05.09.2018 Drucksache 6/6148Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. September 2018 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz als Schirmherrin einer Bärenkonferenz Die Kleine Anfrage 3221 vom 1. August 2018 hat folgenden Wortlaut: Vom 12. bis 14. Oktober 2018 findet in Freudenstadt im Schwarzwald eine Konferenz unter dem Titel "Mythos Wolf, Luchs & Bär" statt. Schirmherrin der Veranstaltung soll die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei der Übernahme von Schirmherrschaften um Ressortangelegenheiten oder bedürfen diese - gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen - eines Beschlusses der Landesregierung? 2. Wie begründet die Landesregierung die gegebenenfalls erfolgte Übernahme der Schirmherrschaft für die oben angeführte Veranstaltung durch die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz? 3. Welche inhaltliche Zielstellung verfolgt die Landesregierung beziehungsweise die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz mit der Übernahme der Schirmherrschaft und wo sieht die Landesregierung einen Mehrwert aus der Übernahme der Schirmherrschaft für Thüringen? 4. Ist es üblich, dass Mitglieder der Thüringer Landesregierung die Schirmherrschaft für Veranstaltungen in anderen Bundesländern übernehmen? In wie vielen Fällen haben seit dem Jahr 2015 Mitglieder der Thüringer Landesregierung solche Schirmherrschaften übernommen und um welche Fachthemen ging es bei den jeweiligen Veranstaltungen? 5. Welche Kosten fallen für den Thüringer Landeshaushalt für die Übernahme der Schirmherrschaft für die oben angeführte Veranstaltung an (zum Beispiel Reisekosten, Kosten für begleitende Mitarbeiter et cetera )? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. September 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Über die Übernahme von Schirmherrschaften entscheiden die Ressorts beziehungsweise angefragten Persönlichkeiten in eigener Zuständigkeit. Zu 2. und 3.: Ziel der Veranstaltung ist ein internationaler Wissens- und Erfahrungsaustausch zum Management von Bär, Wolf und Luchs in Europa. Der Freistaat Thüringen steht in naturschutzrechtlicher Verantwortung, diese K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6148 Tiere innerhalb seiner Landesfläche zu schützen und im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zu einem günstigen Erhaltungszustand für diese Arten beizutragen. Wolf und Luchs sind in Thüringen ansässig. Beide Tierarten können in der Kulturlandschaft Konflikte begründen . Um Konflikte zu minimieren, findet im Freistaat Thüringen ein Management dieser Arten statt. Dabei ist der rechtliche Rahmen zu berücksichtigen und es müssen neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Der Austausch aktueller Erkenntnisse stellt für eine kontinuierliche Optimierung eines dynamisch angelegten Managements von Wolf und Luchs eine Notwendigkeit dar. Von derartigen Fachveranstaltungen gehen wichtige Impulse zur Versachlichung der Diskussion über das Management und den Schutz der sich in Deutschland wieder ansiedelnden großen Beutegreifer aus. Aus den geschilderten Gründen stellt die Übernahme der Schirmherrschaft für die Konferenz einer Thüringer Stiftung auch einen positiven Effekt für den Freistaat dar. Zu 4.: Sowohl der Alternative Wolf- und Bärenpark Schwarzwald als auch der Alternative Bärenpark in Worbis befinden sich im Eigentum der in Thüringen ansässigen und im Juli 2004 in Worbis gegründeten "Stiftung für Bären". Die Immobilien beider Tierparke stellen das Stiftungskapital dar. Die Stiftung ist Veranstalterin der seitens des Fragestellers genannten Konferenz. Es hat sich also eine thüringische Institution an die Umweltministerin Thüringens gewandt und um Übernahme einer Schirmherrschaft gebeten. Außer der hier angefragten hat Frau Ministerin Siegesmund seit 2015 keine weitere Schirmherrschaft für eine Veranstaltung in einem anderen Bundesland übernommen. Ministerpräsident Ramelow war seit 2015 Schirmherr bei folgenden Veranstaltungen außerhalb Thüringens: • jährliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten über den Thüringentag im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin, • jährliche Schirmherrschaft gemeinsam mit den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Sachsen über den medienpolitischen Fachkongress "Medientreffpunkt Mitteldeutschland" (MTM). Beim MTM handelt es sich um das wichtigste medienpolitische Forum Mitteldeutschlands, bei dem aktuelle medienpolitische , -rechtliche und -wirtschaftliche Themen diskutiert werden, • in 2015 Schirmherrschaft über die AGRA in Leipzig, eine mitteldeutsche Landwirtschaftsausstellung, die alle zwei Jahre in Leipzig stattfindet. Die Schirmherrschaft wird alternierend von den jeweiligen Ministerpräsidenten der mitteldeutschen Länder übernommen. Herr Minister Tiefensee hat seit 2015 zweimal die Schirmherrschaft für eine bundesländerübergreifende Preisverleihung für die mittelständischen Unternehmen übernommen. Diese Preise wurden außerhalb Thüringens vergeben. Frau Ministerin a.D. Dr. Klaubert hat in den Jahren 2015 sowie 2016 gemeinsam mit der überwiegenden Zahl ihrer Kolleginnen und Kollegen die Schirmherrschaft für die bundesweite Schul- und Aufklärungskampagne "Kinder laufen für Kinder" übernommen. Vertreter des für Bildung zuständigen Ministeriums des Freistaats Thüringen haben seit dem Schuljahr 2004/2005 die Schirmherrschaft stets übernommen. Fachthema der jeweiligen Veranstaltungen ist die Förderung des Gemeinschaftsgefühls durch das gemeinsame sportliche Engagement. Zu 5.: Durch die Übernahme der Schirmherrschaft als solcher sind bisher unerhebliche Sachkosten im Zuge der schriftlichen Zusage entstanden. Für das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wird eine Referentin zur offiziellen Eröffnung der Konferenz reisen und ein Grußwort der Hausleitung, die terminlich verhindert ist, überbringen (Tagesreise ohne Übernachtung). Hierfür fallen die üblichen Reisekosten an. In Vertretung Möller Staatssekretär Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz als Schirmherrin einer Bärenkonferenz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3.: Zu 4.: Zu 5.: