "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen " angestellt werden und die Stiftung die Investitionskosten der Praxis übernehmen. Zu 4.: Nach § 75 Abs. 1b SGB V umfasst der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Um diesem Sicherstellungsauftrag nachzukommen, hat die KVT einen ärztlichen Notdienst eingerichtet. Die Zeiten des ärztlichen Notdienstes sind wie folgt festgelegt: Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages, Mittwoch und Freitag jeweils von 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag, Brückentag, sowie am 24.12. und 31.12. jeweils von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Entsprechende Regelungen zum ärztlichen Notdienst sind in der Notdienstordnung der KVT enthalten. In Thüringen sind 28 Notdienstbereiche eingerichtet, in denen ein allgemeiner ärztlicher Notdienst organisiert ist. 31 Ärzte sind täglich im Rahmen eines Fahrdienstes zu den Zeiten des ärztlichen Notdienstes im Hausbesuchsdienst im Einsatz. Darüber hinaus stehen weitere Ärzte in 28 Notdienstzentralen, die sich in der Regel an Krankenhäusern befinden, zur Behandlung von gehfähigen Patienten zu regional festgelegten Zeiten zur Verfügung. An diesem allgemeinen Notdienst nehmen Ärzte aller Fachrichtungen teil. Zusätzlich zum allgemeinen ärztlichen Notdienst wurden spezielle Fachärztliche Notdienste in Thüringen eingerichtet. Flächendeckend wird ein augenärztlicher Notdienst vorgehalten. Ein HNO-Notdienst wird in fünf Notdienstbereichen und ein kinderärztlicher Notdienst in 15 Notdienstbereichen angeboten. Für eine ergänzende Einrichtung spezieller fachärztlicher Notdienste für eines der vorgenannten Fachgebiete ist Voraussetzung, dass hierfür ein entsprechender Bedarf besteht, eine bestimmte Anzahl von Ärzten des Fachgebietes zur Verfügung steht und die umliegenden Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden . Ein spezieller fachärztlicher Notdienst darf nur eingerichtet und durchgeführt werden, wenn dadurch die Sicherstellung des allgemeinen ärztlichen Notdienstes nicht gefährdet ist. In diesem Zusammenhang teilt die KVT mit, dass unter Berücksichtigung des Vorgenannten, unter anderem im Landkreis Hildburghausen, derzeit keine Möglichkeit für die Einrichtung eines kinderärztlichen Notdienstes gesehen wird (Anzahl der Ärzte, kein Krankenhaus mit Fachabteilung Pädiatrie am Standort Hildburghausen ). Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der KVT umfasst auch die Analyse, ob die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten sichergestellt ist. Bei Notwendigkeit werden entsprechende Maßnahmen durch die KVT eingeleitet. Hierzu gehört auch die Option einer Erweiterung der Notdienstbereiche für den kinderärztlichen Notdienst. In Regionen, in denen kein kinderärztlicher Notdienst durchgeführt wird, werden die Kinder durch den Arzt des allgemeinen ärztlichen Notdienstes mitbehandelt. Zu 5.: Wie bereits eingangs ausgeführt, obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der KVT. Diese Aufgabe führt die KVT in eigener Verantwortung durch. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5984 Die KVT teilt in diesem Zusammenhang mit, dass von den 193 Kinderärzten in Thüringen 84 Kinderärzte 55 Jahre und älter sind. Diese Altersstruktur war ein Kriterium, um die Fachgruppe der Kinderärzte in das Förderprogramm gemäß § 75a Abs. 4 Nr. 5 SGB V, das seit 2016 besteht, aufzunehmen. Damit wird die Weiterbildung von Kinderärzten in Thüringen mit monatlich 4.800 Euro gefördert. Im Jahr 2016 wurden zwölf Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinderheilkunde und im Jahr 2017 19 Ärzte gemeinsam durch die KVT und die Krankenkassen gefördert. Daneben existieren vielfältige Programme und Initiativen zur Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Thüringen. Dazu gehören u.a. Förderungen durch die KVT, die Stiftung zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen (SAVTH) sowie Förderungen durch den Freistaat Thüringen. Eine Erweiterung der bestehenden Maßnahmen ist derzeit nicht geplant. Zu 6.: Gemäß der Thüringer Verordnung über die Errichtung und die Aufgaben des Vorsorgezentrums für Kinder ermittelt das Vorsorgezentrum spätestens zwei Wochen nach Ablauf des für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung in den Kinder-Richtlinien vorgesehenen Zeitraumes diejenigen Kinder, die trotz Einladung und Erinnerung nicht an der Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben (eine ärztliche Teilnahmebestätigung liegt dem Vorsorgezentrum nicht vor). Das Vorsorgezentrum für Kinder meldet die Daten der vorbenannten Kinder an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Das Jugendamt hat gemäß ThürFKG die ihm übermittelten Daten im Rahmen der Erfüllung seines Schutzauftrags zu berücksichtigen und diese Information in eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls einzubeziehen. Es obliegt dabei dem zuständigen Jugendamt einzuschätzen, ob unter Würdigung der ihm vorliegenden Informationen zum gemeldeten Kind eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen könnte, um im Falle einer drohenden Kindeswohlgefährdung die erforderlichen Maßnahmen umgehend einzuleiten. Hierbei wird der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch die aktuelle Situation in der kinderärztlichen Versorgung berücksichtigen. Für Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten steht ein Service-Telefon des Vorsorgezentrums für Kinder zur Verfügung. Über dieses Service-Telefon können Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigte Kontakt mit dem Vorsorgezentrum aufnehmen und dieses über mögliche Terminschwierigkeiten informieren und um Unterstützung bitten. Bei der KVT und auch der Landesregierung sind keine Probleme von Personensorgeberechtigten bei der Wahrnehmung anstehender Früherkennungsuntersuchungen für ihre Kinder bekannt. Sollten in einem konkreten Fall Probleme bei kinder- und/oder hausärztlicher Terminvereinbarung für eine anstehende Früherkennungsuntersuchung aufgetreten sein, so bittet das für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie um konkrete Benennung, um dem nachgehen zu können. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Kinderarztversorgung im Landkreis Hildburghausen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: