25.07.2018 Drucksache 6/5997Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2018 Förderung der Sanierung des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft "An der Marke" in Schloßvippach Die Kleine Anfrage 3123 vom 19. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltungsgemeinschaft "An der Marke" ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Schloßvippach, Erfurter Straße 6. Das Gebäude wird als Verwaltungssitz der Verwaltungsgemeinschaft genutzt. Im Gebäude ist eine Filiale der Sparkasse Mittelthüringen untergebracht. Das Gebäude ist grundhaft saniert. Die Mitgliedergemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben beim Land einen Antrag auf Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und die Fusion mit der benachbarten Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" gestellt. Die Verwaltungsgemeinschaft und deren Mitgliedsgemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Zeitpunkts des Erwerbs der nachgefragten Liegenschaft durch die Verwaltungsgemeinschaft, des Kaufpreises und des Voreigentürmers? 2. Wann wurden durch das Land in welcher Höhe und mit welchen Zielen der Kauf und die Sanierung der nachgefragten Liegenschaft/Immobilie gefördert? Welche Nebenbestimmungen waren beziehungsweise sind mit der möglichen Landesförderung verbunden? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Höhe der erzielten Einnahmen aus der Teilvermietung der nachgefragten Liegenschaft/Immobilie und welchen Einfluss haben diese Einnahmen auf die erfolgte Landesförderung des Kaufs und der Sanierung der Liegenschaft/Immobilie? 4. Welche Bestimmungen der Vermögensauseinandersetzung kommen bei einer möglichen Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft zur Anwendung, insbesondere hinsichtlich der nachgefragten Liegenschaft/ Immobilie? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kräuter und Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5997 In diesem Zusammenhang ist auf die Informationsrechte von Rechtsaufsichtsbehörden zu verweisen, die nicht uneingeschränkt bestehen, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen sind die Rechtsaufsichtsbehörden zur Informationsbeschaffung nur dann befugt und verpflichtet, soweit dies der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Kommunalverwaltung dient. Aus der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen, auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres Handelns, aus der Pflicht der Kommunalaufsichtsbehörden, die Kommunen zu unterstützen und zu beraten, sowie aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass die Eingriffsrechte der Kommunalaufsicht, einschließlich des Informationsrechts, restriktiv ausgeübt werden müssen. Präventive oder allgemeine Auskunftsverlangen sind mit den Aufgaben der Rechtsaufsicht grundsätzlich nicht vereinbar. Sofern keine konkreten Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Handeln vorliegen (die sich aus der Anfrage nicht ergeben), kann und darf sie danach nicht gleichsam ausforschend und flächendeckend suchen. Soweit der kommunale Selbstverwaltungsbereich der staatlichen Kontrolle und damit dem Verantwortungsbereich der Landesregierung entzogen ist, besteht somit keine Informationsbeschaffungspflicht. Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Kauf oder die Sanierung der nachgefragten Liegenschaft/Immobilie durch das Land gefördert wurde und dass etwaige Nebenbestimmungen hiermit verbunden worden wären. Zu 3.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Nach § 36 des Referentenentwurfs eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (Stand: 19. Juni 2018) wird die Verwaltungsgemeinschaft "An der Marke", bestehend aus den Gemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach, Sprötau und Vogelsberg aufgelöst . Ebenso wird die Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue", bestehend aus den Gemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf und Udestedt aufgelöst. Es wird eine neue Verwaltungsgemeinschaft gebildet, bestehend aus den Gemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großrudestedt , Kleinmölsen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg. Die neu gebildete Verwaltungsgemeinschaft ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften "An der Marke" und "Gramme-Aue". Sie führt den Namen "Gramme-Vippach" und hat ihren Sitz in der Gemeinde Schloßvippach. Im vorliegenden Neugliederungsfall bedarf es insoweit keiner Vermögensauseinandersetzung. Bestimmungen zu Vermögensauseinandersetzungen kommen dementsprechend nicht zur Anwendung. In Vertretung Götze Staatssekretär Förderung der Sanierung des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft "An der Marke" in Schloßvippach Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: