19.05.2015 Drucksache 6/612Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Juni 2015 Medizinische Betreuung für Flüchtlingsfrauen I Die Kleine Anfrage 202 vom 9. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit haben sich Fragen zur medizinischen Betreuung und Versorgung von Flüchtlingsfrauen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Flüchtlingsfrauen eine Genitalverstümmelung (Genitalbeschneidung) aufweisen, woher diese Flüchtlingsfrauen kommen, wie alt diese sind und welchen Grad der Verstümmelung diese Frauen haben? 2. Welche medizinischen Folgen können die verschiedenen Formen der Genitalbeschneidung nach Kenntnis der Landesregierung nach sich ziehen? 3. Wie sind die Thüringer Gynäkologinnen und Gynäkologen in Einrichtungen der Geburtshilfe und Hebammen auf derartige Fälle eingestellt bzw. vorbereitet? 4. Wie werden die schwangeren Frauen über die Möglichkeiten der Entbindung informiert und wo finden die Entbindungen statt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Entbindungen im Krankenhaus, Geburtshaus bzw. Hausgeburten in den Jahren 2012 bis 2014)? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Flüchtlingsfrauen mit Genitalbeschneidung in den Jahren 2012 bis 2014 schwanger waren (bitte die Anzahl der Frauen nach Jahren auflisten)? 6. Von welchen Erfahrungen kann die Landesregierung berichten zur Entbindung von Flüchtlingsfrauen mit Genitalbeschneidung? 7. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, ob bzw. dass bei Flüchtlingsfrauen mit Genitalbeschneidung deshalb vermehrt Kaiserschnitte durchgeführt werden? 8. Inwieweit ist bei besonders schwerem Grad der Genitalbeschneidung der Zugang zu speziellen Behandlungen (z.B. plastische Chirurgie) gewährleistet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/612 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Mai 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine statistische Erfassung findet nicht statt. Lediglich über Refugio Thüringen und Brennessel e. V. - Zentrum gegen Gewalt an Frauen - wurden einige Einzelfälle bekannt. Die betroffenen Frauen kamen aus Somalia und Eritrea. Zu 2.: Die Genitalverstümmelung führt zu schweren unmittelbaren und mittelbaren körperlichen und psychischen Schäden bei den betroffenen Mädchen und Frauen, die bis hin zur Todesfolge führen können. Zu 3.: In Abstimmung mit der Landesärztekammer Thüringen darf davon ausgegangen werden, dass die Thüringer Gynäkologinnen und Gynäkologen fachlich auf diese Fälle vorbereitet sind und für die betroffenen Frauen und Mädchen die individuell erforderliche medizinische und psychische Betreuung leisten bzw. vermitteln können. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse hierzu vor. Zu 4.: Für schwangere Frauen besteht bereits anlässlich der nach § 62 Asylverfahrensgesetz durchzuführenden Gesundheitsuntersuchung die Möglichkeit, sich zu Fragen der Entbindung zu informieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beratung durch die zuständigen Gesundheitsämter oder der Überweisung zu Fachärzten. Auch halten Geburtshäuser und Hebammen die nötigen Informationen vor. Statistische Auswertungen zu Entbindungen von Asylbewerberinnen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: nein Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 7.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Flüchtlinge, die dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes unterfallen, haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes einen Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die zuständigen Leistungsbehörden gewähren , gegebenenfalls unter Einbeziehung eines sachverständigen Arztes, darüber hinaus im Einzelfall weitere medizinische Leistungen. Dies entspricht dem Sinn und Zweck und dem fürsorgerischen Anliegen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zu Einzelfällen liegen keine Erkenntnisse vor. Lauinger Minister