24.07.2018 Drucksache 6/5990Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. August 2018 Vergewaltigung einer Frau am Wenigenjenaer Ufer in Jena Die Kleine Anfrage 3095 vom 4. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 9. Mai 2018 ereignete sich am 26. April 2018 am Weni genjenaer Ufer in Jena eine Vergewaltigung einer Studentin durch drei Männer. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden jeweils im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher De likte (bitte nach Datum und Tatort aufschlüsseln)? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Schutz für Bürger und insbesondere Frauen vor Gewaltkrimi nalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmug im öffentlichen Raum in Jena auch vor dem Hintergrund gestiegener erfasster Deliktzahlen (vergleiche Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 2919 in Druck sache 6/5648) im Bereich Gewaltkriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zeitraum von 2015 bis 2017? 5. Wie hat sich die Kriminalitätsrate in der Stadt Jena seit dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Mai 2018 ent wickelt (bitte aufschlüsseln nach a) Monaten, b) prozentualem Anteil ausländischer Tatverdächtiger und c) den Deliktfeldern Gewaltkriminalität, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Eigentumskri minalität, Rauschgiftkriminalität und Straftaten an Schulen)? 6. Plant oder unternimmt die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im öffentli chen Raum in Jena und wenn ja, wie lauten diese konkret? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5990 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 8 Thüringer Datenschutzgesetz ) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un schuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberver waltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach derzeitigen polizeilichen Erkenntnissen wurde am 26. April 2018 die Geschädigte am Wenigenjena er Ufer in Jena durch drei unbekannte Männer angegriffen und in die Böschung der Saale gestoßen. In der Folge wurde die Geschädigte von einem der Täter vergewaltigt und anschließend am Tatort zurückgelassen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Vergewaltigung in einem besonders schwe ren Fall gemäß § 177 Abs. 5 und 6 Nr. 1 und 2 Strafgesetzbuch eingeleitet. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Die Thüringer Landesregierung organisiert und initiiert die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz al ler im Freistaat Thüringen lebenden Menschen vor Kriminalität, insbesondere auch gegenüber Frauen, zu gewährleisten. Dazu wirkt sie auf eine konsequente repressive Verfolgung von Straftaten sowie effektive Maßnahmen zur Kriminalprävention hin. In diesem Kontext obliegt es der Landespolizeiinspektion Jena unter anderem, für die erforderlichen Maß nahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena zu sorgen. Diese Aufgabe nimmt die Landespolizeiinspektion im engen Zusammenwirken mit der Stadt Jena wahr. Dies geschieht im Dialog und in aktiver Zusammenarbeit mit den Ämtern und Diensten der Stadt. Die in der Fragestellung in Rede gestellten Anstiege der Fallzahlen zu den Kriminalitätsphänomenen Ge waltkriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind Tatsache, dürfen jedoch nicht iso liert betrachtet werden. Sie bedürfen einer Einordnung in einen Gesamtkontext. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es im Be reich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht unerhebliche Änderungen in der PKSEr fassung aufgrund aktueller Gesetzesänderungen gab. Die PKSDaten der Jahre 2015, 2016 und 2017 sind deshalb nicht beziehungsweise nur bedingt vergleichbar. Für eine realistische Bewertung der Kriminalitätsentwicklung ist die Betrachtung der Häufigkeitszahl als Ver gleichsgröße zielführend. Sie setzt die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl der zu be trachtenden Region und bezieht dieses auf jeweils 100.000 Einwohner. In Deutschland gibt es insgesamt 81 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, dazu gehört Jena. Im Ver gleich dieser Städte stellt sich die Stadt Jena im Vergleich der Jahre 2015 bis 2017 sowohl bei Straftaten insgesamt als auch bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und der Gewaltkriminalität als eine sehr sichere Stadt dar. In allen Segmenten ist Jena eine der zehn Städte mit den geringsten Häufig keitszahlen. Es ist in dieser Gesamtschau festzustellen, dass Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena, insbesondere der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltkriminalität und Sexualstraftaten grundlegend gewähr leistet sind. Dies bedeutet nicht, dass vorgefallene Straftaten bagatellisiert werden sollen. Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Bekannt gewordene Straftaten werden deshalb mit aller Konsequenz verfolgt. 3 Drucksache 6/5990Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Der Terminus "Kriminalitätsrate" ist kein Fachbegriff der polizeilichen Kriminalstatistik. Es wird davon aus gegangen, dass mit dem Terminus die Anzahl der Straftaten bezeichnet werden soll. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Betrachtungen unterjähriger Statistiken zur Kriminalität nicht reprä sentativ sein können und die tatsächliche Kriminalitätslage nicht valide abbilden. Die PKS ist eine Ausgangs statistik. So sind regelmäßig Nacherfassungen und Korrekturen aufgrund fortschreitender Ermittlungen oder veränderter Ergebnisse einzelner Ermittlungsverfahren erforderlich. Sie wird weiterhin von verschiedenen Faktoren bestimmt, beispielsweise vom Erfassungszeitpunkt des Deliktes, der Organisation der Sachbear beitung, von verfügbaren Personalressourcen für die Sachbearbeitung aber auch von Faktoren, welche An zahl und Intensität der registrierten Straftaten im jeweiligen kriminalgeografischen Bezug beeinflussen: so ziale Entwicklungen und Brennpunktbildungen, Bevölkerungsstruktur, aber auch Jahreszeit und Witterung. Diese Faktoren führen zu Verzerrungen der statistischen Erfassung, welche sich über den Zeitraum eines Jahres weitgehend ausgleichen. Aus diesen Gründen ist die kriminalstatistische Bewertung von Zeiträumen unter einem Jahr nicht zielführend. Tendenzen der Kriminalitätsentwicklung sind in Auswertung von Lagebildern unter Beachtung der Daten der Vorjahre darstellbar. Für die Stadt Jena zeichnen sich dabei zu Straftaten insgesamt sowie in den De liktfeldern Gewaltkriminalität, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Rauschgiftkriminalität Steigerungen der Deliktzahlen ab. Auch die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen wächst derzeit ten denziell. Bezüglich der Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt und der Diebstahlskriminalität sind aktuell sinkende Zahlen festzustellen. Zu 6.: Durch die Landespolizeiinspektion Jena wurden zurückliegend vermehrt Einsatzkräfte zur verstärkten Be streifung des Innenstadtbereiches der Stadt Jena eingesetzt. Ferner wurden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Gera Strafverfahren gegen Mehrfach beziehungsweise Intensivtäter aus den soge nannten Jugendbanden beschleunigt bearbeitet und in Einzelfällen Haftbefehle gegen Intensivtäter erwirkt. Ebenso wurden die Vernetzung und Zusammenarbeit von Polizei und der Stadt Jena intensiviert. Die ge troffenen Maßnahmen zeigten unmittelbar Wirkung und ein Rückgang in verschiedenen Deliktsbereichen war zu verzeichnen. Die Landespolizeiinspektion Jena prüft weiterhin die aktuellen Lageentwicklungen, um die umfassenden eigenen Aktivitäten mit denen der Stadt Jena zu koordinieren und situativ erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. Zielstellung ist, das bestehende hohe Sicherheitsniveau in der Stadt Jena zu verstetigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. In Vertretung Höhn Staatssekretär Vergewaltigung einer Frau am Wenigenjenaer Ufer in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: