25.07.2018 Drucksache 6/5996Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2018 Thüringer Ministerpräsident sichert Finanzierung für Linkenmühlen-Brücke zu Die Kleine Anfrage 3110 vom 13. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 28. April 2018, dass Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) dafür plädiert hätte, den Neubau einer Brücke zwischen Altenroth und der Linkenmühle am Hohenwarte-Stausee möglichst ohne weiteren Zeitverzug voranzutreiben. "Laut Ramelow hätten die zuständigen Ressorts in der Landesregierung bestätigt, dass die Gelder für den Neubau, dessen Kosten mit knapp sechs bis zu über zehn Millionen Euro prognostiziert werden, in den Landeshaushalt eingestellt werden können", heißt es im oben genannten Bericht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Voraussetzung für den Bau der Linkenmühlen-Brücke wurden bereits erfüllt? 2. Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden? 3. Inwieweit sind die finanziellen Mittel für den Bau der Linkenmühlen-Brücke schon in den Landeshaushalt eingestellt beziehungsweise welche Haushaltstitel sollen dafür genutzt werden. 4. Welche Maßnahmen werden aus welchen Förderprogrammen finanziert? 5. Aus welchen Haushaltstiteln des Landeshaushalts werden wie viele finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt ? 6. Welchen finanziellen Anteil müssen die betroffenen Landkreise und Gemeinden für welche Maßnahmen leisten? 7. Welche Bauart der Brücke wird von der Landesregierung favorisiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5996 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 25. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Keine - bisher liegen nur allgemeine und unverbindliche Willenserklärungen seitens der betreffenden Kommunen und Landkreise vor, die Linkenmühlenbrücke neu bauen zu wollen. Darüber hinaus gibt es kein Baurecht. Zu 2.: Zu klären ist zunächst, welche Funktion die Brücke haben soll, wer die Bauherrenfunktion übernimmt und wer Baulastträger der künftigen Brücke sein wird. Durch den Bauherrn müssten dann die erforderlichen Planungen in technischer und baurechtlicher Hinsicht durchgeführt beziehungsweise beauftragt sowie Förderanträge gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung durch das Land, wie sie für den Fall einer entsprechenden Antragstellung und positiven Prüfung der Förderfähigkeit in Frage käme, ist außerdem die ausreichende Bereitstellung der finanziellen Mittel in dem in Frage kommenden Haushaltsjahr beziehungsweise den Haushaltsjahren. Zu 3.: In den bekannten Haushaltsplänen bis 2019 sind keine finanziellen Mittel für die Linkenmühlenbrücke eingestellt , da sich die Brücke nicht in der Baulast des Landes befindet. Zu 4.: Bisher sind im Zusammenhang mit dem Neubau der Linkenmühlenbrücke noch keine konkreten Maßnahmen beantragt worden, weshalb eine Zuordnung zu bestimmten Förderprogrammen zurzeit noch nicht möglich ist. Zu 5.: Siehe Antworten zu Frage 3 und 4. Zu 6.: Da noch nicht bekannt ist, aus welchen Förderprogrammen dieses Vorhaben kofinanziert werden soll, kann auch keine Aussage zum finanziellen Eigenanteil getroffen werden. Zu 7.: Auf die Bauart der Brücke nimmt die Landesregierung keinen Einfluss. Diese Entscheidung trifft der Bauherr. Keller Ministerin Thüringer Ministerpräsident sichert Finanzierung für Linkenmühlen-Brücke zu Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: