07.09.2018 Drucksache 6/6135Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. September 2018 "Altenburger Bürgerforum" beziehungsweise "Deutscher Zivilschutz e. V." Die Kleine Anfrage 3139 vom 21. Juni 2018 hat folgenden Wortlaut: Das sogenannte "Altenburger Bürgerforum" wurde in der Vergangenheit wegen Kontakten zur extrem rechten Szene bekannt. Ein Mitglied des "Altenburger Bürgerforums", welches zur Oberbürgermeisterwahl im Frühjahr 2018 in Altenburg antrat, gab sich im Internet als NPD-Anhänger zu erkennen, unter anderem von der NPD-Bundespartei, des NPD-Landesverbandes Thüringen und des NPD-Landesverbandes Sachsen . Über Facebook verbreitete er auch Beiträge des neonazistischen Labels OPOS-Records und posierte vor dem Foto einer schwarz-weiß-roten Reichsfahne. An den Veranstaltungen und Versammlungen des Forums nahmen auch bekannte Neonazi-Funktionäre teil, darunter unter anderem eine Person, die früher dem Thüringer NPD-Landesvorstand und dem "Thüringer Heimatschutz" angehörte. Hinter dem Forum soll die Vereinsstruktur "Deutscher Zivilschutz e. V." stehen, zu deren Vorstandsmitgliedern ebenfalls der oben genannte Oberbürgermeisterkandidat gehört. Auf die Kleine Anfrage nach angemeldeten "extrem rechten Versammlungen" im 4. Quartal 2016 (vergleiche Drucksache 6/3008) listete die Landesregierung in ihrer Antwort vom 10. November 2016 eine Kundgebung mit 300 Teilnehmern des Veranstalters "Bürgerforum Altenburger Land (Deutscher Zivilschutz e. V.)" mit Datum 16. Oktober 2016 auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das sogenannte "Altenburger Bürgerforum" sowie den Verein "Deutscher Zivilschutz e. V." vor und wie ordnet sie die Strukturen vor dem Hintergrund der Verbindungen zur rechten Szene ein? 2. Sind das "Altenburger Bürgerforum" sowie der Verein "Deutscher Zivilschutz e. V." Beobachtungsobjekte des Amtes für Verfassungsschutz? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen in die rechte Szene durch Führungspersonen des "Altenburger Bürgerforums" sowie den Verein "Deutscher Zivilschutz e. V."? 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Teilnahme von Angehörigen der rechten Szene an Veranstaltungen des "Altenburger Bürgerforums" sowie den Verein "Deutscher Zivilschutz e. V." vor? 5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Teilnahme von Angehörigen der rechten Szene an Veranstaltungen des "Altenburger Bürgerforums" sowie den Verein "Deutscher Zivilschutz e. V." vor? 6. Wurden der Landesregierung bei den Veranstaltungen und Versammlungen des "Altenburger Bürgerforums " beziehungsweise des Vereins "Deutscher Zivilschutz e. V." Straftaten von Teilnehmern bekannt und wenn ja, um welche handelt es sich (bitte mit Angabe nach Datum, Ort, Thema, Delikt und Anzahl der Delikte)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6135 7. Sind nach Kenntnissen der Landesregierung Vorstandsmitglieder oder Führungspersonen des "Altenburger Bürgerforums" sowie des Vereins "Deutscher Zivilschutz e. V." in der Vergangenheit durch Straftaten , insbesondere der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts, aufgefallen und wenn ja, welche Angaben kann die Landesregierung dazu machen? 8. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über die Herkunft der Teilnehmer von Saalveranstaltungen des "Altenburger Bürgerforums" beziehungsweise des Vereins "Deutscher Zivilschutz e. V." mit mehreren Hundert Teilnehmern und wenn ja, stammen diese mehrheitlich aus der Region oder reisen diese mehrheitlich überregional an (wenn ja, aus welchen Regionen stammen diese)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. September 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die in der Begründung genannte Veranstaltung des "Altenburger Bürgerforums" ("Deutscher Zivilschutz e.V.") vom 16. Oktober 2016 wurde zunächst in die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1474 "Anmeldung von Versammlungen der extrem rechten Szene im 4. Quartal 2016" vom 10. November 2016 (Drucksache 6/3008) aufgenommen. In der Folge konnten diese Verdachtsmomente nicht weiter bestätigt werden. Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ausreichende Anhaltspunkte bestanden nicht. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1791 "Rassistische und rechtsextremistische Aktivitäten in den Monaten Oktober bis Dezember 2016" vom 29. März 2017 (Drucksache 6/3682) wurde diese Veranstaltung deshalb nicht mehr aufgenommen. Zu 1.: Das "Altenburger Bürgerforum" beziehungsweise der Verein "Deutscher Zivilschutz e.V." sind im Zuge der Flüchtlingskrise ab dem Jahr 2015 mit asylkritischen Demonstrationen und Kundgebungen in Erscheinung getreten. Im Zuge dieser Aktivitäten bestanden Verdachtsmomente hinsichtlich einer möglichen rechtsextremistischen Einflussnahme wie sie bundesweit bei verschiedenen ähnlich ausgerichteten Bürgerbewegungen zu beobachten war. Das "Altenburger Bürgerforum" sowie der Verein "Deutscher Zivilschutz e.V." unterliegen nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz. Es liegen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) vor. Aus diesem Grund werden keine Informationen im Sinne der Fragestellung erhoben. Zu 2.: Nein; auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 4.: Angesichts des asylkritischen Ansatzes verschiedener Demonstrationen und Kundgebungen der beiden Gruppierungen beziehungsweise Bewegungen ist von einer Teilnahme von Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums - wie bei ähnlich gelagerten Aktivitäten zum damaligen Zeitpunkt - auszugehen. Gleichwohl liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 7.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 8.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Maier Minister "Altenburger Bürgerforum" beziehungsweise "Deutscher Zivilschutz e. V." Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: