24.07.2018 Drucksache 6/5986Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2018 Überleitung der kommunalen Erzieherinnen und Erzieher der Stadt Erfurt in den Landesdienst des Freistaats Thüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 3117 vom 14. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung beschloss am 15. März 2016 das Modellprojekt "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf Basis von Erprobungsmodellen" am 31. Juli 2016 zu beenden und die Horterzieherinnen und Horterzieher nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurück in den Landesdienst zu überführen . Während des damaligen Diskussionsprozesses sind insbesondere die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen einschließlich des damaligen Landesvorsitzenden der SPD unter anderem auch dafür eingetreten , dass den Beschäftigten beim Wechsel von den Kommunen zum Land keine arbeitsvertraglichen und finanziellen Nachteile entstehen (vergleiche Tagesordnungsordnungspunkt 11 zur Debatte der 41. Sitzung des Thüringer Landtags vom 29. Januar 2016). Dafür hatte sich zum damaligen Zeitpunkt unter anderem auch der Erfurter Stadtrat ausgesprochen und den Erfurter Oberbürgermeister beauftragt, dies mit dem Land so zu verhandeln (vergleiche Online-Artikel auf der Seite der Fraktion der CDU im Erfurter Stadtrat mit dem Titel: "Noch immer keine Einigung für Erfurter Erzieherinnen und Erzieher"). Nach zahlreichen Beschwerden von Erzieherinnen und Erziehern, denen im Ergebnis dennoch finanzielle Nachteile aufgrund von Gehaltskürzungen entstanden, hatte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein Beschwerdemanagement eingerichtet. In diesem Zusammenhang hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Betroffenen gegenüber unter anderem die Auskunft erteilt, das aufgrund der Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) es zwar im Hinblick auf die Wertigkeit der Eingruppierung zu keiner Verschlechterung käme, gleichwohl aber das Tabellenentgelt des TV-L, auch bei vergleichbarer Eingruppierung, geringer sei als dasjenige des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das dies so hinzunehmen sei, da eine Neuregelung der Tabellenentgelte im TV-L nicht im Regelungsbereich der rechtlichen Möglichkeiten des Freistaats Thüringen lägen. Dies führte unter anderem auch zu Kritik aus verschiedenen politischen Lagern an der Informationspolitik der Stadt Erfurt hinsichtlich der finanziellen Abstufungen (vergleiche zum Beispiel Berichterstattung auf thueringen24.de vom 7. Juli 2016 mit dem Titel: "Scharfe Kritik an Gehaltskürzungen der Hortnerinnen in Erfurt"). Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Informationspolitik der Stadt Erfurt als vorangegangenen Arbeitgeber vor und wenn ja, welche Auffassung vertritt sie diesbezüglich im Hinblick auf den Statuswechsel vom kommunalen Mitarbeiter zu Landesbediensteten? 2. Wie wird die Informationspolitik des Freistaats Thüringen als nachfolgenden Arbeitgeber gegenüber den beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern im Hinblick auf den Statuswechsel vom kommunalen Mitarbeiter zu Landesbediensteten bewertet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5986 3. Wie bewertet die Landesregierung das Überleitungsverfahren und dessen Management, das heißt den Statuswechsel jener bei der Kommune beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern zu Mitarbeitern im Landesdienst? 4. Welche Rolle spielte der Erfurter Stadtrat nach Kenntnis der Landesregierung hinsichtlich der finanziellen Abstufungen der Erzieherinnen und Erzieher nach erfolgtem Wechsel in den Landesdienst? 5. Welchem Zweck dient der in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten angeführte Hinweis auf den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts? 6. Inwieweit wurden von der Landesregierung und nach Kenntnis der Landesregierung von der Stadtverwaltung Erfurt Anstrengungen unternommen, den möglichen beziehungsweise absehbaren Einkommensverlust der bei den Kommunen beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Überleitung in den Landesdienst entgegenzuwirken? 7. Welche dezidierten Vorschläge beziehungsweise Angebote an alle kommunalen Beschäftigten wurden vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, wie auch in der oben genannten Plenardebatte angekündigt, vorschlagen, damit es zu keiner Schlechterstellung der betroffenen Erzieherinnen und Erzieher kommt? 8. Wer übernahm beziehungsweise übernimmt die politische Verantwortung für die finanzielle Schlechterstellung der ehemals in den Kommunen beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher nach Übertritt in den Landesdienst und wie sieht diese, insbesondere hinsichtlich personeller Konsequenzen, aus? 9. Wie bewertet die Landesregierung aus heutiger Sicht die Aussage, dass den kommunalen Erzieherinnen und Erziehern beim Wechsel zum Land keine arbeitsvertraglichen und finanziellen Nachteile entstehen sollen? 10. Wie wird seitens der Landesregierung das Beschwerdemanagement zu den Gehaltskürzungen nach Übertritt in den Landesdienst, insbesondere innerhalb der Zeitdauer für die Antragsbearbeitung, bewertet? 11. Welche Erfahrungen sind der Landesregierung im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 aus anderen Thüringer Kommunen bekannt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 zur Kleinen Anfrage 3116 (Drucksache 6/5985) verwiesen. Zu 3.: Die Betriebsübergänge mit den betroffenen Schulträgern stellten ein komplexes Verfahren dar, welches innerhalb weniger Monate umzusetzen war. Auf Seiten des Landes waren mit der Umsetzung zahlreiche Behörden befasst, deren enge Zusammenarbeit zum Gelingen dieses Projektes beitrug. Insbesondere gelang es alle zum Land übergegangenen Beschäftigten rechtzeitig in die Zahlsysteme des Landes einzupflegen, um die fortlaufende Gehaltszahlung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang konnten bestimmte Parameter allerdings erst nach dem Betriebsübergang mit der Erlangung der entsprechenden Informationen von den betroffenen Schulträgern angepasst/nachberechnet werden, so dass mit der ersten Gehaltszahlung seitens des Landes der abschließende Gehaltsbetrag in der Regel noch nicht ausgewiesen werden konnte. Die entsprechend erforderlichen Berechnungen wurden schnellstmöglich umgesetzt und die Beschäftigten über den Umsetzungsprozess informiert. Zu 4.: Mit dem Betriebsübergang ist der Freistaat Thüringen als neuer Arbeitgeber in die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse eingetreten. Zu 5.: Mit allen Beschäftigten des Landes wird die Geltung - des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), 3 Drucksache 6/5986Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie - der Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen, in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für den Freistaat Thüringen jeweils gilt, solange der Arbeitgeber hieran gebunden ist, vereinbart. Damit wird, unabhängig von einer arbeitnehmerseitigen Tarifgebundenheit und der daraus gemäß § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) resultierenden unmittelbaren und zwingenden Wirkung der Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, eine einheitliche Regelung der Arbeitsverhältnisse für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Thüringen sichergestellt. Der TVÜ-Länder beinhaltet in Anlage 1 einige Tarifverträge beziehungsweise einzelne Tarifregelungen, die - unabhängig von der grundlegenden Ersetzung - weiterhin Geltung beanspruchen. Aus diesem Grund wird auch der TVÜ-Länder - ohne Prüfung der Relevanz im konkreten Einzelfall - weiterhin mit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes vereinbart. Zu 6.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 zur Kleinen Anfrage 3116 (Drucksache 6/5985) verwiesen. Zu 7.: Zwischen dem Schulträger und dem Land wurde eine Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung zur Personalüberleitung beinhaltet die zugunsten der Beschäftigten getroffenen Vorschläge der Landesregierung . Hierzu zählen: - Entfristung der befristeten Arbeitsverhältnisse, - Entfristung einer befristeten Vereinbarung zum Arbeitszeitumfang, - Umrechnung der nach TVöD gewährten Stufenlaufzeiten in die kürzeren Stufenlaufzeiten des TV-L zur schnelleren Erreichung der nächsthöheren Stufe, - Erhalt der Urlaubsansprüche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3116 (Drucksache 6/5985) verwiesen. Zu 8. und 9.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 3116 (Drucksache 6/5985) verwiesen. Zu 10.: Das Beschwerdemanagement in Sachen Gehaltszahlung war breit aufgestellt. Den Beschäftigten wurden feste Ansprechpartner in den staatlichen Schulämtern, der Thüringer Landesfinanzdirektion und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport benannt und ein Verfahrensweg mitgeteilt, um die Anliegen schnellstmöglich klären zu können. Die Zeitdauer für die Bearbeitung der Anfragen war unterschiedlich und von den Gegebenheiten im Einzelfall (Vorlage der für die Beantwortung benötigten Unterlagen/ausstehende Prüfungen et cetera) abhängig. Zu 11.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 7 zur Kleinen Anfrage 3116 (Drucksache 6/5985) verwiesen. Holter Minister Überleitung der kommunalen Erzieherinnen und Erzieher der Stadt Erfurt in den Landesdienst des Freistaats Thüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10.: Zu 11.: