23.07.2018 Drucksache 6/5994Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. August 2018 Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler an Sportgymnasien Die Kleine Anfrage 3150 vom 26. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine ihrer Eig nung und Neigung entsprechende Ausbildung - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Wenn Kinder und Jugendliche ein Sportgymnasium besuchen, entstehen aufgrund der räumlichen Entfer nung zum Elternhaus zusätzliche Kosten für Internat, Fahrten oder Trainingslager. Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen könnte dies unter Umständen ein Ausschlussgrund sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten im Schuljahr 2016/2017 die Thüringer Sportgymnasien (Auflistung nach Einrichtung, Schüleranzahl und Sportart)? 2. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler kamen aus Thüringen beziehungsweise aus anderen Bun desländern (Auflistung nach Land, Bundesland, Einrichtung, Schüleranzahl und Sportart)? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Thüringen besuchten nach Kenntnis der Landesregierung im Schuljahr 2016/2017 entsprechende Einrichtungen in anderen Bundesländern (Auflistung nach Bundes land, Einrichtung, Schüleranzahl und Sportart)? 4. Welche Fördermöglichkeiten gibt es generell für Schülerinnen und Schüler, die diese Einrichtungen be suchen und welche staatlichen Angebote beziehungsweise Angebote von Verbänden, Vereinen, Stiftun gen und so weiter gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung von Kin dern, deren Familien die Ausbildung an einem Sportgymnasium aufgrund der finanziellen Situation nicht gewährleisten können? 5. Welche Möglichkeiten gibt es in Thüringen, besondere sportliche Erfolge der Schülerinnen und Schüler durch eine individuelle finanzielle Förderung zu honorieren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5994 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben sind in der Anlage 1 dargestellt. Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind in der Anlage 2 dargestellt. Zu 3.: Dazu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Zu 4.: a) Förderung durch die Thüringer Sporthilfe Auf Antrag können Athletinnen und Athleten beziehungsweise ihren Eltern bei nachweislich schwieri gen Einkommensverhältnissen die zum Teil erheblichen Kosten für den Leistungssport durch die Stif tung Thüringer Sporthilfe gefördert erhalten. Eine Antragstellung hierfür erfolgt durch die Athletin/den Athleten unter Verwendung eines Formblattes und einer sportfachlichen Stellungnahme durch den Landesfachverband. Eine eventuelle Förderung ist an einen Kaderstatus der Athletin/des Athleten geknüpft. b) Schüler-BAföG Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist die Beantragung von BAföG-Leistungen für die Schü lerinnen und Schüler der Oberstufe. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen (in der Regel ab Klassenstufe 10) auch eine Förderung für (Internats-)Schüler vor (bis zu 590 Euro). Nach §§ 6 und 7 der Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem BAföG (Härte V) kann Ausbildungsförderung für die Kosten der Internatsunterbringung geleistet werden. Zu ständig sind stets die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. c) Soziale Staffelung bei der Berechnung der Gebührenhöhe für die Nutzung von Internaten Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Gebührenhöhe bildet die Verwaltungsvorschrift "Nut zung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung" (VV vom 31. Mai 2013 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Fundstelle ThürStAnz 2013 S. 924) Diese ist sozialverträglich ausgerichtet. Das Familieneinkommen wird bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt. Es gibt eine klare soziale Staffelung. Eine Gebühr für die Unterbringung wird nicht erhoben, - wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder als Sozialgeld nach SGBII bezogen wer den, - wenn Kinderzuschlag nach § 6a Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz oder - Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde rung nach Zwölftem Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen werden oder - wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bezogen werden. Die Gebühr für die Unterkunft wird ermäßigt, wenn das jährliche Nettoeinkommen 35.000 Euro nicht überschreitet und Kindergeld für ein oder mehr Kinder bezogen wird. Besteht ein Kindergeldanspruch für vier oder mehr Kinder, dann entfällt die Gebührenpflicht. Von den im Schuljahr 2017/2018 884 Internatsschülerinnen/-schülern haben 88 eine ermäßigte Gebühr gezahlt, 35 wurden ganz von der Gebühr für die Unterkunft befreit. 3 Drucksache 6/5994Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode d) Erstattung der Schülerbeförderungskosten zwischen Internat und dem Wohnsitz für Thüringer Schüle rinnen und Schüler Bei der Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in Internaten zum Besuch von Spezialschulen besteht gemäß § 4 Abs. 8 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen Anspruch auf eine wöchentliche Schülerbeförderung zwischen dem Internat und dem Wohnsitz des Schülers in nerhalb Thüringens. Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern bekommen je nach Länderrecht von Ihrer Hei matkommune die Fahrtkosten erstattet (zum Beispiel Brandenburg, Sachsen-Anhalt). Zu 5.: Individualförderungen für besondere sportliche Erfolge sind ebenfalls über die Stiftung Thüringer Sporthil fe möglich. Folgende Fördermöglichkeiten bestehen: Nachwuchsförderung Die Nachwuchsförderung wird leistungsbezogen vergeben. Die Nachwuchssportler/-innen müssen mindes tens einen dritten Platz bei den Deutschen Jugend oder Juniorenmeisterschaften (anhand der durch die Verbände benannten Wettkämpfe und Altersklassen) belegt oder an einer Juniorenwelt- und/oder -europa meisterschaft in einer olympischen oder paraolympischen Disziplin teilgenommen haben. Die Förderung wird einmal jährlich, getrennt nach Sommer- und Wintersportarten im Rahmen einer Eh rungsveranstaltung überreicht. Mit der Nachwuchsförderung möchte die Stiftung ein wenig die Aufwendungen der jungen Sportler, ihrer El tern und der Sportvereine kompensieren, die viel in die Entwicklung ihrer Schützlinge investieren. Anschlusskaderförderung Mit der seit 2001 existierenden Anschlusskaderförderung unterstützt die Stiftung den Übergang der erfolg reichen Junioren in den Erwachsenenbereich. So werden in der Anschlusskaderförderung hoffnungsvolle Athleten, die nicht mehr dem Nachwuchsbereich angehören, individuell gefördert. Die Förderung erstreckt sich dabei auf Kosten, die den Athleten im leistungssportlichen Bereich entstehen. So gibt es maßnahmen bezogene Unterstützungen in den Bereichen Lehrgänge, Trainingslager, Wettkämpfe, Material, Verdienst ausfall. Die Förderung ist an eine seitens der Athletin/des Athleten definierte sportliche Zielstellung geknüpft. In Vertretung Ohler Staatssekretärin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5994 Anlage 1 Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Thüringer Sportgymnasien 2016/2017 - Auflistung nach Einrich tung, Schüleranzahl, Sportarta ) Staatliches Sportgymnasium Jena "Johann Chr. Fr. GutsMuths" Sportart Schüleranzahl Badminton 22 Basketball 47 Bogenschießen 7 Fechten 27 Fußball männlich 113 Fußball weiblich 46 Judo 36 Leichtathletik 58 Ringen 21 Gesamt 377 b) Staatliches Sportgymnasium Oberhof Sportart Schüleranzahl Biathlon 55 Bob 3 Gewichtheben 6 Nordische Kombination 16 Rennrodel 29 Skeleton 8 Skilanglauf 51 Skisprung 18 Sportschießen 19 Gesamt 205 c) Pierre-de-Coubertin-Gymnasium Erfurt/Spezialschule für Sport Sportart Schüleranzahl Fußball 96 Handball 26 Volleyball 35 Radsport 53 Leichtathletik 59 Schwimmen 44 Eisschnelllauf 63 Eiskunstlauf 11 Eishockey 42 Golf 5 Tischtennis 19 Gesamt 453 5 Drucksache 6/5994Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 2 Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Thüringer Sportgymnasien 2016/2017 - Auflistung nach Land, Bundesland, Einrichtung, Schüleranzahl und Sportart a) Staatliches Sportgymnasium Jena "Johann Chr. Fr. GutsMuths" Auf die Angaben in Anlage 1 wird verwiesen. Ansonsten kann die Auflistung für das Schuljahr 2016/2017 im Einzelnen nicht gegeben werden, da das Schulverwaltungsprogramm von der Schule stetig aktualisiert wird. Am Sportgymnasium Jena sind etwa 2/3 der Schülerinnen und Schüler aus Thüringen. Das verbleibende Drittel setzt sich aus Sportlerinnen und Sportlern aus Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Nie dersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. b) Staatliches Sportgymnasium Oberhof Sportart Schüleran zahl gesamt davon aus anderen Län dern davon aus Bayern davon aus Sachsen davon aus Sachsen- Anhalt davon aus Nieder sachsen davon aus Rheinland Pfalz davon aus Nordrhein Westfalen davon aus Mecklen burgVor pommern Biathlon 54 1 Norwegen 3 1 2 1 1 Bob 3 1 Gewichthe ben 6 Nordische Kombina tion 16 1 Rennrodel 29 Skeleton 8 1 Skilanglauf 51 1 1 1 Skisprung 18 1 2 1 Sportschie ßen 17 1 (Namibia) 1 (Österreich) 1 3 1 1 Gesamt 205 3 7 5 3 2 3 3 1 c) Pierre-de-Coubertin-Gymnasium Erfurt/Spezialschule für Sport Auf die Angaben in Anlage 1 wird verwiesen. Bundesland Anzahl der Schülerinnen und Schüler Thüringen 401 Schleswig-Holstein 1 Niedersachsen 5 Hessen 9 RheinlandPfalz 3 Bayern 12 Brandenburg 3 MecklenburgVorpommern 2 Sachsen 9 Sachsen-Anhalt 8 Weitere Ausdifferenzierungen nach Sportarten sind für das Schuljahr 2016/2017 nicht mehr möglich. Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler an Sportgymnasien Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage 1 Anlage 2