19.07.2018 Drucksache 6/5992Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. August 2018 "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde Die Kleine Anfrage 3072 vom 29. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Für den 1. September 2018 ist der "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde angekündigt. Stattfinden soll die Veranstaltung wie bereits in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2011 auf dem Ohne-Sportplatz in der Leinefelder Südstadt. Der Veranstaltung kommt für Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet eine hohe Bedeutung zu. Deshalb wird bereits durch die Veranstalter auf einschlägigen Internetseiten für eine große Besucherzahl geworben. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch wen beziehungsweise durch welche Gruppierung wurde beziehungsweise wird die Gesamtveranstaltung organisiert, unter welchem konkreten Titel wurde die Veranstaltung angemeldet und in welcher Form wurde und wird für die Veranstaltung geworben? 2. In welchem Zeitraum genau ist der Ohne-Sportplatz durch die Stadt Leinefelde an die Organisatoren vermietet, welche Auflagen wurden beziehungsweise werden den Veranstaltern erteilt und wie bewertet die Landesregierung diese? 3. Welche Liedermacher und Bands treten voraussichtlich bei dem Konzert auf, von welchen wurden bereits Veröffentlichungen indiziert und welche Maßnahmen wird das vor Ort zuständige Ordnungsamt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden unternehmen, um die öffentliche Aufführung dieser bereits indizierten Werke zu unterbinden? 4. Wie gewährleisten die Sicherheitsbehörden, dass die Rednerinnen und Redner sowie die Inhalte ihrer Reden sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen? 5. Bestehen auf Seiten der Landesregierung bereits Erkenntnisse, welcher Ordnerdienst für die Veranstaltung zuständig sein wird? Liegen auf Seiten der Landesregierung hinsichtlich des Ordnerdienstes Erkenntnisse vor, insbesondere ob Ordnerinnen und Ordner auf Vorstrafen überprüft worden sind? 6. Welche Informations- und Verkaufsstände werden bei der Veranstaltung präsent sein und wie werden die jeweiligen Verantwortlichen/Unternehmen durch die Landesregierung bewertet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5992 7. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden vom Veranstalter angemeldet? 8. Welche versammlungsrechtlichen und sonstigen Auflagen wurden beziehungsweise werden dem Veranstalter durch die Versammlungsbehörde beim Landratsamt Eichsfeld erteilt? 9. Sind aus vorangegangenen "Eichsfeldtag"-Veranstaltungen noch Strafverfahren anhängig und wenn ja, welche? 10. Wie wird während der Veranstaltung die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten durch die Polizei, die Versammlungsbehörde des Landkreises Eichsfeld und/oder die Ordnungsbehörde der Stadt Leinefelde geschützt und unterstützt? Wie sollen mögliche Verstöße gegen presserechtliche beziehungsweise datenschutzrechtliche Vorschriften (zum Beispiel unrechtmäßiges Abfilmen/Fotografieren der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten) verhindert beziehungsweise geahndet werden? 11. Werden für die Nutzung des Platzes von den rechtsextremen Anmelderinnen und Anmeldern Gebühren erhoben und wenn ja, in welcher Höhe? 12. Erfolgt die Versorgung der Veranstaltung mit Strom und Wasser autonom und wenn nein, welche regionalen Versorger sind dort eingebunden? Wird der Verbrauch von Wasser und Strom den Veranstaltern in Rechnung gestellt und wenn ja, zu welchem Tarif? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der NPD-Kreisverband Eichsfeld meldete die Versammlung für den 1. September 2018 unter dem Motto "Das Eichsfeld im Herzen, Deutschland im Sinn" an. Zur Teilnahme wird im Internet mobilisiert. Die Veranstalter richteten hierfür eine eigene gleichnamige Webpräsenz sowie einen Facebook-Account ein. Zu 2.: Der Platz wird durch die Stadt Leinefelde-Worbis entsprechend der Anmeldung der Versammlung im Zeitrahmen von 9:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Miete wird nicht erhoben. Ein Auflagenbescheid ist bisher nicht ergangen. Dieser ergeht erst nach dem Kooperationsgespräch, welches noch nicht terminiert wurde. Zu 3.: Entsprechend der Versammlungsanmeldung sollen die Bands "Lunikoff" (mit Balladen), "Kategorie C" (mit Balladen) und der Liedermacher Frank Rennicke auftreten. Darüber hinaus wird in den sozialen Netzwerken für "Phil von Flak" als Musikbeitrag geworben. Die Liedtexte werden im Vorfeld durch den Versammlungsleiter zur Prüfung bei der Versammlungsbehörde vorgelegt. In Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgt die Überprüfung der Liedtexte. Sofern einzelne Lieder als indiziert eingestuft werden, wird deren Vortrag untersagt. Indizierungen gibt es für Veröffentlichungen von "Lunikoff" beziehungsweise "Die Lunikoff Verschwörung" sowie für die Band "Landser" (frühere Band von "Lunikoff"), Frank Rennicke, "Kategorie C" und "Flak". Zu 4.: Die Versammlungsbehörde wird die Redebeiträge entsprechend beauflagen. Im Übrigen sind die Versammlungsbehörde und Polizeibeamte am Kundgebungstag vor Ort und werden die Redebeiträge im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten verfolgen, prüfen und bewerten . Bei rechtlich relevanten Feststellungen beziehungsweise Verstößen werden unverzüglich gebotene Maßnahmen eingeleitet. Zu 5.: Hierzu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen haben Ordner nach § 9 Versammlungsgesetz ihre Aufgabe ehrenamtlich zu erfüllen. Veranstalter von Versammlungen dürfen sich nicht bezahlter Sicherheitsunternehmen oder sonstiger "Ordnerdienste" bedienen. Die ehrenamtlichen Ordner sind Versammlungsteilnehmer. 3 Drucksache 6/5992Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Verkaufs- und Informationsstände wurden bisher noch nicht benannt. Laut Mobilisierungsseite sind folgende Stände geplant: • "Junge Nationaldemokraten"- JN (seit Januar 2018 "Junge Nationalisten"), • NPD Materialdienst, • "Deutsches Warenhaus", • "Gefangenenhilfe Freundeskreis". Abgesehen von dem Projekt "Gefangenenhilfe Freundeskreis" handelt es sich um Untergliederungen der NPD. Die "Gefangenenhilfe Freundeskreis" ist eine Unterstützungsorganisation für verurteilte Rechtsextremisten . Sie ist in Schweden ansässig, als Kontakt gibt sie eine Postfachadresse in Stockholm an. Deutschlandweit führt sie szeneinterne Informationsveranstaltungen durch oder beteiligt sich an Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums mit Informationstischen und -ständen. Zu7.: Es wurden 200 Versammlungsteilnehmer angemeldet. Zu 8.: Ein Auflagenbescheid ist bisher noch nicht ergangen. Eine Aussage zu möglichen Auflagen kann erst nach der Durchführung eines Kooperationsgespräches gemacht werden. Zu 9.: Aus den vergangenen Jahren sind nach polizeilichen Erkenntnissen keine Strafverfahren mehr anhängig. Zu 10.: Dem Grundrecht der freien Presse- und Medienarbeit wird von Seiten der Polizei Rechnung getragen, indem Pressevertreterinnen und Pressevertreter im Versammlungsraum weitestgehend ungehindert, unter Beachtung der Grundrechte anderer in Anwendung des Prinzips der praktischen Konkordanz, agieren können . Hierzu erfolgt insbesondere eine einsatzbegleitende polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für die Pressevertreter sind eine zentrale Anlaufstelle sowie eine mobile Medienbetreuung im Einsatzraum vorgesehen. In diesem Rahmen ist eine entsprechende Abstimmung vor Ort vorgesehen, um die journalistische Arbeit seitens der Polizei gezielt absichern zu können um somit Gefahrensituationen für Pressevertreter zu vermeiden. Rechtsverstöße werden situationsbezogen durch gebotene Maßnahmen je nach Möglichkeit verhindert respektive verfolgt. Zu 11.: Vorliegend handelt es sich um eine Versammlungsanmeldung im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz. Die Grundrechtsausübung gemäß Artikel 8 Grundgesetz ist gebührenfrei. Der Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Zu 12.: Wie der Veranstalter am Veranstaltungstag die Strom- und Wasserversorgung gewährleistet, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. In den letzten Jahren wurde die Strom- und Wasserversorgung durch den Versammlungsanmelder autonom abgesichert. In Vertretung Höhn Staatssekretär "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: