16.08.2018 Drucksache 6/6057Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. August 2018 Beförderungspraxis der Landesregierung bei den Thüringer Justizvollzugsbeamten - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3161 vom 28. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Bezug nehmend auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1682 vom 11. November 2016 (vergleiche Drucksache 6/3349) und seither fortwährender Kritik durch Justizvollzugsbeamte zur Beförderungspraxis ergeben sich erneut Fragen. Insbesondere im mittleren Dienst warten viele Beamte auf die Möglichkeit einer Beförderung. Soweit der Fragestellerin bekannt wurde, soll es inzwischen auch mindestens eine Konkurrentenklage im mittleren Dienst geben, wegen der andere Beförderungen nicht erfolgt sein sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bedienstete im Bereich des Justizvollzugs in Thüringen wurden in den Jahren 2016 und 2017 von welcher in jeweils welche Besoldungsgruppe befördert (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Thüringen)? 2. Welche Beförderungsmöglichkeiten für die Justizvollzugsanstalten stehen in den Jahren 2018 und 2019 generell zur Verfügung (bitte aufgliedern auf die Justizvollzugsanstalten und nach Beförderungsämtern)? 3. Wann fanden oder finden im Jahr 2018 Beförderungstermine statt, wie viele Beförderungen sind bis einschließlich 30. Juni 2018 im mittleren Justizvollzugsdienst erfolgt und wie viele bis 31. Dezember 2018 noch geplant (bitte aufgeschlüsselt auf die Beförderungsämter und für die einzelnen Justizvollzugsanstalten )? 4. Wie viele Beamte des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Jahren 2016 und 2017 im Eingangsamt in den regulären Ruhestand versetzt worden und wie viele Beamte wird dies voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 betreffen? 5. Gibt es aktuell Konkurrentenklagen im Bereich des Thüringer Justizvollzugs und wenn ja, um welche Beförderungsämter in welchen Justizvollzugsanstalten handelt es sich und wie ist jeweils der Verfahrensstand ? 6. Trifft es zu, dass es im Bereich der Jugendstrafanstalt Arnstadt mindestens eine Konkurrentenklage im Bereich des mittleren Dienstes gibt? Wann wurde diese eingereicht, welchen Rechtsweg hat diese Klage bisher mit welchem Ergebnis beschritten und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung darüber zu rechnen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6057 7. Trifft es zu, dass wegen der Konkurrentenklage unter Frage 6 seither keine Beförderungen in der Jugendstrafanstalt Arnstadt im mittleren Dienst vorgenommen wurden? Wie viele mögliche Beförderungen in welchen Jahren sind deshalb unterblieben? 8. Mit welcher rechtlichen Begründung werden beförderungsfähige Beamte nicht befördert, wenn eine Konkurrentenklage für ein Beförderungsamt vorliegt? Wie rechtfertigt die Landesregierung ein solches Vorgehen mit Blick auf die Laufbahn und persönliche Weiterentwicklung der betroffenen Beamten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Höherer Dienst im Jahr 2016: - 1 x nach A 14 JVA Tonna - befördert - 1 x nach A 14 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 14 JVA Untermaßfeld - befördert Gehobener Dienst im Jahr 2016: - 1 x nach A 12 JVA Goldlauter - befördert - 1 x nach A 12 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 10 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 11 JSA Arnstadt - befördert - 1 x nach A 11 JVA Tonna - befördert Mittlerer Dienst im Jahr 2016: - 1 x nach A 9 + Z. JSA Arnstadt - befördert - 2 x nach A 8 JSA Arnstadt - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 15. Dezember 2016; Beschluss vom 13. Juni 2018 noch nicht rechtskräftig - 2 x nach A 9 JVA Gera - 1 x Aufstieg zum 1. Juli 2018; neue Auswahlentscheidung erforderlich - 2 x nach A 8 JVA Gera - befördert - 1 x nach A 8 JVA Goldlauter - befördert - 2 x nach A 9 JVA Hohenleuben - befördert - 3 x nach A 8 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 9 JVA Tonna - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 3 x nach A 8 JVA Tonna - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 1 x nach A 9 JVA Untermaßfeld - befördert - 3 x nach A 8 JVA Untermaßfeld - befördert Höherer Dienst im Jahr 2017: - 1 x nach A 14 JVA Tonna - befördert - 1 x nach A 14 JVA Untermaßfeld - befördert - 1 x nach A 14 JSA Arnstadt - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Gehobener Dienst im Jahr 2017: - 2 x nach A 12 JVA Gera - befördert - 1 x nach A 10 JVA Gera - steht noch aus - 1 x nach A 12 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 10 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 12 JSA Arnstadt - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 2 x nach A 11 JSA Arnstadt - befördert - 1 x nach A 10 JSA Arnstadt - befördert - 1 x nach A 13 JVA Tonna - befördert - 3 x nach A 11 JVA Tonna - befördert - 2 x nach A 10 JVA Tonna - befördert - 1 x nach A 11 JVA Untermaßfeld - befördert - 1 x nach A 10 JVA Untermaßfeld - befördert 3 Drucksache 6/6057Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Mittlerer Dienst im Jahr 2017: - 4 x nach A 9 JSA Arnstadt - befördert - 1 x nach A 8 JAA Arnstadt - befördert - 2 x nach A 8 JVA Gera - befördert - 2 x nach A 9 JVA Goldlauter - 2 x Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (ein Kläger verstorben, ein Kläger hat die Rücknahme angezeigt , jedoch hat das Verwaltungsgericht das Verfahren noch nicht beendet) - 4 x nach A 9 JVA Hohenleuben - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - 4 x nach A 8 JVA Hohenleuben - befördert - 1 x nach A 9 m. Z. JVA Tonna - befördert - 3 x nach A 9 m.Z. JVA Untermaßfeld - befördert - 10 x nach A 9 JVA Untermaßfeld - 5 x befördert; 5 x war Dienstpostenübertragung und Bewährung erforderlich (3 x Beförderung zum 1. August 2018 vorbereitet) - 6 x nach A 8 JVA Untermaßfeld - befördert Zu 2.: In den Haushaltsjahren 2018/2019 stehen voraussichtlich folgende Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung: Höherer Dienst: - 1x nach A 16 ThürBesO. Gehobener Dienst: - 1 x nach A 13, - 3 x nach A 12, - 5 x nach A 11, - 5 x nach A 10 ThürBesO. Mittlerer Dienst: - 4 x nach A 9 m.Z., - 14 x nach A 9, - 29 x nach A 8 ThürBesO. Die Beförderungsämter im höheren und gehobenen Dienst werden anstaltsübergreifend ausgeschrieben und nicht einer bestimmten Justizvollzugseinrichtung zugewiesen. Zu 3.: Die Beförderungen im Jahr 2018 sind für Oktober geplant. Weitere Beförderungstermine sind im Jahr 2018 nicht vorgesehen. Abhängig von der haushälterischen Billigung sind im Jahr 2018 nachfolgende Beförderungen beabsichtigt: - 2 x nach A 12 g. D. (Vollzugsdienst), - 3 x nach A 11 g. D. (Vollzugsdienst), - 1 x nach A 10 g. D. (Vollzugsdienst), - 4 x nach A 9 m. D. mit Amtszulage, - 10 x nach A 9 m. D., - 20 x nach A 8 ThürBesO, gesamt 40 Beförderungen. Bezüglich der Zuweisung an die einzelnen Vollzugseinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: In den Jahren 2016 und 2017 wurden insgesamt zwei Beamte mit dem Eingangsamt A 7 ThürBesO regulär in den Ruhestand versetzt. 2016 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 - 2 - - - - - 2 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6057 2017 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 - - - - - - - 0 In den Jahren 2018 und 2019 werden voraussichtlich sieben Beamte mit dem Eingangsamt A 7 ThürBesO regulär in den Ruhestand versetzt. 2018 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 - 1 1 - 1 - 3 2019 JAA Arnstadt JSA Arnstadt JVA Goldlauter JVA Hohenleuben JVA Untermaßfeld JVA Tonna JVA Gera gesamt A 7 1 1 - 1 1 - 4 Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 6.: Bezüglich der ausgeschriebenen Beförderungsämter in der Jugendstrafanstalt Arnstadt wurden im Jahr 2016 zwei Beförderungsstellen nach A 8 mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung vom 15. Dezember 2016 angegriffen. In dem Verwaltungsstreitverfahren erging am 13. Juni 2018 ein Beschluss, mit dem der Antrag abgelehnt wurde. Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Erwächst er in Rechtskraft, können in diesem Jahr sowohl die ausstehenden Beförderungen vorgenommen werden als auch neue Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 8 in der JSA Arnstadt ausgeschrieben werden. Sollte eine Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt werden, ist mit einer Verfahrensdauer von mehreren Monaten zu rechnen. Zu 7.: Im Jahr 2017 wurden in der JSA Arnstadt wegen des Verfahrens keine Beförderungsstellen in der A 8 im mittleren Dienst ausgeschrieben. Die Zahl der unterbliebenen Beförderungen kann nicht benannt werden, da die JSA Arnstadt bei der Verteilung der vorhandenen Beförderungsstellen in die A 8 auf Grund des schwebenden Verfahrens nicht berücksichtigt wurde. Nach Abschluss des Verfahrens wird die JSA Arnstadt durch die prozentuale Zuweisung vorrangig bedacht und die ungleiche Stellenverteilung ausgeglichen. Zu 8.: Die Beförderungsstelle, gegen deren Besetzung ein Bediensteter einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung bei Gericht beantragt, kann nicht besetzt werden, da der Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung entfaltet. Die Ausschreibung neuer Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe im darauf folgenden Beförderungsdurchgang ist rechtlich zwar möglich, jedoch in der Praxis sehr problematisch. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Bedienstete, der im vorherigen Durchgang den Rechtsweg eingeschlagen hat, auch im erneuten Durchgang Rechtsschutz gegen die Beförderung beantragt, zumal regelmäßig auch die Bediensteten, die zuvor befördert werden sollten, wieder an erster Rangstelle stehen. Folglich blockiert er wiederum ein gewisses Kontingent der Beförderungsstellen, welche über einen Zeitraum von mehreren Monaten, teilweise auch Jahren, dem Vollzug nicht mehr zur Verfügung stehen. Um die Möglichkeiten der Beförderungen effizient ausschöpfen zu können, hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz entschieden, dass in der jeweiligen Anstalt in der betroffenen Besoldungsgruppe keine Beförderungsstellen mehr bis zum Abschluss des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden, die Vollzugsbehörde jedoch in der Folge vorrangig berücksichtigt wird. Lauinger Minister Beförderungspraxis der Landesregierung bei den Thüringer Justizvollzugsbeamten - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: