27.07.2018 Drucksache 6/6000Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2018 Aktuelle Situation der Hortbetreuung an den Grund- und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die Kleine Anfrage 3125 vom 20. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem der Grundschulhort im Schulgesetz verankert ist. Insbesondere personelle Engpässe führten jedoch in der Vergangenheit dazu, dass Angebote nicht beziehungsweise nur in begrenztem Umfang zur Verfügung standen. Zudem gab es Probleme bei der Absicherung der Hortbetreuung in den Schulferien. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche grundsätzlichen Veränderungen gab es in Bezug auf die personelle Besetzung und die Öffnungszeiten der einzelnen Schulhorte der Grund- und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nach Beendigung des Modellversuchs im Jahr 2016? 2. Wie viele Beschäftigte waren im Schuljahr 2017/2018 an den einzelnen Schulhorten der Grund- und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit der Betreuung von wie vielen Hortkindern betraut (bitte Auflistung nach Vollzeitbeschäftigten-Plan und Vollzeitbeschäftigten-Ist, Anzahl der Erzieher und Anzahl der Hortkinder)? 3. Inwieweit konnten die Erzieherstellen in den einzelnen Schulhorten bedarfsgerecht besetzt werden und falls nicht, welche Schulhorte waren in welchem Zeitraum und in welchem Umfang betroffen? 4. Inwieweit kam es beim Erzieherpersonal in den einzelnen Schulhorten zu längerfristigen Ausfällen (zum Beispiel Krankheit, Erziehungsurlaub und anderes) und falls ja, welche Schulhorte waren in welchem Zeitraum und in welchem Umfang betroffen? 5. In welchem Umfang stand eine Vertretungsreserve zur Verfügung und in welchen Schulen kam diese im Bedarfsfall zum Einsatz? 6. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung eingeleitet, um über das Schuljahr 2017/2018 hinausreichende personelle Probleme in den betroffenen Schulhorten zu beseitigen? 7. Welche Schulhorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stehen in welchem Zeitraum mit welchen Öffnungszeiten für die Sommerferienbetreuung im Jahr 2018 zur Verfügung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6000 8. Welche Schulhorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bleiben in den Sommerferien geschlossen und in welchen Horten werden die Kinder der betroffenen Grund- beziehungsweise Gemeinschaftsschulen in welchem Zeitraum betreut? 9. Inwieweit wurde die geplante Sommerferienbetreuung im Einvernehmen mit den Schulelternvertretungen umgesetzt beziehungsweise welche Kritikpunkte gab es an welchen Schulen? 10. Gab es im Schuljahr 2016/2017, vor Beendigung des Modellversuchs, im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Schließungen von Schulhorten in den Schulferien und wenn ja, welche? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden nicht erfasst. Sie wurden auch nicht erfasst, als sich die Horte in kommunaler Trägerschaft befunden haben. Hinsichtlich der personellen Besetzung an den Schulhorten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt während der Zeit des Modellvorhabens (Stand: 1. Juli 2016) wird auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 1868 in Drucksache 6/3584 verwiesen. Hinsichtlich der personellen Besetzung an den Schulhorten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Schuljahr 2017/2018 (Stichtag: 9. Juli 2018) wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1868 in Drucksache 6/3698 verwiesen . Grundschulhorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Schuljahr 2017/2018 SNR Grundschule Hortkinder 2017/2018 Gruppengröße Anzahl Erzieher VZB 14492 Lehesten 33 16,5 2 1,6 15063 Gräfenthal 42 21 2 1,6 15077 Katzhütte 28 14 2 1,4 15153 Meuselbach 35 17,5 2 1,6 15167 Schmiedefeld 92 23 4 3 15723 Rudolstadt West 124 21 6 5,4 15767 Rudolstadt A. S. 149 19 8 5,725 15783 Bad Blankenburg 161 18 9 6,8 15797 Schwarza 199 22 9 5,95 15800 Dittrichshütte 74 19 4 2,45 15827 Königsee 191 21 9 5,8 15856 Uhlstädt 191 21 9 7,825 15860 Sitzendorf 52 17 3 2,2 15887 Remda 82 21 4 2,05 16037 Kaulsdorf 113 23 5 2,2 16041 Könitz 70 23 3 2 16054 Leutenberg 54 27 2 1,6 16067 Probstzella 43 21 2 1,35 16071 Kamsdorf 152 22 7 3,9 15933 Saalfeld/Aquila 253 21 12 10,15 15947 Saalfeld/Polo 285 22 13 11,125 15767 Saalfeld/Gorndorf 111 19 6 4,3 Summe 2.534 20,44 124 90,025 3 Drucksache 6/6000Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Schulhorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt waren im Schuljahr 2017/2018 bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Lediglich an der Staatlichen Grundschule Leutenberg konnte die vorgesehene Einstellung zunächst nicht realisiert werden, da die vorgesehenen Bewerber abgesagt hatten. Die Stelle wird zum 1. August 2018 besetzt. Zu 4.: Im Schuljahr 2017/2018 war während der "Grippewelle" eine krankheitsbedingte Spitze zu verzeichnen. Mit hoher Anstrengung und einer überaus zu lobenden engen, gegenseitigen Unterstützung der Teams von Lehrern und Erziehern konnte in dieser Zeit der Hortbetrieb aufrecht erhalten bleiben. Bei personellen Engpässen , wie Erkrankung, Elternzeit, Verrentung et cetera konnte auf Grund einer guten Personaldichte durch Abordnungen und Versetzungen zügig reagiert werden. Waren deutlich längere Ausfälle absehbar, wurden schulscharfe Neueinstellungen im Rahmen der Vertretungsreserve vorgenommen. Wenige Schulen mussten in Ausnahmefällen tageweise den Hort in den Öffnungszeiten straffen. Zu 5.: Die im Haushaltsjahr jeweils zur Verfügung stehenden Erzieherstellen einschließlich der Erzieherkontingente für die Vertretungsreserve werden den staatlichen Schulämtern zur Absicherung der Hortbetreuung zugewiesen und von selbigen eigenverantwortlich und vollumgänglich bewirtschaftet. Die Schulämter entscheiden selbst über die Verteilung dieser ihnen zugewiesenen Erzieherstellen/Erzieherstunden auf die einzelnen Horte der Grund- und Gemeinschaftsschulen in ihren Aufsichtsbereichen. Die Schulämter treffen die Entscheidung über Neu- und Ersatzeinstellungen sowie über die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Erzieherkontingente. Dem Staatlichen Schulamt Südthüringen steht eine Vertretungsreserve im Erzieherbereich im Umfang von zwölf VZB zur Verfügung. Derzeit ist eine Person befristet im Rahmen der Vertretungsreserve im Schulhort der Friedrich-Herthum-Grundschule Könitz Staatliche Grundschule eingestellt. Zu 6.: Auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes 2025 der Landesregierung und nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2018/2019 sind im Kalenderjahr 2018 mehr als 150 Stellen im Erzieherbereich zusätzlich zur Verfügung gestellt worden, um den gestiegenen und steigenden Erzieherbedarf zu begegnen. Diese dienen zum einen für die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher, zum anderen ist allen Erzieherinnen und Erziehern, deren Beschäftigungsumfänge weniger als 60 Prozent eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betrugen, durch die staatlichen Schulämter das Angebot unterbreitet worden, ihre Beschäftigungsumfänge im Jahr 2018 dauerhaft auf 60 Prozent zu erhöhen (befristet eingestellten Beschäftigten längstens für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses). In Folge dessen steigt der Stellenanteil bei Neueinstellungen ab 2018 ebenfalls auf 60 Prozent. Des Weiteren sind frei werdende Stellen grundsätzlich mit den Stellenumfängen der ausscheidenden Erzieherinnen und Erzieher (höchstens jedoch bis zu einem Beschäftigungsumfang von 80 Prozent) unter Einhaltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nachzubesetzen. Im Kalenderjahr 2017 standen im Haushalt 1.198 Erzieherstellen zur unbefristeten Besetzung und 50 VZB zur befristeten Besetzung im Rahmen der Vertretungsreserve zur Verfügung. Im Kalenderjahr 2018 stehen nunmehr im Haushalt 2.156 Erzieherstellen zur unbefristeten Besetzung und 75 VZB zur befristeten Besetzung im Rahmen der Vertretungsreserve zur Verfügung. Der für das Schuljahr 2017/2018 ermittelte Gesamtbedarf von 2.156 VZB im Erzieherbereich ist bei Anwesenheit aller Erzieherinnen und Erzieher vollumfänglich durch die Schulämter gedeckt. Zu 7. und 8.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Die sechswöchige Öffnungszeit an der Staatlichen Grundschule "Marco Polo", welche formal nicht den Regelungen im Schulgesetz § 49 Abs. 2 entspricht, erfolgt auf Grundlage einer Entscheidung, welche in Zeiten des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" seitens des Schulträgers getroffen wurde. Die Staatliche Grundschule "Marco Polo" ist zentral in Saalfeld gelegen und hat die höchste Platzkapazität. Als Ferienzentrum genutzt, nimmt diese Schule nun seit Jahren in den Ferien die zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aus allen Staatlichen Grundschulen der Stadt Saalfeld auf, die für den Hortbesuch angemeldet wurden. So- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6000 wohl die Schulleiter als auch die Eltern sind von diesem Betreuungsangebot überzeugt. Aus diesem Grund wurde dieses im begründeten Ausnahmefall auch nach erfolgter Rückübertragung der Horte zum Land im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beibehalten. Das Personal der drei Schulen wird hierfür schulübergreifend geplant und eingesetzt. Dieses Betreuungsangebot zieht jedoch nach sich, dass die verbleibenden zwei staatlichen Grundschulen fünf von sechs Ferienwochen nicht geöffnet haben. Hinsichtlich der Schließzeiten der Staatlichen Grundschulen in Lehesten und in Probstzelle bestehen Kooperationen zu benachbarten Schulen, so dass eine ausreichende Versorgung mit Hortplätzen auch in der Ferienzeit gesichert ist. Zu 9.: Die Grundschulhorte im Landkreis wurden zum Schuljahr 2017/2018 explizit angehalten, Kooperationen zur Betreuung der Hortkinder in den Ferien zu bilden. Unter besonderer Beachtung steht hierbei die Sicherung der Betreuung und Aufsicht der angemeldeten Kinder , als auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern. Durchschnittlich werden den Kindern an den Grundschulhorten zehn Stunden Betreuungszeit in den Ferien angeboten. Die Ferienkooperationen bieten den Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit, langfristig und flexibel planen zu können. Bereits bestehende Kooperationen wurden und werden gut angenommen , neu gebildete Verbunde entwickeln und etablieren sich. Die Eltern sind hier eng involviert. Schließzeiten der Grundschulhorte werden in den Schulkonferenzen mit den Elternsprechern kommuniziert, diskutiert und beschlossen. Auf Bedenken seitens der Eltern konnte jederzeit an den Schulen entsprechend der Schulspezifik adäquat reagiert werden. Kritikpunkte, welche es sehr vereinzelt gegeben hat, bezogen sich vorrangig auf die Fahrwege für Eltern an eine betreuende Schule. Die Verantwortlichkeit für die Verfügbarkeit von Schulbussen liegt jedoch in der Hand des zuständigen Schulträgers. Die Wege, welche Eltern zu fahren hätten , sind jedoch grundsätzlich verhältnismäßig. Dem gegenüber steht die den Eltern angebotene Betreuung ihres Kindes im Umfang von bis zu zehn Stunden täglich. Im weiteren Entwicklungsverlauf der Ferienverbände steht das Ziel, über die gesamte Ferienzeit eine Betreuung anbieten zu können. Hierbei werden sicher punktuelle Neuausrichtungen der Absprachen zwischen den betreffenden Schulen anzuregen sein, um Überschneidungen der Schließzeiten zu vermeiden, um im Sinne der Eltern Ferienbetreuung abzusichern. Detaillierte Angaben zur Absicherung der Hortbetreuung in den Sommerferien 2018 sind der Anlage zu entnehmen . Zu 10.: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Holter Minister 5 Drucksache 6/6000Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode A n la ge  1 Sc h lie ß ze it en Ö ff n u n gs ze it en R au m    Sa al fe ld 02 .0 7. ‐0 6. 07 09 .0 7. ‐1 3. 07 . 16 .0 7. ‐2 0. 07 . 23 .0 7. ‐2 7. 7. 30 .0 7. ‐0 3. 08 . 06 .0 8. ‐1 0. 08 . Ö ff n u n gs ze it EZ  z u r  ve rf ü gu n g A u sw ei ch h o rt 16 04 1 K ö n it z 06 :0 0‐ 17 :0 0 2 16 07 1 K am sd o rf 06 :0 0‐ 17 :0 0 4 15 07 7 K at zh ü tt e 06 :0 0‐ 16 :0 0 2 15 15 3 M eu se lb ac h 06 :0 0‐ 16 :3 0 2 15 86 0 Si tz en d o r f 06 :0 0‐ 17 :0 0 3 14 49 2 Le h es te n 06 :3 0‐ 16 :0 0 2 16 03 7 K au ls d o r f 06 :3 0‐ 16 :3 0 4 16 05 4 Le u te n b er g 06 :3 0‐ 16 :3 0 4‐ 6 16 06 7 P ro b st ze lla 06 :1 5‐ 16 :0 0 2 15 16 7 Sc h m ie d ef el d 06 :0 0‐ 16 :0 0 3 Sa al fe ld  1 59 47 15 06 3 G rä fe n th al 06 :0 0‐ 16 :0 0 3 Sa al fe ld  1 59 47 15 85 6 U h ls tä d t 06 :0 0‐ 17 :0 0 5 R u d o ls ta d t  1  W o  = 15 72 3,  2 .W o  =  1 57 67 15 88 7 R em d a 06 :0 0‐ 16 :0 0 2 R u d o ls ta d t  1  W o  = 15 72 3,  2 .W o  =  1 57 67 15 93 3 Sa al f/ A q u ila 15 94 7 Sa al f/ P o lo 06 :0 0‐ 17 :0 0 11 ‐1 6 15 98 0 Sa al f/ G o rn d o r f 15 72 3 R u d o ls td t  W 06 :0 0‐ 17 :0 0 5 15 76 7 R u d o ls td t  S 06 :0 0‐ 17 :0 0 6 15 79 7 Sc h w ar za 06 :0 0‐ 17 :0 0 6 15 78 3 B d .B lk b g K .M . 15 80 0 D it tr ic h sh ü tt e 06 :3 0‐ 16 :0 0 2 R u d o ls ta d t  1  W o  = 15 72 3,  2 .W o  =  1 57 67 15 82 7 K ö n ig se e 07 :0 0‐ 17 :0 0 6 R u d o ls ta d t  1  W o  = 15 72 3,  2 .W o  =  1 57 67 02 .0 7. ‐0 6. 07 09 .0 7. ‐1 3. 07 . 16 .0 7. ‐2 0. 07 . 23 .0 7. ‐2 7. 7. 30 .0 7. ‐0 3. 08 . 06 .0 8. ‐1 0. 08 . ZS A K at zh ü tt e M eu se lb ac h 1  W o   Ü b er sc h n ei d u n g ke in  B ed ar f Si tz en d o rf K ö n it z 1  W o Ü b er sc h n ei d u n g Sa al fe ld  1 59 47 K am sd o rf G rä fe n th al 1  W o Ü b er sc h n ei d u n g Sa al fe ld  1 59 47 Sc h m ie d ef el d R u d o ls ta d t  W R u d o ls ta d t  S Sc h w ar za Sa al fe ld  A q u ila Sa al fe ld  P o lo Sa al fe ld  G o rn d o rf P ro b st ze lla Le u te n b er g 1  W o   Ü b er sc h n ei d u n g Sa al fe ld  1 59 47 Le h es te n K au ls d o rf Anlage Aktuelle Situation der Hortbetreuung an den Grund- und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: Zu 9.: Zu 10.: Anlage