10.09.2018 Drucksache 6/6143Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. September 2018 Bundeseinheitliche Behördennummer 115 in Thüringen Die Kleine Anfrage 3217 vom 27. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Die bundeseinheitliche Behördennummer 115 ist ein vom IT-Planungsrat initiiertes Projekt, das den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten telefonischen Draht in die Verwaltung ermöglichen und als erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art dienen soll. Dieser einheitliche Service wurde in Thüringen bisher nur im Saale-Holzland-Kreis eingeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt "Behördennummer 115" grundsätzlich? 2. Aus welchem Grund ist die Behördennummer in Thüringen bisher nur im Saale-Holzland-Kreis eingeführt worden? 3. Wer ist für die Einführung der Behördennummer in Thüringen zuständig? 4. Inwiefern bedarf es bei der Einführung einer Mitwirkung der Landkreise und kreisfreien Städte? 5. Wird eine landesweite Einführung der Behördennummer in Thüringen von Seiten der Landesregierung angestrebt? Wenn ja, wann? 6. Welche Kosten würden bei einer landesweiten Einführung der Behördennummer für den Freistaat Thüringen und für die Kommunen entstehen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Freistaat Thüringen stellt mit dem zentralen Zuständigkeitsfinder (ZuFi) sowie dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) bereits online verfügbare und zeitgemäße Basisdienste für online -Auskünfte bereit. Vorteil dieser Dienste ist, dass neben der zuständigen Stelle auch die Adressen, Telefonnummern sowie ausfüllbare Formulare zur Verfügung stehen. Auch zukünftig soll auf diese Dienste als strategische Lösung im digitalen Zeitalter gesetzt werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herrgott (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6143 Der Freistaat Thüringen ist kein Mitglied im 115-Verbund. Eine Mitgliedschaft im Verbund ist derzeit auch nicht geplant. Zu 2.: Eine Bedarfsabfrage über die kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2017 hat keinen Bedarf zur Einführung der 115 ergeben. Insoweit wird auch die strategische Ausrichtung des Freistaats Thüringen bestätigt. Der Saale-Holzland-Kreis hat im Rahmen des eigenen Wirkungskreises im Jahr 2016 die 115 eingeführt. Durch den Freistaat Thüringen wird eine entsprechende Schnittstelle zum ZuFi bereitgestellt. Zu 3.: Sobald ein Bedarf zur flächendeckenden Einführung besteht, liegt die Zuständigkeit beim für E-Government zuständigen Ressort. Zu 4.: Bei Bedarf durch die Landkreise und kreisfreien Städte, besteht die Möglichkeit eines Beitritts des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt zum 115-Verbund, analog zum Saale-Holzland-Kreis. Zu 5.: Dazu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 6.: Die Kosten für die Bereitstellung der 115 werden von der 115 für eine teilnehmende Verwaltung wie folgt angegeben: Investitionskosten pro Arbeitsplatz: circa 2.750 Euro bis 25.200 Euro, Betriebskosten pro Arbeitsplatz : circa 50.000 Euro/Jahr. Taubert Ministerin Bundeseinheitliche Behördennummer 115 in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: