19.05.2015 Drucksache 6/609Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2015 Pilotprojekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen" Die Kleine Anfrage 242 vom 26. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/5039 durch die Landesregierung begrüßte diese die Durchführung eines Pilotprojekts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Einsatz von Frauenbeauftragten in Einrichtungen wie Werkstätten und Wohnheimen, das 2011 endete und an dem auch Thüringer Einrichtungen teilnahmen. Seit Ende 2013 (bis 2016) führt das Weibernetz e.V. in Kooperation mit dem Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V. das Projekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen: Eine Idee macht Schule" (2. Pilotprojekt ) durch. In diesem Folgeprojekt werden Trainerinnen aus verschiedenen Bundesländern dazu ausgebildet , die Schulung der Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe in den jeweiligen Ländern zu übernehmen. In 2015 beteiligten sich die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg und NordrheinWestfalen sowie voraussichtlich weitere Länder an dem Projekt. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen und in welchen Einrichtungen wie z.B. Werkstätten und Wohnheimen in Thüringen werden Frauenbeauftragte eingesetzt? 2. Inwieweit kann sich die Landesregierung vorstellen, sich an dem 2. Pilotprojekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen: Eine Idee macht Schule" zu beteiligen? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Einsatz von Frauenbeauftragten in Einrichtungen wie Werkstätten weiter zu fördern und auszubauen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Mai2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen besteht bisher keine gesetzliche Verpflichtung, Frauenbeauftragte einzusetzen. Insofern werden für diese Einrichtungen diesbezüglich keine Daten erhoben. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/609 Entsprechend § 7 Abs. 4 Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - ThürWTG -) vom 10. Juni 2014 sind die Träger stationärer Einrichtungen verpflichtet darauf hinzuwirken, dass zur Wahrnehmung und Vertretung der Interessen und besonderen Belange von Bewohnerinnen eine Frauenbeauftragte gewählt wird. Seit Inkrafttreten des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes wurde der Heimaufsicht im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Wahl von 87 Frauenbeauftragten in stationären Einrichtungen angezeigt. Zu 2.: Das Pilotprojekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen: Eine Idee macht Schule" verfolgt das Ziel, in den Ländern Multiplikatorinnen-Teams zu schulen, welche dann die Frauenbeauftragten in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in den Ländern ausbilden sollen. Im Juli 2013 beantragte Weibernetz e. V. im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) zur Durchführung des in Rede stehenden Projektes Fördermittel. Obwohl das Anliegen seitens des TMSFG besondere Anerkennung fand, konnte eine Förderung des Projektes nicht erfolgen, da die hier zur Anwendung kommenden Förderrichtlinien eine Unterstützung des Vorhabens nicht ermöglichten. An diesem Tatbestand hat sich nichts geändert. Zu 3.: keine Im Rahmen der Novellierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung des Bundes vom 25. Juni 2001 ist vorgesehen , eine Regelung hinsichtlich der Installation von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen aufzunehmen. Das bedeutet, dass es künftig in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte geben wird. Die neue Werkstättenmitwirkungsverordnung soll voraussichtlich Ende 2015 in Kraft treten. Werner Ministerin