28.08.2018 Drucksache 6/6108Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. September 2018 Ordnungswidrigkeiten durch ausländische Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugführer in Thüringen Die Kleine Anfrage 3103 vom 11. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit seiner geographischen Lage in Deutschland ist Thüringen eines der wichtigsten Bundesländer für den europäischen Transitverkehr. Dies schlägt sich auch in der Verkehrsdichte auf den hiesigen Straßen nieder. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung der prozentuale Anteil ausländischer Kraftfahrzeughalter (Kfz-Halter) und/oder Kraftfahrzeugführer (Kfz-Führer) an den jährlich seit dem Jahr 2010 insgesamt auf in Thüringen befindlichen Bundesautobahnen und Bundesstraßen begangenen Geschwindigkeitsdelikten und Ordnungswidrigkeiten (bitte absolute Zahlen der Bußgeldverfahren angeben) und in wie vielen Fällen wurde jeweils bei den ausländischen Kfz-Haltern und/oder Kfz-Führern sowie insgesamt das Bußgeld realisiert (bitte nach Jahresscheiben, Tatbeständen und Nationalität des Betroffenen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung das jeweils seit dem Jahr 2010 jährlich insgesamt verhängte Bußgeld gegen ausländische Kfz-Halter und/oder Kfz-Führer und wie viel wurde davon realisiert (bitte nach Jahresscheiben und Bußgeldhöhe aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 bei den Bußgeldfällen ausländischer Kfz-Halter und/oder Kfz-Führer die Bagatellgrenzen für Amtshilfeverfahren überschritten und wie viele dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. In wie vielen Fällen mussten seit dem Jahr 2010 Bußgeldverfahren gegen ausländische Kfz-Halter und/ oder Kfz-Führer durch die Thüringer Landespolizei jeweils aus welchen Gründen eingestellt werden (bitte nach Einstellungsgrund und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt ausschließlich auf Grundlage polizeilicher Daten und durch die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern eingeleitete Verkehrsordnungswidrigkeitenverfah- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6108 ren gegen Betroffene deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen beziehungsweise deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet. Allein die Staatsangehörigkeit eines Betroffenen ist kein statistisches Erhebungskriterium und daher nicht verifizierbar. Zwischen einigen EU-Ländern ist eine Ahndung von Verkehrsverstößen im Rahmen eines Halterdatenaustauschs möglich. Rechtliche Grundlage für eine solche Verfahrensdurchführung bilden die Richtlinie 2015/413/EU ("Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte" [CBE- oder Enforcement-Richtlinie], ehemals Richtlinie 2011/82/EU), der Rahmenbeschluss 2005/214/JI ("Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" [RB Geld]) sowie die Richtlinie 2014/41/EU ("Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen" [RL EEA]) und deren Umsetzungsgesetz vom 5. Januar 2017 ("Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen" [IRG]). Einschränkungen für den Halterdatenaustausch sind in der Richtlinie 2015/413/EU abschließend geregelt. Die Richtlinie umfasst gemäß Artikel 2 acht die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte im fließenden Verkehr. Die Verfolgung der dort benannten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Ausland erfolgt mittels eines sogenannten Informationsschreibens und ist grundsätzlich nur möglich, wenn der hiesigen Verwaltungsbehörde die erforderlichen Daten des Fahrzeughalters und/oder Fahrzeugführers vorliegen. Für den Datenaustausch mit der Schweiz gelten die Regelungen in Kapitel VI des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags ("Verträge vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung , Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte, vom 25. September 2001"). Zu 1.: Die Ausführungen beziehen sich gänzlich auf Verkehrsdelikte, die im Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung und bei Verkehrskontrollen tatsächlich festgestellt werden. Zudem stellt die Beantwortung der Fragestellung nicht nur auf die Bundesautobahnen und Bundesstraßen, sondern auf alle im öffentlichen Straßenverkehr in Thüringen festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Geschwindigkeitsdelikte sind gleichermaßen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Beantwortung der Fragestellung erfolgt daher für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Allgemeinen sowie für durch die Zentrale Bußgeldstelle eingeleitete und verarbeitete Buß- und Verwarngeldverfahren. Nicht erfasst werden dort polizeiliche Ahndungsmaßnahmen, die bei Verkehrskontrollen mit Barverwarnung beziehungsweise mündlicher Verwarnung vor Ort abgeschlossen werden. Der Anlage 1.1 sind die Anzahl der festgestellten Verkehrsverstöße pro Jahr für die Jahre 2010 bis 2017 zu entnehmen. Hier beinhaltet ist zudem die Gesamtanzahl der Verkehrsverstöße, bei denen Kraftfahrzeuge von Betroffenen keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen beziehungsweise deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet (absolute Zahlen und Prozente). Für am Halterdatenaustausch nach Richtlinie 2015/413/EU beteiligte EU-Länder ist die Anzahl der Verkehrsverstöße je nach EU-Land der Anlage 2 separat aufgeschlüsselt zu entnehmen. Im Weiteren beinhalten die Anlagen 1.2 und 1.3 eingeleitete und abgeschlossene Buß- und Verwarngeldverfahren insgesamt pro Kalenderjahr sowie gegen Betroffene, deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen beziehungsweise deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet. Für am Halterdatenaustausch nach Richtlinie 2015/413/EU beteiligte EU-Länder ist die Anzahl der Zahlungsvorgänge je nach EU-Land der Anlage 3 zudem separat aufgeschlüsselt zu entnehmen. Eine detaillierte Aufschlüsselung auf einzelne Tatbestände stellt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund des Massencharakters und des dadurch erheblichen Rechercheaufwands einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar und ist nicht leistbar. Zu 2.: Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 ist auch hier eine Aufschlüsselung der Höhe "verhängter" Bußgelder als auch deren Beitreibung, im Sinne der Fragestellung, aufgrund des Massencharakters und des dadurch erheblichen Rechercheaufwands unverhältnismäßig und nicht leistbar. 3 Drucksache 6/6108Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Die Anzahl der Fälle in denen bei Verfahren gegen Betroffene, deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen beziehungsweise deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet, die sogenannte "Bagatellgrenze" überschritten wurde, entspricht der Anzahl der verfolgbaren und eingeleiteten Bußgeldverfahren. Im Übrigen wird hierzu auf Anlage 1.3 verwiesen. Zu 4.: Die Anzahl der Einstellungen beziehungsweise sonstigen Erledigungen von Bußgeldverfahren der Kalenderjahre 2010 bis 2017 sind in der Anlage 4 dargelegt. Maier Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1.032.229 1.003.468 796.298 809.329 759.535 873.393 929.680 780.405 10.009 29.105 134.210 99.415 151.460 180.775 153.192 124.269 0,97 2,90 16,85 12,28 19,94 20,70 16,48 15,92 9.714 26.860 109.169 77.369 120.963 156.801 138.315 115.471 0,94 2,67 13,71 9,56 15,92 17,95 14,87 14,79 * Erfassung im automatisierten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren "SC-OWI-TH" erst seit 2012 KA 3103 - ANLAGE 1.1 Übersicht: Anzahl festgestellter Verkehrsverstöße - gesamt - und durch Betroffene, deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen bzw. deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet enspricht Anteil an Gesamtvorgängen bei der ZBS, in % davon Betroffene deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen bzw. deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet* enspricht Anteil an Gesamtvorgängen bei der ZBS, in % davon Betroffene der am Halterdatenaustausch beteiligten EU-Länder nach Richtlinie 2015/413/EU (siehe auch Anlage 2) Verkehrsverstöße, eingangene Vorgänge bei der ZBS - Gesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1.032.229 1.003.468 796.298 809.329 759.535 873.393 929.680 780.405 643.546 666.358 525.830 518.659 502.886 657.686 754.083 633.477 630.683 577.381 497.359 459.638 466.894 497.985 595.437 532.812 98,00 86,65 94,59 88,62 92,84 75,72 78,96 84,11 KA 3103 - ANLAGE 1.2 Übersicht: eingeleitete und abgeschlossene Buß-und Verwarngeldverfahren - gesamt davon eingeleitete Buß-und Verwarngeldverfahren - gesamt davon rechtskräftiger Verfahrensabschluss durch Zahlung des Buß-oder Verwarngeldes entspricht Anteil in % Verkehrsverstöße, eingangene Vorgänge bei der ZBS - Gesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 643.546 666.358 525.830 518.659 502.886 657.686 754.083 633.477 8.739 10.587 9.628 9.097 8.652 87.292 135.847 114.425 1,36 1,59 1,83 1,75 1,72 13,27 18,01 18,06 davon eingeleitete Bußgeldverfahren 3.783 4.306 3.896 3.550 3.349 28.882 46.223 37.470 entspricht Anteil in % 43,29 40,67 40,47 39,02 38,71 33,09 34,03 32,75 6.635 6.718 6.244 6.477 6.252 24.175 56.321 51.615 75,92 63,46 64,85 71,20 72,26 27,69 41,46 45,11 6.555 6.627 5.925 6.349 6.193 22.725 52.093 47.741 98,79 98,65 94,89 98,02 99,06 94,00 92,49 92,49 entspricht Anteil in % davon rechtskräftiger Verfahrensabschluss durch Zahlung des Buß- oder Verwarngeldes durch Betroffene der am Halterdatenaustausch beteiligten EU-Länder nach Richtlinie 2015/413/EU (siehe auch Anlage 3) entspricht Anteil in % KA 3103 - ANLAGE 1.3 Übersicht: eingeleitete und abgeschlossene Buß-und Verwarngeldverfahren gegen Betroffene, deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen bzw. deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet eingeleitete Buß-und Verwarngeldverfahren - gesamt davon eingeleitete Buß-und Verwarngeldverfahren gegen Betroffene deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen bzw. deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet entspricht Anteil in % davon rechtskräftiger Verfahrensabschluss durch Zahlung des Buß-oder Verwarngeldes 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 A (Österreich) 6961 7048 5550 6407 5625 5607 7522 5401 B (Belgien) 26 193 880 560 1170 2159 1997 1579 BG (Bulgarien) 36 140 618 535 1276 1639 2031 1609 CY (Zypern) 1 2 0 0 0 0 0 0 CZ (Tschechische Republik) 257 1255 5562 3740 5929 5333 3180 5847 E (Spanien) 8 11 2 8 6 73 191 157 EST (Estland) 28 80 616 483 784 722 818 643 GB (Großbritannien) 13 308 1994 1051 2216 2210 319 81 FIN (Finnland) 2 15 193 148 196 155 55 83 F (Frankreich) 28 760 4128 2445 4443 6519 5659 3948 HR (Kroatien) 4 13 53 71 197 307 325 424 H (Ungarn) 32 344 1504 1120 2163 2444 2124 1736 I (Italien) 38 1168 6525 4287 6747 4972 6901 5558 LT (Litauen) 105 576 3308 2261 3628 4687 4608 3402 L (Luxemburg) 8 254 1454 854 1516 1866 613 1136 LV (Lettland) 21 179 1072 908 1410 1586 1484 876 M (Malta) 0 0 0 0 0 1 0 7 NL (Niederlande) 1254 2793 2375 2007 2049 2847 2737 2206 PL (Polen) 784 10691 64232 42632 68214 97786 82948 66744 RO (Rumänien) 32 394 1826 1210 3176 4517 4222 4668 S (Schweden) 11 205 5084 4949 7115 7674 7784 5970 SK (Slowakische Republik) 47 247 1076 628 1369 2553 1928 1867 SLO (Slowenien) 18 184 1117 1065 1734 1144 869 1529 Verkehrsverstöße - Gesamt 9.714 26.860 109.169 77.369 120.963 156.801 138.315 115.471 Übersicht: Anzahl an Verkehrsverstößen durch Betroffene der am Halterdatenaustausch nach Richtlinie 2015/413/EU beteiligten EU-Länder KA 3103 - ANLAGE 2 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 A (Österreich) 5735 4747 4343 4731 4412 3422 5133 4095 B (Belgien) 10 10 6 6 7 301 856 744 BG (Bulgarien) 12 9 10 15 14 60 183 190 CY (Zypern) 0 0 0 0 0 0 0 0 CZ (Tschechische Republik) 40 78 53 109 146 122 75 2864 E (Spanien) 8 11 2 8 6 73 191 157 EST (Estland) 0 0 0 0 0 90 209 117 GB (Großbritannien) 5 4 5 4 5 28 33 49 FIN (Finnland) 0 0 0 7 27 29 55 83 F (Frankreich) 13 9 9 9 11 958 2131 1540 HR (Kroatien) 0 0 0 0 0 45 123 172 H (Ungarn) 6 15 10 27 19 299 895 717 I (Italien) 10 15 13 12 7 88 2947 1930 LT (Litauen) 17 41 14 66 31 357 1392 1267 L (Luxemburg) 4 3 4 1 7 6 14 451 LV (Lettland) 5 9 6 14 7 187 535 372 M (Malta) 0 0 0 0 0 1 0 7 NL (Niederlande) 499 1346 1218 988 1114 1374 1548 1370 PL (Polen) 169 283 197 293 322 12396 30285 25982 RO (Rumänien) 5 16 17 24 22 280 689 878 S (Schweden) 3 6 1 3 7 2200 3857 3080 SK (Slowakische Republik) 8 19 11 25 24 405 894 916 SLO (Slowenien) 6 6 6 7 5 4 48 760 Zahlungsvorgänge - Gesamt 6.555 6.627 5.925 6.349 6.193 22.725 52.093 47.741 Übersicht: Anzahl rechtskräftiger Verfahrensabschlüsse durch Zahlung des Buß- oder Verwarngeldes durch Betroffene der am Halterdatenaustausch beteiligten EU-Länder nach Richtlinie 2015/413/EU KA 3103 - ANLAGE 3 Begründung bei Einstellung von Bußgeldverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Doppelerfassungen (z.B. aufgrund Halterund Fahreranhörung) 22 26 52 21 39 6.449 9.230 8.245 Barzahlung bei Polizeiinspektion (Zuführung an Landeskasse) 0 0 0 0 0 7 9 1 Anerkennung der Zahlung einer Verwarnung (z.B. verspätete Zahlung eines Verwarngeldes überschneidet sich mit Erlass eines Bußgeldbescheides) 0 0 0 0 0 12 4 2 Zahlungseingang / Zahlung im Vorverfahren anerkannt (z.B. durch Betroffenenwechsel oder Zahlungseingang vor Rechtskraft des Bußgeldbescheides) 9 16 10 7 13 115 176 126 Einstellungen nach §§ 46 (1) OWiG, 170 (2) StPO) 37 40 23 21 33 269 765 865 Einstellungen nach § 47 (1) OWiG 6 5 9 2 11 10 30 11 Aufenthaltsermittlung erfolglos 38 31 26 47 39 209 1.557 1.364 EDV oder Verfahrensfehler 0 0 0 0 0 811 814 542 Kennzeichen falsch gelesen 5 7 23 10 13 42 74 56 Sonderrechte beansprucht 7 10 6 2 5 5 10 8 Tatbeweis fehlt 5 4 2 4 7 42 124 101 Tatbestand nicht erfüllt 4 3 1 4 4 6 44 34 Täter im Ausland nicht ermittelbar 250 479 745 333 492 2.904 5.651 5.160 Übersicht: Einstellungen von Bußgeldverfahren / Erledigung von Bußgeldverfahren gegen Betroffene, deren Kraftfahrzeuge keine amtliche Zulassung in Deutschland besitzen bzw. deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet KA 3103 - ANLAGE 4 Sachverhalt vor Verjährung nicht geklärt 172 109 107 86 74 1.204 2.671 1.808 Verfolgungsverjährung 895 1.059 1.055 808 685 17.434 49.081 40.125 unbefristete Niederschlagung von Forderungen (z.B. Tod des Betroffenen oder Niederschlagung im Rahmen von Vollstreckungsverfahren) 2 4 6 6 7 7 11 11 Eintritt Vollstreckungsverjährung 4 6 81 302 314 289 323 322 ZFA (Zentrale Filmauswertung) - ausländ. Kennzeichen - z.B. Einstellung bereits bei Filmauswertung, da Länderkennung nicht erkennbar oder bei Auswertung Fahrer nicht eindeutig erkennbar, KZ. nicht lesbar, verdeckt oder verschmutzt / weiteres Fahrzeug im Auswertebereich / sonstige Gründe 1.262 8.681 129.023 93.065 135.999 98.800 17.947 10.318 entgültige Zuständigkeit StA oder Gericht 23 21 15 16 9 21 22 19 sonstige Gründe 89 235 698 753 1.347 1.703 2.583 1.996 Gesamt: 2.830 10.736 131.882 95.487 139.091 130.339 91.126 71.114 Begründung für sonstige Erledigung von Bußgeldverfahren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erledigung durch Anerkennung der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Bargeld 1.475 1.151 1.614 830 886 726 710 783 Gesamt: 4.305 11.887 133.496 96.317 139.977 131.065 91.836 71.897 Ordnungswidrigkeiten durch ausländische Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugführer in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: 3103 Anlage Alle .pdf Anlage 1.1 und 1.2 3103 Anlage 2.pdf.pdf Tabelle1 3103 Anlage 3.pdf.pdf Tabelle1 3103 Anlage 4.pdf.pdf Tabelle1