14.08.2018 Drucksache 6/6035Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. August 2018 Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5826) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 3127 vom 20. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6035 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur besseren Zuordnung von Antworten zu einzelnen Teilen des Gesetzentwurfs werden die Fragen grundsätzlich ressortspezifisch beantwortet, soweit sich nicht eine den gesamten Gesetzentwurf umfassende Beantwortung einer Frage anbietet. Zu 1.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Nein b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Im Zuge der Herstellung der Zweistufigkeit werden bestehende Kontroll- und Berichtspflichten reduziert. c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Nein d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Nein Zu 2.: Nein Zu 3.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Es kommt zu keiner Belastung des Haushalts des Landes oder der kommunalen Gebietskörperschaften. b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Den zur Herstellung der Zweistufigkeit erforderlichen geschätzten einmaligen Ausgaben von 285.000 Euro stehen jährliche Einsparungen von etwa 175.000 Euro gegenüber. Spätestens im zweiten Jahr haben sich damit die Kosten für die Einführung der Zweistufigkeit amortisiert. Die Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz belasten den Haushalt des Landes mit 180.000 Euro pro Jahr und die Kommunen mit 5.000 Euro pro Jahr. c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Es kommt zu keiner Belastung des Haushalts des Landes oder der kommunalen Gebietskörperschaften. d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Im Jahr 2019 werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 430.899,30 Euro entstehen, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einzusparen sind. Allerdings sieht sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nur durch die Behördenumstrukturierung im Stande, den geforderten Stellenabbau zu realisieren. Somit stehen den oben genannten einmaligen Kosten folgende zu erwartende Einsparungen gegenüber: 3 Drucksache 6/6035Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Für das Jahr 2020 sind Einsparungen in Höhe von 5.980.278,09 Euro, für das Jahr 2021 in Höhe von 11.730.983,99 Euro, für das Jahr 2022 in Höhe von 17.481.689,89 Euro, für das Jahr 2023 in Höhe von 24.227.710,27 Euro, für das Jahr 2024 in Höhe von 31.305.502,15 Euro, für das Jahr 2025 in Höhe von 37.940.932,03 Euro und ab dem Jahr 2026 in Höhe von 43.802.228,43 Euro jährlich zu erwarten. Zu 4.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Keine b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Keine c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Die Wirtschaft wird durch das vorgesehene Regelungsvorhaben nicht belastet. d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Es kommt gegebenenfalls zu mittelbaren Entlastungen für die Wirtschaft in steuerlicher Hinsicht. Zu 5.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Durch einen Vergleich der Aufwendungen vor und nach der Rechtsänderung. b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Für die beabsichtigten Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz wurden die Kosten der Leitungsämter vor der Verwaltungsreform mit den Kosten der durch die Verwaltungsreform neu geschaffenen oder neu eingestuften Leitungsämter verglichen. Im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung von Finanzbehörden - ThürNeustrFBG-E - (Artikel 3, Drucksache 6/5826) wurden die zu erwartenden Mehrausgaben und die sich aus der Umstrukturierung ergebenden Einsparungen gegenübergestellt. c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Siehe Antwort c zu Frage 4 d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war eine Vielzahl an finanzwirksamen Maßnahmen zu berücksichtigen . Die Belastungen und Entlastungen für den öffentlichen Haushalt sind auf der Grundlage der Arbeitsanleitung zur Einführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundes in Verbindung mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. August 2017 zu Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen sowie auf der Grundlage der Personalkostenansätze des Thüringer Finanzministeriums im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018/2019 ermittelt worden. Zu 6.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Die Möglichkeit der Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen besteht, wenn deren Geschäftstätigkeit in einem Zusammenhang mit Denkmalen steht. Das Regelungsvorhaben führt zu keinen finanziellen und sonstigen Aufwänden. b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Nein 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6035 c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Nein d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts ist mehr denn je von einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung abhängig. Orts- und Sachnähe bei gleichzeitig straffer Verwaltungs- und Aufgabenstruktur, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und die Dauer von Genehmigungsverfahren sind wichtige Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken, nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen. Im Hinblick auf die Abgabenbelastung hat die Organisation einer Verwaltung über die damit verbundenen Kosten stets unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft, die jedoch nicht quantifizierbar sind. Zu 7.: Siehe jeweils Antwort a bis d zu Frage 6 Zu 8.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Entfällt; siehe Antwort a zu Frage 6 b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Siehe Antwort b zu Frage 6 c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Siehe Antwort c zu Frage 6 d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Keine Zu 9.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Keine b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Keine c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Die Bürger werden durch das vorgesehene Regelungsvorhaben nicht belastet. d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Die Bürger als Steuerzahler werden gegebenenfalls entlastet. Zu 10.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Keine b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Keine c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Mit den vorgesehenen Regelungen sind für Private keine Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten verbunden. 5 Drucksache 6/6035Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Das Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018-E) enthält keine konkreten Regelungen , die Private belasten. Ein Eingriff in Grundrechte nach dem Grundgesetz und der Verfassung des Freistaats Thüringen liegt nicht vor. Zu 11.: Die Grundrechtsrelevanz wurde anhand rechtlicher Maßstäbe geprüft. Zu 12.: a) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei betreffen Der Wegfall des Widerspruchverfahrens führt schneller zur Rechtssicherheit. Diese Feststellung beruht auf einem Vergleich der Verfahrensdauer mit und ohne Widerspruchsverfahren. b) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen Da es sich lediglich um interne Regelungen handelt, sind die Belange Privater nicht betroffen. c) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffen Durch die zukünftige Bündelung fachlicher Abstimmungen in einer Behörde werden Entscheidungswege verkürzt und dadurch Verwaltungsverfahren insgesamt optimiert. d) Für Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betreffen Der Mehrwert für Private liegt in der höheren Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen sowie überschaubaren und transparenten örtlichen Zuständigkeiten durch Schaffung strafferer Strukturen und Bündelung von Aufgaben und den dazu gehörenden Verfahrensabläufen. Die Ausweitung des Angebots an E-Government-Leistungen wird zusätzlich zu verkürzten Bearbeitungszeiten führen und sich positiv auf die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern auswirken. Dieser Mehrwert lässt sich nicht anhand von Methoden, Verfahren und empirischen Daten ermitteln. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Prof. Dr. Hoff Minister Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5826) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: