30.08.2018 Drucksache 6/6079Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. September 2018 Schweinsköpfe in Weimar und Suhl Die Kleine Anfrage 3094 vom 4. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 17. August 2017 wurde der abgetrennte Kopf eines Wildschweins an die Türen eines Weimarer AfD- Stammlokals, ehemals "Hinterzimmer", gekettet. Im Vorfeld kam es gehäuft zu gegen das Lokal und dortige Veranstaltungen gerichtete Aktionen (vergleiche Internetauftritt von thueringen.de vom 18. August 2017). Vor der Suhler Erstaufnahmeeinrichtung wurde am 21. Mai 2018 ein abgetrennter Schweinskopf auf einem Zaun angebracht. Der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales verurteilte den Suhler Vorfall mit den Worten: "Die Taten sind ein Angriff auf die Würde aller Menschen muslimischen Glaubens" (vergleiche Internetauftritt von insuedthueringen.de vom 28. Mai 2018). Laut Thüringer Allgemeine konnte zeitnah ein Tatverdächtiger ermittelt werden, indem Polizeibeamte sämtliche Catering-Anbieter und Metzgereien befragt sowie Veranstalter von privaten und kommerziellen Feierlichkeiten, die sich in zeitlichem Zusammenhang ein Spanferkel liefern ließen, überprüft hätten (vergleiche Online-Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 28. Mai 2018). Ich frage die Landesregierung: 1. Was ereignete sich nach Erkenntnissen der Landesregierung bei beiden oben benannten Vorfällen genau? 2. Wurden Ermittlungsverfahren wegen der oben benannten Vorfälle eingeleitet und wenn ja, gegen wie viele Personen und wegen welcher Tatbestände (bitte die Ermittlungsverfahren nach der Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität - Links, Rechts sowie Sonstige aufschlüsseln)? 3. Haben die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, nach Erkenntnissen der Landesregierung Verbindungen ins linksextremistische, rechtsextremistische, ausländerextremistische oder sonstige extremistische Milieu und wenn ja, um welche Art von Verbindungen handelt es sich? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? 5. Wurden bei den Ermittlungen zum Vorfall vom 17. August 2017 Befragungen von Metzgereien, Catering -Anbietern, Jägern, Veranstaltern und anderen im vergleichbaren Maße wie bei den Ermittlungen zum Vorfall vom 21. Mai 2018 durchgeführt und wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6079 6. Welche weiteren konkreten polizeilichen Maßnahmen mit welchen Ergebnissen wurden zur Ermittlung von Tatverdächtigen und Aufklärung der oben benannten Vorfälle ergriffen? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? 8. Wie bewertet die Landesregierung die oben benannten Vorfälle? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Sachverhalt in Weimar Am 17. August 2017 wurde die Polizei informiert, dass an der Tür einer Bar in der Trierer Straße 33 in 99423 Weimar ein Wildschweinkopf mittels Kette befestigt wurde. Bei dem Ereignisort handelt es sich um Räume eines ehemaligen Cafébetriebs, welche in der Vergangenheit von der AfD für "Bürgerdialoge" genutzt wurden. Die Gegenstände wurden von der Polizei entfernt und sichergestellt. Sachschaden ist nicht entstanden. Sachverhalt in Suhl Am 21. Mai 2018 wurde gegen 09:15 Uhr festgestellt, dass ein gebratener Schweinekopf (Spanferkel) auf einer Zaunlatte vor dem Haus 19 in Suhl, Weidbergstraße 24 bis 26 (Erstaufnahmeeinrichtung), steckt. Die daraufhin informierte Polizei hat Zeugen vernommen und den Schweinekopf sichergestellt. Zu 2.: Sachverhalt in Weimar Aufgrund des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Unbekannt eingeleitet, welches mangels Täterermittlung eingestellt wurde. Das Delikt wurde als Politisch motivierte Kriminalität -links- eingestuft. Sachverhalt in Suhl Zu diesem Sachverhalt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB gegen eine Person eingeleitet. Das Delikt wurde als Politisch motivierte Kriminalität -rechts- eingestuft. Zu 3. und 4.: Zum Sachverhalt in Weimar wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zum Sachverhalt in Suhl wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Die Ermittlungen wurden in vergleichbarem Maße geführt. So wurde im Weimarer Fall zur Herkunft des Wildschweinkopfs bei den in Betracht kommenden Thüringer Forstämtern sowie umliegenden Wildverkaufsstellen ermittelt; allerdings ohne Ergebnis. Zu 6.: Die Thüringer Polizei hat in beiden Fällen die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der benannten Vorfälle ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung des Tatmittels, eine umfassende Tatortarbeit, die Auswertung der kriminaltechnischen Untersuchung, die Ermittlungen im Umfeld des Tatorts, Zeugenvernehmungen, die Abstimmung der Maßnahmen mit der Staatsanwaltschaft sowie im zweiten Fall die Beschuldigtenvernehmung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3 Drucksache 6/6079Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Die Maßnahmen führten in einem Fall zur Identifizierung eines Tatverdächtigen. Zu 8.: Die Landesregierung verurteilt diese Straftaten. Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Maier Minister Schweinsköpfe in Weimar und Suhl Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: