11.09.2018 Drucksache 6/6161Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2018 Der aktuelle Kormoranbestand in Thüringen als Gefahr für die heimische Fischfauna? Die Kleine Anfrage 3201 vom 20. Juli 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 28. April 2018 haben Kormorane auf einem 3,6 Kilometer langen, geschlossenen Abschnitt der Orla fast den gesamten Bestand der dort heimischen Bachforellen gefressen. Hierbei sollen von 998 Bachforellen lediglich 285 verblieben sein. Der Bestand an Plötzen und Döbel wurde laut Artikel über den Winter 2017/2018 vollständig vernichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist, nach Kenntnis der Landesregierung, der derzeitige Kormoranbestand in Thüringen und wie hat sich dieser Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2. Welchen gesamtwirtschaftlichen Schaden hat, nach Kenntnis der Landesregierung, die hiesige Kormoranpopulation in den letzten zehn Jahren in Thüringen verursacht und welche Maßnahmen plant die Landesregierung aktuell, diesen Schaden in Zukunft zu verringern (bitte in Euro-Beträgen angeben)? 3. Wie viele Kormorane wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen durch berechtigte Personen erlegt (bitte nach Jahresscheiben, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, sich gegenüber der Europäischen Union und auf Bundesebene für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Kormorans einzusetzen? Falls nicht, warum nicht? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Thüringer Fischfauna in den letzten zehn Jahren und wie haben sich insbesondere die in Thüringen bedrohten Fischarten unter dem Einfluss des Kormorans in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und Fischarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Welche einheimischen und gefährdeten Fisch-, Muschel- und Krebsarten konnten seit dem Jahr 2008 durch Maßnahmen der Landesregierung sowie durch Sport- und Berufsfischer in ihrem Bestand stabilisiert oder sogar wieder angesiedelt werden und welche Maßnahmen wurden dafür durchgeführt? 7. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Fischarten in den letzten zehn Jahren durch Thüringer Freizeit - und Berufsfischer in Gewässer eingesetzt wurden (bitte nach Gewässer, Fischart, Besatzmenge und Jahresscheiben aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Rudy (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6161 8. Wie fördert die Landesregierung den Neubesatz und den Schutz gefährdeter Fischarten durch Sportund Berufsfischer in Thüringen seit dem Jahr 2008 und wie hoch sind die dafür bereitgestellten Finanzmittel (bitte nach Jahresscheiben, Maßnahme und Finanzmittel aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Juli 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine landkreisgenaue Erfassung der Kormoranbestände liegt der Landesregierung nicht vor. Die Bestände in Thüringen werden an den bekannten Kormoran-Schlafplätzen ermittelt. Seit dem Jahr 2002 wurden alle Schlafplätze kartiert und geben detaillierte Auskunft über den Sommer-, Zug- und Überwinterungsbestand des Kormorans in Thüringen. Die Sommerbestände liegen im Durchschnitt bei cirka 500 bis 700 Kormoranen. Die Bestände im Winter liegen aufgrund des europaweiten Vogelzugs höher, bei durchschnittlich cirka 1.500 Kormoranen. Diese Bestandshöhen weisen eine mehr als zehnjährige Kontinuität auf, wie die folgende Grafik der durchschnittlichen Kormoranbestände und der Kormoranabschüsse in Thüringen zeigt. Zu 2.: In den vergangenen acht Jahren sind von den Thüringer Aquakulturunternehmen Kormoranschäden in einer Gesamthöhe von jährlich 341.000 bis 987.000 Euro gemeldet worden. Nach Plausibilitätsprüfung durch die Fischereiverwaltung konnten von diesen gemeldeten Schäden zwischen 199.700 bis 686.547 Euro anerkannt werden. Die aus Landesmitteln geleisteten Ausgleichzahlungen betrugen in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln zwischen 23.000 bis 50.000 Euro pro Jahr. Diese Zahlungen entsprachen damit in den meisten Jahren weniger als zehn Prozent der anerkannten Schäden. Für die Jahre 2008 und 2009 liegen keine Daten vor. Details können der unten eingefügten Übersicht entnommen werden. 3 Drucksache 6/6161Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Es ist zu berücksichtigen, dass hierbei nur Schäden in Aquakulturanlagen erfasst wurden, an denen eine Schadensabwehr durch Überspannen der Anlage wegen ihrer Größe nicht möglich ist. Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel konnten nur für diese Anlagen Ausgleichszahlungen geleistet werden. Des Weiteren sind die Sekundärschäden infolge des Prädationsdruckes, wie Stückzahl- und Zuwachsverluste durch geschwächte Kondition und Verpilzen, nicht berücksichtigt, weil diese nur schwer zu beziffern sind. Hinzu kommen die Fraßschäden durch Kormorane in den Thüringer Fließ- und Standgewässern. Maßnahmen zur Schadensabwehr und -begrenzung werden sowohl von den Aquakulturunternehmen als auch von den Fischereiausübungsberechtigten der Gewässer ergriffen. Es erfolgen zum Teil kostenintensive Überspannungen kleinerer Aquakulturanlagen sowie akustische und optische Maßnahmen verschiedenster Art. Der Einsatz dieser Maßnahmen bedarf unter Umständen verschiedenster Genehmigungen. So wurde zum Beispiel der regelmäßige Einsatz akustischer Maßnahmen mehrfach nur unter Einhaltung umweltrechtlicher (Emission/Immission) Auflagen gestattet. Weitere Abwehrmaßnahmen werden zudem im Rahmen der Kormoranverordnung, insbesondere durch die letale Vergrämung (Abschuss), ergriffen. Jedoch lassen sich Schäden weder durch nichtletale noch durch letale Abwehr vollständig abwenden. Zu 3.: In den Jahren von 2008 bis 2017 wurden in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Kormoranabschüsse gemeldet: Landkreis/kreisfreie Stadt 2008/2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Summe pro Landkreis 2009-2017 ABG 4 62 2 4 0 0 0 17 0 89 AP 81 194 84 169 26 11 61 32 36 694 EA 0 9 0 0 0 7 1 0 0 17 EF 7 0 0 0 0 15 0 3 0 25 EIC 25 108 37 23 12 4 12 1 0 222 G 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GRZ 8 24 10 3 0 0 12 24 109 190 GTH 20 15 3 0 0 0 0 0 0 38 HBN 31 26 6 0 0 0 0 0 0 63 IK 5 20 0 3 1 0 8 7 39 83 J 17 105 7 6 10 6 1 11 3 166 KYF 11 28 19 9 21 10 17 26 69 210 NDH 89 34 100 106 106 130 198 227 195 1185 SHK 93 180 30 39 58 41 32 0 6 479 SHL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SLF 190 230 71 51 53 45 15 19 99 773 SM 120 184 149 100 188 17 92 144 177 1171 SOK 86 61 13 13 35 34 135 113 139 629 SÖM 259 503 142 105 71 33 66 78 62 1319 SON 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UH 16 5 9 9 0 0 0 0 0 39 WAK 150 139 43 0 13 0 0 0 0 345 WE 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Kormoran- Abschusszahlen pro Jahr 1212 1927 725 640 594 353 650 702 934 7737 Zu 4.: Die Landesregierung wird hinsichtlich der Herabsetzung des Schutzstatus des Kormorans eine Antwort der Kommission auf die Entschließung des EU-Parlaments vom 12. Juni 2018 abwarten. Zu 5.: Eine Bewertung der Entwicklung von Fischbeständen nach Jahresscheiben und bezogen auf Landkreise ist aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich und aus fachlichen Gründen auch nicht sinnvoll. In Thüringen gelten derzeit 46 Fischarten als etabliert, von denen fünf Arten Neozoen sind und 23 Arten in der Thüringer Roten Liste Thüringen geführt werden (Görner, M. (Hrsg.; 2015): Thüringen - Wald und Wild, Gewässer und Fische, Landschaften und Arten. - Jena). Im Rahmen des fischfaunistischen Monitorings gemäß Wasserrahmenrichtlinie wurden zwischen 2010 und 2015 240 Messstrecken befischt. An 20 Prozent der Messstrecken ist von einem Einfluss des Kormorans auf die Fischzönose auszugehen. Die Ergebnisse des Monitorings für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zeigen, dass der gute ökologische Zustand hinsichtlich der Fischfauna in den Thüringer Oberflächengewässern weitgehend verfehlt wird. Die Fischfauna entspricht nur in etwa zehn Prozent der Oberflächenwasserkörper dem angestrebten Zustand. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6161 Als wesentliche Ursachen für die bisher schlechten Bewertungsergebnisse der Qualitätskomponente Fische wurden Defizite in der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit der Gewässer sowie diffuse Nährstoffeinträge identifiziert. Zur Entwicklung der heimischen Fischfauna unter dem Einfluss des Kormorans in Thüringer Fließgewässern existiert ein aktuelles Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fischerei Görlach, Dr. Wagner und Schmalz aus dem Jahr 2017. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden 23 Gewässerabschnitte in Thüringen untersucht. Nachfolgend zusammenfassend wesentliche Ergebnisse dieses Gutachtens: - Es wurde ein Rückgang der Fischbestände in den untersuchten Abschnitten zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2017 um 45 bis 94 Prozent festgestellt. - Die festgestellte Artenzusammensetzung weicht erheblich vom Leitbild ab. So waren Leitfischarten deutlich unterrepräsentiert oder fehlten ganz. - Die niedrigen Fischbestände sind geprägt von einem hohen Anteil an Kleinfischen (bis zu 90 Prozent). Bei großwüchsigen Arten sind die für die Reproduktion und für eine gesunde Bestandsentwicklung bedeutsamen adulten Tiere unterrepräsentiert. Begründet werden die Ergebnisse mit der Bevorzugung von Fischen zwischen zehn und 40 Zentimeter Totallänge als Beute des Kormorans. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass Kormorane in der Lage sind, Fischbestände in Fließgewässern in nur einem Winter bis auf minimale Restbestände zu reduzieren. Das vollständige Gutachten ist im Internet* eingestellt. Daten und Indikatoren für den Zustand der Fischbestände in Thüringen finden sich in der Roten Liste Thüringens , in der bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie geführten Fischdatenbank des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie im Fischatlas Thüringens. Für die Fischart Äsche sind aus den vorhandenen Daten Bestandsbedrohungen ersichtlich. Des Weiteren wird in Auswertung der Daten deutlich, dass die vor cirka 15 Jahren beobachtete positive Bestandsentwicklung geschützter Fischarten, wie zum Beispiel Nase, Barbe und Quappe, trotz partiell positiver Entwicklungen hinsichtlich der Gewässerstruktur und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit inzwischen wieder negativen Trends unterliegt. Zu 6.: Die Fischereiausübungsberechtigten sind zur Umsetzung des in § 2 des Thüringer Fischereigesetzes (Thür- FischG) definierten Hegezieles bestrebt, heimische und gewässertypische Fischarten anzusiedeln und vorhandene Bestände nachhaltig zu sichern. Große Bemühungen galten dabei in den letzten Jahren der Bachforelle . Die natürliche Reproduktion wird hier durch künstliche Vermehrung und die Aufzucht von Satzfischen in großem Umfang unterstützt. Dieses erfolgt nicht nur in Unternehmen der Aquakultur, sondern auch in kleinen Aufzuchtanlagen der Angelvereine. Gleiches gilt für die Äsche und die Barbe, wobei hier noch nicht die gewünschten Erfolge zur Stabilisierung der Bestände erzielt werden konnten. Aktuell ist der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. bemüht, geschützte und selten vorkommende autochthone Arten der Fließgewässer, wie die Nase, in einem eigens dafür errichteten Bruthaus künstlich zu erbrüten und für Wiederansiedlungsprojekte in den Thüringer Fließgewässern aufzuziehen. Im Rahmen des Förderprogramms "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL) förderte und fördert das Umweltministerium mit Mitteln des Landes und des ELER-Fonds folgende Projekte: Zeitraum Fördersumme in Euro Zielarten 2012 bis 2015 298.139 Steinkrebs im FFH-Gebiet 220 2011 bis 2015 234.198 Fischarten in der Saale 2016 6.182 Edelkrebse im Landkreis Greiz 2017 bis 2019 78.299 Bachmuschel an der Kleinen Helme 2018 bis 2020 204.195,03 Schutz und Förderung aktueller Steinkrebsvorkommen in der Helling und im FFH-Gebiet 117 "Gleichberge" 5 Drucksache 6/6161Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Eine Übersicht nach Gewässern, Fischarten, Besatzmenge und Jahresscheiben liegt der Landesregierung nicht vor. Der Besatz erfolgt gemäß den Festlegungen in den Hegeplänen, die nach § 25 ThürFischG von den Fischereiberechtigten oder, im Falle der Verpachtung, von den Pächtern des Fischereiausübungsrechtes zu erstellen sind. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen des § 8 der Thüringer Fischereiverordnung (ThürFischVO) zu beachten. Hegepläne sind den unteren Fischereibehörden anzuzeigen. Besetzt werden alle gewässertypischen Fischarten, die einer Unterstützung zur Entwicklung eines gesunden, gewässertypischen Fischbestandes bedürfen. Zu 8.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fördert aus den Mitteln der Fischereiabgabe (FAG) jährlich Besatzmaßnahmen der Angelfischereiverbände. Dabei wird insbesondere der Besatz mit gefährdeten Fischarten der Roten Liste Thüringens, wie zum Beispiel Aal, Äsche, Barbe, Bachforelle, Rotfeder , aber auch mit Kleinfischarten, wie Moderlieschen, Gründling und Schmerle, gefördert. Weitere Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischbestände, hier insbesondere zum Schutz und zur Wiederherstellung des aquatischen Lebensraumes (Richtlinie Nr. 2.2.2 Schaffung und Sicherung von Laichplätzen, Richtlinie Nr. 2.2.4 Gewässersanierung und -renaturierung), werden ebenso jährlich aus der Fischereiabgabe unterstützt . Finanzielle Angaben dazu sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Haushaltsjahr Maßnahme Betrag (Euro)/ Maßnahme Betrag (Euro)/ Haushaltsjahr 2008 RL Nr. 2.1.1 82.701,51 103.642,53 RL Nr. 2.1.2 3.425,00 RL Nr. 2.2.2 7.066,02 RL Nr. 2.2.4 10.450,00 2009 RL Nr. 2.1.1 47.315,00 55.215,00 RL Nr. 2.1.2 1.000,00 RL Nr. 2.2.2 3.350,00 RL Nr. 2.2.4 3.550,00 2010 RL Nr. 2.1.1 40.553,15 50.803,15 RL Nr. 2.1.2 0,00 RL Nr. 2.2.2 3.000,00 RL Nr. 2.2.4 7.250,00 2011 RL Nr. 2.1.1 57.827,26 80.777,26 RL Nr. 2.1.2 0,00 RL Nr. 2.2.2 4.050,00 RL Nr. 2.2.4 18.900,00 2012 RL Nr. 2.1.1 103.993,36 142.782,83 RL Nr. 2.1.2 0,00 RL Nr. 2.2.2 3.250,00 RL Nr. 2.2.4 35.539,47 2013 RL Nr. 2.1.1 98.632,36 116.463,86 RL Nr. 2.1.2 0,00 RL Nr. 2.2.2 4.500,00 RL Nr. 2.2.4 13.331,50 2014 RL Nr. 2.1.1 93.840,00 204.427,00 RL Nr. 2.1.2 78.800,00 RL Nr. 2.2.2 10.610,00 RL Nr. 2.2.4 21.177,00 2015 RL Nr. 2.1.1 44.139,00 166.929,00 RL Nr. 2.1.2 108.310,00 RL Nr. 2.2.2 2.815,00 RL Nr. 2.2.4 11.665,00 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/6161 Haushaltsjahr Maßnahme Betrag (Euro)/ Maßnahme Betrag (Euro)/ Haushaltsjahr 2016 RL Nr. 2.1.1 57.688,00 170.624,00 RL Nr. 2.1.2 82.599,00 RL Nr. 2.2.2 24.597,00 RL Nr. 2.2.4 5.740,00 2017 RL Nr. 2.1.1 98.564,00 161.419,00 RL Nr. 2.1.2 47.155,00 RL Nr. 2.2.2 1.125,00 RL Nr. 2.2.4 14.575,00 2018 RL Nr. 2.1.1 95.805,00 176.916,00 RL Nr. 2.1.2 50.058,00 RL Nr. 2.2.2 8.670,00 RL Nr. 2.2.4 22.383,00 Erläuterungen zur Tabelle: Richtlinie Nr. 2.1.1: Besatzmaßnahmen zur Wiederherstellung schützenswerter Bestände Richtlinie Nr. 2.1.2: Besatz zum Nachteilsausgleich bei Gewässer- und Fischereischäden Richtlinie Nr. 2.2.2: Schaffung und Sicherung von Laichplätzen Richtlinie Nr. 2.2.4: Fischereibiologische Gewässersanierung und -renaturierung Der Zuschuss beträgt dabei in der Regel bis zu 50 Prozent der Kosten. Besatzmaßnahmen zum Nachteilsausgleich (Nr. 2.1.2 der Richtlinie) können mit bis zu 80 Prozent der Aufwendungen bezuschusst werden. Siegesmund Ministerin Endnote: * Siehe https://www.thueringen.de/th9/tmil/fischerei/index.aspx. Der aktuelle Kormoranbestand in Thüringen als Gefahr für die heimische Fischfauna? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: