17.08.2018 Drucksache 6/6046Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. August 2018 Zur Uran- und Nitratbelastung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes (KAT Artern) Die Kleine Anfrage 3167 vom 2. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 14. Juni 2018 gründete sich in Artern eine Bürgerinitiative "Lebensqualität und sauberes Wasser". Sie setzt sich für sauberes und nicht schadstoffbelastetes Trinkwasser im Bereich der Stadt Artern ein. Einer der Gründe hierfür waren privat veranlasste Feststellungen an Entnahmestellen des Netzes zur öffentlichen Wasserversorgung im Kyffhäuserkreis. Die Proben sind nach Darstellung betroffener Bürger anschließend fachgerecht begutachtet worden. Teilweise sollen dabei bedeutende Belastungen des entnommenen Trinkwassers mit Nitraten und radioaktiven Elementen gutachterlich festgestellt worden sein, welche auch die zulässigen Grenzwerte überschreiten sollen. Eine öffentliche Kommunikation dieser Feststellungen durch einzelne Bürger soll vom zuständigen KAT Artern umgehend mit einschüchternden juristischen Maßnahmen unterbunden worden sein. Weiterhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in den Jahren von 2004 bis 2008 die Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser der Bundesrepublik Deutschland und auch im Kyffhäuserkreis Messungen durchgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, in welchen Trinkwasserbrunnen, Mischwasser- und Zwischenmischwasserbehälter im Versorgungsgebiet des KAT Artern in den letzten 14 Jahren Wasserproben entnommen wurden (bitte unter Benennung der Trinkwasserbrunnen, der Mischwasser- und Zwischenmischwasserbehälter , Datum und Zeitpunkt der Messung sowie Ort der Messung und Messergebnis aufschlüsseln )? Wenn die Landesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, warum nicht? 2. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, ob in den letzten 14 Jahren die Probenentnahmen und die Probenanalysen von unabhängigen und von akkreditierten Sachverständigen sowie von akkreditierten Untersuchungsstellen zur Bestimmung von Radionukliden im Trinkwasser und für Wasserchemie, Strahlenschutz , Medizin- und Strahlenphysik oder von Betriebsangehörigen des KAT Artern durchgeführt wurden ? Wenn ja, um welche Labore handelte es sich (bitte nach Sachverständigen, Fachrichtung und Untersuchungsstelle aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6046 3. Sind im Versorgungsgebiet des KAT Artern in den letzten 14 Jahren die Komplexverbindungen von Uran und Nitrat sowie andere Komplexverbindungen des Urans regelmäßig gemessen worden (gegebenenfalls wann und wo)? Welche Messverfahren wurden hierbei eingesetzt? Wenn die Landesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, warum nicht? 4. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, ob bei Wasserproben im Versorgungsgebiet des KAT Artern in den letzten 14 Jahren Belastungen mit Uran und anderen Radionukliden sowie mit Nitrat (einschließlich Radon und seiner Zerfallsprodukte) registriert wurden (bitte nach Messungsdatum, Zeitpunkt der Messung, Messstelle, gesetzlichen Grenzwerten und festgestellten Messwerten aufschlüsseln)? Wenn die Landesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, warum nicht? 5. Sind Probenentnahmen im Sinne der vorstehenden Fragen auch ohne Vorankündigung erfolgt? Falls Nein, mit welchem zeitlichen Vorlauf wurde dem KAT Artern ein Termin zur Probenentnahme bekannt gegeben? Wenn die Landesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, ob Probenentnahmen auch ohne Vorankündigungen erfolgt sind, warum hat sie diese Erkenntnisse nicht? 6. Wie oft und in welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2004 die gesetzlichen und von Verbraucherschutzorganisationen empfohlenen Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser im Versorgungsgebiet des KAT Artern überschritten (bitte nach den festgestellten Schadstoffen, der festgestellten Schadstoffmenge und den daraufhin eingeleiteten Gegenmaßnahmen aufschlüsseln)? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die hierbei seit dem Jahr 2004 festgestellten Messergebnisse und welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus für die zukünftige Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet des KAT Artern? 8. Welche Maßnahmen will die Landesregierung zusammen mit dem KAT Artern ergreifen, um Verunreinigungen durch Schadstoffe, insbesondere durch Nitrate und radioaktive Stoffe, zu verhindern und die Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des KAT Artern zu verbessern? 9. Wie oft wurden seit dem Jahr 2004 beim KAT Artern durch die zuständigen Behörden Rechts-, Fachund Dienstaufsichtskontrollen durchgeführt (bitte nach Jahresscheiben, Art der Aufsichtskontrolle, Grund der Kontrolle und dem Kontrollergebnis aufschlüsseln)? Falls keine solchen Kontrollen durchgeführt wurden , warum nicht? 10. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung bei den seit dem Jahr 2004 durch die zuständigen Bundes -, Landes- und Kommunalbehörden beim KAT Artern durchgeführten Rechts-, Fach- und Dienstaufsichtskontrollen Verstöße in Bezug auf die vorgeschriebenen Trinkwasserprüfungen festgestellt und um welche Verstöße handelte es sich dabei (bitte nach Jahresscheiben, Art des Verstoßes und den daraufhin getroffenen Maßnahmen aufschlüsseln)? Wenn die Landesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, warum nicht? 11. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass der KAT Artern versuchte, Veröffentlichungen und Berichterstattungen über mögliche Belastungen des Trinkwassers in seinem Versorgungsgebiet seit dem Jahr 2004 juristisch zu unterbinden? Falls ja, welche Maßnahmen wurden durch den KAT Artern unternommen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. August 2018 wie folgt beantwortet: Anmerkung: Es wird zur Uran- und Nitratbelastung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Kyffhäuser Abwasserund Trinkwasserverbandes (KAT) angefragt. Hierzu ist richtigzustellen, dass ein derartiges Wasserversorgungsgebiet im Sinne des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV -) nicht existiert. Einerseits fallen mehrere unterschiedliche Wasserversorgungsgebiete in den Zuständigkeitsbereich des KAT Artern andererseits geht es in der Anfrage primär um die Trinkwasserqualität im Bereich der Stadt Artern. Daher ist zu vermuten, dass sich die Anfrage auf das Wasserversorgungsgebiet Bretleben bezieht, zu dem auch die Stadt Artern, zugehörige Ortsteile und weitere umliegende Orte gehören. Alle folgenden Aussagen beziehen sich daher auf die Trinkwasserqualität des Wasserversorgungsgebietes Bretleben. 3 Drucksache 6/6046Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Das Wasserversorgungsgebiet Bretleben wird über die Wasserversorgungsanlage Bretleben mit Trinkwasser versorgt. Das Trinkwasser wird aus fünf Bohrbrunnen und einem Schachtbrunnen gewonnen, im Wasserwerk Bretleben gemischt und über das Wasserwerk sowie zwei nachfolgende Hochbehälter im Wasserversorgungsgebiet verteilt. Da sich die Bürgerinitiative mit ihren Bedenken bezüglich der Trinkwasserqualität bereits direkt sowohl an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als auch an das Gesundheitsamt gewandt hatte, sind die im Vorwort zur Kleinen Anfragen privat veranlassten Feststellungen zur Trinkwasserqualität in Artern bekannt. Es musste aber festgestellt werden, dass entgegen der getroffenen Aussage es sich nicht um eine fachgerechte Untersuchung und Begutachtung handelte. Die von den Bürgern selbst entnommenen Proben wurden durch eine nicht akkreditierte und somit nicht nach § 15 Abs. 4 TrinkwV gelistete Untersuchungsstelle mit einem nicht genormten Verfahren ohne Berücksichtigung der Probennahme untersucht. Zu 1.: Die für Trinkwasser zuständigen Behörden haben Kenntnis über die Qualität des Trinkwassers, so wie es den Verbrauchern zur Verfügung gestellt wird. Informationen zur Rohwasserqualität in den Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes liegen dem Wasserversorgungsunternehmen vor. Diese Untersuchungen sind für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht relevant. Gemäß § 8 TrinkwV ist allein die Qualität des an die Verbraucher abgegebenen Trinkwassers entscheidend. Die Untersuchungen auf Uran und Nitrat sind Bestandteil der regelmäßigen Untersuchungen der Parameter der Gruppe B nach Anlage 4 Buchstaben b und c TrinkwV. Demzufolge sind diese Paramater für das Wasserversorgungsgebiet Bretleben bei einer Wasserabgabe von 1.323 Kubikmeter pro Tag zweimal pro Jahr zu untersuchen. Der Parameter Nitrat wird durch den KAT deutlich häufiger als gefordert untersucht. Informativ sind in der Anlage 1 auch die Probennahmetermine für Untersuchungen von Parametern der Gruppe A, in deren Umfang Nitrat und Uran nicht enthalten sind, aufgeführt, um aufzuzeigen, dass der Wasserversorger seinen Verpflichtungen nach § 14 Abs. 2 TrinkwV in vollem Umfang nachkommt. In Anlage 1 sind die Ergebnisse der Untersuchung von Trinkwasserproben im Auswertungszeitraum 2008 bis 2018 entsprechend dem Probennahmeplan nach § 19 Abs. 2 TrinkwV aufgelistet. Da für die Prüfberichte nach § 15 Abs. 3 TrinkwV lediglich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren rechtlich gefordert ist und ältere Untersuchungsergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt nicht vorliegen, beschränkt sich die zeitliche Auswertung auf den Zeitraum von 2008 bis 2018. Zu 2.: Gemäß den in § 15 Abs. 4 TrinkwV definierten Anforderungen an Untersuchungsstellen dürfen Trinkwasseruntersuchungen inklusive Probennahme ausschließlich durch akkreditierte und von der oberen Landesbehörde zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Dies war jederzeit für die Trinkwasseruntersuchungen gewährleistet. Folgende akkreditierte und zugelassene Untersuchungsstellen haben im Auswertungszeitraum das Trinkwasser untersucht: • Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza (Mikrobiologie , Chemie), • KAT Artern, Am Westbahnhof, 06556 Artern (Mikrobiologie, Chemie), • Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH, Zum Teich 6, 06120 Halle (Mikrobiologie, Chemie), • IAF Radioökologie GmbH, Wilhelm-Rönsch-Straße 9, 01454 Radeberg (Radiologie). Zu 3.: Im Versorgungsgebiet Bretleben wurde weder auf Komplexverbindungen des Urans noch auf solche des Nitrats untersucht. Für das Anion Nitrat sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Naturwissenschaft keine Komplexverbindungen bekannt und chemisch auch nicht vorstellbar. Für seine Bestimmung kommt das Verfahren nach DIN EN ISO 10304-1:2009-07 zum Einsatz. Das Element Uran hingegen kommt in gelöster Form in sehr vielfältigen Komplexverbindungen im Wasser vor. Die Art dieser Komplexverbindungen ist unter anderem vom pH-Wert und der Konzentration der gelösten Komplexbildner abhängig. Neben diesen chemisch klassischen Komplexverbindungen des Urans sind keine anderen bekannt. Da jedoch die konkrete Bindungsform natürlich vorkommender, gelöster Uranverbindungen , die sich alle vom Uranyl (VI)-Kation ableiten, unerheblich für deren toxikologische Bewertung ist, wird für die Untersuchung auf Uran stets auf das Element untersucht. Die Untersuchung auf Uran wurde erst mit Inkrafttreten der 1. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 rechtlich verbindlich vorgeschrieben und erfolgt nach DIN EN ISO 17294-2:2017-01. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6046 Zu 4.: Untersuchungen auf Radionuklide sind erst mit Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung ab 16. März 2016 verpflichtend. Daher liegen für das Trinkwasser keine diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse vor diesem Zeitpunkt vor. Die Ergebnisse der Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe nach § 14a TrinkwV sind bereits abgeschlossen und zeigen keine Überschreitung der Parameterwerte Richtdosis und Radon. Gemäß § 14a Abs. 4 Nr. 2 TrinkwV sind somit nach der Erstuntersuchung keine weiteren Untersuchungen auf radioaktive Stoffe erforderlich. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass der Grenzwert des Urans aufgrund seiner Chemotoxizität als Schwermetall festgelegt wurde. Die Radiotoxizität spielt in diesem Konzentrationsbereich nur eine untergeordnete beziehungsweise gesundheitlich nicht relevante Rolle. Zu 5.: Probennahmen des Gesundheitsamtes im Ortsnetz des Versorgungsgebietes erfolgen in der Regel für den Wasserversorger unangekündigt. Besichtigungen der Wasserversorgungsanlage gegebenenfalls einschließlich der Entnahme von Wasserproben werden dem Wasserversorger angekündigt, da sonst ein ungehinderter Zutritt nicht möglich ist und der Wasserversorger nicht seinen Verpflichtungen nach § 18 Abs. 3 TrinkwV nachkommen kann. Zu 6.: Im Auswertungszeitraum (2008 bis 2018) kam es zu Grenzwertüberschreitungen nach der Trinkwasserverordnung . Datum und Ort der Probenahmen sind der Aufstellung in Anlage 2 zu entnehmen. Von Verbraucherschutzorganisationen empfohlene Werte sind nicht Gegenstand der amtlichen Trinkwasserüberwachung und werden hier nicht betrachtet. Zu 7.: In Auswertung der Messergebnisse kann festgestellt werden, dass die Trinkwasserqualität im Wasserversorgungsgebiet Bretleben bis auf sehr wenige Ausnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprach. In den Nachproben konnten die jeweiligen Grenzwertüberschreitungen nicht bestätigt werden. Innerhalb des zehnjährigen Auswertungszeitraumes wurden zwei Grenzwertüberschreitungen für den Indikatorparameter coliforme Bakterien und fünf Grenzwertüberschreitungen für den Indikatorparamter Trübung festgestellt. Der chemische Parameter Nitrat war innerhalb des Auswertungszeitraumes nur einmal geringfügig überschritten. Zu 8.: Da die Trinkwasserqualität im Wasserversorgungsgebiet Bretleben grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird zurzeit kein akuter Handlungsbedarf gesehen. In diesem Zusammenhang sei zur Kenntnis gegeben, dass der KAT Artern ständig bestrebt ist, den Nitratgehalt des Trinkwassers weiter zu senken. Hierzu besteht seit dem Jahr 2010 eine enge Zusammenarbeit zwischen Wasserversorger, lokalen Landwirtschaftsbetrieben , Unterer und Oberer Wasserbehörde sowie dem Landwirtschaftsamt. Seit April 2018 werden durch das Gesundheitsamt zusätzlich monatlich Wasserproben zur Untersuchung auf Nitrat und Uran entnommen. Grenzwertüberschreitungen wurden dabei nicht festgestellt. Zu 9.: Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung der Einhaltung der Parameter der Trinkwasserverordnung durch den KAT Artern liegt bei den zuständigen Fachbehörden (Gesundheitsamt, Wasserbehörden). Nach Mitteilung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Kyffhäuserkreis haben die unteren Fachbehörden die untere Rechtsaufsichtsbehörde nur gelegentlich um begleitende beratende Unterstützung gebeten. Dienstaufsichtliche Maßnahmen waren im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Tätigkeit nicht angezeigt. Zu 10.: Da es sich bei der Wasserversorgung um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden beziehungsweise Zweckverbände handelt, gibt es gemäß § 117 der Thüringer Kommunalordnung keine Fachaufsicht des Landes. Lediglich die fachliche Beurteilung auf die Einhaltung der Parameter der Trinkwasserverordnung liegt im Verantwortungsbereich der zuständigen Fachbehörden (Gesundheit- und Wasserbehörden). 5 Drucksache 6/6046Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11.: Nach Kenntnis der Landesregierung hat der KAT Artern in zwei Fällen von Internetveröffentlichungen mit juristischem Beistand entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärungen erwirkt. Werner Ministerin Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1: Trinkwasseruntersuchungen Datum der Probenahme Ort der Probenahme Messwert Nitrat Messwert Uran 08.01.2008 Borxleben 39,7 mg/l 09.01.2008 Artern 03.03.2008 Kachstedt 39,5 mg/l 06.05.2008 Schönfeld 06.05.2008 Artern 38,6 mg/l 01.07.2008 Artern 42,4 mg/l 20.10.2008 Voigtstedt 11.11.2008 Artern 49,0 mg/l 09.12.2008 Reinsdorf 40,7 mg/l 10.12.2008 Artern 13.01.2009 Artern 13.01.2009 Borxleben 09.02.2009 Bretleben 11.05.2009 Artern 44,7 mg/l 11.05.2009 Schönfeld 43,6 mg/l 07.07.2009 Artern 49,1 mg/l 09.09.2009 Artern 43,4 mg/l 27.10.2009 Voigstedt 41,9 mg/l 08.12.2009 Bretleben 08.12.2009 Artern 38,5 mg/l 12.01.2010 Artern 09.03.2010 Kachstedt 39,1 mg/l 26.04.2010 Artern 43,3 mg/l 18.05.2010 Schönfeld 18.05.2010 Artern 06.07.2010 Artern 38,9 mg/l 07.10.2010 Artern 42,0 mg/l 19.10.2010 Voigstedt 02.11.2010 Scfhönfeld 43,1 mg/l 06.12.2010 Artern 38,3 mg/l 12.01.2011 Artern 43,3 mg/l 15.03.2011 Kachstedt 45,5 mg/l 11.04.2011 Artern 41,2 mg/l 16.05.2011 Schönfeld 47,5 mg/l 25.05.2011 Artern 23.06.2001 Artern 12.07.2011 Schönfeld 19.07.2011 Ritteburg 43,3 mg/l 04.10.2011 Artern 48,0 mg/l 12.12.2011 Artern 47,5 mg/l 09.01.2012 Borxleben 45,6 mg/l 09.01.2012 Bretleben 45,1 mg/l 05.03.2012 Kachstedt 49,1 mg/l 04.04.2012 Schönfeld 22.05.2012 Schönfeld 47,9 mg/l 09.07.2012 Artern 17.09.2012 Artern 50,0 mg/l 0,0074 mg/l 16.10.2012 Voigtstedt 46,1 mg/l 06.11.2012 Schönfeld 45,6 mg/l 05.12.2012 Reinsdorf 39,1 mg/l Datum der Probenahme Ort der Probenahme Messwert Nitrat Messwert Uran 08.01.2013 Artern 46,3 mg/l 12.03.2013 Kachstedt 44,0 mg/l 08.04.2013 Artern 40,5 mg/l 27.05.2013 Schönfeld 43,5 mg/l 15.07.2013 Artern 42,9 mg/l 17.10.2013 Voigstedt 46,0 mg/l 0,0083 mg/l 06.11.2013 Schönfeld 47,2 mg/l 13.11.2013 Artern 45,0 mg/l 0,0075 mg/l 10.12.2013 Reinsdorf 40,8 mg/l 13.01.2014 Bretleben 39,4 mg/l 11.03.2014 Kachstedt 01.04.2014 Artern 42,1 mg/l 12.05.2014 Schönfeld 41,5 mg/l 22.05.2014 Voigstedt 47,9 mg/l 0,0075 mg/l 23.05.2014 Artern 47,9 mg/L 0,0083 mg/l 08.07.2014 Artern 43,0 mg/l 08.08.2014 Artern 04.11.2014 Schönfeld 02.12.2014 Artern 12.01.2015 Bretleben 13.01.2015 Artern 18.03.2015 Bretleben 24.03.2015 Kachstedt 43,1 mg/l 13.04.2015 Artern 07.07.2015 Artern 45,1 mg/l 06.10.2015 Voigstedt 44,9 mg/l 12.11.2015 Voigtstedt 47,0 mg/l 0,0072 mg/l 12.11.2015 Artern 47,0 mg/l 0,0068 mg/l 09.12.2015 Artern 12.01.2016 Artern 44,0 mg/l 12.01.2016 Borxleben 42,3 mg/l 14.03.2016 Kachstedt 04.04.2016 Artern 42,1 mg/l 27.06.2016 Artern 47,7 mg/l 18.07.2016 Artern 39,7 mg/l 19.10.2016 Voigtstedt 41,3 mg/l 25.10.2016 Artern 52,0 mg/l 0,0065 mg/l 03.11.2016 Artern 41,0 mg/l (Nachprobe) 25.10.2016 Voigtstedt 48,0 mg/l 0,0065 mg/l 15.11.2016 Voigstedt 45,3 mg/l 23.01.2017 Artern 43,2 mg/l 0,0078 mg/l 16.01.2017 Artern 46,1 mg/l 12.02.2017 Kalbsrieth 21.03.2017 Kachstedt 40,4 mg/l 10.04.2017 Artern 42,3 mg/l 03.07.2017 Artern 44,3 mg/l 30.08.2017 Voigstedt 42,0 mg/l 0,0068 mg/l 29.08.2017 Artern 41,0 mg/l 0,0077 mg/l 17.10.2017 Voigtstedt 15.11.2017 Artern 35,9 mg/l 0,0078 mg/l 04.12.2017 Artern 41,3 mg/l Datum der Probenahme Ort der Probenahme Messwert Nitrat Messwert Uran 08.01.2018 Artern 42,4 13.02.2018 Artern 27.02.2018 Voigtstedt 42,2 mg/l 0,0080 mg/l 27.02.2018 Artern 40,3 mg/l 0,0080 mg/l 12.03.2018 Kachstedt 10.04.2018 Artern 42,9 mg/l 20.06.2018 Artern 40,0 mg/l Legende: Untersuchung der Parameter nach Gruppe A (Labor Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband ) Untersuchung der Parameter nach Gruppe A und B (Labor Hallesche Wasser und Abwasser GmbH, Halle/S.) Untersuchung der Parameter nach Gruppe A und B (Labor Landesamt für Verbraucherschutz , Bad Langensalza) Grenzwert für Nitrat: 50 mg/l Grenzwert für Uran: 0,010 mg/l (Untersuchung erst nach Inkrafttreten der 1. ÄndVO ab 01.11.2011) An Probennahmeterminen ohne Messerwerteinträge erfolgte keine Untersuchung auf die Parameter Nitrat und bzw. oder Uran, jedoch auf Parameter der Gruppe A. Für 2018 stehen noch Untersuchungen des Trinkwassers für die Monate Juli, Oktober und Dezember (laut Probenplan) aus. Anlage 2: Grenzwertüberschreitungen Datum der Probenahme Ort der Probenahme Grenzwertüberschreitung 09.12.2008 Reinsdorf Trübung 12.01.2010 Artern Coliforme Keime, Nachkontrolle am 18.01.2010: Die Wasserprobe entsprach den Anforderungen der TrinkwV. 12.01.2011 Artern Trübung 16.05.2011 Schönfeld Trübung, Coliforme Keime, Nachkontrolle am 25.05.2011: Die Wasserprobe entsprach den Anforderungen der TrinkwV. 12.03.2013 Kachstedt Trübung 24.03.2015 Kachstedt Trübung 25.10.2016 Artern Nitrat (52 mg/l) Nachkontrolle am 03.11.2016: Nitrat – 41,0 mg/l Die Wasserprobe entsprach den Anforderungen der TrinkwV. Zur Uran- und Nitratbelastung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes (KAT Artern) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Anlagen*