22.08.2018 Drucksache 6/6082Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. September 2018 Schwerlasttransporte in Thüringen Die Kleine Anfrage 3184 vom 13. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit Beschluss des Thüringer Landtages vom 22. April 2016 (Drucksache 6/2081) wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Thüringer Polizei von der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Übertragung auf private Unternehmen zu entlasten sowie an der Klärung haftungsrechtlicher Fragen mitzuwirken und die notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Medienberichten zufolge kam es aber offenbar erst vor kurzem dazu, dass erstmals ein Schwerlasttransport in Thüringen von einem Privatunternehmen statt von der Polizei abgesichert wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schwerlasttransporte wurden seit dem Beschluss von privaten Unternehmen begleitet? 2. Welche eigenen Pilotprojekte hat die Landesregierung seither auf den Weg gebracht? 3. Inwiefern hat die Landesregierung an der Klärung haftungsrechtlicher Fragen mitgewirkt? 4. Welche notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen hat die Landesregierung seit dem Beschluss geschaffen? 5. In welcher Art und Weise hat sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung dafür eingesetzt , dass die zur Straßenverkehrsordnung erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten überarbeitet werden? 6. Wie viele Schwerlasttransporte für private Unternehmen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durch die Thüringer Polizei begleitet und wie viele Kostenbescheide mit Angabe der Höhe wurden dafür erlassen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6082 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur Entlastung der Thüringer Polizei wurden seit März 2018 bereits 65 Transportvorhaben im Großraumund Schwerverkehr auf der Bundesautobahn 9 durch private Unternehmen (Verwaltungshelfer) angeordnet. Zudem wurden von April bis Juni 2018 zehn Windräder mit 100 Großraum- und Schwertransporten von der Autobahnanschlussstelle Apolda zum Windpark Eckolstädt durch Private begleitet. Zu 2.: Für Großraum- und Schwertransporte auf der Bundesautobahn 9 wurden die Einsatzgrenzen der Polizei angehoben (März 2018). Erst ab einer Breite von über 6,50 Meter erfolgt eine Polizeibegleitung. Transporte zwischen 5,50 Meter und 6,50 Meter werden durch private Unternehmen begleitet. Für das Jahr 2018 werden folgende Strecken für den Einsatz von Verwaltungshelfern vorbereitet: 1. Arnstadt Gewerbegebiet – Bundesautobahn 71-Anschlussstelle Arnstadt Nord, 2. Krölpa – Bundesautobahn 9-Anschlussstelle Triptis, 3. Erfurt (Schwerborner Straße) – Bundesautobahn 71 und 4. Bundesautobahn 71 – Rockensußra (Bergstraße). Für diese Strecken soll ausschließlich die Begleitung durch private Unternehmen (Verwaltungshelfer) erfolgen. Für das Jahr 2019 ist bisher eine Strecke für Großraum- und Schwertransporte zwischen Erfurt und Aken in Planung. Zu 3.: Seitens der Landesregierung wurden mit Hinblick auf die vermehrte Transportbegleitung durch private Unternehmen als Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörden auf der Bundesautobahn 9 verschiedene Festlegungen mit Blick auf haftungsrechtliche Fragen getroffen. Die eingesetzten Verwaltungshelfer müssen zunächst über den "Berechtigungs-Ausweis zum Führen des Begleitfahrzeuges mit Wechselverkehrszeichen -Anlage" der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK e. V.) verfügen. Weiterhin richtet sich ihr Handlungsrahmen ausschließlich und abschließend nach den Inhalten der verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Forderung nach dem Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer KFZ-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ist in den Erlaubnisbescheid aufzunehmen. Die gegenwärtig zur Entlastung der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzten Verwaltungshelfer sollen künftig durch Beliehene mit weitergehenden Befugnissen ersetzt werden. Diesbezüglich hat sich die Landesregierung für den Erlass einer Straßenverkehrs-Transportbegleitungs- Verordnung eingesetzt, die den Einsatz von Beliehenen vorsieht. Die Beleihung und die damit verbundene Übertragung von Hoheitsrechten auf Privatpersonen bedürfen einer bundesgesetzlichen Grundlage. § 6 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt seit Dezember 2016 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Ermöglichung der Beleihung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur arbeitet nunmehr am Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung . In der Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses (BLFA)-StVO am 10./11. Mai 2017 wurde eine abschließende Fassung des Entwurfs einer Straßenverkehrs-Transportbegleitungs-Verordnung beraten . Die Vorlage eines Referentenentwurfs an die Länder erfolgte jedoch bislang nicht. Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 9./10. November 2017 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Beschluss aufgefordert, den Referentenentwurf zur Straßenverkehrs-Transportbegleitungs -Verordnung den Ländern unverzüglich zur Stellungnahme vorzulegen und dafür zu sorgen, dass die Verordnung zeitnah in Kraft tritt. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 5.: Im Rahmen der Mitarbeit im BLFA-StVO/OWi und einer von Hessen geleiteten Arbeitsgruppe zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung setzen sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Thüringer Landesverwaltungsamt, als zuständige Genehmigungsbehörde 3 Drucksache 6/6082Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode für Großraum- und Schwertransporte, für die Überarbeitung und einheitliche Umsetzung von Änderungen der Vorschriften im Bereich Großraum- und Schwertransporte ein. Schwerpunktmäßig wurden dabei der Einsatz und die Anforderungen an Verwaltungshelfer (siehe hierzu Antwort auf Frage 3) und die Anpassungen im Antrags- und Genehmigungsverfahren von Großraum- und Schwertransporten behandelt. Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden für 1.857 polizeilich begleitete Großraum- und Schwertransporte privater Unternehmen Kostenbescheide mit einer Gesamtforderung in Höhe von 464.540,36 Euro erlassen. Für das Jahr 2016 waren es 2.212 Transporte mit einer Forderungshöhe von 571.267,11 Euro und 490.157,93 Euro für 1.846 Transporte im Jahr 2017. Keller Ministerin Schwerlasttransporte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: