31.08.2018 Drucksache 6/6129Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2018 Über privates und amtliches Twittern des Thüringer Ministerpräsidenten Die Kleine Anfrage 3193 vom 18. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: In einem längeren Blogbeitrag unter dem Titel "Über privates und amtliches twittern..." hat sich Ministerpräsident Bodo Ramelow am 29. Juni 2018 ausführlich zur Nutzung seines Twitter-Accounts @bodoramelow geäußert.* Der Ministerpräsident besteht in diesem Beitrag darauf, dass es sich um seinen privaten Twitter- Account handele. In seiner Funktion als Ministerpräsident äußere er sich unter dem Account der Thüringer Staatskanzlei, @thueringende. Ergänzend schreibt Bodo Ramelow: "90 % aller Beiträge auf Twitter verfasse ich selbst und wer genau hinschaut, kann das auch leicht feststellen." Überdies verweist er auf das Impressum der hinterlegten Website www.bodo-ramelow.de, in dem die Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes Thüringen der Partei DIE LINKE als zustellfähige Adresse angegeben ist. In einem Tweet vom 16. Juli 2018 auf @bodoramelow weist der Verfasser ausdrücklich darauf hin, dass er diesen Account für den Wahlkampf genutzt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird der Twitter-Account @bodoramelow von Bediensteten des Freistaats Thüringen mit betreut? 2. Verfassen Bedienstete des Freistaats Thüringen Beiträge für den Twitter-Account @bodoramelow? 3. Stellen Bedienstete des Freistaats Thüringen dem Betreiber des Twitter-Accounts @bodoramelow im Dienst entstandenes Material, etwa Fotos, zur Nutzung seines privaten Accounts zur Verfügung, wenn ja, in welchem Umfang? 4. Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wurde: Kommt es vor, dass das entsprechende Material ausschließlich über den Twitter-Account @bodoramelow verbreitet wird? 5. Wie ist zu bewerten, wenn der Ministerpräsident als Privatperson über den Twitter-Account @bodoramelow unmittelbar aus dem Thüringer Kabinett, der Ministerpräsidentenkonferenz oder dienstlichen Terminen berichtet? 6. Wie ist diese Praxis insbesondere im Lichte der Geheimhaltungsvorschriften des Thüringer Ministergesetzes zu bewerten? 7. Inwieweit ist das Recht von @bodoramelow, Follower zu blockieren, durch die Tatsache eingeschränkt, dass etliche Informationen über die Aktivitäten des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow nur auf diesem Kommunikationsweg zu erlangen sind? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Geibert (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6129 8. Wie verträgt es sich mit der parteipolitischen Neutralität der Thüringer Staatskanzlei, wenn sie über ihren Twitter-Account @thueringende regelmäßig Tweets von @bodoramelow weiterverbreitet (retweetet), also eines Accounts, der nach Angaben des Betreibers auch Wahlkampfzwecken dient? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. August 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Bei dem Twitter-Account @bodoramelow handelt es sich um den Twitter-Account der Privatperson Bodo Ramelow. Bedienstete des Freistaats Thüringen betreuen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit weder den Twitter-Kanal von Bodo Ramelow noch verfassen sie für ihn Beiträge. Zu 3. und 4.: Die Thüringer Staatskanzlei stellt im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich Fotos, die bei Veranstaltungen gemacht werden, den Medien, den Veranstaltungsbeteiligten und der Öffentlichkeit direkt oder über das Portal Flickr zum Zwecke der Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung . Diese Bilder können auch zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken genutzt werden. Indem die Staatskanzlei regelmäßig eine größere Anzahl von Fotos anbietet, ist es durchaus denkbar, dass bestimmte Fotos nur von einzelnen Personen oder Medien genutzt werden. Eine Prüfung der Bildernutzung erfolgt nicht. Zu 5.: Die Information über dienstliche Termine des Ministerpräsidenten ist auch den Terminhinweisen, den Medieninformationen und den online von der Staatskanzlei publizierten Inhalten zu entnehmen. Dass über den Account @bodoramelow auch über allgemein zugängliche Sachverhalte berichtet wird, ist insoweit nachvollziehbar . Zu 6.: Die Information über allgemein zugängliche Sachverhalte aus den in Frage 5 angegebenen Terminen verstößt nicht gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Thüringer Ministergesetzes. Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Ministergesetz gilt die Pflicht der Mitglieder der Landesregierung zur Verschwiegenheit über die ihnen amtlich bekannt gewordenen Angelegenheiten unter anderem nicht für Mitteilungen über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Zu 7.: Die privaten Accounts des Ministerpräsidenten sind nicht Bestandteil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Staatskanzlei. Zudem können auch die blockierten Nutzer weiterhin sämtliche Tweets mitverfolgen , nur die Interaktionsmöglichkeiten und die automatische Anzeige von Tweets in der Timeline des Nutzers werden blockiert. Zu 8.: Durch das Retweeten oder Teilen von einzelnen Beiträgen anderer Nutzer werden interessante, parteipolitisch neutrale und in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei passende Inhalte auf den Kanälen der Staatskanzlei wiedergegeben. Das Teilen und das Retweeten sind elementare Grundfunktionen sozialer Netzwerke. Teilen und Retweeten einzelner Beiträge stellen keine Gleichsetzung mit den politischen Anschauungen der jeweiligen Verfasser dar. Prof. Dr. Hoff Minister Endnote: * Vergleiche http://www.bodo-ramelow.de/politik/aktuell/post/2018/06/29/ueber-privates-und-amtliches-twittern/; abgerufen am 17. Juli 2018. Über privates und amtliches Twittern des Thüringer Ministerpräsidenten Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: