04.09.2018 Drucksache 6/6128Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2018 Verwendung von Fördermitteln des Landes durch den Verein "Akzeptanz! e. V." in Gera Die Kleine Anfrage 3204 - korrigierte Fassung - vom 13. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Im April 2015 wurde der Verein "Akzeptanz! e. V." in Gera gegründet. Der Satzungszweck des Vereins ist zum einen die allgemeine Unterstützung und zum anderen der Schutz von hilfesuchenden Flüchtlingen, Asylsuchenden, Migranten, Einzelpersonen, politisch Verfolgten sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern , wodurch eine positive Willkommenskultur in Thüringen geschaffen werden soll. Zur Finanzierung von Projekten, die der Realisierung dieses Satzungszwecks dienen sollten, wurde "Akzeptanz ! e. V." in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang durch Mittel aus dem Thüringer Landeshaushalt gefördert. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfragen 1308 und 1543 (vergleiche Drucksachen 6/2725 und 6/3134) geht hervor, dass "Akzeptanz! e. V." im Jahr 2016 insgesamt 20.817,50 Euro und im Jahr 2016 insgesamt 74.718,18 Euro als finanzielle Förderung aus Landesmitteln erhalten hatte. Hierbei waren im Jahr 2016 57.669,07 Euro zur Förderung des Projekts "Akzeptanz" und 6.450 Euro für den Aufbau eines "lntegrationsgartens" vorgesehen. Der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2430 (vergleiche Drucksache 6/4541) ist zudem zu entnehmen, dass zur Förderung des Projekts "Akzeptanz" im Jahr 2017 sogar Fördermittel in Höhe von 165.364 Euro bewilligt wurden. Ob die gesamten bewilligten Fördermittel des Landes jedoch auch tatsächlich entsprechend dem Förderzweck verwendet wurden, ist zweifelhaft. Denn diversen Medienberichten zufolge soll die Staatsanwaltschaft Gera in mehreren Fällen, unter anderem wegen des Tatvorwurfs des Betrugs gegen ein Vorstandsmitglied des Vereins, ermitteln. Außerdem soll der Verein gegenwärtig seine gesamten Aktivitäten eingestellt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat "Akzeptanz! e. V." für die im Jahr 2016 erhaltenen Fördermittel in Höhe von 57.669,07 Euro und in Höhe von 6.450 Euro Verwendungsnachweise dahin gehend erbracht, dass diese Mittel auch tatsächlich zweckentsprechend zur Durchführung des Projekts "Akzeptanz" sowie zum Aufbau eines "lntegrationsgartens " eingesetzt wurden? Falls nein, beabsichtigt die Landesregierung die ausgezahlten Finanzmittel von "Akzeptanz! e. V." wieder einzufordern? 2. Hat "Akzeptanz! e. V." für die im Jahr 2017 erhaltenen Fördermittel in Höhe von 165.364 Euro einen Nachweis dafür erbracht, dass diese Mittel auch tatsächlich zur Durchführung des Projekts "Akzeptanz" verwendet wurden? Falls nein, beabsichtigt die Landesregierung die ausgezahlten Finanzmittel von "Akzeptanz ! e. V." wieder einzufordern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6128 3. Hat "Akzeptanz! e. V." im Jahr 2018* Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt beantragt? Falls ja, in welcher Höhe wurden die Fördermittel zu welchem Zweck jeweils an "Akzeptanz! e. V." ausgezahlt und wurde durch den Verein auch nachgewiesen, dass die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden (bitte jeweils auflisten)? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob "Akzeptanz! e. V." gegenwärtig noch aktiv ist oder ob der Verein seine Tätigkeit endgültig eingestellt hat? Falls die Tätigkeit eingestellt worden sein sollte, was war der Grund hierfür? 5. Wurde das wegen Betrugs gegen ein Vorstandsmitglied von "Akzeptanz! e. V." eingeleitete Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen? Falls ja, mit welchem Ergebnis wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ? 6. Wurde in der Vergangenheit oder wird gegenwärtig auch noch gegen andere Vorstandsmitglieder von "Akzeptanz e. V." ermittelt? Falls ja, gegen welche Vorstandsmitglieder wurde wegen welcher Tatvorwürfe mit welchem Ergebnis ermittelt? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Haushaltsjahr 2016 wurde der Verein "Akzeptanz! e.V." auf Grundlage der Projektförderrichtlinie Integration (Thüringer Staatsanzeiger 52/2016) mit einer Zuwendung in Höhe von 57.669,07 Euro gefördert. Hiervon wurden 54.922,92 Euro durch den Verein in Anspruch genommen. Für das Förderjahr liegen alle Unterlagen zum Verwendungsnachweis vor. Dieser ist im Wesentlichen nicht zu beanstanden. Hinsichtlich einer geringfügigen Rückzahlung in Höhe von 500 Euro befindet sich der Rückforderungsbescheid derzeit in der Erarbeitung. Der Verein hat für die im Jahr 2016 durch die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge erhaltenen Fördermittel im Umfang von 6.450 Euro einen Verwendungsnachweis dahin gehend erbracht, dass die Mittel tatsächlich zweckentsprechend zum Aufbau eines "Integrationsgartens" eingesetzt wurden. Der entsprechende Verwendungsnachweis ist nicht zu beanstanden. Zu 2.: Im Haushaltsjahr 2017 wurde der Verein "Akzeptanz! e.V." mit einer Zuwendung in Höhe von 165.364 Euro aus der Projektförderrichtlinie Integration gefördert. Hiervon wurden 122.665,86 Euro durch den Verein in Anspruch genommen. Das Projekt und dessen finanzielle Unterstützung wurden zum 1. Oktober 2017 eingestellt . Die restlichen bewilligten Mittel wurden nicht ausgezahlt. Bisher liegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt trotz mehrfacher Aufforderung kein Verwendungsnachweis für das Förderjahr 2017 vor. Es ist daher vorgesehen, den Zuwendungsbescheid zeitnah zu widerrufen und die ausgezahlten Mittel zurückzufordern. Ein Anhörungsschreiben nach § 28 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ThürVwVfG wurde dem Verein zugesandt. Zu 3.: Im Jahr 2018 wird der Verein weder über die Projektförderrichtlinie Integration noch seitens der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge gefördert. Zu 4.: Nach Einstellung der Förderung war der Verein auch weiterhin aktiv. Die Eintragung des Vereins im Vereinsregister ist weiterhin vorhanden und wurde erst kürzlich aktualisiert. Weitere Informationen zu etwaigen Aktivitäten des Vereins sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 5.: Nein, die Ermittlungen, die sich gegen zwei Vorstandsmitglieder richten, dauern an. 3 Drucksache 6/6128Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Gegenstand des in Frage 5 genannten Ermittlungsverfahrens ist auch der Vorwurf eines Beleidigungsdeliktes gegen einen der Beschuldigten. Die Ermittlungen dauern noch an. Ein weiteres Verfahren gegen Vorstandsmitglieder wegen des Vorwurfes der Unterschlagung wurde nach § 170 Abs. 2 Strafprozssordnung (StPO) eingestellt. Einer Strafanzeige gegen ein Vorstandsmitglied wegen Untreue wurde gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben. Von weiteren Angaben wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz , Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz -ThürDSG-) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Lauinger Minister Endnote: * In Frage 3 wurde die Jahreszahl "2016" durch die Jahreszahl "2018" ersetzt. Verwendung von Fördermitteln des Landes durch den Verein "Akzeptanz! e. V." in Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: