23.08.2018 Drucksache 6/6087Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. September 2018 Sexualstraftat im Umfeld des Stadtfestes in Waltershausen Die Kleine Anfrage 3159 vom 28. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni 2018 soll es zu einer Sexualstraftat im Umfeld des Waltershäuser Stadtfestes am Wochenende vom 15. Juni 2018 bis zum 17. Juni 2018 gekommen sein. Die Kriminalpolizei Gotha ermittele, nachdem eine 25-jährige Frau am Samstagmorgen, gegen 2:30 Uhr, bei der Polizei in Gotha Anzeige erstattet habe. Nach weiteren Informationen aus der Bevölkerung sei es jedoch noch zu weiteren Sexualstraftaten im Zusammenhang mit dem Waltershäuser Stadtfest gekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu wie vielen Sexualstraftaten ist es am Wochenende des Stadtfestes in Waltershausen gekommen? 2. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall/Vorfällen ereignet ? 3. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall/Fällen im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall /Vorfällen gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls dop pelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie gegebenenfalls welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? 6. Welche Maßnahmen sollen künftig ergriffen werden, um Straftaten, im Besonderen auch Sexualstraftaten , künftig im Umfeld von Stadtfesten und anderen Veranstaltungen zu vermeiden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Reinholz (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6087 dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Mit Stand vom 11. Juli 2018 wurde für den Tatzeitraum des Stadtfestes in Waltershausen (15. bis 17. Juni 2018) bei der Thüringer Polizei nur die Sexualstraftat angezeigt, die Gegenstand dieser Kleinen Anfrage ist. Zu 2.: Nach derzeitigem Ermittlungsstand befand sich die Geschädigte in der Nacht vom 15. zum 16. Juni 2018 auf dem Stadtfest in Begleitung von zwei weiteren Personen, mit denen sie feierte und Alkohol konsumierte . Gegen 0:30 Uhr entfernte sie sich von ihren Begleitern. Nachfolgend sei es zu sexuellen Handlungen gekommen. Konkrete Angaben zum Täter konnte die Geschädigte nicht machen. Sie beschrieb ihn lediglich als südländischen Typen. Während der Durchführung der polizeilichen Einsatzmaßnahmen konnte eine tatverdächtige männliche Peron festgestellt werden. Zu 3.: Insgesamt waren elf Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 4.: Es wird derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1 und 2 Strafgesetzbuch gegen einen 38-jährigen Tatverdächtigen geführt. Dieser stammt aus Indien und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 6.: Die Landesregierung organisiert und initiiert die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz aller im Freistaat Thüringen lebenden Menschen vor Kriminalität, insbesondere auch gegenüber Frauen, zu gewährleisten . Dazu wirkt sie auf eine konsequente repressive Verfolgung von Straftaten sowie effektive Maßnahmen zur Kriminalprävention hin. Öffentliche Veranstaltungen werden nach ihrem Gefahrenpotential bewertet und durch einen entsprechenden Kräfteeinsatz sowie taktische Maßnahmen der Polizei abgesichert. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Zusammenwirken mit anderen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verantwortlichen. Bezug nehmend auf die drei Veranstaltungstage in Waltershausen sei angemerkt, dass insgesamt neun Anzeigen aufgenommen wurden, die im Zusammenhang mit dem Stadtfest standen. Allein fünf dieser neun Anzeigen waren das Ergebnis polizeilichen Kontrollhandelns. In der Gesamtschau ist festzustellen, dass Sicherheit und Ordnung in der Stadt Waltershausen, insbesondere der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltkriminalität und Sexualstraftaten, grundlegend gewährleistet sind. Dies bedeutet nicht, dass vorgefallene Straftaten bagatellisiert werden sollen. Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Bekannt gewordene Straftaten werden deshalb mit aller Konsequenz verfolgt. Maier Minister Sexualstraftat im Umfeld des Stadtfestes in Waltershausen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: