10.08.2018 Drucksache 6/6030Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. August 2018 Einführung des Azubi-Tickets Die Kleine Anfrage 3154 vom 27. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach langer Wartezeit soll zum neuen Schuljahr in Thüringen eine finanzielle Erleichterung für Auszubilden de (Azubis) bei den Fahrkosten für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Damit sollen Azubis, welche zu ihrem Ausbildungsplatz oder der Berufsschule pendeln müssen, entlastet werden. Die hohen Kosten sollen nach Plänen der Landesregierung aufgeteilt werden und so sollen neben dem Land auch Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden an den Kosten beteiligt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und was plant die Landesregierung zur Vergünstigung von Leistungen des öffentlichen Personen nahverkehrs für Auszubildende noch in diesem Jahr einzuführen? 2. Wie wird sich der Preis der Vergünstigungen aufgeschlüsselt nach Regionen gestalten? Mit welchen Kosten haben die Auszubildenden zu rechnen? 3. Wie soll mit Azubis umgegangen werden, welche kreisübergreifend pendeln müssen? Wird das Azubi- Ticket für den straßengebundenen Personennahverkehr aus einem Kreis, auch in einem anderen Kreis gültig sein und wenn nein, wird den Auszubildenden eine andere Form von Vergünstigung gewährt? 4. Welche Kosten werden im Rahmen der Einführung von Vergünstigungen für Auszubildende für das Land und für die Ausbildungsbetriebe erwartet? 5. Wie soll in Zukunft für Azubis aus dem ländlichen Raum der Zugang zu den oft weit entfernten Berufs schulen realisiert werden? Hat die Landesregierung Planungen hierzu, mit den Verkehrsbetrieben eine bessere Vernetzung an Berufsschulstandorte umzusetzen? 6. Wie viele Azubis nutzen nach Kenntnis der Landesregierung den öffentlichen Personennahverkehr als Verkehrsmittel zur Berufsschule oder dem Ausbildungsbetrieb? 7. Welche Nutzerzahl eines Azubi-Tickets prognostiziert die Landesregierung für Thüringen? Wie setzt sich diese Prognose zusammen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6030 8. Wie will die Landesregierung bestehenden Benachteiligungen für Auszubildende aus dem ländlichen Raum zukünftig begegnen und damit die duale Berufsausbildung für den ländlichenen Raum attrakti ver gestalten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ab dem 1. Oktober 2018 soll ein in allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbunds Mittelthüringen (VMT) so wie landesweit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gültiges Ticket für Thüringer Auszubildende ein geführt werden. Dieses Azubi-Ticket kann von Auszubildenden, die an Thüringer berufsbildenden Schulen ausgebildet wer den, für 50 Euro monatlich im Abonnement erworben werden und berechtigt ein Jahr lang zur uneinge schränkten Nutzung aller Verkehrsmittel im Verkehrsgebiet des VMT sowie zur landesweiten Nutzung der Angebote im Thüringer SPNV. Das Azubi-Ticket wird vorerst als Pilotprojekt, befristet bis zum 31. Dezem ber 2019, umgesetzt. Zudem plant das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine Förderrichtlinie, die sich an die kommunalen Aufgabenträger außerhalb des VMT wenden wird. Vorgesehen ist, das Anbieten ähn lich preisgünstiger lokaler Azubitickets oder die Anerkennung des oben genannten VMT-Tickets außerhalb des Verbundgebiets durch Zuschüsse an die Aufgabenträger zu fördern. Der Erlass der Richtlinie soll noch in diesem Jahr erfolgen. Zu 3.: Berufsschüler können mit dem Azubi-Ticket im Thüringer SPNV kreisübergreifend pendeln. Im Gebiet des Ver kehrsverbunds VMT ist das Azubi-Ticket nicht nur kreis-, sondern auch verkehrsträgerübergreifend nutzbar. In den "verbundfreien" Landkreisen sind die jeweiligen Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs, das heißt die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Nordhausen für die Kalkulation, Gestaltung und Realisierung eigener, gegebenenfalls auch entsprechend übergreifender Azubi-Tickets zuständig. Zur finanziellen Unterstützung der betreffenden Aufgabenträger wird das Land die bereits erwähnte Förderricht linie erlassen. Damit den Azubis möglichst lange durchgängige und verkehrsträgerübergreifende Wegeket ten ermöglicht werden, soll die Anerkennung des VMT-Azubi-Tickets durch lokale Verkehrsunternehmen außerhalb des VMT besonders gefördert werden. Zu 4.: Den Ausbildungsbetrieben entstehen zunächst, das heißt im Rahmen des Pilotprojekts, keine Kosten. Eine finanzielle Beteiligung der Wirtschaft wäre im Rahmen der Folgeregelung angemessen. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden Mittel in Höhe von 4,7 Millionen Euro pro Jahr als Sonderfaktor be reitgestellt. Der tatsächliche Finanzbedarf ergibt sich aus der Anzahl der durch die Auszubildenden abzu schließenden Abo-Verträge, da das Land den Verkehrsunternehmen bis zum oben genannten Betrag den Differenzbetrag zwischen dem kalkulierten Fahrpreis und dem Abgabepreis erstattet. Zu 5.: Für die Planung, Organisation und Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Nordhausen zuständig. Das Land fordert und fördert unabhängig von Berufsschulstandorten grundsätzlich eine bessere Vernetzung des Straßenper sonennahverkehrs mit dem Schienenpersonennahverkehr sowie der Busse untereinander. Zu 6.: Den Ergebnissen einer vom Land veranlassten Befragung im Herbst 2017 zufolge sind 55 Prozent der Azu bis in der Schul- und Arbeitszeit mindestens seltene ÖPNV-Nutzer. Zu 7.: Bei der Inanspruchnahme des ab 1. Oktober 2018 geplanten Azubi-Tickets gehen die Verkehrsunterneh men des VMT sowie die SPNV-Unternehmen von einer Nutzerzahl von circa 4.000 Azubis aus. Diese An nahme wurde von den Verkehrsunternehmen im Rahmen der Preiskalkulation ermittelt und ist im Rahmen des Pilotprojekts zu verifizieren. 3 Drucksache 6/6030Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Es ist Ziel der Landesregierung, Förderbedingungen dahingehend zu schaffen, dass in Thüringen auch außerhalb des VMT und abseits der Zugangsmöglichkeiten zum SPNV "Azubi-Tickets" angeboten werden. Die Planung und Realisierung des Verkehrsangebots obliegt jedoch dem kommunalen Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs. Keller Ministerin Einführung des Azubi-Tickets Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: