22.08.2018 Drucksache 6/6085Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. September 2018 Novellierung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes Die Kleine Anfrage 3218 vom 25. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: In Gesprächen mit kommunalen Vertretern wurde mir mitgeteilt, dass seitens der Landesregierung ange dacht ist, das Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) nochmalig in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung noch in dieser Legislatur eine erneute Novellierung des Thüringer Kinderta gesbetreuungsgesetzes? Wenn ja, wann? 2. Sind insbesondere eine Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 3 ThürKitaG und Ausnahmetatbestände für die sen vorgesehen? 3. Sind der Landesregierung Probleme beim Vollzug des § 29 Abs. 3 ThürKitaG bekannt geworden und wenn ja, welche (bitte einzeln nach Einrichtung auflisten und Problem darlegen)? 4. Plant die Landesregierung im § 29 Abs. 3 ThürKitaG Änderungen vorzunehmen und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 5. Falls Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welche weiteren Paragraphen sollen mit welcher Intention geän dert werden? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit ist keine Novelle des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) geplant. Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens enthält in Artikel 4 wenige punktuelle Nachbesserungen und redaktionelle Änderungen des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob aufgrund der Gesetzgebungsaktivitäten im Bund (Entwurf eines Ge setzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, sogenanntes GuteKitaG), zeitnah Änderungen des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes erforderlich sind, ausschließen lässt sich dies jedoch nicht. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6085 Zu 2.: Eine Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 3 ThürKitaG ist derzeit nicht vorgesehen. Intention der Regelung war eine Anhebung der Qualität der KitaLeitungen. Begründete Ausnahmen und atypische Fälle werden be reits von der Formulierung als "SollVorschrift" erfasst. Zu 3.: Elternbeiräte einzelner Kindertageseinrichtungen sowie einzelne Eltern kritisieren Erhöhungen der Verpfle gungskosten in ihrer Einrichtung und die Einbeziehung verschiedener Kostenposten durch den Träger. Der zeit wird dieser Themenbereich im Rahmen eines Runden Tisches mit den beteiligten Partnern beraten. Zu 4.: Es wird derzeit noch geprüft, ob und gegebenenfalls welche Änderungen in Betracht gezogen werden könn ten. Dies ist unter anderem Inhalt der Gespräche am Runden Tisch. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Holter Minister Novellierung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: