22.08.2018 Drucksache 6/6084Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. September 2018 Investitionen im Bundeswehrstandort Bad Salzungen Die Kleine Anfrage 3188 vom 17. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut eines Beitrages im MDR Thüringen Journal ist durch die Bundeswehr beabsichtigt, in der Werratalkaserne Bad Salzungen eine Gesamtsumme von 50 Millionen Euro zu investieren. Nach diesem Beitrag geht es um Sanierungen im Bereich der Unterkünfte und Schaffung von Fahrzeugstellplätzen/Hallen für künftig in der Kaserne Stationierte, Technik. Nach meiner Kenntnis werden die Investitionsmittel vom Bund bereitgestellt , aber die Länder übernehmen die Planung über die Landesbauämter. Ich frage die Landesregierung. 1. Bedeutet diese Investition nach Einschätzung der Landesregierung die langfristige Sicherung des Bundeswehrstandortes Bad Salzungen, da ja 2014 die Schließung angedacht war? 2. Für welche konkreten Maßnahmen soll nach Kenntnis der Landesregierung das Geld in welchen Zeiträumen investiert werden? 3. Ist bei den Planungen auch an die Umsetzung der Klimaschutzziele gedacht worden und wurde somit entsprechend mit dem Einsatz von zum Beispiel Photovoltaik, Solarthermie, Power to X oder weiteren Möglichkeiten der Erzeugung, Speicherung und Weiterleitung erneuerbarer Energien geplant? 4. Wenn nein, warum wurde das nicht berücksichtigt und sieht die Landesregierung noch Möglichkeiten, die Planungen entsprechend zu verändern? 5. Wenn ja, ist bei den Planungen daran gedacht, nur den Eigenbedarf der Kaserne zu decken oder geht die öffentliche Hand dort mit Vorbildwirkung voran und nutzt alle vorhandenen Möglichkeiten für erneuerbare Energien aus, um auch in das Netz einzuspeisen und so einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Elektroenergie zu leisten - gerade unter der Maßgabe des angrenzenden Neubaugebietes der Stadt Bad Salzungen? 6. Gibt es Vereinbarungen mit der Stadt, deren Tochterfirmen und oder der TEAG zur weiteren Nutzung der auf dem Bundeswehrstandort eventuell überschüssigen nachhaltig erzeugten Energie, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6084 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stationierungsentscheidung, den Standort Bad Salzungen zu erhalten, wurde nach Kenntnis der Landesregierung auf der Grundlage der verteidigungspolitischen Richtlinien beziehungsweise der darauf fußenden Konzeption der Bundeswehr getroffen, welche die Fähigkeiten, den Umfang und die Organisation der Streitkräfte festlegt. Der Zustand und der zukünftige Finanzbedarf der Liegenschaften sind auch mit Blick auf die "Trendwende Personal und Material" der Bundeswehr weitere Kriterien für Stationierungsentscheidungen . Nach Einschätzung der Landesregierung dürften deshalb erhebliche Indizien für eine längerfristige Sicherung des Bundeswehrstandortes Bad Salzungen sprechen. Im Übrigen befinden sich alle Bundeswehrliegenschaften seit dem Jahr 2012 im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sind somit dem Grunde nach bestandssicher. Zu 2.: Die vorhandenen Unterkunftsgebäude sind aufgrund der intensiven Nutzung sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund sind schrittweise sowohl der Neubau als auch die Sanierung von Unterkunftsgebäuden geplant, die entsprechend der aktuellen Forderungen zur Steigerung der Attraktivität in der Bundeswehr umgesetzt werden. Das bedeutet insbesondere, dass Soldatinnen und Soldaten, die die Grundausbildung abgeschlossen haben und einen Anspruch auf eine Unterkunft besitzen, künftig in Bad Salzungen über ein eigenes Zimmer mit Duschbad verfügen werden. Des Weiteren ist der Neubau von Büro, Sanitäts, Ausbildungs und Lagergebäuden, die Herstellung von Abstellflächen für Großkraftfahrzeuge der Bundeswehr geplant. Es ist geplant, diese Baumaßnahmen bis zum Jahre 2032 zu realisieren. Zu 3.: Um die Gesamtverpflichtung der Bundesregierung zur Senkung des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid in Deutschland zu unterstützen, wird in der Bundeswehr seit mehr als zehn Jahren konsequent die Versorgung der Liegenschaften mit erneuerbaren Energien verfolgt. Hierzu gehören neben der elektrischen Versorgung der Liegenschaften der Bundeswehr über Photovoltaik auch die wärmetechnische Versorgung über den Einsatz von Solarthermie, den Einsatz von Blockheizkraftwerken und Pellet-Kesselanlagen sowie die Geothermie. Dies trifft auch in bedeutendem Maße für Liegenschaften im Freistaat Thüringen zu. In der Werratal-Kaserne in Bad Salzungen ist eine Solarthermieanlage im Einsatz, die über eine thermische Anschlussleistung von 290 Kilowatt verfügt. Ob umgebaute beziehungsweise umzubauende Gebäude mit Photovoltaik bestückt werden, erfolgt unter Bewertung von KohlenstoffdioxidFaktoren und des vorherrschenden Energieregimes innerhalb der Liegenschaft . Photovoltaikanlagen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse vorzuschaltender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geplant. Diese Entscheidungen trifft der Maßnahmenträger des Bundesministeriums der Verteidigung, das Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement in Strausberg für alle Bundeswehrstandorte in Thüringen. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3 Zu 5.: Grundsätzlich werden Photovoltaikanlagen an einem Energie-Grundlastbedarf der jeweiligen Liegenschaft ausgerichtet. Hier betätigt sich die Bundeswehr nicht als Energieerzeuger, sondern unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und gesetzlicher Vorschriften als Mitwirkender bei der Umsetzung der politischen Vorgaben zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid. Dies gilt grundsätzlich auch bei allen anderen Anlagen zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid. Nur in Ausnahmefällen kann aufgrund der kapazitiven Auslegung von Anlagen eine Einspeisung in das öffentliche Netz bei Energieüberschuss in der Liegenschaft erfolgen. Für die Werratal-Kaserne in Bad Salzungen ist diese Versorgungsvariante in der mittelfristigen Infrastrukturplanung nicht vorgesehen. 3 Drucksache 6/6084Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Das Einspeisemanagement wird bei Erfordernis jeweils mit den örtlichen Energieversorgern abgestimmt. Keller Ministerin Investitionen im Bundeswehrstandort Bad Salzungen Ich frage die Landesregierung. Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: