04.09.2018 Drucksache 6/6126Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2018 Sexuelle Übergriffe gegen Frauen in Jena Die Kleine Anfrage 3190 vom 16. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseangaben ereigneten sich am Sonntag, den 17. Juni 2018 zwei sexuelle Übergriffe gegen 4 Uhr morgens in Jena. In einem Fall konnte der mutmaßliche Täter, ein 19-jähriger Syrer, gefasst werden. Im zweiten Fall sucht die Polizei noch nach dem Täter. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei den oben geschilderten Vorfällen ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden jeweils im Zusammenhang mit den Vorfällen gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte (bitte nach Datum und Tatort aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. August 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen , § 2 Abs. 7 ThürDSG) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Die Geschädigte lernte den späteren Tatverdächtigen am Abend des 23. Juni 2018 in einer Jenaer Bar kennen . Beide verließen in den Morgenstunden des 24. Juni 2018 zeitgleich die Bar und gingen in Richtung Innenstadt. Als sie sich in der Folge am Lommerweg auf den Boden setzten, um eine Zigarette zu rauchen K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6126 und Musik zu hören, wurde der Tatverdächtige zudringlich. Die Geschädigte bekundete ihren entgegenstehenden Willen, jedoch ließ der Tatverdächtige nicht von ihr ab. In der weiteren Folge umklammerte er sie, trug sie zum in der Nähe befindlichen Bach und brachte sie zu Boden. Als die Frau daraufhin mehrfach um Hilfe schrie, ließ der Tatverdächtige von ihr ab und flüchtete. Zeitgleich kamen zwei unbekannte Radfahrer am Tatort vorbei und halfen der Frau. Der Tatverdächtige konnte infolge von polizeilichen Ermittlungen am 25. Juni 2018 festgenommen werden. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 17. Juni 2018 in Jena-Ost. Die Geschädigte lief in den frühen Morgenstunden die Löbstedter Straße entlang. Auf Höhe eines Autohauses nahm sie hinter sich Schritte wahr und drehte sich um. In diesem Moment wurde sie durch eine unbekannte männliche Person unvermittelt an die Brust gefasst. Sie begann zu schreien, woraufhin die männlich Person von ihr abließ. Zu 2.: Bezogen auf den Sachverhalt am 24. Juni 2018 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung in Verbindung mit Nötigung gegen einen 19-jährigen Asylbewerber mit syrischer Staatsangehörigkeit eingeleitet. Zum Sachverhalt am 17. Juni 2018 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Unbekannt eingeleitet. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Sexuelle Übergriffe gegen Frauen in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: