29.08.2018 Drucksache 6/6110Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. September 2018 Eingliederung von Katzhütte über Landkreisgrenze und entgegen Bürgervotum? Die Kleine Anfrage 3101 vom 8. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Gemeinde Katzhütte wird seit dem Ansinnen der Landesregierung zu einer Gebietsreform über die künftige Verwaltungsstruktur in der Region debattiert. Der Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit für ei nen Zusammenschluss mit der Gemeinde Großbreitenbach und der Neugründung einer Landgemeinde ge stimmt. Dadurch würde die Gemeinde Katzhütte sowohl aus der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft herausgelöst als auch in einen anderen Landkreis überführt werden müssen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung ein Antrag auf Eingliederung der Gemeinde Katzhütte in eine künftige Land gemeinde "Stadt Großbreitenbach" vor und wenn ja, wann wurde dieser eingereicht und wann soll die ser Einzug in einen Gesetzestext erhalten? 2. Wurde durch die Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" ein entsprechender Be schluss zum Verlassen der Verwaltungsgemeinschaft gefasst und wenn ja, wann und mit welchem Ab stimmungsergebnis? 3. Ist der Landesregierung der Ausgang einer Bürgerbefragung in der Gemeinde Katzhütte bekannt und wenn ja, wie bewertet sie diesen? 4. Hat sich der zugehörige Kreistag der kreisangehörigen Gemeinde Katzhütte zum Verlassen der Ge meinde Katzhütte aus dem Landkreis positioniert und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die sen Beschluss? 5. Welche Perspektiven bestehen für die Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" nach einem Ausscheiden der Gemeinde Katzhütte? 6. Welche vertraglichen Verflechtungsbeziehungen bestehen nach Kenntnis der Landesregierung zwischen der Gemeinde Katzhütte und den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Berg bahnregion/Schwarzatal"? 7. Welche Funktionen nimmt die Gemeinde Katzhütte in der Region wahr und wie würden sich diese nach einem Wechsel in eine andere Gemeinde und einen anderen Landkreis gestalten (beispielsweise Grund schule)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wirkner und Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6110 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft "Großbreitenbach" hat dem Thüringer Ministerium für In neres und Kommunales mit Schreiben vom 22. März 2018 den Antrag der Stadt Großbreitenbach und der Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig, Wildenspring (IlmKreis) und Katzhütte (Landkreis SaalfeldRudolstadt) auf Bildung einer Landgemeinde "Stadt Großbrei tenbach" im IlmKreis auf dem Dienstweg zugeleitet. Die beantragte Neugliederung wurde nach Feststellung der formellen Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu nächst in den Referentenentwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGGE 2019) aufgenommen. Dieser wurde im ersten Durchgang im Kabi nett am 19. Juni 2018 beraten. Im Ergebnis einer nochmaligen umfassenden Abwägung der Gemeinwohl belange nach der Durchführung einer Anhörung durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommu nales der Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" und deren Mitgliedsgemeinden, des Landkreises SaalfeldRudolstadt und des IlmKreises sowie nach Auswertung einer erheblichen Anzahl von Einwänden von Einwohnern der Gemeinde Katzhütte einerseits und des Vortrags der Gemeinde Katzhütte sowie von weiteren Einwohnern der Gemeinde für die beantragte Neugliederung andererseits gelangte die Landesregierung zu der Auffassung, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen die bean tragte Neugliederung sprechen. Die Gemeinde Katzhütte soll nach Vorstellung der Landesregierung statt dessen Mitglied der neu zu bildenden Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" in Landkreis SaalfeldRu dolstadt werden. Das Kabinett hat dies in seiner zweiten Sitzung zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) am 21. Au gust 2018 so beschlossen und dem Landtag zugeleitet (Drucksache 6/6060). Zu 2.: Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" hat nach In formationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales keinen Beschluss zum Austritt der Gemeinde Katzhütte aus der Verwaltungsgemeinschaft gefasst. Zu 3.: Es ist der Landesregierung bekannt, dass im Januar 2017 durch die Gemeinde Katzhütte eine Einwohnerbe fragung durchgeführt wurde. Danach stimmten 52,5 Prozent der Bürger für eine Landgemeinde Oberweiß bach und 43,5 Prozent für eine Landgemeinde Großbreitenbach bei einer Beteiligung von 83,22 Prozent. Die Bewertung des Ergebnisses der Bürgerbefragung unterliegt als Angelegenheit der kommunalen Selbst verwaltung alleine dem Gemeinderat. Das Ergebnis einer Bürgerbefragung entfaltet keine Rechtsverbind lichkeit für die Gemeinderäte. Daher ist eine von diesem abweichende Beschlussfassung durch den Ge meinderat rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden. Zu 4.: Der Kreistag des Landkreises SaalfeldRudolstadt hat mit Beschluss vom 27. Februar 2018 den Austritt der Gemeinde Katzhütte aus dem Landkreis SaalfeldRudolstadt abgelehnt und diesen mit weiterem Be schluss vom 26. Juni 2018 bestätigt. Die Auffassung des Kreistags des Landkreises SaalfeldRudolstadt zum Antrag der Gemeinde Katzhütte auf kreisübergreifende Neugliederung ist in den weiteren Abwägungsprozess im Rahmen des Gesetzge bungsverfahrens zum Entwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019, Drucksache 6/6060) einbezogen worden. Zu 5.: In den Entwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöri ger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019, Drucksache 6/6060) wurden folgende beantragte Neugliede rungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" aufgenommen: Die Verwaltungsgemeinschaften "Bergbahnregion/Schwarzatal" und "Mittleres Schwarzatal" werden aufge löst. Es wird eine neue Verwaltungsgemeinschaft gebildet, die den Namen "Schwarzatal" führt. 3 Drucksache 6/6110Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Stadt Oberweißbach/Thür. Wald sowie die Gemeinden MeuselbachSchwarzmühle und MellenbachGlas bach werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinden wird eine Landgemeinde "Schwarzatal" unter dem Dach der neuen Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" gebildet. Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres Schwarzatal" Dröbischau und Oberhain werden aufgelöst und deren Gebiet in die Stadt KönigseeRottenbach eigegliedert. Die Stadt Königsee nimmt als erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Allendorf und Bechstedt die Aufga ben einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 51 Thüringer Kommunalordnung wahr. Zu 6.: Zu vertraglichen Verflechtungsbeziehungen zwischen der Gemeinde Katzhütte und den weiteren Mitglieds gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Bergbahnregion/Schwarzatal" liegen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales keine Informationen vor. Auseinandersetzungsverein barungen, aus denen sich mögliche vertragliche Verflechtungsbeziehungen ergeben, liegen aktuell nicht vor. Zu 7.: Die Gemeinde Katzhütte verfügt nach den hier vorliegenden Unterlagen gegenwärtig über mehrere Einrich tungen der kommunalen Daseinsvorsorge, wie Kindertagesstätte (betrieben von einem Träger der freien Jugendhilfe), Spielplätze, Jugendzentrum, Spiel und Sportstätten, kommunale Wohnungen, Dorfgemein schaftshäuser, eine Bibliothek und eine Heimatstube. Als weitere kommunale Einrichtungen unterhält die Gemeinde Katzhütte zwei Feuerwehren (davon eine Stützpunktfeuerwehr), einen Bauhof, zwei Friedhöfe, eine Wasserkraftanlage (Eigenbetrieb), drei Park/Grünanlagen (davon eine kombiniert mit Spielplatz) und eine Räumlichkeit für Sprechzeiten des Bürgermeisters. Die weitere Antwort auf die Frage nach den Folgen eines Wechsels der Gemeinde Katzhütte in einen an deren Landkreis erübrigt sich vor dem Hintergrund, dass der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilli gen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019, Drucksache 6/6060) den Verbleib der Gemeinde im Landkreis SaalfeldRudolstadt vorsieht. Maier Minister Eingliederung von Katzhütte über Landkreisgrenze und entgegen Bürgervotum? Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: