23.07.2018 Drucksache 6/5987Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2018 Herstellung des ersten Bauabschnitts der Südtangente von Gotha Die Kleine Anfrage 3119 vom 15. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Der plangenehmigte Zustand des ersten Bauabschnitts der Südtangente von Gotha, die Übergangslösung, wurde bis heute nicht umgesetzt. Im Planfeststellungsverfahren wurde gemäß der wassertechnischen Untersuchungen und nach Aussage des Staatlichen Umweltamtes der Bau des ersten Bauabschnitts der Südtangente von Gotha ohne die ent sprechende Sanierung der Retentionsflächen "Ratsrinne" und "Boilstädter Wasser" abgelehnt. Des Weite ren wurde im Planfeststellungsbeschluss festgehalten, dass die Entwässerung des Uelleber Kreisverkehrs platzes nur befristet bis 31. Dezember 2006 in die Straßengräben der Uelleber Straße Richtung Norden erfolgen darf. Nach unseren Recherchen hat die EU-Kommission eine finanzielle Beteiligung aus Mitteln Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bestätigt. Entsprechend des Landeshaushaltplans wurden die Mit tel zur Herstellung des ersten Bauabschnitts der Südtangente von Gotha inklusive EFRE-Mittel vollumfäng lich abgerufen. Gemäß Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamtes existiert bis heute keine Änderung der Plange nehmigung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wurden die Finanzmittel, die zur Herstellung der Übergangslösung/Drainage gemäß Plangenehmi gung von der EFRE bereitgestellt worden sind, verwendet? 2. Welche Behörde veranlasste die bauliche Umsetzung des Ersatzbaus für die Übergangslösung entge gen dem Planfeststellungsbeschluss? 3. Warum existiert bis heute trotz massiver Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss kein Planän derungsbeschluss? 4. Aus welchen Quellen stammen die finanziellen Mittel für die Umsetzung des jetzigen baulichen Zustands des Ersatzbaus für die Übergangslösung entgegen dem Planfeststellungsbeschluss? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5987 5. Warum hat das Straßenbauamt Mittelthüringen gemäß Bauplanung und nicht nach dem tatsächlichen Baubestand abgerechnet und wer ist für diesen entstandenen finanziellen Schaden verantwortlich zu machen? 6. Warum wurde bis heute die Retentionsfläche "Boilstädter Wasser" nicht saniert? 7. Warum besteht die befristete Entwässerung des Uelleber Kreisverkehrsplatzes in die Straßengräben der Uelleber Straße Richtung Norden bis heute? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: 1. Es wurde kein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Südtangente Gotha, 1. BA, durchgeführt, sondern die Baurechtschaffung erfolgte durch Plangenehmigung. 2. Es ist nicht zutreffend, dass der Bau der Südtangente Gotha gemäß den wassertechnischen Untersu chungen ohne entsprechende Sanierung der Retentionsflächen "Ratsrinne" und "Boilstedter Wasser" abgelehnt wurde. Vielmehr wurde einer ungedrosselten Einleitung der im Straßenabschnitt anfallenden gesammelten Oberflächenwasser in die Vorflutgräben ohne Sanierung der Retentionsflächen nicht zu gestimmt. Die plangenehmigte Entwässerungslösung gewährleistet eine gedrosselte Einleitung in die Vorflutgräben. 3. Es wird davon ausgegangen, dass mit "Ersatzbau für die Übergangslösung" die in 2016 durchgeführten Anpassungsmaßnahmen an der Entwässerungsanlage der Südtangente Gotha, 1. BA, gemeint sind. Zu 1.: Die Entwässerungsanlagen der Südtangente Gotha, 1. BA, hier insbesondere die Entwässerungsgräben einschließlich der Grabensperren zur erforderlichen Fließverzögerung und Drosselung der Einleitmenge (sogenannte Übergangslösung) wurden umgesetzt. Sie waren Gegenstand des Fördervorhabens und wur den anteilig mit EFRE-Mitteln zweckentsprechend finanziert. Die Herstellung der Straße und ihrer Entwäs serungsanlagen entsprach zum Bauzeitpunkt im Wesentlichen den Festsetzungen der Plangenehmigung aus dem Jahr 2005. Die im Jahr 2015 festgestellten geringen Abweichungen der Entwässerungsanlage wur den 2016 korrigiert. Dabei wurden keine EFRE-finanzierten Anteile des Straßenbauvorhabens rückgebaut. Die Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen erfolgte aus Mitteln des Landeshaushalts. Zu 2.: In 2015 erfolgte eine durch einen Bürger veranlasste Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen der Südtangente Gotha, 1. BA, durch die Planfeststellungsbehörde. Diese hat ergeben, dass sowohl der nördli che als auch südliche Straßengraben der Südtangente abweichend von der wasserrechtlichen Berechnung und Genehmigung auf cirka 140 Meter nach Osten in den westlichen Straßengraben der Uelleber Straße und nicht nach Westen in den Uelleber Graben entwässert. Für die festgestellten geringen Abweichungen der Entwässerungsanlage von den plangenehmigten Unter lagen wurden durch das Straßenbauamt Mittelthüringen in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehör de und der Planfeststellungsbehörde Anpassungsmaßnahmen erarbeitet. Durch die Anpassungslösung wird das anfallende Oberflächenwasser aus dem Entwässerungsabschnitt 3, wie in der Plangenehmigung vorgesehen, in den straßenbegleitenden Gräben gesammelt, in westliche Rich tung abgeführt und verzögert an der Einleitstelle E 3 in den Uelleber Graben abgegeben. Damit wird der plangenehmigte Zustand der Entwässerung vollständig erreicht. Zu 3.: Die Wasserbehörde hat die Anpassungsmaßnahmen bestätigt und festgestellt, dass damit die tatsächlich anfallenden Wassermengen entsprechend der in der Plangenehmigung enthaltenen Bedingungen und zu lässigen Menge schadlos in Richtung Uelleber Graben abgeleitet werden. Die Notwendigkeit einer Ände rung der Plangenehmigung hinsichtlich der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde im Ergebnis weder von der Wasserbehörde noch von der Planfeststellungsbehörde gesehen, da sich die Mengen und Einleitbedingun gen nicht geändert haben. 3 Drucksache 6/5987Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen der Entwässerungsanlage erfolgte aus Mitteln des Landes haushalts. Zu 5.: Die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme erfolgte nach Baubestand. Zu 6. : Für die Sanierung der Retentionsfläche "Boilstedter Wasser" ist die Stadt Gotha zuständig. Warum die Maß nahme durch die Stadt Gotha noch nicht umgesetzt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Zu 7.: Die befristete Entwässerung des Uelleber Kreisverkehrsplatzes in die Straßengräben der Uelleber Straße Richtung Nord steht nicht mehr an. Eine erforderliche Umbindung der Entwässerungsleitung im Schacht am Kreisverkehrsplatz Uelleber Straße zur Überleitung in den Straßengraben der Südtangente Gotha ist bereits im Jahr 2015 erfolgt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Herstellung des ersten Bauabschnitts der Südtangente von Gotha Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. : Zu 7.: