14.08.2018 Drucksache 6/6056Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. September 2018 "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" (ehemals "Romantischer Fachwerkhof" in Kirchheim) als Neonazi-Domizil - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3056 vom 22. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2009 wird das Hotel mit Gaststättenbetrieb "Romantischer Fachwerkhof", das auch unter dem Namen "Erlebnisscheune" einschlägig war und seit einiger Zeit als "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" auftritt, maßgeblich von der neonazistischen Szene genutzt. Eine Vielzahl von Veranstaltungen extrem rechter Parteien, Rechtsrock-Konzerten, Saalveranstaltungen und Schulungen fanden in den letzten Jahren statt. In der Drucksache 5/5669 vom 1. Februar 2013 gab die Landesregierung bereits einen Überblick über damalige Veranstaltungen bis zum Jahr 2012. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Angaben kann die Landesregierung zum genannten Objekt in Kirchheim hinsichtlich der Kapazität im Innen- und Außenbereich sowie dem Betreiber machen und welche Auflagen gelten im Regelfall für Musikveranstaltungen sowie sonstige Veranstaltungen der rechten Szene, die in dem Objekt beziehungsweise auf dem Außengelände stattfinden? 2. Welche neonazistischen Aktivitäten wie Schulungen, Konzerte, Feiern, Parteitage et cetera fanden nach Kenntnissen der Landesregierung seit dem Jahr 2013 im genannten Objekt in Kirchheim statt oder wurden verhindert/aufgelöst (bitte Einzelauflistung nach Datum, Ort, Darstellung nach Veranstaltung innerhalb eines Gebäudes und Außengelände, Veranstaltungsart, Thema, Anmeldedatum, Teilnehmerzahl und -herkunft, Organisator/Gruppierung, Redner/Bands, bekannt gewordenen Straftaten, polizeilichen Maßnahmen/eingeleiteten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren/Beschlagnahmungen und gegebenenfalls Ausgang der Verfahren)? 3. Welche sonstigen neonazistischen Aktivitäten fanden nach Kenntnissen der Landesregierung seit dem Jahr 2013 in Kirchheim und Umgebung statt (bitte Einzelauflistung nach Datum, Ort ,Veranstaltungsart, Thema, Anmeldedatum, Teilnehmerzahl und -herkunft, Organisator/Gruppierung, Redner/Bands, bekannt gewordenen Straftaten, polizeilichen Maßnahmen/eingeleiteten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren /Beschlagnahmungen und gegebenenfalls Ausgang der Verfahren)? 4. Wie viele und welche der in Frage 1 und 2 genannten Veranstaltungen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung durch den Betreiber der Gaststätte in der Vergangenheit selbst bei den Behörden angemeldet /angezeigt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6056 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, dass der Wirt nicht nur mit der neonazistischen Szene Geld verdient, sondern selbst im Zusammenhang mit rechten Äußerungen oder durch aktive Teilnahme an Neonazi-Aktivitäten auffällig wurde? 6. Wie viele und welche der in Frage 1 und 2 genannten Veranstaltungen hatten einen konspirativen Charakter (Schleusungstreffpunkte für die Szene, Nichtanmeldung et cetera)? 7. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung ungefähr die Umsätze oder Einnahmen der neonazistischen Szene, die durch Eintrittsgelder oder Spenden bei Versammlungen, Konzerten et cetera sowie mit dem Verkauf von Neonazi-Textilien und CDs (zum Beispiel im Rahmen von Konzertveranstaltungen ) im "Romantischen Fachwerkhof" erzielt wurden (bitte einzeln aufschlüsseln)? 8. Welche Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden nach Kenntnissen der Landesregierung seit dem Jahr 2013 gegen den beziehungsweise die Betreiber des "Romantischen Fachwerkhofs" im Zusammenhang mit dem Objekt oder entsprechenden Veranstaltungen eingeleitet (bitte Aufschlüsselung nach Datum, Delikt und Verfahrensausgang)? 9. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das genannte Objekt in Kirchheim nun schon seit mehr als neun Jahren in der rechten Szene weit über Thüringen hinaus als populärer Veranstaltungsort gilt? 10. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Unterstützung der örtlichen Gemeindeverwaltung, Ordnungsbehörden und Bürgerbündnisse in Kirchheim? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Im Hinblick auf die Weitergabe personenbezogener Daten wird auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in der Sache 2 EO 386/13 vom 5. März 2014 sowie auf § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz verwiesen. Dies betrifft die Fragen 1 und 5. Zu 1.: Der Landesregierung liegen zu dem sich in Privatbesitz befindlichen "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" folgende Erkenntnisse vor: • Seit dem 1. April 2017 wird das "Hotel Garni" (ehemalige Bezeichnung "Romantischer Fachwerkhof") durch einen Bewohner des Objekts betrieben. Die am Hotel (22 Zimmer) anliegende "Erlebnisscheune" kann durch den Betreiber vermietet werden. • Laut der Baugenehmigung des Landratsamtes des Ilm-Kreises beziehungsweise dem ergänzenden Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 13. April 2010 an den Betreiber sind im Innenbereich des Objekts 200 Teilnehmer zuzüglich bis zu 50 Personen (Künstler und technisches Personal) zugelassen. • Die Grundstücksgröße des Veranstaltungsgeländes beträgt 1.446 Quadratmeter, abzüglich der Gebäudegrundfläche von circa 450 Quadratmeter verbleibt eine Restfläche von circa 996 Quadratmeter. Bezüglich des Betreibers wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Regelmäßige Auflagen für Musikveranstaltungen durch die Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" sind: 1. Der Veranstalter ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltung verantwortlich. Hierzu hat er insbesondere - auch unter Zuhilfenahme der einzusetzenden Ordner - Straftaten gemäß § 86a und § 130 Strafgesetzbuch (StGB) zu unterbinden. 2. Zur Kontrolle der Einhaltung der Anordnung der Nummer 1 ist der Polizei und dem Ordnungsamt unverzüglich der ungehinderte Zugang zum Objekt sowie die dauernde Überwachung der Vergnügung zu gewähren. Hierzu sind das Eingangstor sowie die Türen zum Objekt während der gesamten Dauer der Musikveranstaltung unverschlossen zu halten. Der Veranstalter stellt sicher, dass er jederzeit für die Polizei und das Ordnungsamt erreichbar ist. 3 Drucksache 6/6056Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 3. Der Veranstalter stellt sicher, dass keine Lieder wiedergegeben werden, die indiziert sind beziehungsweise von CDs, zu denen Beschlagnahmebeschlüsse vorliegen. Sofern Lieder von CDs wiedergegeben werden, die indiziert und auf den Listenteil A gesetzt wurden, hat der Veranstalter sicherzustellen, dass alle Konzertbesucher das 18. Lebensjahr vollendet haben. 4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen Nummer 2 und 3 wird ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro angedroht. 5. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Grenzwerte für den Beurteilungspegel nach Nummer 3 der DIN 15905 Teil 5 (Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen - Maßnahmen zur Vermeidung von Gehörgefährdungen des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe ) nicht überschritten werden. Der Grenzwert für den Beurteilungspegel nach Nummer 3 der DIN 15905 Teil 5 beträgt bei einer Einwirkungsdauer von vier Stunden 96 Dezibel (dB), bei einer Einwirkungszeit von acht Stunden 93 dB. 6. Unabhängig von der der Vermeidung von Gehörschädigungen der Veranstaltungsbesucher dienenden Forderung unter Nummer 5, ist die Leistung der Beschallungsanlage so zu begrenzen, dass die durch die Schallabstrahlung des Gebäudes in der Nachbarschaft hervorgerufenen Geräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschreiten: Am Tag einen Wert von 70 dB(A), in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) einen Wert von 55 dB(A). Die genannten Werte dürfen 0,5 Meter außerhalb vor der Mitte der geöffneten Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 der benachbarten Wohnhäuser Arnstädter Straße und Steinweg nicht überschritten werden. Beurteilungsgrundlage für die Lärmimmissionen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998, Beurteilungszeitraum in der Nacht ist gemäß Punkt 6.4 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm die lauteste volle Stunde im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. 7. Eine Störung der Nachtruhe der Nachbarschaft ist zu vermeiden. Hierzu sind die Fenster und Türen während der Veranstaltung geschlossen zu halten. Für die Konzertbesucher, die mit Pkw anreisen, sind die Parkplätze auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung zu stellen. 8. Auf den Parkplätzen hat ein geeigneter Ordnungsdienst die Besucher bei ihrer An- und Abfahrt einzuweisen und auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten. 9. Auch in den Veranstaltungsräumen ist ein geeigneter Ordnungsdienst einzusetzen. Der Veranstalter hat mindestens vier Ordner bereitzuhalten. 10. Die als Ordnungsdienst eingesetzten Personen sind durch geeignete Mittel als Ordner zu kennzeichnen . Der Veranstalter hat die Namen der als Ordner eingesetzten Personen der Polizei oder Ordnungsbehörde vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. 11. Als Ordner sind nur zuverlässige Personen einzusetzen. Die Ordner dürfen in den letzten drei Jahren nicht häufiger als zweimal wegen Rohheitsdelikten oder einschlägiger rechtsextremistischer Straftaten (wie zum Beispiel §§ 86, 86a, 90a, 130, 185ff. StGB, § 20 Vereinsgesetz, §§ 3 Abs. 1, 27, 28 Versammlungsgesetz ) strafrechtlich verurteilt worden sein. 12. Alle eingesetzten Ordner haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder Ordnungsbehörde vorzulegen. 13. Die Flucht- und Rettungswege müssen unversperrt, gut beleuchtet und jederzeit frei sein. 14. Vor dem Veranstaltungsbeginn sind die Ordnungskräfte in die Örtlichkeiten, insbesondere die Fluchtund Rettungswege, einzuweisen und über den Arbeitsschutz zu belehren. 15. Das Jugendschutzgesetz und das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz sind gut sichtbar auszuhängen. Regelmäßige Auflagen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz durch den Landkreis Ilm-Kreis sind: Versammlungsleiter: Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, sich bis 30 Minuten vor Beginn der Versammlung am Veranstaltungsort beim Einsatzleiter der Polizei zu melden und sicherzustellen, dass er für diesen während der gesamten Dauer der Veranstaltung jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Maximal zulässige Personenanzahl: Es sind maximal 700 Versammlungsteilnehmer auf dem Kundgebungsgelände zugelassen. Neben den Versammlungsteilnehmern sind bis zu 140 Personen (Bandmitglieder, Redner und Organisatoren, Ordner, sonstige Helfer) erlaubt. Ordner: Die Verwendung von 25 Ordnern bei 700 Teilnehmern wird genehmigt (§ 9 Abs. 2 Versammlungsgesetz). Zusätzlich sind zwei Ordner im Bereich der Parkplätze (Gemeindestraße von Kirchheim zur Bundesauto- 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6056 bahn 71/Landesstraße 1044) einzusetzen. Die Ordner, welche am Versammlungsort eingesetzt werden, sind bis 30 Minuten vor Versammlungsbeginn der Versammlungsbehörde beziehungsweise der Polizei vor Ort vorzustellen. Die Vorstellung der Ordner, die für die Absicherung der Parkflächen verantwortlich sind, hat rechtzeitig vor Anreisebeginn der Versammlungsteilnehmer (spätestens bis 9:30 Uhr) zu erfolgen. Die Ordner für den Parkbereich haben sich rechtzeitig vor Anreisebeginn (spätestens ab 10:00 Uhr) beim Parkplatz einzufinden und den ankommenden Versammlungsteilnehmern die Parkplätze zuzuweisen. Alle eingesetzten Ordner haben ein mit Lichtbild versehenes gültiges Personaldokument mitzuführen. Der Versammlungsleiter hat dafür zu sorgen, dass alle Ordner während der Dauer der Veranstaltung ständig anwesend sind. Den eingeteilten Ordnern sind die erlassenen Auflagen bekannt zu geben. Der Versammlungsleiter hat sie darüber hinaus vor Beginn der Versammlung über ihre Aufgaben zu belehren und anzuhalten, gegen Störer in angemessener Weise einzuschreiten. Rettungswege: Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt über das Hoftor in der Arnstädter Straße. Dieser Zugang ist als Rettungsweg zu kennzeichnen. Außerdem ist ein weiterer Fluchtweg auf der gegenüberliegenden Seite des Grundstücks einzurichten, entsprechend zu kennzeichnen und zu beleuchten. Die Rettungswege sind mit Ordnern zu besetzen. Die Ordner haben dafür Sorge zu tragen, dass die Rettungswege nicht zugestellt werden (etwa durch parkende Fahrzeuge, Stände et cetera). Kundgebungsmittel: Der Versammlungsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder sein Stellvertreter jederzeit Zugriff auf die Lautsprecheranlage hat, um bei Notwendigkeit ohne Zeitverzug Ordnungsdurchsagen vornehmen zu können . Die Tragestangen für Fahnen haben aus Holz oder ähnlich weichen Materialien zu bestehen. Transparente dürfen nicht miteinander verknotet werden. Zum Hass gegen Bevölkerungsteile darf nicht aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden. Sofern durch Transparente, Flugblätter oder in sonstiger Form strafbare Äußerungen getätigt werden, sind diese durch den Versammlungsleiter durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Nutzung von Lautsprechern und der Musikanlage: Der Einsatz von Lautsprechern und der Musikanlage ist auf die Zeit zwischen 12:00 Uhr und 22:00 Uhr begrenzt . Verkehrsrechtliche Auflagen: Die Versammlungsteilnehmer haben als Parkfläche die Gemeindestraße von Kirchheim zur Bundesautobahn 71/Landesstraße 1044 zu nutzen. Diese Straße ist ausschließlich einseitig zu beparken, so dass die Durchfahrt für weitere Fahrzeuge ungehindert gewährleistet ist. Allgemeine Auflagen: Das Mitführen von Hunden, außer Behindertenführhunde mit nachgewiesener Berechtigung, ist untersagt. Während der gesamten Dauer der Versammlung ist es untersagt, alkoholische Getränke mitzuführen beziehungsweise zu konsumieren. Während der Versammlung dürfen alkoholfreie Getränke nur in Plastikflaschen und Tetrapackungen mitgeführt werden. Zu 2.: Hinsichtlich vorliegender Erkenntnisse über rechtsextremistische Aktivitäten in Kirchheim seit dem Jahr 2013 wird auf die Anlage verwiesen. Zum Ausgang der Verfahren liegen keine statistischen Erkenntnisse vor. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Keine der in der Anlage aufgeführten Veranstaltungen wurde durch den Betreiber angemeldet oder angezeigt. Zu 5.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 6.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 5 Drucksache 6/6056Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Belastbare Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Umsätze beziehungsweise Gewinne, die aus Eintrittsgeldern, Spenden und Verkaufserlösen gewonnen werden, sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Veranstalter, Veranstaltungsart und Teilnehmerzahl. Zu 8.: Seit dem Jahr 2013 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Zu 9.: Mit dem "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" in Kirchheim stehen der rechtsextremistischen Szene geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage für ihre Veranstaltungen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit des Objekts trug in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu bei, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich bei der Anzahl der rechtsextremistischen Konzerte wiederholt im vorderen Bereich lag. Zu 10.: Rechtsextremistische Veranstaltungen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften konsequent bereits im Vorfeld beauflagt, verboten oder aufgelöst, sofern von ihnen in der Prognose beziehungsweise im Verlauf eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Die zuständigen Behörden stehen hierzu in unmittelbarem Kontakt. So werden alle Veranstaltungen polizeilich auf kommunaler Ebene besprochen und Maßnahmen situativ im Rahmen der originären Zuständigkeiten festgelegt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt im Rahmen der Fachaufsicht die Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" sowie das Landratsamt Ilm-Kreis bei relevanten Problemstellungen. Soweit versammlungsrechtliche Fragen betroffen sind, steht zudem das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in regelmäßigem Austausch mit der Versammlungsbehörde. Auf Anfragen von Bürgerbündnissen oder Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Kirchheim wird polizeilich eingegangen. In Abstimmung mit der Kommunalverwaltung in Kirchheim nahmen in der Vergangenheit polizeiliche Vertreter an Gemeinderatssitzungen zur Beantwortung von Fragen teil. Ziel ist es, die anlassbezogenen polizeilichen Maßnahmen in Verbindung mit rechtsextremistischen Veranstaltungen in Kirchheim für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten und ein optimales Zusammenwirken zwischen den einzelnen Behörden zu erzielen. Ergänzend wird auf die im Februar 2018 überarbeitete veröffentlichte Version des "Handlungsleitfadens für kommunale Entscheidungsträger in Thüringen zum Umgang mit Rechtsextremisten" verwiesen. Maier Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 1 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 2013 1 05.01. „Neujahrsempfang der Thüringer NPD“ (geschlossene Veranstaltung) NPD-LV Thüringen 50 drei Redner keine 2 26.01. Bundesvorstandssitzung (geschlossene Veranstaltung) NPD-BV 15 - 20 unbekannt keine 3 16.02. Landesparteitag unter dem Motto „Wir verändern Thüringen“ (geschlossene Veranstaltung) NPD-LV TH 60 zwei Redner Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Ordnungswidrigkeit nach dem Versammlungsgesetz Üble Nachrede 4 10.03. Frauentreffen der Thüringer NPD und Vorbereitung der Gründung der Landesgruppe des „Ring Nationaler Frauen“ (RNF) (geschlossene Veranstaltung) NPD-LV TH unbekannt unbekannt keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 2 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 5 14. – 16.06. Jahreskongress der „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP) (geschlossene Veranstaltung) GfP 100 - 150 unbekannt keine 6 14.09. Treffen des „Bundes freies Europa – Europäische Aktion“ (geschlossene Veranstaltung) Europäische Aktion (EA) 60 unbekannt keine 7 16.11. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Still not dead – Record resease party“ (stattgefunden) Bundesvorsitzender der „Jungen Nationaldemokraten “ (JN) 22.10. 2013 190 „Painful Life“, „Brainwash“, „Legion of Thor”, „Fear Rains Down“ Volksverhetzung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2014 8 18.01. Bundesparteitag (geschlossene Veranstaltung) NPD-BV 200 zwei Redner keine 9 15.03. Landesparteitag unter dem Motto „7 auf einen Streich“ (geschlossene Veranstaltung) NPD-LV TH 70 vier Redner, ein Liedermacher keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 3 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 10 22.03. „Europakongress“ der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) (geschlossene Veranstaltung) Bundesvorsitzender der „Jungen Nationaldemokraten “ (JN) 12.03. 2014 160 drei Redner, ein Liedermacher keine 11 17.05. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Aftershowparty – Support the POW’s!!!“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen 20.04. 2014 225 „Tätervolk“, „Exzess“, „Hausmannskost“, „Frontfeuer“ und Liedermacher „Recht auf Wahrheit (R.A.W.)“ keine 12 23. – 25.05. Jahreskongress der „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP) unter dem Motto „Mißbrauchte Geschichte – Deutschland ewig am Pranger?“ (geschlossene Veranstaltung) GfP 150 vier Redner keine 13 16.07. Pressekonferenz NPD-LV unbekannt drei Redner keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 4 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 14 27.09. Gesamtparteitag (geschlossene Veranstaltung) „Der III. Weg“ 100 vier Redner, ein Liedermacher keine 15 04.10. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Solidarität jetzt“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 04.09. 2014 210 „Confident of Victory“, „Brainwash“, „Überzeugungstät er Vogtland“, „Thematik 25“, „Kommando 192“ keine 16 05.12. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rock for Freedom“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 24.11. 2014 200 „Act of Violence“, „Brutal Attack“, „Sachsonia“ keine 17 27.12. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rock am Kreuz – Das Beste kommt zum Schluss“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen 12.12. 2014 200 „Heiliges Reich“, „Tätervolk“, „Exzess“, „Frontfeuer”, „Treueorden” keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 5 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 2015 18 17.01. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Ein Sturm zieht auf 2.0“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 08.12. 2014 230 „Tätervolk“, „Frontfeuer”, „Killuminati”, „Thematik 25“, „Heiliger Krieg“ keine 19 07.02. Rechtsextremistische Musikveranstaltung (Solikonzert) (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 22.01. 2015 180 „Kommando 192“, „Exzess”, „12 Golden Years”, „Treueorden“, „Unbeliebte Jungs“ Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 20 07.03. Rechtsextremistische Musikveranstaltung (Solikonzert) (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 11.02. 2015 248 „Die Lunikoff- Verschwörung“, „Stonehammer”, „12 Golden Years”, „Radikahl“ keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 6 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 21 04.04. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rock am Kreuz II“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen 23.01. 2015 200 „Die Lunikoff- Verschwörung“, „Treueorden”, „Skalinger”, „Radikahl“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 22 09.05. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Skinheads are back in town“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 07.05. 2015 238 „Faustrecht“, „Killuminati”, „Kommando 192”, „MPU“, „Smart Violence“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Verstoß gegen das Waffengesetz Volksverhetzung ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 7 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 23 29. – 31.05. Jahreskongress der „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP) unter dem Motto „Hilfssheriff der USA? – Deutschlands Rolle in der Welt“ (geschlossene Veranstaltung) GfP 150 sechs Redner keine 24 05.09. „Europafest“ der „Europäischen Aktion“ (geschlossene Veranstaltung) Europäische Aktion (EA) 50 fünf Redner, ein Liedermacher keine 26 12.09. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Ein Sturm zieht auf 3.0“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 11.08. 2015 113 „Blutzeugen“, „Thematik 25”, „Hope for the Weak”, „Helle und die RAC’ler“, „Blindfolded“ Ordnungswidrigkeit nach dem Personalausweisgesetz 27 19.09. Gesamtparteitag (geschlossene Veranstaltung) „Der III. Weg“ 200 drei Redner keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 8 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 28 10.10. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Die schwarze Fahne empor!“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 26.08. 2015 150 „Sturmbrüder“, „Feindbild Deutsch”, „Schlachtruf Germania”, „Überzeugungstäter “, „Treueorden“ Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz 29 31.10. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Joe-Rowan- Gedächtniskonzert“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 04.10. 2015 192 „Heiliges Reich“, „Feindbild Deutsch”, „Stonehammer”, „Hausmannskost“, „Treueorden“ keine 30 14.11. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rock im Trutzgau 2.0“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen 07.10. 2015 175 „Unbeliebte Jungs“, „Die Lunikoff- Verschwörung”, „Ostfront”, „Frontfeuer“, „Treueorden“ Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 9 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 31 12.12. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „White X-Mas“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 23.11. 2015 177 „Tätervolk“, „Carpe Diem”, „Barbarossa”, „Kommando 192“, „Kodex Frei“ Ordnungswidrigkeiten nach der Gewerbeordnung 2016 32 27.02. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rock am Kreuz III“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen (Garde 20/ Turonen) 11.01. 2016 247 „Old Glory“, „Ex Umbra in Solem”, „Exzess”, „Frontalkraft“ Körperverletzung 33 12.03. Rechtsextremistische Musikveranstaltung (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 15.01. 2016 220 „Blackout“, „Selbststeller”, „Kodex Frei”, „Confident of Victory“ keine 34 23.04. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Terror in the Pit“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 28.03. 2016 176 „Daily Broken Dream“, „Blindfolded”, „Painful Awakening”, „Second Class Citizen“, „Fight Tonight“ Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz Verstoß gegen das Waffengesetz ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 10 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 35 14.05. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Skinheads are back in town Vol. 2“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 26.04. 2016 200 „Kraft durch Froide“, „Faustrecht”, „Smart Violence”, „Treueorden“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 36 03. – 05.06. Jahreskongress der „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP) unter dem Motto „Die neue Völkerwanderung – Westliche Kriegspolitik und ihre Folgen“ (geschlossene Veranstaltung) GfP 50 - 100 fünf Redner keine 37 25.06. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Naziradau im Bratwurstgau“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 28.04. 2016 245 „Legion of Thor“, „Amok”, „D.S.T.”, „Ex Umbra in Solem“ keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 11 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 38 20.08. Versammlung in geschlossenen Räumen mit anschließendem Konzert unter dem Motto „Rock gegen Überfremdung“ Bruderschaft Thüringen (Garde 20/ Turonen) 27.04. 2016 610 zwölf Redner; „Die Lunikoff- Verschwörung“, „Frontfeuer“, „Tätervolk“, „Uwocaust“, „Makss Damage“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verstöße gegen das Waffengesetz 39 02.10. Gesamtparteitag und „Tag der Gemeinschaft“ unter dem Motto „Ehret den deutschen Bauern“ (geschlossene Veranstaltung) „Der III. Weg“ 200 drei Redner, zwei Liedermacher Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrszulassungsordnung 40 08.10. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Joe-Rowan- Memorial“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 29.08. 2016 243 „Sniper“, „Killuminati”, „Stonehammer”, „D.S.T.“, „Barbarossa“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 41 03.12. Private Geburtstagsfeier Rechtsextremistische Einzelperson 18.11. 2016 118 keine 42 10.12. Liederabend (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 01.11. 2016 100 „Lunikoff“, „Griffin“, „Tobias“, „Marcus“ keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 12 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 43 17.12. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „White X-Mas“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 16.11. 2016 143 „Kommando 192“, „Faust”, „FLAK”, „D.S.T.“, „Kodex Frei“, „Sturmtrupp“, „Carpe Diem“ keine 2017 44 04.02. Vortragsveranstaltung unter dem Motto „Dresden 45 – der Historikerstreit um das Elbflorenz“ (geschlossene Veranstaltung) „Der III. Weg“ Stützpunkt Ostthüringen etwa 50 keine 45 04.02. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Rap am Kreuz“ (stattgefunden) Bruderschaft Thüringen (Garde 20/ Turonen) 07.01. 2017 70 „Makks Damage“, „Mic Revolt”, „Villain 051“ Verstoß Waffengesetz (Verfahrenseinstellung) 46 01.04. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Good Night Left Side“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 23.03. 2017 200 „Stonehammer“, „Kraftschlag”, „Ostfront“, “N.A.Z.I.“, ein Liedermacher Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Verfahrenseinstellung und in einem Fall Geldstrafe) ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 13 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 47 06.05. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Skinheads are back in town“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 10.04. 2017 204 „Kommando Skin“, „March or Die”, „Smart Violence”, „True Aggression“ Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz 48 24.06. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Sommer, Sonne, Widerstand“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 06.06. 2017 151 „Frontfeuer“, „KDF”, „Uwocaust”, „MPU“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz 49 25. – 27.07. Jahreskongress der „Gesellschaft für freie Publizistik e.V.“ (GfP) unter dem Motto „Deutsche Identität – 500 Jahre nach Luther“ (geschlossene Veranstaltung) GfP unbekannt sechs Redner keine ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 14 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 50 30.09. Bundesparteitag und „Tag der Gemeinschaft“ unter dem Motto „Jugend im Sturm“ (geschlossene Veranstaltung) „Der III. Weg“ 200 drei Redner, „Wegbereiter“ und ein Liedermacherduo Verstoß Waffengesetz 51 07.10. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Joe-Rowan- Memorial“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 18.09. 2017 170 „PWA“, „Treueorden”, „Blindfolded”, „Ahnenblut“, „Flak“ Verstoß Waffengesetz 52 18.11. Private Saalveranstaltung Rechtsextremistische Einzelperson etwa 100 drei Bands keine 53 02.12. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „German Skins stick together“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 20.11. 2017 192 „Schusterjungs“, „MPU”, „Overdressed”, „Smart Violence“ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ANLAGE zur Antwort auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 3056 der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) - „Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz“ (ehemals „Romantischer Fachwerkhof“ in Kirchheim) als Neonazi-Domizil – nachgefragt - 15 lfd. Nr. Datum Veranstaltung Organisator Datum Anmeldung / Anzeige Teilnehmer -zahl Redner/Bands Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten 2018 54 07.04. Rechtsextremistische Musikveranstaltung unter dem Motto „Skinheads are back in town“ (stattgefunden) Rechtsextremistische Einzelperson 15.03. 2018 200 „KDF“, „True Aggression“, „Mistraeat”, „Overdressed” Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz Verstoß Waffengesetz 55 07.07. Versammlung in geschlossenen Räumen unter dem Motto „Jugend im Sturm – Für Familie, Heimat und Tradition“ „Der III. Weg“ 27.03. 2018 221 fünf Redner, „Varghona“, „Uwocaust“, „Killuminati“, „Die Lunikoff Verschwörung“ keine "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" (ehemals "Romantischer Fachwerkhof" in Kirchheim) als Neonazi-Domizil - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: