17.08.2018 Drucksache 6/6065Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. September 2018 Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft seit dem Jahr 2014 Die Kleine Anfrage 3210 vom 24. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Schulen in freier Trägerschaft bereichern die Vielfalt des Thüringer Schulsystems und sind daran interessiert , diese Vielfalt zu erhalten beziehungsweise zu erweitern. Ihrer Anerkennung geht vielfach ein sehr langwieriges und umfassendes Antrags- und Zulassungsverfahren voraus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft haben im Zeitraum von 2014 bis heute in Thüringen einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Ministerium gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schule, Träger und Landkreis/kreisfreier Stadt)? 2. Wie vielen Anträgen zur Genehmigung beziehungsweise zur Anerkennung als staatlich anerkannte Ersatzschule wurde seit dem Jahr 2014 zugestimmt beziehungsweise die Zustimmung versagt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schule, Träger und Landkreis/kreisfreier Stadt)? 3. Was waren die Gründe für eine Ablehnung? 4. Wie viele Anträge freier Träger liegen der Landesregierung aktuell zur Genehmigung beziehungsweise zur Anerkennung als staatlich anerkannte Ersatzschule vor (bitte aufgeschlüsselt nach Schule, Träger und Landkreis/kreisfreier Stadt)? 5. Aus welchen Gründen ist eine Genehmigung dieser Schulen bisher nicht erfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach Schule, Träger und Landkreis/kreisfreier Stadt)? 6. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft befinden sich aktuell in der Wartephase und wann läuft diese aus (bitte aufgeschlüsselt nach Schule, Träger und Landkreis/kreisfreier Stadt)? 7. Wie viele juristische Auseinandersetzungen führte beziehungsweise führt die Landesregierung seit dem Jahr 2009 im Rahmen der Genehmigungen von Schulen in freier Trägerschaft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Schule, Landkreis/kreisfreier Stadt und Prozessbeteiligte/Vertreter)? 8. Wie wurden diese Rechtsstreite entschieden beziehungsweise wie ist der Verfahrensstand? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6065 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. August 2018 beantwortet und in einer Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass die in den Anlagen aufgeführten Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3210 aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden sollen.* Zu 1.: Seit dem Jahr 2014 wurden durch freie Schulträger 50 Anträge zur Genehmigung von Schulen oder von weiteren Bildungsgängen an bestehenden Schulen gestellt (siehe Anlage 1*). Zu 2.: Seit dem Jahr 2014 wurde 24 Anträgen zur Genehmigung von Ersatzschulen oder von weiteren Bildungsgängen an bestehenden Ersatzschulen zugestimmt. Die Verfahren zu 22 Genehmigungsanträgen wurden eingestellt und vier Anträge abgelehnt. 34 Ersatzschulen beziehungsweise Bildungsgängen von Ersatzschulen konnte die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule verliehen werden. Zwei Verfahren zur staatlichen Anerkennung einer Ersatzschule wurden eingestellt (siehe Anlagen 2 und 3*). Zu 3.: Bei den abgelehnten Anträgen handelt es sich um Anträge zur Errichtung und zum Betrieb einer Grundschule und von Gemeinschaftsschulen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sind für die Genehmigung von Grundschulen und den Klassenstufen 1 bis 4 an Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft die Voraussetzungen des Artikels 7 Abs. 5 Grundgesetz zu erfüllen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport konnte den von den Antragstellern vorgelegten Konzepten jeweils kein besonderes pädagogisches Interesse entnehmen, so dass die Anträge abzulehnen waren. Zu 4.: Derzeit liegen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Anträge zur Genehmigung von 31 Schulen oder weiteren Bildungsgängen von Ersatzschulen sowie 15 Anträge zur Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule vor (siehe Anlagen 4 und 5*). Zu 5.: Bei den noch anhängigen Anträgen wurden die Genehmigungen zum Betrieb von Ersatzschulen oder von Bildungsgängen bisher nicht erteilt, weil entweder die zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorliegen, Unklarheiten bezüglich der Konzeption oder der Trägerschaft bestehen, die Antragsteller die Einrichtung der Schulen oder der Bildungsgänge verschoben haben oder die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist (siehe Anlage 4*). Zu 6.: Derzeit befinden sich noch sieben Schulen beziehungsweise Bildungsgänge von Ersatzschulen in der Wartefrist zur Gewährung staatlicher Finanzhilfe (siehe Anlage 6*). Zu 7. und 8.: Seit dem Jahr 2009 kam es zu vier Verwaltungsstreitverfahren vor Verwaltungsgerichten. Es wird auf die Anlage 7* verwiesen. Die Prozessvertreter/Beteiligten können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden. Holter Minister Endnote: * Der Abdruck oder eine anderweitige Veröffentlichung der Anlagen unterbleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Fragesteller sowie die Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Thüringer Landtags haben jeweils ein Exemplar der Antwort mit den Anlagen zur Information erhalten. Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft seit dem Jahr 2014 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7. und 8.: Endnote: