30.07.2018 Drucksache 6/6001Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2018 Erneut tödlicher Unfall auf der neuen Bundesstraße 88 bei Gehren Die Kleine Anfrage 3115 vom 13. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 10. Juni 2018 kurz vor 11 Uhr ereignete sich auf der neuen Bundesstraße 88 (B 88n) bei Gehren (Kreuzung Langewiesen) erneut ein schwerer Unfall, bei dem ein 68-jähriger Mann starb sowie zwei weitere Personen schwer verletzt wurden und eine Mutter mit ihrem siebenjährigen Kind leichte Verletzungen davon trug. Dies reiht sich in eine Vielzahl von Unfällen, die bereits auf der B 88n passiert sind, ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unfälle haben sich an dieser Kreuzung seit Eröffnung der B 88n ereignet (bitte Unfälle mit Zeitpunkt sowie dem Grad der Verletzung der betroffenen Personen und der Unfallursache aufführen)? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungssituation an dieser Kreuzung insbesondere im Hinblick auf schwere Unfälle ein? 3. Was erwägt die Landesregierung zu unternehmen, um in Zukunft die Gefahr derartig schwerer Unfälle an dieser Kreuzung zu reduzieren? 4. Ist hierzu eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 88n an der benannten Kreuzung angedacht und wenn nein, weshalb nicht? 5. Sind bauliche Veränderungen an der Unfallkreuzung angedacht und wenn nein, weshalb nicht? 6. Weshalb wurde die Kreuzung im Zuge des Baus der B 88n nicht kreuzungsfrei ausgebaut, das heißt mit Auf- und Abfahrten sowie einem Beschleunigungsstreifen? 7. Weshalb erfolgte ein solcher kreuzungsfreier Ausbau hingegen auf der davor befindlichen Abfahrt Richtung Langewiesen und Wümbach? 8. Wie ist das Verkehrsaufkommen im Vergleich zwischen der Abfahrt nach Wümbach und der benannten Unfallkreuzung zu bewerten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6001 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 30. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Unfallanalyse der in Rede stehenden Einmündung der B 88n/B 88alt (aus Richtung Langewiesen) erfolgte mittels der Elektronischen Unfalltypenkarte (EUSKA). Es wurde der Zeitraum vom 18. Oktober 2012 bis zum 26. Juni 2018 betrachtet. In dieser Zeit ereigneten sich insgesamt 13 Verkehrsunfälle, davon drei mit Personenschaden. Bei diesen drei Unfällen verunglückten insgesamt sieben Personen. Nähere Informationen, einschließlich Unfallursachen , sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Lfd. Nr. Unfalldatum Getötete schwer Verletzte leicht Verletzte Ursachen 01 18.12.2012 0 0 0 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 02 01.03.2013 0 0 0 ungenügender Sicherheitsabstand 03 15.04.2013 0 0 0 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 04 24.12.2014 0 0 1 Alkoholeinfluss 05 02.07.2016 0 0 0 ungenügender Sicherheitsabstand 06 10.10.2016 0 0 0 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 07 14.10.2016 0 0 0 ungenügender Sicherheitsabstand 08 22.12.2016 0 0 0 andere Fehler beim Fahrzeugführer 09 20.01.2017 0 0 1 ungenügender Sicherheitsabstand 10 03.08.2017 0 0 0 ungenügender Sicherheitsabstand 11 12.09.2017 0 0 0 andere Fehler beim Fahrzeugführer 12 07.04.2018 0 0 0 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen 13 10.06.2018 1 2 2 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen Nach dem Merkblatt zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko, R 2) ist festzustellen, dass die analysierte Einmündung keine Unfallhäufungsstelle im Sinne der dort formulierten Kriterien darstellt. Zu 2.: An der Einmündung bestehen keine Sichtbehinderungen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c Straßenverkehrs-Ordnung 100 Kilometer pro Stunde. Die Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen sind gut sichtbar. Nach bisherigem Kenntnisstand waren vorranging individuelle Fehler der Fahrzeugführer für die Unfälle auf der B 88n ursächlich. Eine Unfallhäufungsstelle oder Unfallhäufungslinie mit entsprechend dringendem Handlungsbedarf liegt dort nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vor. Zu 3.: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, handelt es sich bei der Einmündung unter Bezugnahme auf die oben genannten Kriterien nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Von daher ist das Tätigwerden der örtlichen Unfallkommission nicht erforderlich. Unabhängig davon wird zurzeit durch die zuständige Verkehrsbehörde geprüft, ob durch die Anordnung des Zeichens 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) eine verbesserte Befolgung des Vorfahrtgewährens erzielt werden kann. Zu 4.: Für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird mit Blick auf die eingangs erwähnten Unfallursachen keine Notwendigkeit gesehen. 3 Drucksache 6/6001Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Da es sich um keine ausgewiesene Unfallhäufungsstelle handelt, wird derzeit auch kein Erfordernis baulicher Veränderungen gesehen. Zu 6.: Nach dem technischen Regelwerk können dreiarmige Knotenpunkte als Standardlösung plangleich ausgeführt werden, was in dem genannten Fall erfolgte. Aus der Vorplanung und dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren für den Abschnitt B 88n Gehren bis Pennewitz ist bekannt, dass bei Fortführung der B 88n in Richtung Pennewitz wieder in den bereits gebauten Abschnitt eingegriffen werden muss und der hinterfragte Ortsanschluss dann in anderer Lage neu herzustellen sein wird. Für diese Fortführung der B 88n können derzeit jedoch keine planerischen Aktivitäten erfolgen, da diese im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 2016 als weiterer Bedarf eingestuft wurde und damit derzeit kein Planungsauftrag seitens des Bundes besteht. Ein Vorgriff auf die künftige Führung der B 88n ist somit nicht möglich. Zu 7.: Eine Forderung aus dem hierzu geführten Raumordnungsverfahren ist, die B 88 als wichtige raumbedeutsame Bundesstraße möglichst anbaufrei und ohne Ortsdurchfahrt zum leistungsfähigen Autobahnzubringer der A 71 auszubauen. Der kreuzungsfreie Ausbau dieser Knoten entspricht dem. Im Gegensatz zu der in Rede stehenden südlichen Anbindung von Langewiesen, müssen die beiden nördlich hiervon liegenden Knoten mit Weiterführung der B 88n in Richtung Pennewitz nicht nochmals umgebaut werden, so dass hier von der endgültigen Knotenform ausgegangen wird. Zu 8.: Aktuelle Zählwerte für den genannten Bereich liegen nicht vor, so dass nachstehend die im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) erhobenen durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV) einschließlich des darin enthaltenen Schwerverkehrsanteils (SV) für den angefragten Bereich der B 88 genannt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich mit der im Dezember 2017 erfolgten Verkehrsfreigabe der B 90n von der A 71 bis Nahwinden deutliche Verkehrsverlagerungen ergeben, für die aber noch keine Zählergebnisse vorliegen. Abschnitt der B 88n (von–nach) DTV in Kfz/24 h SV in Kfz/24 h Gehren (L 1047 Großbreitenbach)–Langewiesen (Abzw. alte B 88) 8907 707 Langewiesen (Abzw. alte B 88)–Abfahrt L 1140 (Langewiesen) 10220 783 Abfahrt L 1140 (Langewiesen)–Ilmenau (Kreisverkehr A 71) 7474 640 Keller Ministerin Erneut tödlicher Unfall auf der neuen Bundesstraße 88 bei Gehren Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: