07.09.2018 Drucksache 6/6138Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2018 35-Jähriger schießt auf minderjährige Flüchtlinge in Untermaßfeld Die Kleine Anfrage 3220 vom 27. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Diversen Medienberichten zufolge soll es am Abend des 23. Juli 2018 in Untermaßfeld zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 35-jährigen Anwohner und vier minderjährigen Flüchtlingen gekommen sein. Hierbei soll der Mann eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf die Flüchtlinge abgegeben haben. Am Morgen des 24. Juli 2018 wurde der Mann von Spezialkräften der Polizei festgenommen. In der Wohnung des Mannes fanden die Polizeibeamten lediglich zwei Schreckschusswaffen sowie eine Softairwaffe , die sie beschlagnahmten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet, was genau war der Anlass für die Schüsse und handelte der Tatverdächtige in Notwehr? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 3. Seit wann halten sich die vier Flüchtlinge in Deutschland auf, welche Staatsangehörigkeit, welches Geschlecht , welchen Aufenthaltsstatus, welches Alter haben sie und wann genau ist ihr Geburtsdatum? 4. Wurde das Alter der Flüchtlinge im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt? Falls nein, wie genau wurde das Alter der Flüchtlinge festgestellt? 5. Sind die vier Flüchtlinge in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren )? Falls ja, wegen der Begehung welcher Delikte wurde gegen sie ermittelt? 6. Wurden die vier Flüchtlinge oder andere Personen im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall verletzt? Falls ja, wie viele Personen wurden verletzt, um welche Verletzungen handelt es sich genau? 7. Mit welcher Waffe hat der 35-Jährige bei dem oben geschilderten Vorfall auf die Flüchtlinge geschossen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6138 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre-gierung mit Schreiben vom 5. September 2018 wie folgt beantwortet: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Vebindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen , § 2 Abs. 7 ThürDSG) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vgl. auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am Abend des 23. Juli 2018 liefen vier Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende durch Untermaßfeld (Landkreis Schmalkalden-Meiningen). Gegen 19:30 Uhr wurden sie von einem 36-jährigen Tatverdächtigen - die Medienberichterstattung lautet unzutreffend auf einen 35-Jährigen - aus einem Garten heraus beschimpft. Dabei gab der Tatverdächtige mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe ab. Zu 2.: Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Bedrohung gemäß § 241 StGB gegen den 36-jährigen deutschen Tatverdächtigen aufgenommen. Zu 3. bis 5.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Bei dem Geschehen wurden keine Personen verletzt. Zu 7.: Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand verwendete der Tatverdächtige eine Schreckschusswaffe. Maier Minister 35-Jähriger schießt auf minderjährige Flüchtlinge in Untermaßfeld Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. bis 5.: Zu 6.: Zu 7.: