02.08.2018 Drucksache 6/6010Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. August 2018 Ausgaben der Landesregierung für Social Media - Teil I Die Kleine Anfrage 3051 vom 17. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit April 2017 ist die Thüringer Staatskanzlei mit einer eigenen Seite auf der Social-Media-Plattform Facebook vertreten. Neben der Thüringer Staatskanzlei sind auch Thüringer Ministerien mit eigenen Seiten auf Facebook und Twitter aktiv. Zusätzlich haben die Thüringer Ministerien, Thüringer Ministerinnen und Minister , Staatssekretärinnen und Staatssekretäre persönliche Facebook- und Twitter-Seiten. Darüber hinaus sind Thüringer Ministerien, Thüringer Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auch auf anderen Social-Media-Plattformen anzutreffen. Eine Möglichkeit von Social-Media-Seiten ist es, Onlinewerbung zu schalten, um damit Beiträge der Seiten zu bewerben. Welche Kriterien der Nutzung von Werbemöglichkeiten durch die Landesregierung insgesamt oder einzelne Thüringer Ministerien zugrunde liegen und in welcher Höhe die Landesregierung finanzielle Mittel für das Bewerben von Social-Media-Beiträgen aufwendet, sind nicht bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann sind welche Thüringer Ministerien auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, Pinterest, Google+, YouTube, Vero, Xing, Linkedln und so weiter) mit eigenen Seiten vertreten und werden für deren Betreuung Landesmittel aufgewendet (bitte die einzelnen Thüringer Ministerien und jeweils die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt sowie die damit betrauten Mitarbeiter auflisten)? 2. Seit wann ist der Thüringer Ministerpräsident auf den (in Frage 1 aufgeführten) Social-Media-Plattformen mit einer eigenen Seite vertreten und werden für deren Betreuung Landesmittel aufgewendet (bitte getrennt nach der jeweiligen Social-Media-Plattform und die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt sowie die damit betrauten Mitarbeiter auflisten)? 3. Seit wann sind welche Thüringer Ministerinnen und Minister auf den jeweiligen (in Frage 1 aufgeführten ) Social-Media-Plattformen mit eigenen Seiten vertreten und werden für deren Betreuung Landesmittel aufgewendet (bitte getrennt nach der jeweiligen Social-Media-Plattform und die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt sowie die damit betrauten Mitarbeiter auflisten)? 4. Seit wann sind welche Thüringer Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auf den jeweiligen (in Frage 1 aufgeführten) Social-Media-Plattformen mit eigenen Seiten vertreten und werden für deren Betreuung Landesmittel aufgewendet (bitte getrennt nach der jeweiligen Social-Media-Plattform und die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt sowie die damit betrauten Mitarbeiter auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6010 5. Seit wann sind welche Beauftragten der Thüringer Landesregierung auf den jeweiligen (in Frage 1 aufgeführten ) Social-Media-Plattformen mit eigenen Seiten vertreten und werden für deren Betreuung Landesmittel aufgewendet (bitte getrennt nach der jeweiligen Social-Media-Plattform und die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt sowie die damit betrauten Mitarbeiter auflisten)? 6. Welche Kriterien lagen im Einzelfall den Entscheidungen zugrunde, ob ein Thüringer Ministerium mit einer Seite auf der jeweiligen Social-Media-Plattform aktiv ist oder nicht? 7. Nach welchen Kriterien entscheidet die Landesregierung, ob persönliche Seiten von Mitgliedern der Landesregierung oder der Staatssekretäre und Landesbeauftragte durch die jeweiligen Landesministerien beziehungsweise -behörden gänzlich oder zumindest teilweise administriert werden oder nicht? 8. In welcher Höhe hat die Landesregierung seit dem 5. Dezember 2014 Zahlungen für Onlinewerbung an die in Frage 1 aufgeführten Social-Media-Plattformen oder an Dienstleister (beispielsweise Werbe- oder Mediaagenturen) für das Schalten von Onlinewerbung geleistet (bitte getrennt nach dem jeweiligen Thüringer Ministerium/Staatskanzlei oder Behörde sowie in Jahresscheiben auflisten)? 9. Wie hoch waren die monatlichen Aufwendungen, die die Landesregierung in den letzten 42 Monaten für Onlinewerbung oder das Schalten von Anzeigen an die in Frage 1 aufgeführten Social-Media-Plattformen oder an Dienstleister (beispielsweise Werbe- oder Mediaagenturen) entrichtet hat (bitte getrennt nach dem jeweiligen Thüringer Ministerium/Staatskanzlei oder Behörde monatlich auflisten)? 10. Wie hoch waren die monatlichen Aufwendungen, die die Landesregierung in den letzten 42 Monaten für das Bewerben von Beiträgen auf Social-Media-Plattformen an die in Frage 1 aufgeführten Social-Media -Plattformen oder an Dienstleister (beispielsweise Werbe- oder Mediaagenturen) geleistet hat (bitte getrennt nach dem jeweiligen Thüringer Ministerium/Staatskanzlei oder Behörde monatlich mit der Benennung der entsprechenden Beiträge auflisten)? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der täglichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entstehen sehr häufig Kosten, etwa für Fotos, die nicht allein der Pflege von Social Media-Kanälen zugeordnet werden können, sondern auch für Webseiten , für Printprodukte oder für Dokumentationszwecke verwendet werden. In die Tabelle 1 im Anhang wurden daher nur die Kosten aufgenommen, die im laufenden Haushaltsjahr bis zum Stichtag 8. Juni 2018 tatsächlich voll für die Pflege von Social Media-Kanälen aufgewendet wurden. Zu 2.: Der Thüringer Ministerpräsident pflegt eigene, private Kanäle in den sozialen Netzwerken, zu denen keine Angaben gemacht werden können. Zu 3.: Eine Übersicht über die offiziellen Social Media-Kanäle der Ministerinnen und Minister bietet die Tabelle 2 im Anhang. Zu 4.: Eine Übersicht über die offiziellen Social Media-Kanäle der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bietet die Tabelle 3 im Anhang. Zu 5.: Eine Übersicht über die offiziellen Social Media-Kanäle der Beauftragten bietet die Tabelle 4 im Anhang. Zu 6.: Die Ministerien entscheiden in eigener Verantwortung über die geeigneten kommunikativen Instrumente für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Entscheidung für einen Social Media-Kanal ist insofern stets das Ergebnis des kommunikativen Planungsprozesses in den jeweiligen Ministerien. Für die Nutzung von Social Media-Kanälen spricht für die Ministerien insbesondere, dass dadurch erhebliche Bevölkerungsantei- 3 Drucksache 6/6010Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode le erreicht werden können, dass bestimmte Zielgruppen besser erreicht werden können und dass einzelne Themen kurzfristig wirkungsvoller kommuniziert werden können. Zu 7.: Sofern hier persönliche Seiten mit privaten Seiten gleichgesetzt werden, können zu solchen privaten Seiten keine Auskünfte gegeben werden. Die Entscheidung über das Einrichten offizieller Seiten von Ministerinnen /Ministern und Staatssekretärinnen/Staatssekretären liegt in der Ressorthoheit der einzelnen Ministerien . Werden solche Seiten erstellt, sind sie Bestandteil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Ministeriums und werden von den jeweils damit beauftragten Mitarbeitern gepflegt. Zu 8. und 9.: Auf Ebene der Ministerien und der Staatskanzlei wurde Online-Werbung in Form von Anzeigen in den sozialen Netzwerken nur auf Facebook betrieben. Eine Übersicht über die rein durch die Anzeigenschaltung entstandenen Kosten nach Monaten und Jahren bietet die Tabelle 5 im Anhang. Zu 10.: Auf Ebene der Ministerien und der Staatskanzlei wurden in den sozialen Netzwerken nur auf Facebook Beiträge beworben. Eine Übersicht über die für das Bewerben entstandenen Kosten nach Monaten und Jahren bietet die Tabelle 6 im Anhang. Prof. Dr. Hoff Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Tabelle 1 zur Kleinen Anfrage 3051 (Ministerien und TSK: Accounts, Mitarbeiter und Kosten in 2018, Stichtag: 17.05.2018) TSK TMBJS TMIK TMMJV TFM TMWWDG TMASGFF TMUEN TMIL Facebook 2013 2016 2014 2015 - 2014 2014 TMUEN seit 2015 Klimapavillon seit 2017 2015 Twitter 2013 2017 2014 - - - 2017 2015 2017 Youtube 2010 2017 2010 - - - - 2018 - Flickr 2010 - - - - - - - - Instagram 2018 - - - - - - - - Kosten in 2018 (1.1. bis 17.5.) 18.040,19 16.472,58 - - - - - 1.774,29 - Anzahl der MA 4* 1* 1 VbE 4* - 0,12 VbE 0,6 VbE 0,43 VbE 0,072 VbE *Die Mitarbeiter sind nur zum Teil mit der Pflege von Social Media-Kanälen beschäftigt. Die TSK verfügt zudem über Accounts auf Pinterest, Tumblr und Google+, die allerdings seit längerer Zeit nicht mehr aktiv genutzt werden und für deren Betreuung bislang keinerlei Kosten angefallen sind. Ebenfalls keine Kosten sind für die seit 2012 bestehende Facebook-Seite des Europäischen Informationszentrums in der TSK angefallen, die von einer Person mit einem Aufwand von 0,06 VbE gepflegt wird. Zudem besteht seit 2009 der Kanal „Facebook/Kindermedienland Thüringen“ und seit 2012 der Kanal „Twitter/kindermedienTH“, die beide zusammen von einer Person mit einem sehr geringen + ein Twitter-Kanal und seit 2018 ein Facebook-Profil mit einem personellen Aufwand von 0,05 VbE gepflegt. In 2018 wurden für den Facebook-Kanal 897,26 Euro aufgewendet. Tabelle 2 zur Kleinen Anfrage 3051 (Minister: Accounts, Kosten, Mitarbeiter- Stichtag: 17.05.2018) TSK TMBJS TMIK TMMJV TFM TMWWDG TMASGFF TMUEN TMIL Facebook 2016 - - - - - - - - Twitter - - - - - - 2015 - - Youtube - - - - - - - - - Flickr - - - - - - - - - Instagram - - - - - - - - - Kosten in 2018 (1.1. bis 8.6.) - - - - - - - - - Anzahl der MA O,05 VbE - - - - - s. Tabelle 1 - - Tabelle 3 zur Kleinen Anfrage 3051 (Staatssekretäre: : Accounts, Kosten, Mitarbeiter- Stichtag: 17.05.2018) TSK TMBJS TMIK TMMJV TFM TMWWDG TMASGFF TMUEN TMIL Facebook - - - - - - - - - Twitter Sts Krückels seit 2015 - - - - - - - - Youtube - - - - - - - - - Flickr - - - - - - - - - Instagram - - - - - - - - - Kosten in 2018 (1.1. bis 8.6.) - - - - - - - - - Anzahl der MA 0,01 VbE - - - - - - - Tabelle 4 zur Kleinen Anfrage 3051 (Beauftragte: : Accounts, Kosten, Mitarbeiter- Stichtag: 17.05.2018) Gleichstellungsbeauftragte Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge Facebook - - 2016 Twitter - - - Youtube - - - Flickr - - - Instagram - - - Kosten in 2018 (1.1. bis 8.6.) - - - Anzahl der MA - - 3* *Die Mitarbeiter sind nur zum Teil mit der Pflege des Social Media-Kanals beschäftigt. Tabelle 5 zur Kleinen Anfrage 3051: Kosten für Anzeigenwerbung, direkt oder über Dienstleister – nach Monaten und Jahren (Stichtag: 17.05.2018) Kosten für Facebook- Werbung in EUR TSK* TMBJS TMIK TMMJV TFM TMWWDG TMASGFF TMUEN TMIL** 12/2014 - - - - - - - - - 2015 - - - - - - - - - 2016 - - - - - - - März: 2.745,31 April: 2.263,94 2016: 5.029,25 - 2017 - Dezember: 952,00 - - - - - Januar: 1.223,98 Februar: 3.808,01 März: 4.216,00 April: 272,01 2017: 9.520,00 - 2018 - Mai: 2.499,00 - - - - - - - * Im Bereich der TSK wurden im Juni 2018 von der Landeszentrale für politische Bildung 897,26 Euro für Facebook-Anzeigenwerbung ausgegeben. * Im nachgeordneten Bereich des TMIL wurden von der Serviceagentur Demografischer Wandel im Jahr 2017 für die Werbekampagne „Thüringer Zukunftspreis Jugend“ 2.000,00 Euro für Anzeigenschaltungen aufgewendet. Tabelle 6 zur Kleinen Anfrage 3051: Kosten für das Bewerben von Beiträgen, direkt oder über Dienstleister – nach Monaten und Jahren (Stichtag: 17.05.2018) Kosten für das Bewerben von Beiträgen auf Facebook in EUR TSK TMBJS TMIK TMMJV TFM TMWWDG TMASGFF TMUEN TMIL* 2014 - - - - - Dezember: 34,81 - - 2015 Dezember: 316,09 - - - - - Februar: 39,56 März: 28,00 Mai: 5,00 Juli: 11,73 September: 17,00 Oktober: 7,27 November: 7,73 - - 2016 Januar: 18;40 November: 93,00 - - - - - März: 33,97 - - 2017 Mai: 117,29 Dezember: 2.606,10 - - - - März: 5,00 - - 2018 März: 16,26 April: 81,41 Mai: 83,49 Juni: 571,20 - - - - - Mai: 48,00 - Tabelle 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3052 bietet eine Einzelaufstellung der beworbenen Beiträge * Im nachgeordneten Bereich des TMIL werden von der Serviceagentur Demografischer Wandel seit dem 1.7.2015 monatlich 428,40 Euro für die Bewerbung von Beiträgen und Gestaltungsleistungen aufgewendet Ausgaben der Landesregierung für Social Media - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. und 9.: Zu 10.: Hinweis