16.08.2018 Drucksache 6/6049Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. August 2018 Organisations- und Dienstpostenplan des Thüringer Justizvollzugs Die Kleine Anfrage 3162 vom 25. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Hinsichtlich der Dienstposten und Dienstpostenbewertungen im Thüringer Justizvollzug stellen sich folgende Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dienstposten sind für die jeweiligen Dienstpostenbewertungen im Justizvollzug für den mittleren , gehobenen und höheren Justizvollzug in der Organisationsstruktur angelegt (bitte Auflistung für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst aller Dienstpostenbewertungen mit Anzahl der jeweils vorhandenen Dienstposten)? 2. Nach wie vielen Dienstjahren und aufgrund welcher Rechtsgrundlage können Beamte der Besoldungsgruppe A 7 auf einen Dienstposten nach A 8 befördert werden, ohne Inhaber eines solchen Dienstpostens zu sein? 3. Welches Prädikat beziehungsweise welche Beurteilungsnote ist für eine Beförderung, wie unter Frage 2 beschrieben, erforderlich? 4. Wie viele Justizvollzugsbeamte wurden in den Jahren 2014 bis 2017 mit A 7, A 8 und A 9 mit Amtszulage wegen Erreichens der Altersgrenze für vorgezogene Altersrente in den Ruhestand versetzt (bitte Auflistung nach Justizvollzugsanstalten und Jahrgängen)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach der Dienstpostenbewertung sind für den mittleren und gehobenen Dienst folgende Dienstposten vorgesehen : Mittlerer Dienst: elf Dienstposten, die der Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage zugeordnet sind, 21 Dienstposten, die der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet sind. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kräuter (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6049 Erläuternd sei angemerkt, dass diese Angabe nicht die absolute Zahl der im Vollzug möglichen Beförderungen in die Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage beziehungsweise A 9 wiedergibt, sondern lediglich die Dienstposten zusammenfasst, auf denen das Statusamt erreicht werden kann. So ist zum Beispiel der Dienstposten der Leiterin beziehungsweise des Leiters der Zahlstelle einfach gezählt, tatsächlich kann er aber fünfmal vergeben werden, da jede Anstalt des Freistaats Thüringen über eine Zahlstelle verfügt. Alle anderen Funktionen des mittleren Justizvollzugsdienstes sind nicht einzeln, sondern bündelbewertet mit der Besoldungsgruppe A 7/A 8. Gehobener Dienst: sechs Dienstposten, die der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, 15 Dienstposten, die der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet sind, sechs Dienstposten, die der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet sind, ein Dienstposten, der der Besoldungsgruppe A 10 zugeordnet ist. Auch diese Zahlen fassen - analog zum mittleren Dienst - nur die Dienstposten zusammen, auf denen eine Beförderung in die jeweilige Besoldungsgruppe möglich ist. Für den höheren Dienst im Justizvollzug liegt bisher noch keine Dienstpostenbewertung vor. Zu 2.: Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 8 ist gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 Thüringer Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (Thüringer Laufbahngesetz - ThürLaufbG -) frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit möglich. Weitere Fristen sind nicht vorgesehen. Auch ist nicht erforderlich, dass der Bewerber einen bestimmten Dienstposten innehat. Zu 3.: Ein bestimmtes Prädikat oder eine Beurteilungsnote ist gesetzlich nicht vorgegeben. Beförderungen erfolgen nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 ThürLaufbG. Im Thüringer Justizvollzug werden die Bewerber auf ein Beförderungsamt in einer Rangliste aufgenommen. Der Ranglistenplatz wird aufgrund der letzten periodischen Beurteilung ermittelt. Die nach dieser Rangliste bestgeeigneten Bewerber werden entsprechend der Ausschreibung der Beförderungsstellen ausgewählt. Zu 4.: 2014 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 1 1 A 8 1 4 1 2 8 A 9 m. D. 1 2 1 4 A 9 m. D. + Z. 1 1 2 gesamt 0 2 1 5 4 1 2 15 2015 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 1 1 A 8 1 1 1 3 A 9 m. D. 1 3 1 5 A 9 m. D. + Z. 1 1 2 gesamt 0 1 1 3 2 2 2 11 3 Drucksache 6/6049Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2016 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 2 2 A 8 1 1 3 5 A 9 m. D. 3 1 3 1 8 A 9 m. D. + Z. 0 gesamt 0 5 1 2 0 6 1 15 2017 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 0 A 8 2 1 1 2 3 9 A 9 m. D. 1 1 A 9 m. D. + Z. 1 2 3 gesamt 1 2 2 1 2 3 2 13 Lauinger Minister Organisations- und Dienstpostenplan des Thüringer Justizvollzugs Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: